Parkettschaden und Folgen für Mieter?

  • Hallo Zusammen,

    Ich bin etwas aufgeschmissen und weiß nicht was ich machen soll. Kurz zum Fall:

    Ich ziehe am 31.12.15 aus meiner Wohnung aus, in die in vor drei Jahren als Erstbezug (war also alles neu) eingezogen bin. Nun ist der Parkettboden (ich nahm erst an es sei ein Laminat) doch etwas in Mittleidenschaft gezogen worden, da es sich um eine Einzimmerwohnung handelt und die Einganstür einen direkt mitten in der Wohnung stehen lässt (38 qm Parkettfläche). Neben normalen Abnutzungsspuren gibt es allerdings einen ziemlichen großen Katscher (ca. 28 cm lang) der durch das Einhängen einer Schranktür verursacht wurde, da diese am Boden entlanggeschleift ist (mitten im Raum). Der Vermieter teilte mir nun mit, dass ich für diesen Schaden aufkommen müsse und da es sich um einen lackierten Parkettboden handelt, muss leider der gesamte Boden abgeschliffen und lackiert werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 900 Euro. Verständlicherweise ist das eine ganze Stange Geld und ich Frage mich nun, ob ich wirklich für den GESAMTEN Boden bzw das Abschleifen aufkommen muss? Zahlt die Haftpflicht eventuell?

    Des Weiteren soll ich auch alles Streichen und der Maler machte mir einen KVA von knapp 600 Euro (!). Ich meine mal gehört zu haben, dass man nicht mehr unbedingt beim Auszug streichen muss. Habt Ihr hier vielleicht auch Erfahrungsewerte?

    Ich bin leider in keinem Miterschutzbund und da ich anfang Januar nach Kanada auswandere lohnt sich das auch nicht mehr...Kein Geld mehr von der Kaution wiederzuerhalten und sogar noch drauf zu zahlen wäre eine Katastrophe und würde meinen Kanadastart ziemlich erschweren..ich würde mich echt über Erfahrungswerte/Expertenwissen freuen!

    Dankööö Eure Kaddel

  • Zitat

    Zahlt die Haftpflicht eventuell?

    Das solltest du dort anfragen. Du solltest natürlich nicht so genau erzählen, dass der Schaden durch ständiges darüber Schleifen entstanden ist. Dass du oder deine Haftpflicht bezahlen müssen dürfte unbestritten sein. Und einen Parkettboden kann man nicht partiell aufarbeiten. Du könntest aber z.B. über MyHammer die Arbeit ausschreiben und kriegst die Arbeit möglicherweise günstiger gemacht.

    Was die Schönheitsreparaturen bei Auszug betrifft brauchte man den genauen Wortlaut der Klausel. Viele Klauseln sind nämlich vom BGH gekippt worden, darum lohnt es sich für dich, wenn du diese Klausel Wort für Wort abtippst, oder als .jpg hier hochlädst. Aber bitte so groß, dass man den Text auch lesen kann.

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    Vielen dank für die schnelle Rückmeldung. Ich werde meine haftpflicht kontaktieren. Bezüglich des streichens habe ich die relevanten Passagen meines Mietvertrages beigefügt. LG!

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    Ich werde meine haftpflicht kontaktieren.LG!

    Hallo,

    Achtung, das wird hier auch der Versicherer sagen und zwar, muss sich der Vermieter auch für das Abschleifen und neu versiegeln einen Abzug "Alt für Neu" gefallen lassen, denn in aller Regel ist davon auszugehen, dass ein Parkettboden spätestens nach 10 Jahren Nutzungsdauer neu abzuschleifen und zu versiegeln ist. Bei einem bereits 5 Jahre alten Parkettboden sind also noch 50 % der Kosten vom Mieter zu tragen.

    Das allerdings wird dem Vermieter überhaupt nicht gefallen, der Versicherer wird einen Begutachter entsenden, der sich den Boden in Augenschein nimmt, der kommt auf alle Fälle.

    Da nun ein Vermieter in der Regel hierfür überhaupt kein Verständnis hat und er auch einer Schadenminderungspflicht in der Wiederherstellung unterliegt, sollte man ernsthaft selber Angebote bei anderen Unternehmen einholen, bzw. Angebote vergleichen.

    Es wird aber kommen wie es immer kommt, Vermieter stellt sich stur weil er auf sein Recht pocht, behält die Kaution ein, bzw. zieht die Kosten von der Kaution ab usw. usw.

    Es empfiehlt sich hier in jedem Fall juristischen Rat einzuholen, denn dass die Haftpflichtversicherung das für einen regelt ist ein Ammenmärchen, die wird im aller höchsten Fall nach Abzug Neu für Alt 40% der Kosten übernehmen!

    Gruß

    BHShuber

  • Es empfiehlt sich hier in jedem Fall juristischen Rat einzuholen, denn dass die Haftpflichtversicherung das für einen regelt ist ein Ammenmärchen, die wird im aller höchsten Fall nach Abzug Neu für Alt 40% der Kosten übernehmen!


    ... es sei denn, dass Mietsachschäden überhaupt mitversichert sind.
    Was da "Renovieren" betrifft, tendiere ich zu besenreiner Rückgabe der Mietsache, denn der "Renovieren" besagt im Prinzip garnichts, es müsste detailliert beschrieben sein, bspw. u.a. "Wände und Decken frisch und weiss gestrichen".

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