Die Eltern als Vermieter

  • Hallo zusammen,

    bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin. Meine Eltern ziehen aus ihrem Häuschen aus und wollen es gerne an mich vermieten. Alternative wäre das Haus zu verkaufen. Nun frage ich mich, worauf zu achten ist, wenn ich als Sohn der Mieter bin. Ich würde eine verhältnismässig günsitge Miete zahlen müssen, ich weiss da gibt es eine Regelung mit zwei Drittel der Durchschnittsmiete oder so ähnlich, dass die Eltern dann noch Reparaturen etc. absetzen können. Einige Punkte treiben mich etwas um: Was passiert, wenn ich mich mit meinen Eltern mal verkrachen sollte. Können sie mich dann per Eigenbedarfskündigung vor die Tür setzen? Zweitens: Sollten Sie mal pflegebefdürftig werden: Kann das Haus als Teil des Vermögens berücksichtigt werden und muss ich dann raus? Drittens: Da ich langfristig evt. das Haus übernehmen könnte, wenn ich nun bereits zu Mietzeiten investiere, z,B, ausbaue auf meine Kosten etc. was ist dabei zu beachten? Da ich noch eine Schwester habe, kann es da zu Problemen kommen, falls es mal zum Erbfall kommt, kann ich dann vor die Tür gesetzt werden? Das ist jetzt eher off-topic: Momentan wohne ich eigentlich sehr gut und relativ günstig zur Miete. Ich frage mich, ob es sinnvoll ist, nicht eher statt günsitg bei den Eltern zu mieten in etwas eigenes zu investieren.

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Gans

  • Ob Du der Sohn des Vermieters bist, oder eine fremde Person ist für das Mietrecht völlig unerheblich.

    Was passiert, wenn ich mich mit meinen Eltern mal verkrachen sollte. Können sie mich dann per Eigenbedarfskündigung vor die Tür setzen?

    Wenn sie einen Eigenbedarf nachweisen können, ja. Das kann aber auch der fremde Vermieter, wenn Du dich mit diesem verkrachst.

    Generell zum Aspekt "Vor-die-Tür-gesetzt-werden":

    Du hast einen gültigen Mietvertrag und kannst niemals grundlos gekündigt werden, weder von den Eltern, der Schwester oder sonstiger Berechtigter.

    Ein Mietvertrag ist bindend.

    Da ich langfristig evt. das Haus übernehmen könnte, wenn ich nun bereits zu Mietzeiten investiere, z,B, ausbaue auf meine Kosten etc. was ist dabei zu beachten

    Wie meinst Du das? Wenn Du in das Haus investierst, steigt ggfs. der Wert. Das ist wiederum positiv, wenn es mal zum Erbfall kommt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da ich langfristig evt. das Haus übernehmen könnte, wenn ich nun bereits zu Mietzeiten investiere, z,B, ausbaue auf meine Kosten etc. was ist dabei zu beachten? Da ich noch eine Schwester habe, kann es da zu Problemen kommen, falls es mal zum Erbfall kommt

    Hallo,

    wie schon von den Usern hier erwähnt, handelt es sich um ein völlig normales Mietverhältnis, doch bei den Investitionen, bzw. in diesem Fall, Verbesserung der Mietsache auf Kosten des Mieters würde ich vorsichtig agieren, zumal noch eine Schwester erbberechtigt ist.

    Durch die Verbesserungen steigt unter Umständen der Wert der Immobilie doch steht es in den Sternen ob nun diese Immobilie auch geerbt wird, denn es könnte durchaus sein, dass der Mieter im Nachlass nicht berücksichtigt wird und nur einen Pflichtteilsanspruch hat?!

    So würde ich keine Verbesserungen hier vornehmen, solange es nicht zweifelsfrei testamentarisch feststeht dass von der Investition nicht nur Andere provitieren, diese Mieterein- und Umbauten muss der Vermieter nicht einmal übernehmen sollte der Fall kommen, dass ein Streit im Raum steht.

    Gruß

    BHShuber

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