Hallo liebes Forum,
ich denke mir ich stelle eine Frage, die hier schon einige Male gestellt wurde und vielleicht riskiere ich gerade, schroff auf die Suchfunktion verwiesen zu werden. Allerdings finde ich auch, dass jede Frage relativ individuell ist und stelle sie deshalb mal trotzdem 
Zu meinem Problem: Ich bin vor 2 Jahren in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen (Neuer Laminat, Wände gestrichen). Jetzt ziehe ich nächsten Monat aus, die Wohnung ist bereits leer und geputzt. Nun ist mein Vermieter einmal durchgelaufen und hat eine Menge zu nörgeln. Vieles davon ist, wie ich finde, Kleinkram und ist nur als Gängelung gedacht.
Zur Vereinfachung sind hier noch die relevanten Seiten aus dem Mietvertrag:


Sind seine Forderungen zulässig? Wenn nein, welche nicht? Er hat bereits gesagt, sind die arbeiten nicht rechtzeitig erledigt, verlängert sich das Mietverhältnis trotz Kündigung.
Ich habe im Internet bereits Seiten gefunden, die sagen ich müsse kaum bis gar nichts tun. Ich traue mir aber keine Beurteilung zu.
Bei Fragen gebe ich gerne Auskünfte. Ich hoffe jemand der Ahnung oder Erfahrung hat, kann mir helfen.
Liebe Grüße
Chris2604
Hallo,
der Mieter hat die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, ich denke nicht dass Kabelabrieb und Wandverfärbungen vertragsgemäß waren oder?
Diese Arbeiten solltest du erledigen, dem gegenüber steht die versteckte Endrenovierungsklausel unerheblich der Zeiträume für Schönheitsreparaturen, die halte ich für ungültig.
Nimm doch einfach den Pinsel in die Hand und Putze die Wohnung nochmal ordentlich, eigentlich verlangt sowas auch der Anstand.
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist in diesem Fall nicht rechtens, wenn überhaupt kann er die Kosten die er für die Malerarbeiten ausgegeben hat vor einem Richter erklären.
Gruß
BHShuber