Bemühungen das Objekt zu verkaufen strebte er vor einem Jahr mittels Makler bereits an,es verlief erfolglos. Dann hat er mitbekommen,dass er einen wirtschaftlichen Nachteil dadurch hat,dass die Wohnung mit einem Mietvertrag belastet ist.
Hallo nochmal,
so einfach ist das nicht, nur weil der Vermieter seinen Phantasiepreis für die Immobilien nicht erreichen kann, heißt das nicht, dass er einen Wirtschaftlichen Nachteil durch die Vermietung hat, dies wird ein Richter entscheiden.
ZitatIst als Grund anerkannt,dass wenn er die Wohnung mit Mietvertrag mit geringerem Erlös verkauft,die wirtschaftliche Verwertung der Immobilie nicht möglich ist? Es ist nicht ersichtlich,dass es wegen dem MV nicht geklappt hat.
Genau das muss der Vermieter eben nachweisen, die Form der erfolglosen Vermarktungsbemühungen, Absagen von Interessenten die Belegen, dass die Immobilie vermietet nicht gekauft wird, gegebenenfalls wird ein Wertgutachten erforderlich sein, das kostet mal so richtig Geld.
ZitatWenn die Kündigung unwirksam ist,warum sollte ich überhaupt widersprechen?
Ob etwas wirksam ist oder nicht, wird ein Richter entscheiden, bzw. die Gerichtsbarkeit, wenn du nicht widersprichst, dann akzeptierst du die Kündigung, wenn du nicht ausziehst weil du dich im Recht wähnst bekommst du die Räumungsklage, also Arsch hoch reissen und selber deinen Beitrag leisten!
Je früher du das machst, desto schneller wirst du wissen wie du dran bist, nur weil wir das Schreiben heißt das nicht, dass du nicht selber tätig werden musst, letztendlich wird das auf die eine oder andere Weise ein Richter entscheiden.
Gruß
BHShuber