Danke für Deine Antwort - die Frage ist aber auch: Wie lassen sich die Heizkosten in maximal 2 Heizmonaten (November, Dezember) auf 900 EUR erklären? Das KANN nicht stimmen.
Bei Deinen Links habe ich auch gelesen:
III. Sonderfall: „Vorgetäuschte Miete“ durch zu niedrige Angabe der Nebenkosten
Ein Sonderfall ist die „vorgetäuschte Miete“, das heißt, es wird in Immobilienausschreibungen mit unrealistisch niedrigen Nebenkosten bei einem Mietobjekt geworben, um dessen Vermietungschance zu verbessern und der Mieter hat dann unerwartet sehr hohe Nachzahlungen zu leisten.
In diesem Fall kann ein zu niedriger Nebenkostenansatz bis zu einem Schadensersatzanspruch des Mieters führen.
Der Bundesgerichtshof stellte dazu allerdings bereits in seinem Urteil vom 11.02. 2004, Az.: VIII ZR 195/03 klar, dass ein Schadenersatzanspruch nur in Betracht komme, wenn besondere Umstände vorliegen. Dies ist der Fall, wenn der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss „die Angemessenheit der Nebenkosten ausdrücklich zugesichert oder diese bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen.“ Es sei kein Nachteil für die Mieter, wenn der Vermieter Vorauszahlungen verlange, die in ihrer Höhe „die tatsächlichen Kosten nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten“.
Da das hier kein Erstbezug ist, gehe ich mal davon aus, dass es sich genau um so einen Fall der vorgetäuschten Miete handelt.
Ich wohne in einer 1-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad. Die komplette Nebenkostenrechnung - wäre sie richtig ausgewiesen im Mietvertrag - wäre bei 212 EUR monatlich liegen (laut der Abrechnung von 2016)... das hat man im Durchschnitt bei einer 100qm-Wohnung, aber sicher nicht bei meiner Butze - nicht mal, wenn ich die Heizung NIE ausgemacht hätte...
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Hallo,
bla, bla, bla und noch mehr blabla!
Selbstverständlich kann der Vermieter die Vorauszahlungen aufgrund vorangegangener Mietverhältnisse grob abschätzen, doch kann er nicht davon ausgehend auf das Verbrauchsverhalten eines anderen Mieters schließen und die Vorauszahlungen genauestens anpassen.
So nun, diesen Vorwurf, den du dem Vermieter hier unterstellst, den musst du auch beweisen können!
Eigenes subjektives Empfinden reicht hier nicht aus, hier sollten konkrete Angaben gemacht werden können, was, wieso, weshalb, warum?
Scheiden werden sich die Geister in der Regel nach der ersten Abrechnung der Neben- Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, kommt es zu einer höheren Nachzahlung, dann kann der Vermieter die Vorauszahlung anpassen, was hier offensichtlich nicht geschehen ist, in diesem Fall könnte aber auch der Mieter eine höhere Vorauszahlung anbieten.
Was viele Mieter einfach übersehen, dass meist gerade die Heizkosten sich nach Grundfläche und Verbrauch berechnen im Verhältnis 50/50 oder 30/70 dabei ist es unerheblich ob du gar nicht heizt, die Grundkosten trägt man trotzdem.
Gruß
BHShuber