Schadhafter Boden bei Einzug

  • In einem Zimmer der kürzlich von mir bezogenen Mietwohnung sind mehrere schadhafte Stellen vorhanden, die sicherlich nicht unter die normale Abnutzung fallen. Es handelt sich um einen großen roten Farbfleck, viele kleinere Flecken in unterschiedlichen Farben und bräunliche Streifen. Diverse Katzer und Verfärbungen sind natürlich auch vorhanden und deutlich sichtbar, fallen aber wohl unter die normale Abnutzung. Die Farben sind in den Boden (Linoleum) eingedrungen und nicht mehr zu entfernen.

    Kann ich vom Vermieter verlangen, den Boden gleichwertig zu ersetzen? Die Schäden sind dokumentiert und wohl vom Vormieter verursacht. Der Makler ist der Ansicht, ich könne ja "Möbelstücke oder Vasen" auf den entsprechenden Stellen platzieren. Mal davon abgesehen, dass sich die vielen brauenen Streifen direkt vor Heizung und Fenster befinden und sich dort kein Möbekstück aufstellen lässt - bin ich dazu verpflichtet, meine Wohnung nach den Schäden der Vormieter einzurichten?

  • Also, ich hätte eine Wohnung mit diesen Mängeln nicht genommen, ohne im Übergabeprotoll das mit Fotos zu belegen. Dem Makler, der solchen Unsinn erzählt hätte ich was anderes gegeigt. Was du jetzt machst, bleibt dir überlassen.

  • Es ist mit Fotos belegt. Die Aussage des Maklers kam auch nicht bei der Übergabe - er hatte angekündigt, das mit der Vermieter zu besprechen. Ein paar Tage später wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass man wegen einiger Stellen ja nicht gleich einen neuen Boden verlegen würde (der Boden ist im Übrigens ca. 13 Jahre alt) und ich die Stellen eben durch Möbel oder dekorative Gegenstände kaschieren solle.

  • Die Aussage des Maklers kam auch nicht bei der Übergabe - er hatte angekündigt, das mit der Vermieter zu besprechen.


    Wenn ich "Makler" höre, klingeln bei mir sämtliche Alarmglocken. Hauptsache, er hat sein Geschäft gemacht.
    Du hast die Wohnung angemietet wie im Übergabeprotokoll von beiden Seiten beschrieben.

  • Hallo,

    um deine Frage ganz klar zu beantworten: Nein, du kannst das vom Vermieter nicht verlangen. Hier gilt gemietet, wie gesehen.

    Wenn es sich um eine Linoleumboden handelt, würde ich ohnehin etwas drüberlegen. Wer wohnt denn schon gerne auf einem nackten Linoleum? Da würde ich mich nicht mit herumärgern-es gibt inzwischen supergünstige Teppiche oder andere Bodenbeläge.

    Gruß
    H H

  • Es ist mit Fotos belegt. Die Aussage des Maklers kam auch nicht bei der Übergabe - er hatte angekündigt, das mit der Vermieter zu besprechen. Ein paar Tage später wurde mir am Telefon mitgeteilt, dass man wegen einiger Stellen ja nicht gleich einen neuen Boden verlegen würde (der Boden ist im Übrigens ca. 13 Jahre alt) und ich die Stellen eben durch Möbel oder dekorative Gegenstände kaschieren solle.

    Hallo,

    muss erst einmal meine Galle wieder entgiften, denn zunächst hat der Herr Immobilienmakler (kollegialen Gruß an dieser Stelle) hier als nicht Vertragspartner solche Aussagen nicht zu treffen.

    Wenn die vorhandenen Schäden bereits dokumentiert sind, dann hat man wenigstens bei der Rückgabe der Mietsache nicht das Problem dass einem die Schäden angehaftet werden.

    Der Mieter muss sich aber auch an die eigene Nase fassen, so eine Wohnung nehme ich so nicht, denn wenn doch, dann in dem Zustand angemietet wie besichtigt und akzeptiert.

    Andererseits hat der Vermieter die Wohnung und alle mit gemieteten Gegenstände in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, auf den sich jetzt der Mieter nicht berufen kann, offensichtlich hat er es eben auch so akzeptiert.

    Ärgerlich aber gerade nicht zu ändern.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    muss erst einmal meine Galle wieder entgiften, denn zunächst hat der Herr Immobilienmakler (kollegialen Gruß an dieser Stelle) hier als nicht Vertragspartner solche Aussagen nicht zu treffen.


    Was ärgert dich daran? Hier wurde dich lediglich gesagt, das mit dem Vermieter zu besprechen, so wie ich das verstanden habe? Ansonsten kann man wohl davon ausgehen das dieser Mangel irgendwo in eine entsprechende Miethöhe berücksichitigung gefunden hat, sonst hätte man ja nicht mieten müssen?

  • Was ärgert dich daran? Hier wurde dich lediglich gesagt, das mit dem Vermieter zu besprechen, so wie ich das verstanden habe? Ansonsten kann man wohl davon ausgehen das dieser Mangel irgendwo in eine entsprechende Miethöhe berücksichitigung gefunden hat, sonst hätte man ja nicht mieten müssen?

    Hallo,

    das hier aus der Eingangsgeschichte:

    Der Makler ist der Ansicht, ich könne ja "Möbelstücke oder Vasen" auf den entsprechenden Stellen platzieren.

    Die Ansicht wie ein Immobilienmakler was einrichtet würde mich als Mietinteressent nicht die Bohne interessieren, mit solchen Aussagen, als hätte man es immer noch nicht kapiert, fördert man das miserable Image des Berufsstandes.

    Natürlich muss der Mieter nicht mieten, allerdings muss er sich auch nicht auf lapidare Aussagen eines Immobilienmaklers verlassen, wir brauchen uns nicht zu streiten, nach der Aussage dass wegen ein paar Flecken der ganze Boden nicht ausgetauscht wird würde mir als Interessent bereits reichen, diese Wohnung nicht anzumieten.

    Gruß

    BHShuber

  • Der Mieter muss sich aber auch an die eigene Nase fassen, so eine Wohnung nehme ich so nicht, denn wenn doch, dann in dem Zustand angemietet wie besichtigt und akzeptiert.


    und dokumentiert.:o

  • Hallo,

    das hier aus der Eingangsgeschichte:

    Der Makler ist der Ansicht, ich könne ja "Möbelstücke oder Vasen" auf den entsprechenden Stellen platzieren.

    Die Ansicht wie ein Immobilienmakler was einrichtet würde mich als Mietinteressent nicht die Bohne interessieren, mit solchen Aussagen, als hätte man es immer noch nicht kapiert, fördert man das miserable Image des Berufsstandes.

    Natürlich muss der Mieter nicht mieten, allerdings muss er sich auch nicht auf lapidare Aussagen eines Immobilienmaklers verlassen, wir brauchen uns nicht zu streiten, nach der Aussage dass wegen ein paar Flecken der ganze Boden nicht ausgetauscht wird würde mir als Interessent bereits reichen, diese Wohnung nicht anzumieten.

    Gruß

    BHShuber

    Na das diese Aussage vom Makler sicher unsinnig ist, ist klar. Am Ende ist aber jede ander Antwort wohl auch kaum befriedigender.
    Ehrlicher weise, hätte man realistisch sagen müssen, "tja sehen Sie, so wohnen und versauen eben manche Mieter die Mietsache".
    Das will aber wohl erst recht auch keiner hören.:rolleyes:

  • Mängel der Mietsache sind bei Vertragsabschluß zu erfassen, schlauerweise wird dann auch die Beseitigung durch den VM vereinbahrt. Sonst gemietet wie gesehen und bei Auszug könnte man dem Mieter das noch anlasten. Makler sind wie Gebrauchtwagenverkäufer und Politiker. Ein unseriöser Haufen !

  • Makler sind wie Gebrauchtwagenverkäufer und Politiker. Ein unseriöser Haufen !


    Du sagst es... "Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von neulich?"

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