Beiträge von BHShuber

    Das ist wirklich schade! Man müsste doch meinen, das freiwillig unter volljährigen Menschen abgeschlossene Verträge eine gewisse Gestaltungsfreiheit hätten :/

    Vielen Dank an alle aber für die Meinungen und Ratschläge, die waren sehr hilfreich. Dieses Forum ist wirklich super.

    Hallo nochmal,

    bitte das nicht miss zu verstehen, untereinander könnt ihr Regeln was ihr wollt, allerdings nicht im Mietvertrag denn dieser unterliegt dem Mietrechtsgesetz und das sieht nun mal vor, dass vertragliche Regelungen die über das gesetzliche Maß hinaus einen Mieter verpflichtet Dinge zu tun, die mit dem Mietrecht nichts gemein haben, nicht gültig sind.

    Ihr könnt in einem BGB-Gesellschaftsvertrag durchaus regeln, dass die Mitglieder der Gbr verpflichtet sind an wöchentlichen Sitzungen teilnehmen müssen oder in einer Gemeinschaftsordnung der Gbr das so festlegen.

    Gruß

    BHShuber

    BHShuber
    Sorry, aber wo bitteschön sind in meiner Anfrage Kraftausdrücke???
    Was soll der unangebrachte Hinweis, daß ich die Wohnung kündigen kann? Das weiß ich selbst. Diese Antwort kannst man letztlich auf alle Fragen hier im Forum geben. - Somit wäre das Forum dann aber leider nutzlos.

    Nein, das siehst du falsch, das Forum ist nicht nutzlos, ganz im Gegenteil vereint sich hier eine hohes Maß an fachkundigen Mitgliedern, die schon sehr vielen Nutzern hier schnell und unkompliziert Hilfestellung leisten konnten.

    Kraftausdrücke= sinnbildlich gemeint für eine bereits vorgefertigte Meinung zur Durchsetzung seines vermeintlichen Rechts gegenüber dem Vermieter!

    Zitat

    Berny
    Der Vermieter, sprich seine für Ihn tätige Verwaltung, sagt nur, das ist so in Ordnung. Ein Abzug sei nicht statthaft. Erklärungen = Null

    Die Verwaltung ist nicht dein Mietvertragspartner, erster Ansprechpartner ist und bleibt der Vermieter

    Zitat

    @alle: Ich habe sogar, wie in meiner Frage ersichtlich, mit der Versicherung selbst gesprochen. Diese hat mir bestätigt, daß seitens Vermieter der Versicherungsschutz über die dynamische Neuwertregelung hinaus angehoben wurde. Was soll ich also mehr dazu auch sagen? Bin nu mal kein Brandkassenversicherungsfachangestellter.


    Das wage ich zu bezweifeln, denn du bist nicht der auskunftsberechtigte Vermieter und Versicherungsnehmer.

    Ansonsten hat nun nach Aufforderung durch den Mieter, wie ich bereits geschrieben habe, der Vermieter zu Erklären aus welchem nachvollziehbaren Grund diese Erhöhung stattgefunden hat.

    Ein erhöhtes Sicherungsbedürfnis von Seiten des Vermieters muss der Mieter nicht dulden also widerspricht man der Abrechnung mit eben diesen Argumenten und schaut mal was passiert.

    Gruß

    BHSHuber


    1. an wenn richtet sich der Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten und die Forderung der KV für die Heilbehandlung? Ich vermute: erst mal an den regulär "Diensthabenden", also an mich.

    Nein, erstmal an den Grundstückseigentümer, sprich Vermieter?!
    Um den Winterdienst und Schneebeseitigung auf den Mieter abzuwälzen bedarf es einer einwandfreien vertraglichen Vereinbarung im Mietvertrag, selbst dann ist der Vermieter hier nicht aus dem Schneider, er hat die regelmäßige Erledigung des Winterdienstes zu überwachen und gegebenenfalls wenn diese nicht durchgeführt werden, geeigneten Ersatz zu beschaffen oder selber zu räumen.

    Zitat

    2. Bin ich berechtigt im Fall 1 von dem Übernehmer der Verpflichtung Ersatz zu fordern? Was ist, wenn ich diesen Ersatz mangels Masse nicht durchsetzen kann?

    Dann gehörst du zu den glücklichen die eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung haben, wenn du eine solche unterhältst und der Winterdienst mitversichert ist.

    Zitat

    3. Kann ich die Ersatzforderung gleich umlenken auf den Nachbarn, der sich gegen Zahlung verpflichtet hatte?

    Die Forderung ergeht erstmal an den Grundstückseigentümer der sich dann an den Verpflichteten gütlich hält.

    Hier kannst du mal nachlesen, ob du überhaupt verpflichtet bist Winterdienstarbeiten zu verrichten!:

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm

    Gruß

    BHShuber

    Hallo liebes Forum,

    ich denke mir ich stelle eine Frage, die hier schon einige Male gestellt wurde und vielleicht riskiere ich gerade, schroff auf die Suchfunktion verwiesen zu werden. Allerdings finde ich auch, dass jede Frage relativ individuell ist und stelle sie deshalb mal trotzdem :D

    Zu meinem Problem: Ich bin vor 2 Jahren in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen (Neuer Laminat, Wände gestrichen). Jetzt ziehe ich nächsten Monat aus, die Wohnung ist bereits leer und geputzt. Nun ist mein Vermieter einmal durchgelaufen und hat eine Menge zu nörgeln. Vieles davon ist, wie ich finde, Kleinkram und ist nur als Gängelung gedacht.


    Zur Vereinfachung sind hier noch die relevanten Seiten aus dem Mietvertrag:

    Sind seine Forderungen zulässig? Wenn nein, welche nicht? Er hat bereits gesagt, sind die arbeiten nicht rechtzeitig erledigt, verlängert sich das Mietverhältnis trotz Kündigung.

    Ich habe im Internet bereits Seiten gefunden, die sagen ich müsse kaum bis gar nichts tun. Ich traue mir aber keine Beurteilung zu.

    Bei Fragen gebe ich gerne Auskünfte. Ich hoffe jemand der Ahnung oder Erfahrung hat, kann mir helfen.

    Liebe Grüße

    Chris2604

    Hallo,

    der Mieter hat die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, ich denke nicht dass Kabelabrieb und Wandverfärbungen vertragsgemäß waren oder?

    Diese Arbeiten solltest du erledigen, dem gegenüber steht die versteckte Endrenovierungsklausel unerheblich der Zeiträume für Schönheitsreparaturen, die halte ich für ungültig.

    Nimm doch einfach den Pinsel in die Hand und Putze die Wohnung nochmal ordentlich, eigentlich verlangt sowas auch der Anstand.

    Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist in diesem Fall nicht rechtens, wenn überhaupt kann er die Kosten die er für die Malerarbeiten ausgegeben hat vor einem Richter erklären.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo alle zusammen,

    ich habe schon versucht zu diesem speziellen Fall Infos zu finden, konnte bisher aber nicht fündig werden. Hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen. Folgende Situation:

    Ich habe eine Wohnung angemietet, der Mietvertrag beginnt ab 01.12.2015. Der Vormieter hat die Wohung bereits geräumt, er hat zum 02.11.2015 gekündigt. Somit läuft seine Kündigungsfrist bis zum 31.01.2015. Er hat die zur Wohnung gehörende Garage weitervermietet und dazu einen eigenen Mietvertrag gemacht. Nun hat er die Garage dem Garagenmieter aber auch Anfang November gekündigt, das genaue Datum kann ich nachfragen. Der Garagenmieter sagt nun er hätte eine Kündigungsfrist bis 31.01.2015 welche sich aus dem Garagenmietvertrag ergäbe.

    Nun könnt ihr euch vorstellen, dass mich irgendwelche Mietverträge mit Dritten herzlich wenig interessieren, ich eine Wohnung mit Garage gemietet habe und vor allem im Dezember/Januar meine Garage nutzen möchte. Der Garagenmieter will bis zum Äußersten gehen.

    Hat jemand Rat? Ist die Rechtslage eindeutig? Kann ich meine Garage schon ab Dezember nutzen?

    Viele Grüße und Danke für jede Antwort!

    Hallo,

    wende dich bitte an deinen Vermieter und bestehe auf die vertraglich zugesicherte Garage, wie der Vermieter jetzt den Dritten aus der Garage bekommt ist nicht dein Problem.

    Sollte es so sein, dass due die Garage nicht nutzen kannst, dann zahl auch nicht dafür!

    Gruß

    BHShuber


    Kann ich nun im Rahmen des Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit die Umlage der Versicherungsprämie nur für den eigentlichen Neuwertersatz (100%) verlangen?
    Der Vermieter legt nämlich die gesamten und somit höheren Beitrage um.

    Danke im voraus.

    Hallo,

    zunächst sollte man wissen, dass die Gebäudeversicherung höchstwahrscheinlich zum gleitenden Neuwert versichert ist, somit gleicht die Versicherungssumme und auch der Beitrag an Gegebenheiten der Preisentwicklung für Neubauten an, dies wird nach einer Formel berechnet und von Aktuaren abgesegnet.

    Dem Vermieter jetzt hier einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vorzuwerfen ist schon starker Tobak, das hast du doch sicherlich irgendwo im Netz gelesen.

    Die Umlage ist berechtigt wenn der Vermieter glaubhaft auf Anfrage des Mieters darlegen kann, aus welchem Grund die Versicherungssumme angepasst wurde und welche Umstände genau zu der Beitragssteigerung geführt haben.

    Erst wenn man alle notwendige Informationen hat, kann man mit solcherlei Kraftsprüchen um sich werfen, zudem, ja und das ist wichtig für dich zu wissen, kannst du jederzeit mit Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen deine Wohnung kündigen und dir einen günstigeren Vermieter suchen.

    Gruß

    BHShuber

    Also von Streitlust kann hier keine Rede sein. Würde der Vermieter zu seinem Wort stehen, hätte es gar keinen Streit geben.

    Hallo nochmal,

    so, hoffe du bist konstruktiven Argumenten zugänglich, was du da beschreibst ist die eine Sache, Vermieter steht nicht zu seinem Wort!

    Soweit so gut.

    Zitat

    Ich habe sogar noch angeboten mich Einigen zu wollen, streiten wollte die gegnerische Seite und dann bekommt et Streit. Das Anwaltgetue kam von seiner seite. Ich verteidige mich nur.

    Aha und wie bitte mal nachdenken, in dem du fristlos kündigst weil du dich im Recht wähnst und vertragliche Vereinbarungen aus dem Mietvertrag nicht einhälst, das ist die andere Sache, bitte zu differenzieren!

    Zitat


    Ich hatte eine Frage die hier anscheinend keiner hören mag. Also reden wir nicht weiter drüber. Is wahrscheinlich auch der Grund warum euch Vermieter keiner mag.

    Das mein lieber ist deine eigene subjektive Meinung über die wir hier in der Tat nicht weiter diskutieren müssen!

    Nochmal zum Sachverhalt:

    Vermieter hält vertragliche Vereinbarungen nicht ein, das ist deine Meinung soweit ich das verstanden habe und das berechtigt dich, zumindest deiner Meinung nach, ebenfalls mietvertragliche Vereinbarungen nicht einzuhalten in dem du mündlich fristlos kündigst und ausziehst.

    Ich glaube dass du in diesem Jahr eine freudiges Weihnachtsgeschenk bekommst in der Form dass du bei Gericht so richtig die Hucke vollbekommst.

    Gruß

    BHShuber

    Nein aber es sind ja sehr viele verschiedene Gründe. Ich habe 8 Zeugen insgesamt. 2 davon haben das Gespräch mitbekommen das ich ohne Frist ausziehe. Wobei er sogar zugestimmt hat. Das ganze wurde sogar in einem Gesprächsprotokoll ihm zugesandt. Du weisst doch garnicht was da alles vorgefallen ist. Der Mann hat gift vor Zeugen auf das Grundstück gelegt wo meine 1 jährige Tochter gekrabbelt ist. Und ich soll das Ganze verlieren? Habe alles fotogeafiert. Tragende Morsche Balken sind erst Kleinigkeiten. Ich habe nach dem Strom gefragt, nicht nach deinem Gerichtsurteil. Zudem werde ich bzw. Die Versicherung so und so nur zahlen wenn ich verliere. Was macht dich da so sicher?


    Hallo,

    wie mir scheint, dauert dir das Gerichtsverfahren ein wenig zu lange oder warum versuchst du hier deine Streitlust auszuleben.

    Wie meine Vorschreiber bin ich der Meinung, dass das Fehlverhalten in Bezug auf Kündigung und Auszug ganz alleine bei dir liegt und du so was von einer Bauchlandung hinlegen wirst, dass die die Streitlust vergeht!

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    II. Quartal ist ein wenig dürftig, wann genau wurde mit dem Immobilienmakler Kontakt aufgenommen?

    Vor dem 01.06.2015, dann würde es so aussehen, dass der Immobilienmakler lediglich einen Formfehler begangen hat in der Form, dass die zu zahlende Vermittlungscourtage nicht in seinem Angebot, sprich Anzeige, Unterlagen zur Wohnung usw. vermerkt war und nicht darauf hingewiesen wurde.

    Das könnte ihn aber unter Umständen den Provisionsanspruch gegen euch kosten, in der Regel sind die Richter da eher auf Seiten des Mieters.

    Hier wird der Richter entscheiden!

    Nach dem 01.06.2015 wäre der Fall eindeutig, zunächst müsste der Immobilienmakler zwingend in Textform von euch zur Suche nach einer Mietwohnung beauftragt worden sein und die vermittelte Immobilie dürfte sich nicht bereits in seinem Bestand befinden.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    muss mich selber zitieren, da ich überlesen hatte, dass der Anhang der E-Mail des Maklers nicht beachtet wurde.

    In diesem Fall, sollte im Anhang eben der Hinweis auf die Provision enthalten sein, dann habt ihr ganz schlechte Karten hier noch einen Blumentopf zu gewinnen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo alle zusammen,

    wie bereits im Titel geschrieben, verweigert mein Vermieter die Austellung der Heizkostenabrechnung und damit auch verbunden die Rückzahlung der Heizkosten.

    Zu den Umständen: Ich wohne in einem Haus mit drei größeren WGs (7-9 Leute pro WG). Jede WG ist auf einer eigenen Etage und wir haben für unsere Zimmer einzelne Mietverträge. In den Verträgen ist geregelt, dass "der Mieter eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 25,00€ auf die Heizkosten zu bezahlen [hat]. Diese werden einmal jährlich abgerechnet. Des Weiteren zahlt der Mieter eine monatliche Betriebskostenpauschale von 45,00€."

    Die Ablesung ist Ende Februar dieses Jahres erfolgt und bezieht sich auf das letzte Jahr, da der Abrechnungszeitraum einem Kalenderjahr entspricht. In den letzten Jahren haben wir immer Ende April die Abrechnung bekommen. Dieses Jahr kam keine und als wir Ende Mai nachfragten wurde uns gesagt, dass wir Mitte Juni damit rechnen können. Aber auch da kam keine. Als wir Ende Juli nochmal nachfragten hieß es, dass wir sie Anfang August bekommen sollen, was wieder nicht geschah. Als wir Ende September wieder nachfragten, sagte man uns auf einmal, dass die Heizkosten Pauschal behandelt werden und es deswegen keine Abrechnung und Rückzahlung geben wird.

    Der Grund: In der Erdgeschosswohnung haben mehrere mit elektrischen Heizungen geheizt und den Stromverbrauch, in die Höhe getrieben, aber keine Heizkosten verursacht.

    Ich bin jetzt der Meinung, dass mein Vermieter mich nicht einfach für die Fehler anderer bestrafen darf. Grob kalkuliert würde ich eine Rückzahlung von ca. 180€ bis 200€ bekommen, was für mich sehr viel Geld ist.

    Was kann ich jetzt tun? Denn auf das Geld möchte ich nicht verzichten!

    Schon mal danke für eure Hilfe und viele Grüße.

    Hallo,

    wenn die Abrechnung der Vorauszahlungen in euren Mietverträgen so hinterlegt ist, kann der Vermieter hier nicht einfach mit nichts dir nichts die Vertragsregeln ändern.

    Ebenso wie der Mieter muss auch ein Vermieter sich an vertragliche Regelungen halten.

    Lies mal hier, was du nun zu tun hast:

    http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erst…stenabrechnung/

    Gruß

    BHShuber

    Also meine Vermieterin kennt das und sieht es nicht so schlimm. Sie wird mir jetzt diese Bescheinigung zuschicken und damit soll ich so schnell wie möglich zum Amt. Dort soll ich sehr sehr lieb und nett die warheit sagen und mich dafür entschuldigen.
    Die vom Amt kennen das auch und ihr war bis dato auch kein Fall bekannt, der mit einem Bußgeld geahndet wurde.
    Es kann natürlich immer sein jenachdem wie man sie verhält oder rüberkommt. Aber es sind ja auch nur Menschen und da ich Student bin, habe ich ja eh keinen Cent übrig :D.


    Ist dieser Plan soweit gut oder habt ihr eventuell noch einen Tipp für mich?
    Und vielen lieben Dank für die ganzen schnellen Antworten! Sieht man auch nicht mehr häufig, dass ein Forum so aktiv antwortet

    Hallo,

    na siehst du, so schlimm war das nicht, Ehrlich währt am längsten.

    Auch beim Amt benötigst du keine Lügen, du bist mit Sicherheit nicht der einzige dem es so geht.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo ich habe ein größeres Problem und da ich mich Rechtlich nicht so auskenne wollte ich mal hier Nachfragen ob mir jemand ein paar Tipps geben kann.

    Welche Chancen bestehen aus dieser Runde als „Gewinner“ bzw Bestmöglich herauszukommen?

    Hallo,

    II. Quartal ist ein wenig dürftig, wann genau wurde mit dem Immobilienmakler Kontakt aufgenommen?

    Vor dem 01.06.2015, dann würde es so aussehen, dass der Immobilienmakler lediglich einen Formfehler begangen hat in der Form, dass die zu zahlende Vermittlungscourtage nicht in seinem Angebot, sprich Anzeige, Unterlagen zur Wohnung usw. vermerkt war und nicht darauf hingewiesen wurde.

    Das könnte ihn aber unter Umständen den Provisionsanspruch gegen euch kosten, in der Regel sind die Richter da eher auf Seiten des Mieters.

    Hier wird der Richter entscheiden!

    Nach dem 01.06.2015 wäre der Fall eindeutig, zunächst müsste der Immobilienmakler zwingend in Textform von euch zur Suche nach einer Mietwohnung beauftragt worden sein und die vermittelte Immobilie dürfte sich nicht bereits in seinem Bestand befinden.

    Gruß

    BHShuber

    Und was genau soll ich jetzt machen? :(
    Ich habe es halt verplant und nicht mehr daran gedacht bis jetzt von dem Gesetz gelesen hatte. Aber als Student zahle ich doch keine Steuer?

    Hallo,

    genau das was hier schon einige Male geschrieben wurde, die Sache so darlegen wie sie ist und fertig.

    Alles andere zusammengereimte bringt doch überhaupt nichts.

    Gruß

    BHShuber

    Meine Mediatorin ist eine Rechtsanwältin die eine Mediation durchführt ohne das du dein Vermieter ein Rechtsanwalt auf dem Hals hezt. Sie ist unparteiisch und versucht zu vermitteln. Nur mal zu info
    Und ohne mein Auto zu beschädigen können die da gar nicht durch das ist ja mein Problem

    Hallo,

    na dann, wenn es nicht klappt mit der Mediation, dann eben auf dem offiziellen Wege deine Belange durchsetzen lassen, einen Anwalt hast du ja schon.

    Was glaubst du was wir hier als Ratschlag geben könnten?

    Gruß

    BHShuber

    Darf die Vermieterin wirklich bestimmen welche Lichter ich Aussen an meine Blumenkästen mache?


    Hallo,

    auf die Weihnachtsbeleuchtung braucht der Mieter nicht zu verzichten dies gehört zum Gebrauch der Mietsache ABER nur solange sich niemand davon gestört fühlt!!!

    Dann muss der Vermieter einschreiten, auch wenn durch diese Beleuchtung die bauliche Substanz des Gebäudes eingegriffen wird, muss der Vermieter einschreiten.

    Es könnte auch sein, dass die Wohnung Bestandteil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist und sich andere Eigentümer gestört fühlen, dann auf Beseitigung klagen usw. usw. usw.

    Gruß

    BHShuber

    Die beiden wohnen seit knapp 5 Jahren in dem Häuschen. Der Vermieter gibt als Grund Eigenbedarf an und Verzug der Mietzahlung. Der "Verzug" wurde allerdings mündlich (Fehler meiner Eltern, hätte schriftlich sein müssen!!!) vereinbart. Seit diesem Jahr durften sie die Miete im Folgemonat zahlen.

    Wir haben an das Amtsgericht ein Schreiben gesendet mit dem Betreff "Klageerwiderung" und dieses per Einschreiben gesendet.

    Hallo,

    soweit ok, jetzt kommt es irgendwann nachdem das Gericht geprüft hat zu einer mündlichen Güteverhandlung, spätestens hier solltet ihr anwaltlichen Beistand haben.

    Google mal Gerichtskostenbeihilfe, die kann ein Rechtsanwalt für die Eltern beantragen, ich rate euch nochmal die Sache aus Bequemlichkeit selber in die Hand zu nehmen.

    Gruß

    BHShuber

    Aber das ist es ja, wir haben die Kosten des Schadens ja getragen. Den Schrank, der beschädigt war, haben wir auf unsere Kosten abgebaut und entsorgt.

    Und wo genau ist jetzt der Ersatz des Schadens? Der Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen als wenn der Schaden niemals entstanden wäre.


    Zitat

    Nun ist aber unter dem Schrank einfach kein Boden, und zwar von vornherein (dort wo der Laminat war und kein Schrank ist ein netter Linoleum Boden drunter) , nicht weil wir das weg gemacht hätten. Gehört das nicht zur ordentlichen Vermietung, dass da ein Boden ist?

    Dort war doch Boden zumindest sichtbar bis zum Schrank, aufgrund der Beschädigung und dem Ausbau ist jetzt hier kein Boden bis zur Wand, warum? Weil Mieter und Vermieter noch nicht fertig sind mit Beseitigung des Schadens.

    Zitat

    Kleinigkeiten sind es leider auch nicht, wenn man Decke und Wände komplett neu machen muss (langer Flur). Und die Türrähmen? Ist doch nicht meine Schuld wenn der Schrank da so direkt darangebaut wurde. Und die Erlaubnis zum entfernen hatten wir doch.

    Dann bitte doch den Vermieter sich die Angelegenheit Vorort anzusehen und verhandle weiter mit ihm, wie was und wie viel er dazuzahlt, ist das so schwer, er hat sich ja bisher nicht quer gestellt.


    Zitat

    Ich habe nichts dagegen meinen Teil beizusteuern, aber ich möchte auch nicht die komplette Arbeit meines Vermieters erledigen. Natürlich reden und handeln wir, vorher wollte ich einfach nur verschiedene Stimmen dazu hören, inwiefern nun wir oder die Vermieter in Rechenschaft gezogen werden.

    Und genau da ist doch dein Anspruchsdenken, zur Rechenschaft wird hier niemand gezogen, wenn du so in die Verhandlung gehst mit vorgefasster Meinung, dann würde ich jetzt als Vermieter den Sack zumachen.

    Gruß

    BHShuber

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