Beiträge von BHShuber

    Was ärgert dich daran? Hier wurde dich lediglich gesagt, das mit dem Vermieter zu besprechen, so wie ich das verstanden habe? Ansonsten kann man wohl davon ausgehen das dieser Mangel irgendwo in eine entsprechende Miethöhe berücksichitigung gefunden hat, sonst hätte man ja nicht mieten müssen?

    Hallo,

    das hier aus der Eingangsgeschichte:

    Der Makler ist der Ansicht, ich könne ja "Möbelstücke oder Vasen" auf den entsprechenden Stellen platzieren.

    Die Ansicht wie ein Immobilienmakler was einrichtet würde mich als Mietinteressent nicht die Bohne interessieren, mit solchen Aussagen, als hätte man es immer noch nicht kapiert, fördert man das miserable Image des Berufsstandes.

    Natürlich muss der Mieter nicht mieten, allerdings muss er sich auch nicht auf lapidare Aussagen eines Immobilienmaklers verlassen, wir brauchen uns nicht zu streiten, nach der Aussage dass wegen ein paar Flecken der ganze Boden nicht ausgetauscht wird würde mir als Interessent bereits reichen, diese Wohnung nicht anzumieten.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Abend,

    in meiner Wohnung wären jetzt laut Mietvertrag die üblichen Schönheitsreparaturen wie Anstreichen fällig.


    Hallo,

    im Ernst, wäre diese fällig?

    Oder eher noch nicht?

    Starre Fristen sind unzulässig, ebenso dumm wäre um die Schränke und Einrichtungsgegenstände herum zu streichen!

    Kleiner Tipp am Rande, eine Renovierung oder Schönheitsreperaturen kann man auch vor einem Umzug erledigen.

    Gruß

    BHShuber

    Es ist mit Fotos belegt. Die Aussage des Maklers kam auch nicht bei der Übergabe - er hatte angekündigt, das mit der Vermieter zu besprechen. Ein paar Tage später wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass man wegen einiger Stellen ja nicht gleich einen neuen Boden verlegen würde (der Boden ist im Übrigens ca. 13 Jahre alt) und ich die Stellen eben durch Möbel oder dekorative Gegenstände kaschieren solle.

    Hallo,

    muss erst einmal meine Galle wieder entgiften, denn zunächst hat der Herr Immobilienmakler (kollegialen Gruß an dieser Stelle) hier als nicht Vertragspartner solche Aussagen nicht zu treffen.

    Wenn die vorhandenen Schäden bereits dokumentiert sind, dann hat man wenigstens bei der Rückgabe der Mietsache nicht das Problem dass einem die Schäden angehaftet werden.

    Der Mieter muss sich aber auch an die eigene Nase fassen, so eine Wohnung nehme ich so nicht, denn wenn doch, dann in dem Zustand angemietet wie besichtigt und akzeptiert.

    Andererseits hat der Vermieter die Wohnung und alle mit gemieteten Gegenstände in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, auf den sich jetzt der Mieter nicht berufen kann, offensichtlich hat er es eben auch so akzeptiert.

    Ärgerlich aber gerade nicht zu ändern.

    Gruß

    BHShuber

    Ich weiß. Ich muss die Wohnung aber nicht frisch renoviert hinterlassen. Sauber (deutlich mehr als besenrein) war die Wohnung, das haben mir mehrere Leute bestätigt, die die Wohnung auch vor der Übergabe gesehen haben.


    Das war nicht möglich, weil erst der Vermieter und dann ich im Urlaub waren. Es wäre aber, ab Übergabe innerhalb von drei Tagen ohne Probleme möglich gewesen, alle "Mängel" zu beseitigen. Ich war zwei Tage nach der Übergabe aus dem Urlaub zurück. Das wusste auch der Vermieter, denn ich hatte es ihm schriftlich mitgeteilt.


    Knapp 100,- €


    Die Elemente die laut Vermieter nicht geputzt waren.

    Hallo,

    ganz offen, auch wenn man es nicht einsieht, will man wegen einem Betrag von 100,00€ in der Tat sich in einen Rechtstreit mit dem Vermieter begeben?

    Ohne wird's wohl nicht gehen, denn sowohl Mieter als auch Vermieter auf ihren Standpunkt beharren!

    Sicher wird sich ein Richter damit befassen, wer hätte wem was für Fristen einräumen müssen, Schadenminderungspflicht des Vermieters spielt dabei auch eine Rolle und im Endeffekt vergleicht man sich dann vor Gericht.

    Wenn einem der Aufwand nicht zu groß ist, dann verdienen sich mal wieder die Rechtsanwälte eine goldene Nase für wenig Aufwand.

    Gruß

    BHShuber


    Ist das alles so rechtens? Kann er mir einfach verbieten die Mängel zu beseitigen, die ich locker zwischen dem 9.10.15 und 15.10.15 schon längst hätte erledigen können? (das war die Zeit, in der ER sich nicht gemeldet hat, trotz mehrerer Nachfragen). Was kann ich tun?

    Ich bitte inständig um Hilfe

    Hallo,

    wer was wo wieso warum weshalb, es ist immer wieder unglaublich, dass erwachsene Menschen nicht fähig sind Wohnraum pünktlich und in ordentlichem Zustand zurück zu geben und zurück zu nehmen, das gilt für Mieter und Vermieter gleichermaßen, das ist mir unverständlich.
    :confused:

    Die Schuld an der Situation liegt bei beiden Seiten so wie das geschildert ist, ich schließe mich meinen Vorschreibern an, wegen faktisch ein paar Kröten fufzig bleibt es jedem selber überlassen vor einem Gericht ein Fass aufzumachen, viel Erfolg dabei.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich habe eine Frage zur Kündigung eines Garagenstellplatzes. Aus meiner I-Net Recherche werde ich nicht schlau.

    zum Thema:

    Der Vermieter des Tiefgaragenstellplatzes möchte uns zum 01.11.15 die Miete erhöhen. Den Brief haben wir am 14.10.15 erhalten. Der Mietvertrag für den Stellplatz ist unabhänging von der Wohnung.

    Die Kündigungsfrist laut Mietvertrag ist bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats, bei Ablauf bis zum übernächsten Monat (sprich 3 Monate in Summe).

    Hallo,

    wenn das so vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    Das akzeptieren wir nicht und möchten kündigen. Haben wir in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht (fristlose Kündigung zum 31.10.?)

    Nein

    Zitat

    Oder gilt die oben genannte Frist? Dann müssten wir ja die Erhöhung 3 Monate lang hinnehmen bis wir aus dem Vertrag rauskommen.

    Nein, ihr könnt dem Erhöhungsbegehren des Vermieters widersprechen und den Erhöhungsbetrag nicht zahlen, denke nicht, dass der Vermieter wegen 5 oder 10€ hier eine Klage einreicht.

    Zitat

    Oder muss der Vermieter eine Änderungskündigung aussprechen? Zum Beispiel: Kündigung bis 31.01.16 und Erhöhung ab 01.02.16?

    Wie wäre es denn nach dem Widerspruch gegen die Erhöhung selbst ordentlich zu kündigen?

    In diesem Garagenmietvertrag steht sicherlich mehr als nur die Fristen bei ordentlicher Kündigung bitte nochmal alles nachlesen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Leute,

    bei der Übergabe meiner Wohnung hat der Vermieter bemängelt, dass die Fenster, der Keller und ein Lichtschacht nicht sauber genug wären. Ich war bei der Übergabe beruflich verhindert, so dass mein Bruder die Übergabe für mich gemacht hat.

    Der Vermieter hat mir aber keinerlei Frist zur Nachbesserung der "Mängel" gesetzt und mir nicht die Chance zur Nachbesserung gegeben. Jetzt habe ich eine Rechnung von dem Vermieter bekommen und er möchte seinen Putzaufwand bezahlt haben. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?


    Viele Grüße

    Jens

    Hallo,

    um welchen Betrag handelt es sich?

    was wurde im Übergabeprotokoll vermerkt?

    Gruß

    BHShuber

    Meiner Meinung nach keines von beiden. Es besteht eher ein Leihverhältnis da die Wohnung unentgeldlich zur Verfügung gestellt wurde.

    Hallo,

    lesen und lernen, den Schuh hat man sich selber angezogen:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/untermiet.htm

    In genanntem Fall handelt es sich um eine Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung an Dritte, hoffentlich mit der Erlaubnis des Vermieters.

    Gruß

    BHShuber

    Es geht mir viel mehr darum, dass ich viel investiert habe und am Ende bekommt er das alles zugesprochen nachdem er sowas abzieht.

    Hallo nochmal,

    zum Verständnis, es muss die Wohnung so übergeben werden wie diese Angemietet wurde, wenn hier Laminat auf den alten Teppichboden verlegt wurde (was schon für sich ein wenig seltsam anmutet, statt Trittschalldämmung alter stinkiger Teppichboden) dann nimmt man diesen eben einfach raus und gut ist.

    Bei Streicharbeiten sieht das wieder etwas anders aus, man wird sicherlich nicht die Farbe von der Wand kratzen.

    Ich bleibe dabei, es ist immer förderlich, eine einvernehmliche Lösung für das Problem zu finden, wenn das überhaupt nicht möglich ist, dann eben alles was man in die Wohnung eingebaut hat wieder rausnehmen und die Wohnung im Zustand zu Mietbeginn zurück geben.

    Hoffentlich wurde über den Zustand der Wohnung ein Übergabeprotokoll angefertigt, sonst wird's wieder schwierig mit der Beweisbarkeit des Zustandes bei Mietbeginn.

    Gruß

    BHShuber

    Meiner Meinung nach keines von beiden. Es besteht eher ein Leihverhältnis da die Wohnung unentgeldlich zur Verfügung gestellt wurde.

    Hallo,

    und wo genau in der Frage liest du das?

    So, so, ein Arbeitgeber verleiht eine von einem Dritten gemietete Wohnung, merkst was?:confused:

    Zudem ein Leihverhältnis in Zusammenhang mit Überlassung von Wohnraum gibt es nicht!

    Gruß

    BHShuber

    Dessen bin ich mir bewusst, aber ich bin davon ausgegangen, dass die Umstände evtl. etwas mit meiner Rechtslage zu tun haben könnten.

    Darf ich denn Renovierungsarbeiten rückgängig machen?

    Hallo,

    hierauf kann und wird nur ein Fachanwalt für Mietrecht eine Antwort geben, dies ist hier keine kostenlose Rechtsberatung, zudem ist diese für Nichtjuristen auch nicht erlaubt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich habe eine Firma die eine Wohnung gemietet hat. In dieser Wohnung wohnt eine ex Mitarbeiterin. Der Mietvertrag läuft aber auf meine Firma, wir haben ihr die Wohnung nur gestellt. Vor 3 Monaten musste ich mich von der Mitarbeiterin trennen und habe somit auch die Wohnung gekündigt und der Mitarbeiterin gesagt sie kann sich in ruhe eine Wohnung suchen und muss nicht sofort raus. Ende des Monats sind die 3 Monate Kündigungsfrist rum und ich habe von dem Vermieter erfahren das die ex Mitarbeiterin immer noch in der Wohnung ist und es auch so aussieht als ob sie nicht vor hat aus zu ziehen. Wie kann ich mich da verhalten? Bekomme ich Probleme wenn sie nicht raus geht obwohl ich gekündigt habe und nichts mehr damit zutun habe. Und wie läuft das bei der Übergabe ab wenn sie zb einfach nicht auf macht?

    Mit freundlichen Grüßen

    Schmelz

    Hallo,

    zunächst ist hier zu unterscheiden, handelt es sich um eine Werkmietwohnung oder eine Werkdienstwohnung, damit einhergehend gibt es auch verschiedene Regelungen wie das jetzt zu handhaben sein wird.

    Siehe hier:

    http://www.haufe.de/personal/perso…3_HI520822.html

    Erst wenn geklärt ist um welche Art der Wohnung es sich handelt, ergeben sich dann eben die Möglichkeiten der Kündigung.

    Es wird so ausgehen, wenn die Dame die Wohnung nicht verlässt, haben Sie den schwarzen Peter, denn Sie als AG sind gegenüber dem Vermieter nach Kündigung verpflichtet die Mietsache zurück zu geben, dies ist aber nicht möglich denn die Mitarbeiterin ist ja noch drin!

    Verschlimmernd wirkt hier noch, dass der Gebrauchsüberlasser, sprich Untervermieter dem Mieter bisher noch nicht ordentlich gekündigt hat oder überhaupt kündigen kann, denn da kommt es wieder darauf an, welchen Status die Wohnung inne hat in Bezug auf das Arbeitsverhältnis.

    Zudem hoffe ich, dass die Gebrauchsüberlassung dieser Wohnung mit dem Vermieter abgesprochen war, wenn nicht haben Sie nochmal ein anderes Problem.

    Fakt ist ob so oder so, geht die Dame nicht freiwillig aus der Wohnung, dann werden Sie um eine Räumungsklage nicht herumkommen, diese freilich muss dann aber auch begründet sein, deshalb ist von Anfang an die Unterscheidung der Wohnungsarten von wichtigem Belang.

    Noch was, es ist sehr naiv zu glauben, dass man ein Arbeitsverhältnis kündigt und erwartet dass die Mitarbeiterin aus der zum Gebrauch überlassenen Wohnung auszieht, Arbeitsverhältnis und Mietverhältnis sind unter Umständen rechtlich eigenständige Verträge, die eigenständig unterschiedlich zu behandeln sind.


    Gruß

    BHShuber

    Naja, es ging mir ja darum, dass man versteht, was drum herum passiert ist.
    Und ganz ehrlich, ich fühle mich auch so, als wäre ich im falschen Film.

    Zum anderen gibt es das sehr wohl:

    Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB
    "Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden."

    Die Frage ist also: Wäre das hier der Fall?
    Das ist für mich nicht klar, weil das Gesetz schwammig formuliert ist, daher also auch die lange Erklärung der Umstände

    Hallo,

    meiner Meinung nach sind die von dir genannten Umstände nicht ausreichend.

    Wenn du auf den angeblichen Entzug des Kellerabteiles abzielst, dann bedenke, das muss man zweifelsfrei beweisen!

    Hier nochmal der Gesetzestext, der gar nicht so schwammig ist.


    Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse (§§ 535 - 548)

    .


    § 543
    Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    .

    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
    2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder sie unbefugt einem Dritten überlässt oder
    3. der Mieter
    a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

    Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.

    (3) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Dies gilt nicht, wenn

    1. eine Frist oder Abmahnung offensichtlich keinen Erfolg verspricht,
    2. die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist oder
    3. der Mieter mit der Entrichtung der Miete im Sinne des Absatzes 2 Nr. 3 in Verzug ist.

    (4) Auf das dem Mieter nach Absatz 2 Nr. 1 zustehende Kündigungsrecht sind die §§ 536b und 536d entsprechend anzuwenden. Ist streitig, ob der Vermieter den Gebrauch der Mietsache rechtzeitig gewährt oder die Abhilfe vor Ablauf der hierzu bestimmten Frist bewirkt hat, so trifft ihn die Beweislast.

    Insbesondere beachte man Absatz (4)

    Es war von Anfang an klar, bevor man den Mietvertrag unterschrieben hat und eingezogen ist, dass die Wohnung vom Mieter renoviert wird.

    Gruß

    BHShuber

    Also da wäre meine Frage:
    Macht es einen Unterschied, wenn ich kündige oder gekündigt werde?

    Hallo,

    Unterschied für wen und warum?

    Zitat

    Nach so kurzer Mietzeit kann es doch nicht sein, dass ich ihm seine Wohnung renoviere und dann gehen muss.

    Der Mieter hat die Renovierung zu beginn des Mietverhältnisses akzeptiert und wusste vom Zustand der Wohnung vor Mietbeginn und gehen muss er noch lange nicht, denn es wurde ja von keiner Seite eine Kündigung ausgesprochen.

    Zitat

    Ich habe gehört, dass es da eine gesonderte Regelung gibt, aber bisher nichts selber im Internet gefunden.
    Und ja, es ist ein Zwei-Parteien-Haus.

    Hier mal lesen:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html


    Zitat

    Und wie sieht das mit der Abmahnung aus?

    Abmahnen kann er ja bis ihm die Finger wehtun, mit einer schriftlichen Gegendarstellung und beweisbarer Zustellung an den Vermieter ist die Abmahnung neutralisiert.

    Zitat

    Muss er das nicht irgendwie beweisen?

    Jeder der eine Behauptung in den Raum stellt, muss diese gegebenenfalls vor dem Richter beweisen.

    Zitat

    Denn es handelt sich leider nicht um Tatsachen.

    Das können wir von hier aus nicht beurteilen.

    Gruß

    BHShuber

    [quote='1']Was verlangt man denn von einem Vermieter noch, Hellseher zu sein, woher soll der denn wissen, dass die Rinnenreiniger deinen Balkon verschmutzt haben, schon mal drüber nachgedacht?[QUOTE]
    Evtl. sollte der VM mal den Rinnenreiniger gehörig in den Allerwertesten treten.:o

    Hallo Berny,

    stimmt aber auch das setzt voraus, dass der Mieter, bzw. verärgerte Mieter den Vermieter über den Umstand in Kenntnis setzt, auch das wäre im Prinzip richtig und der geeignete Weg.

    Da er sich nun nicht mehr dazu äussert, scheinen ihm die Antworten nicht gefallen zu haben.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ohhh Mann des ist ja wieder was?!

    Vereinfacht, lasst es auf einen Prozess ankommen in dem der Vermieter den Nachweis zu erbringen hat wie sich die von Ihm umgelegten Kosten zusammensetzen.

    Wenn es schnell gehen soll, dann solltet ihr die Herausgabe der Kaution einklagen, auch hier muss er sich rechtfertigen aus welchem Grund er die Kaution zurückbehält und es kommt alles auf dem Tisch.

    Gruß

    BHShuber

    Gibt es Möglichkeiten ihn für die Renovierungen aufkommen zu lassen?
    Und es waren keine Schöhnheitsrenovierungen, sondern die Wohnung war nicht bezugsfertig. Fußleisten waren am Schimmeln, weil der Boden zu feucht geputzt wurde, Tapeten lösten sich hinter den Schränken, die vorher da standen etc.
    In dem haus hat vorher seine Muter gewohnt. Der Mann hat keine Erfahrung mit dem Vermieten von Wohnungen.

    Ich habe schließlich mindestens 6 Zeugen, die entweder Telefonate mitgehört haben oder sogar miterlebt haben wie er mir mit einer Anzeige und Rausschmiss droht.

    Kann ich vielleicht wegen Unzumutbarkeit die Kündigungsfrist umgehen?

    Und gibt es sonst irgendwas, was man tun könnte?

    Hallo,

    in der Tat scheint dies wieder einer dieser Ahnungslosen Vermieter zu sein, die der Überzeugung sind, Vermietern und Geld einstecken ja, vom Mieter in irgend einer Weise etwas mitbekommen nein.

    Wesentlich wird sein, was mietvertraglich vereinbart ist in Bezug auf die Nutzung des Kellers!

    Ansonsten ist es nicht verboten, Besuch zu empfangen, wenn das dann auch noch in geordneten Verhältnissen abläuft gehört das schlichtweg zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, da kann er sich noch so viel Beschwerden.

    Ich gehe mal davon aus, dass das Haus nur diese 2 Wohnungen hat, wenn ja, dann gibt es unter Umständen Möglichkeiten für den Vermieter dem Mieter mit erleichterten Bedingungen zu kündigen.

    Versuche bitte mal, mündlich oder schriftlich, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses auszuhandeln, einen Anspruch auf Ersatz der Renovierungs- und Umzugs- sowie Internetanschluss sehe ich nicht oder nur unter Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes, wobei der Ausgang dann auch fraglich ist.

    Gruß

    BHShuber

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