Frühstmögliche Kündigung des Gewerbemietvertrags

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung des Mietvertrages. Hier ein Ausschnitt eines Muster-Mietvertrages:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Wann ist aus Vermietersicht der schnellstmögliche Zeitpunkt zum Kündigen, ausgehend davon, dass der Mieter (das Gewerbe) zB. nicht ausziehen möchte?


    Ich hoffe ihr habt darauf eine Antwort, versuche vergebens diesen Text zu verstehen.


    Vielen Dank und liebe Grüße!

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich einer Kündigung des Mietvertrages. Hier ein Ausschnitt eines Muster-Mietvertrages:

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    Wann ist aus Vermietersicht der schnellstmögliche Zeitpunkt zum Kündigen, ausgehend davon, dass der Mieter (das Gewerbe) zB. nicht ausziehen möchte?


    Ich hoffe ihr habt darauf eine Antwort, versuche vergebens diesen Text zu verstehen.


    Vielen Dank und liebe Grüße!

    Hallo,

    wenn der Mietvertrag zeitlich begrenzt ist, dann endet das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt der Begrenzung. Im Beispielfall nach 10 Jahren.

    Man sollte sich überlegen ob man so einen langen Zeitraum heranziehen möchte, denn bei kürzeren Zeiträumen, z. B. 2 Jahre endet der Vertrag und wenn der Gewerbemieter diesen weiterführen möchte kann über die Konditionen der Weiterführung des Vertrages frei verhandelt werden, ich ziele hier in Bezug auf Mieterhöhungen ab, du verstehst.

    In dem Beispielfall hat der Mieter hier eine Weiterführungsoption die er zu einem bestimmten Zeitpunkt in Anspruch nehmen kann, hier geht es ausschließlich um die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten stehen sicherlich in einem anderen Passus des Vertrages.

    Gruß

    BHShuber

  • Wann ist aus Vermietersicht der schnellstmögliche Zeitpunkt zum Kündigen, ausgehend davon, dass der Mieter (das Gewerbe) zB. nicht ausziehen möchte?


    Vertragsbeginn 01.01.2003, Laufzeit 10 Jahre, Ende 31.12.2012, 1. Verlängerung 5 Jahre macht 31.12.2017.

  • Hallo,

    hier kommt es drauf an, ob der Mieter die Verlängerungsoption in Anspruch genommen hat. Diese hätte nachweislich bis zum 30.06.2012 geschehen müssen. Dann läuft der Vertrag noch bis 31.12.2017. Sollte der Mieter dann die weiteren Optionen ziehen, wirst du ihn vor dem 31.12.2027 nicht mehr los.

    Sollte die Verlängerung nicht ausgesprochen worden sein, dann gilt jetzt die Jahresfrist. 6 Monate zum 31.12.2015 schaffst du nicht mehr, also frühestens 31.12.2016 wenn du bis zum 30.06.2016 kündigst.

    Übrigens falls die Verlängerungsoption beim ersten Mal nicht in Anspruch genommen wurde, verfällt sie komplett.

    Gruss
    H H

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