Kündigung eines Garagenstellplatzes

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich habe eine Frage zur Kündigung eines Garagenstellplatzes. Aus meiner I-Net Recherche werde ich nicht schlau.

    zum Thema:

    Der Vermieter des Tiefgaragenstellplatzes möchte uns zum 01.11.15 die Miete erhöhen. Den Brief haben wir am 14.10.15 erhalten. Der Mietvertrag für den Stellplatz ist unabhänging von der Wohnung.

    Die Kündigungsfrist laut Mietvertrag ist bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats, bei Ablauf bis zum übernächsten Monat (sprich 3 Monate in Summe).

    Das akzeptieren wir nicht und möchten kündigen. Haben wir in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht (fristlose Kündigung zum 31.10.?)
    Oder gilt die oben genannte Frist? Dann müssten wir ja die Erhöhung 3 Monate lang hinnehmen bis wir aus dem Vertrag rauskommen.

    Oder muss der Vermieter eine Änderungskündigung aussprechen? Zum Beispiel: Kündigung bis 31.01.16 und Erhöhung ab 01.02.16?

    Danke für eure Hilfe
    Daniel

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich habe eine Frage zur Kündigung eines Garagenstellplatzes. Aus meiner I-Net Recherche werde ich nicht schlau.

    zum Thema:

    Der Vermieter des Tiefgaragenstellplatzes möchte uns zum 01.11.15 die Miete erhöhen. Den Brief haben wir am 14.10.15 erhalten. Der Mietvertrag für den Stellplatz ist unabhänging von der Wohnung.

    Die Kündigungsfrist laut Mietvertrag ist bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats, bei Ablauf bis zum übernächsten Monat (sprich 3 Monate in Summe).

    Hallo,

    wenn das so vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    Das akzeptieren wir nicht und möchten kündigen. Haben wir in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht (fristlose Kündigung zum 31.10.?)

    Nein

    Zitat

    Oder gilt die oben genannte Frist? Dann müssten wir ja die Erhöhung 3 Monate lang hinnehmen bis wir aus dem Vertrag rauskommen.

    Nein, ihr könnt dem Erhöhungsbegehren des Vermieters widersprechen und den Erhöhungsbetrag nicht zahlen, denke nicht, dass der Vermieter wegen 5 oder 10€ hier eine Klage einreicht.

    Zitat

    Oder muss der Vermieter eine Änderungskündigung aussprechen? Zum Beispiel: Kündigung bis 31.01.16 und Erhöhung ab 01.02.16?

    Wie wäre es denn nach dem Widerspruch gegen die Erhöhung selbst ordentlich zu kündigen?

    In diesem Garagenmietvertrag steht sicherlich mehr als nur die Fristen bei ordentlicher Kündigung bitte nochmal alles nachlesen.

    Gruß

    BHShuber

  • Haben wir in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht (fristlose Kündigung zum 31.10.?)

    Nein.

    Sonderkündigungsrecht mit gesetzlicher Frist, was nicht außerordentlich (fristlos) bedeutet, gibt es nur bei Mieterhöhung von Wohnraummietverträgen.

  • Hallo Daniel,
    wenn dem VM die paar Euronen soo wichtig sind (und ich nicht unbedingt auf den Stellplatz angewiesen bin), würde ich seinem Mieterhöhungsbegehren widersprechen und zum (lt. MV) nächstmöglichen Termin kündigen.
    Solchen Leuten sollte man konsequent begegnen.

  • Zitat


    In diesem Garagenmietvertrag steht sicherlich mehr als nur die Fristen bei ordentlicher Kündigung bitte nochmal alles nachlesen.

    Gruß

    BHShuber

    Ja das steht mehr drin (Ordnung, Saubereit, Haftungsausschluss etc..), aber nicht zum Thema Fristen oder Kündigung.


    Zitat


    Hallo Daniel,
    wenn dem VM die paar Euronen soo wichtig sind (und ich nicht unbedingt auf den Stellplatz angewiesen bin), würde ich seinem Mieterhöhungsbegehren widersprechen und zum (lt. MV) nächstmöglichen Termin kündigen.
    Solchen Leuten sollte man konsequent begegnen.

    Dann werden wir das so tun.

    Danke an alle.

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