Beiträge von BHShuber

    Hallo!
    Ich bin mir unsicher, inwiefern mein Vermieter bzw ich die Kosten zu tragen haben.

    Etwas verzwickte Situation, ich hoffe ihr könnt etwas helfen. Und Verzeihung dass es so ein langer Text wurde ;)

    Liebe Grüsse

    Calysettra

    Hallo,

    du hast aber einen netten verständnisvollen Vermieter der sich an den Kosten beteiligt, ich würde das Ganze als WINWIN Situation sehen und die konstruktive Situation dazu auszunutzen, das Verhältnis zum Vermieter beizubehalten und mit ihm alle weiteren Schritte und Kostentragungen aushandeln und schriftlich fixieren.

    Die Kosten der Beschädigung hättet ihr tragen müssen, der Vermieter hätte sich hierbei einen Abzug Alt für Neu gefallen lassen müssen.

    Nun ist es so wie es ist, der Vermieter trägt einen Teil der Kosten und ihr, jetzt hier noch wegen Kleinigkeiten ein Fass auf zu machen halte ich für den komplett falschen Weg.

    Alles Verhandlungssache zwischen Mieter und Vermieter, du verstehst!

    Gruß

    BHShuber

    1. Zählt der Faden in der Tür (+ Bilder) als Beweis dafür, das die Vermieter in der Wohnung waren?

    Nein, du kannst damit allerhöchstens mit Zeugen beweisen, dass jemand in der Wohnung war in eurer Abwesenheit, dass es der Vermieter war ist mit Nichten eindeutig! Die Beweisführung obliegt euch.

    Zitat

    2. können wir die außerordentliche Kündigung rechtlich durchsetzen?

    Nein, ihr könnt lediglich den Vermieter auf die Mängel in der Mietsache hinweisen und die Behebung der Mängel fordern, unter Umständen die Miete mindern.


    Zitat

    3. Zählt das verweisen auf die Heizung mündlich als rechtliche Abmahnung?

    Eine Abmahnung muss auch aus beweisbaren Gründen ebenso wie beim Vermieter schriftlich erfolgen, zudem berechtigt gegen die allgemeine Meinung niemanden zu einer außerordentlichen Kündigung.

    Ihr wollt da raus, dann haltet euch an vertragliche Vereinbarungen, wenn der Vermieter sich nicht daran hält, steht euch die Möglichkeit zur Verfügung, eure Belange gerichtlich durchzusetzen, nicht mehr und auch nicht weniger.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo :)

    So beginnt der Mietvertrag. JEDER von uns hat den GLEICHEN Mietvertrag erhalten (außer andere Zimmer Nr. eingetragen).
    1. Hat durch diese Formulierung jeder von uns die gesamte Wohnung angemietet, was natürlich nicht möglich ist? (Vermietet werden im Haus (Anschrift) die Wohnung Erdgeschoss und Souterrain.)

    Nein, jeder hat im Mietobjekt das für den Mietvertag bestimmte Zimmer mitsamt Nutzung der gemeinschaftlichen Räume.


    Zitat

    2. Müsste das angemietete Zimmer im Mietvertrag nicht eindeutig gekennzeichnet sein, also nicht nur durch die Zimmer Nr. (z.B. Erdgeschoss Zimmer links)? Es stehen übrigens keine Nummern an den Zimmern.

    Nein, die Zimmer wurden besichtigt und zugewiesen, jeder weis welches Zimmer er in der Mietsache gemietet hat.

    Zitat

    3. Welche Möglichkeiten bieten uns nun? Könnte der, der zuerst hier gewohnt hat, Anspruch auf alleiniges Wohnrecht erwirken? Könnten wir fristlos kündigen?

    Weder noch, lies doch mal deinen Mietvertrag, du hast ein bestimmtes Zimmer gemietet und darfst gemeinschaftliche Räume Nutzen, nicht mehr und nicht weniger.

    Fristlos kündigen aus welchem Grund, der Schuss geht nach hinten los!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Berny,
    danke für deine Antwort.
    Das Beiblatt ist Bestandteil des Mietvertrags und auch von allen Beteiligten unterschrieben.

    Hallo,

    ich sehe das genau so wie Berny, da es auch keine Formularmäßig vorgefertigte Vereinbarung ist, sollte diese Vereinbarung als Bestandteil des Mietvertrages Geltung haben.

    Gruß

    BHShuber

    Hi, hat unser Vermieter das Recht die Kaution 1.000 EUR einzubehalten weil er glaubt das wir illegal gestreamt bzw. Filme gedownloadet haben? Es stimmt übrigens 0%. Wir zahlen Netflix. Er begründet es das er erst abwarten möchte ob etwas kommt. Und wie lange das sein wird weiß er noch nicht.

    Hallo,

    das ist kein berechtigter Grund zur Zurückhaltung der Mietkaution, ein berechtigter Grund wäre wenn z. B. eine Nachzahlung bei Betriebs- Neben- und Heizkosten zu erwarten wäre oder der Mieter Schäden in der Wohnung noch nicht behoben hätte.

    Den Vermieter schriftlich auffordern nach Wohnungsrückgabe bitte mit Protokoll, die Kaution auszuzahlen, Voraussetzung ist allerdings, dass das Mietverhältnis und die Wohnungsübergabe ohne Beanstandung vollzogen ist.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, mein anliegen ist folgendes.
    Ich möchte gerne meine wohnung an einen nachmieter übergeben. Die hausverwaltung sagte mir ich soll mich an die zuständige maklerin wenden. Die maklerin sagte mir dann ich bzw. der nachmieter müsse provision bezahlen für die bearbeitung des neuen mietvertrages. Laut dem neuen gesetz muss doch nur derjenige bezahlen der den makler beauftragt oder? Das wäre doch dann die hausverwaltung und nicht ich?!

    Hallo,

    das wäre ein Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz § 2 WohnVermittG

    Der oder die Immobilienmaklerin hat zum Einen das Objekt bereits in seinem Bestand und zum Anderen besteht keine Beauftragung in Textform zwischen dir, dem Nachmieter und oder Vermieter.

    Eine Beauftragung zur Suche eines Mietobjektes ist zwingend um als Immobilienmakler für eine Dienstleistung Courtage zu erheben.

    In diesem Fall muss der Vermieter die Vermittlungscourtage bezahlen.

    Ansonsten schließe ich mich den Vorschreibern an, die Übergabe der Wohnung erfolgt an den Vermieter und nicht an Nachmieter.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    ich habe ein großes Problem. Meine Eltern leben über 700km entfernt von mir und haben jetzt eine Räumungsklage erhalten.

    Vor 8 Wochen kam erstmalig ein Schreiben vom Anwalt des Vermieters mit Kündigung auf den 31.12.2015.

    Wie lange wohnen die beiden denn schon in der Wohnung und welche Begründung gibt der Vermieter hier an???? 8 Wochen mit Frist zum 31.12.2015 dürfte hier schon der erste Fehler des Vermieters sein!

    Zitat

    Nun kam allerdings diese Woche ein Schreiben vom Amtsgericht - Räumungsklage. Wir haben wieder ein Schreiben an das Amtsgericht gesendet mit der Aufzählung der Härtefälle und das Schreiben an den Vermieter beigelegt (das Schreiben an den Vermieter wurde fristgerecht gesendet!).

    Das ist schon mal gut so, habt ihr Einspruch gegen die Räumungsklage eingelegt????

    Zitat

    Ist es sinnvoll nun einen Anwalt einzuschalten? Zahlt das Sozialamt einen Anwalt? Was können wir tun?
    Ich bin dankbar um alle Informationen und Ratschläge die ich erhalte von euch. Auf diese Entfernung kann ich leider nur mit Dokumenten meinen Eltern helfen.

    Aber unbedingt solltet ihr sofort einen Anwalt einschalten und zwar einen Fachanwalt für Mietrecht.
    Solltet ihr oder die Eltern das nicht leisten können, dann soll der Anwalt bei Gericht eine sog. Gerichtskostenbeihilfe beantragen, die bekommt ihr sicherlich nachdem was du da berichtest!

    Also sofort und die Betonung liegt auf SOFORT zum Anwalt, ok.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo zusammen!

    Folgendes Problem:

    Drei Häuser die neben uns stehen werden gleichzeitig grundsaniert, wodurch natürlich dementsprechender Lärm im Moment alles andere als angenehm ist.

    Gibt es hier die Möglichkeit einer Mietminderung?

    Mfg Danny

    Hallo,

    gehören die Häuser eurem Vermieter oder hat er sonst irgendetwas damit zu tun?

    Wenn nein, warum sollte der Vermieter dafür gerade stehen müssen für einen Umstand den er gar nicht ändern kann?


    Allein das Bestehen einer Baustelle rechtfertigt kein Mietminderungsrecht. Vielmehr muss detailliert vorgetragen und unter Beweis gestellt werden, welche Beeinträchtigungen die Bauarbeiten verursacht haben

    Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz aufgrund von Bauarbeiten auf benachbarten Grundstücken sind ein Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung in Höhe von 3 % rechtfertigt.

    So, nun kannst du dir mal ausrechnen, wie viel 3% deiner Miete ausmachen und überlegen ob du das Verhältnis zu deinem Vermieter wegen ein paar Luschen wirklich aufs Spiel setzen möchtest.

    Gruß

    BHShuber

    Problem mit dem sofortigen beheben ist das der Herr von der Fensterfirma meinte solange es regnet kann er nichts machen dazu muss es trocken sein! Sprich ich muss jetzt solange warten bis sich das Wetter gebessert hat und habe Pfützen auf den Fensterbänken! Hab zwar Tücher aufgelegt aber bin ja auch arbeiten und kann die nicht ständig wechseln! Von den zusätlichen Heizkosten damit sich kein Schimmel bildet ganz abgesehen!

    Hallo,

    zur Info, Recht zur Mietminderung hast du seit dem der Mangel an der Mietsache besteht und eben auch so lange wie der Mietmangel besteht, unerheblich was irgend ein Handwerker meint oder nicht.

    Der Vermieter ist der Mietvertragspartner nicht der Handwerker.

    ABER ich rate nochmal eindringlich bei einer Mietminderung vorher anwaltlichen Rat einzuholen, hier im Forum gibt's keine Rechtsberatung, wenn man die Miete mindern möchte, dann richtig.

    Gruß

    BHShuber

    Kann ich die Miete trotz vorbeigeschickter Fensterfirma kürzen?Diese kann den Schaden auch erst beheben sofern es trocken ist und solange habe ich die Nachsicht! Wenn ja um wieviel Prozent? Kann ich die Miete auch aufgrund des Dachschadens kürzen? Wurde ja bis heute nichts unternommen und mich kotzt diese Geiz ist geil Manier meiner Vermieterin langsam an!

    Hallo,

    mögliche Vorgehensweise:

    Den Vermieter nochmals mit Schreiben auffordern die Mängel zu beheben mit Ankündigung der Mietminderung sollte dies nicht sofort erledigt werden.

    Mögliche Mietminderung:

    50% Feuchtigkeitsentwicklung, da alle Fenster der Wohnung undicht sind AG Leverkusen WuM 1981, U9

    Hier musst du eben herunterbrechen, wie viele Fenster von der Anzahl aller Fenster undicht sind, ok.

    25% Wasserschäden an der Decke des Wohnzimmers sowie zum Teil an den Wänden AG Aachen WuM 1974, 44

    Hier noch eine Tabelle mit Mietminderungsgründen:

    https://www.mietrecht.de/mietminderungstabelle/

    Wenn du es rechtlich einwandfrei haben möchtest, dann wende dich an einen Fachanwalt für Mietrecht.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Sorokine,


    Mir scheint da auch der Ansatz, das im GbR Vertrag zu vereinbaren und lediglich die Einhaltung des GbR Vertrags im Mietvertrag zu verankern vielversprechender.

    cu
    Guenni

    Hallo,

    jegliche Vermischung die nicht in einen Mietvertrag über Wohnraum gehören werden regelmäßig als nichtig erklärt.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnraummietrecht

    Pflichten die über das Maß und den Bestimmungen eines Mietvertrages hinausgehen sind nichtig auch nicht mit Individualvereinbarung weil die genannten Pflichten ein ganz anderes Rechtsgebiet betreffen!

    Pflichten die ein Mitglied einer Gemeinschaft oder Gesellschaft mietvertraglich dazu verpflichten an Mietertreffen teilzunehmen sind nichtig.

    Das eine ist ein mietvertragliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, das Andere ist eine Gemeinschaft-Gesellschaft die aufgrund eines gemeinschaftlichen Projektes zusammenwohnt und arbeitet, beides miteinander vermischen geht nicht!

    Gruß

    BHShuber

    Aber wenn der Vermieter absichtlich unsere Briefe ignoriert?

    Wenn es nicht möglich ist, eine Rückmeldung vom Vermieter zu bekommen?

    Wenn er absichtlich Sachen am Telefon sagt aber nichts Schriftliches, da es dann als Beweis zählen könnte?

    Die Leute aus dem Mieterverein sind alle Anwälte und sagen, dass wir alles richtig gemacht haben, und dass er nichts machen kann, aufgrund seine nicht-antworten und Schweigen.


    Hallo,

    verstehe es bitte, es ändert nichts an der Tatsache, dass von eurer Seite der Vertag, bzw. vertragswidrig gehandelt wurde, nur weil ein Mieter einen Brief schreibt und sich auf etwas beruft was der Vermieter hier versucht zu vertuschen, verpflichtet es ihn nicht auf deine Schreiben zu antworten, denn du hast keinerlei Beweis für die Aussage oder Zustimmung des Vermieters!

    Lass es darauf ankommen und dann soll ein Amtsrichter über den Fall eine Entscheidung treffen, erst dann kannst du dir sicher sein, dass entweder der Vermieter nach Meinung des Gerichtes alles richtig gemacht hat oder du!

    Bei Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.

    Gruß

    BHShuber

    Aber: was hätten wir machen können? Es war unmöglich, eine Antwort vom Mietermieter wegen Übergabe zu bekommen.

    Also weil er sich entscheidet nicht zu reagiert, darf man nicht ausziehen? Selbst wenn man alles richtig macht?

    Hallo,

    vom richtig machen bist du leider so weit entfernt wie der Mond vom Jupiter, warum?

    Weil wenn du es richtig gemacht hättest, hättest du darauf bestanden eine schriftliche Vereinbarung über den Zwischenvermietung und die Genehmigung dessen vom Vermieter zu erhalten, da beginnt es.

    Der Vermieter pocht nun auf die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung und es obliegt dir zu beweisen, dass die Zwischenvermietung vom Vermieter abgesegnet war, was dir hier aber äußerst schwer fallen wird, wenn überhaupt möglich.

    Gruß

    BHShuber

    Im Mietvertrag steht eine Kleinstreparaturklausel (auch Toilettenspülung) bis 120,-
    Somit muss der Mieter wohl für den Schaden aufkommen.

    Hallo,

    nur dann, wenn du nicht beim Amtsgericht hierüber eine Entscheidung erwirken willst, auch dann ist es wieder eine Einzelfallentscheidung die nicht auf andere Fälle übertragen werden kann.

    Zumindest für dich aber Klarheit bringt!

    1. 2. oder 3 jetzt musst du dich entscheiden wie du damit verfahren möchtest!

    Dabei kann dir hier keiner helfen.

    Gruß

    BHShuber

    Zitat

    Sollte keine Rückmeldung kommen, machen wir die Übergabe mit einem sogenannten Wohnungsabnehmer vom Mieterverein und werfen die Schlüssel beim Vermieter ein

    Hallo,

    da dieser Wohnungsabnehmer nicht vom Vermieter beauftragt oder bevollmächtigt ist, kann dieser allenfalls für den Mieter an seiner Statt agieren, nicht mehr und nicht weniger!

    Im Ernst, solltest du dir juristischen Rat einholen, denn solche Machenschaften führen regelmäßig zu Gerichtsverfahren, so wird das auch in deinem Fall sein.

    Gruß

    BHShuber

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    Ich werde meine haftpflicht kontaktieren.LG!

    Hallo,

    Achtung, das wird hier auch der Versicherer sagen und zwar, muss sich der Vermieter auch für das Abschleifen und neu versiegeln einen Abzug "Alt für Neu" gefallen lassen, denn in aller Regel ist davon auszugehen, dass ein Parkettboden spätestens nach 10 Jahren Nutzungsdauer neu abzuschleifen und zu versiegeln ist. Bei einem bereits 5 Jahre alten Parkettboden sind also noch 50 % der Kosten vom Mieter zu tragen.

    Das allerdings wird dem Vermieter überhaupt nicht gefallen, der Versicherer wird einen Begutachter entsenden, der sich den Boden in Augenschein nimmt, der kommt auf alle Fälle.

    Da nun ein Vermieter in der Regel hierfür überhaupt kein Verständnis hat und er auch einer Schadenminderungspflicht in der Wiederherstellung unterliegt, sollte man ernsthaft selber Angebote bei anderen Unternehmen einholen, bzw. Angebote vergleichen.

    Es wird aber kommen wie es immer kommt, Vermieter stellt sich stur weil er auf sein Recht pocht, behält die Kaution ein, bzw. zieht die Kosten von der Kaution ab usw. usw.

    Es empfiehlt sich hier in jedem Fall juristischen Rat einzuholen, denn dass die Haftpflichtversicherung das für einen regelt ist ein Ammenmärchen, die wird im aller höchsten Fall nach Abzug Neu für Alt 40% der Kosten übernehmen!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo allerseits,

    Danke für die Meinungen! Ich habe noch zwei Rückfragen.

    @
    BHShuber
    Und die zweite Frage: Das Projekt gründet sowieso eine GbR, das hatte ich nur nicht extra erwähnt. :) Das steht schon länger fest.
    Allerdings gibt es wohl keine Möglichkeit, die Einhaltung des GbR-Vertrags irgendwie mit der Miete zu verbinden, sodass ein grober Verstoß gegen den GbR-Vertrag einen Grund für die ordentliche Mietkündigung liefern würde, oder? Das wäre nämlich genau das, was für diesen Fall praktibal wäre. Ist so etwas generell nicht möglich?

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

    Hallo,

    meiner Meinung nach werden hier verschiedene Rechtsgebiete durcheinandergewürfelt die einer objektiven Trennung bedürfen.

    Gesellschafts- und Vertragsrecht
    vs.
    Mietrecht

    Gruß

    BHShuber

    Wenn ich nun davon ausgehe, dass die DHH bereits vor dem 1.6. in seinem Bestand war., ich aber den Erstkontakt und den Mietvertragsabschluss nach dem 1.6. hatte, muss dann eine Kaution gezahlt werden?

    Trotzdem danke für eure zahlreichen Antworten

    Hallo,

    genau das gilt es zu beweisen, was in der Realität sehr, sehr schwer sein dürfte.

    Gruß

    BHShuber

    Gibts da denn einen gesicherten Google-Link zu ? Wenn es denn so stimmen sollte, haben wir Chancen das Geld wiederzubekommen? (Mal abgesehen, dass der "Makler" sich sperren wird) Immerhin steht auf der Quittung nur eine Summe , mehr nicht.

    Hallo,

    bitte zu bedenken!!!!

    Erstkontakt zum Immobilienmakler war aufgrund einer bereits nicht mehr verfügbaren Immobilie.

    Es ist davon auszugehen, da der Immobilienmakler die zweite angeboten hatte, dass diese bereits in seinem Bestand war, somit kann er sich nicht darauf berufen, dass der Interessent ihn mit der Suche, bzw. Vermittlung eines Mietvertrages beauftragt hat.

    Dies gilt es jetzt zu beweisen!

    Ansonsten gilt, wer beauftragt, der bezahlt, in diesem Fall ihr.

    Dabei kommt es in keiner Weise mehr auf den Erstkontakt an.

    Bestellerprinzip, da ihr den Immobilienmakler damit beauftragt habt, einen Mietvertrag mit der zweiten DHH zu vermitteln und dieser zustande kam, kann er hierüber auch den Nachweis führen, die Vermittlungsprovision zahlt der Mieter.

    Einzig wäre die Immobilie bereits in seinem Bestand gewesen und die Vermietung bereits vom Vermieter beauftragt gewesen, dann könntet ihr dagegen vorgehen, das zu beweisen dürfte sehr schwer fallen.

    Gruß

    BHShuber

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