Beiträge von BHShuber

    Hallo Benny,

    danke dir für deine Nachricht. Das eine Bild zeigt den Zähler beim Einzug und das andere Bild beim Auszug. Ich nehme an, dass die Werte mal 1000 genommen werden. Ich komme auf diesen Wert von 6 zu viel, da laut Abrechnung beim Einzug ein Wert von 8.000 registriert wurde und beim Auszug laut Abrechnung einen Wert von 15.000, welchen das Bild eindeutig nicht zeigt. Da ich beim Auszug laut Foto aufgerundet auf 9 habe, komme ich auf eine Differenz von 6 zwischen dem beim Auszug abgelesenen und dem was auf der Abrechnung steht.
    Die Firma zur Ablesung kam nach meinem Auszug bzw Mietende.

    Hallo,

    man schaue doch einmal in seinen Mietvertrag was da so in Bezug auf die Heizkostenvorauszahlung vereinbart ist, auch auf der Heizkostenabrechnung solltest du sehen, dass die Heizkosten entweder 50% beheizbare Grundfläche und 50% Verbrauch oder 30% Grundfläche und 70% Verbrauch gerechnet wird.

    d. h. auch wenn du gar nicht in der Wohnung warst, kein einziger Heizkörper, Heizkostenverteiler einen Verbrauch anzeigt, hast du dennoch die Kosten aus der Berechnung des Anteiles aus der beheizbaren Grundfläche zu tragen und so kam es dann wohl auch zu dieser Nachzahlung.

    Ob nun die Vorauszahlung für Heizkosten zu hoch und zu niedrig angesetzt wurden können wir hier nicht sagen da wir das Objekt nicht kennen.

    Gruß

    BHShuber

    Der Vermieter sagt und tut überhaupt nichts - trotz mehrfachen Hinweises auf die Situation.

    Der Vergleich mit dem Abfluß vom WC hinkt ein wenig - bzw. könnte durchaus hinken - weil die Stromversorgung am Haus muß doch grundsätzlich abgenommen werden, oder? Keiner darf sich selbser was zusammen basteln und damit seine Stromversorgung selber schustern. Das ist beim WC anders. Wenn einer nur einen Eimer haben möchte ich das mehr oder weniger Privatsache. Und genau aus diesem Grund - dass eine Stromversorgung abgenommen sein muß, und damit Auflagen unterliegt - genau deshalb habe ich das nicht für so abwegig gehalten, dass das sein könnte, mit der Prüfung vom Stromversorger.

    Gruß
    Statler

    Hallo,

    wie mir scheint, haben wir hier wieder einen Anspruchsdenker.

    Es ist eigentlich schon eine Sache des Verstandes, dass z. B. die Elektrik von vor 15 Jahren anderen Ansprüchen genügen musste als das heute der Fall ist, es sind viel mehr elektrische Verbraucher mit verschiedenen Stromaufnahmen und Verbrauch in den Haushalten vorhanden als vor grauer Zeit.

    Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, die Wohnung in vertragsgemäßen Gebrauch zu halten, wenn einem Mieter permanent die Sicherungen fliegen, sollte das den Vermieter stutzig machen und er sollte mal der Ursache auf den Grund gehen, die Betonung liegt auf sollte!

    Zu schwache dimensionierte Stromleitungen und Sicherungen den Gebrauch von haushaltsüblichen Elektrogeräten unmöglich machen ist das durchaus ein Mangel an der Mietsache, denn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ist damit eingeschränkt.

    Zeige deinem Vermieter das Problem nochmal schriftlich auf mit Fristsetzung der Beseitigung des Mangels, wenn er dann immer noch nicht reagiert, solltest du dich über eine Mietminderung in so einem Fall informieren.

    Weder ein Elektriker noch die RWE sind dein Mietvertragspartner!

    Gruß

    BHShuber

    Wenn ich in diesem ZUsammenhang von Renovierung schreibe, meine ich die Schönheitsreparaturen , die turnusmäßig und eben nach Bedarf bei Auszug vorzunehmen sind, ich glaube nicht, dass ich mich so unverständlich ausgedrückt habe. ;)

    Hallo,

    doch eben schon, denn Renovieren braucht überhaupt kein Mieter, schon gar keine Endrenovierung durchführen!

    Wohingegen der Mieter in jedem Fall nach Bedarf und spätestens bei Auszug die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, genauso, die Wohnung auch während der Mietzeit in einem einwandfreien Zustand zu erhalten hat.

    Wenn du dann mal die Begrifflichkeiten erfasst und verstanden hast, wie gesagt reden wir weiter.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    ich ging davon aus, dass keine Erstattung für die Arbeiten bekommen wurden, da hast Du mich falsch verstanden, meines Erachtens wurde der Vormieter nicht so gestellt, als ob die Wohnung bei Auszug renoviert worden wäre, sondern der Nachmieter ist eher in den Turnus der Schönheitsreparaturen des Vormieters eingestiegen. Es wäre hier wahrscheinlich nicht uninteressant zu wissen , was bezüglich Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht und ob der Vormieter bei Auszug überhaupt eine Renovierung hätte ausführen müssen.

    Hallo,

    lies mal bitte deine eigenen Beiträge, von was redest du Schönheitsreparaturen oder Renovierung, bzw. Endrenovierung, dann wenn du den Unterschied erkannt hast, reden wir weiter.

    gruß

    BHShuber

    Ich meine, so einfach geht das nicht-in diesem Fall sind doch die Fristen für Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen (2 Jahre Mietzeit). Soweit ich das verstanden habe, gilt nur für den Fall, dass der Nachmieter, der bei Einzug renoviert, eine Entschädigung für diese Arbeiten bekommt (Mietnachlass oder Erstattung von Kosten für Farbe etc.) die Wohnung als "renoviert übernommen".
    http://db.mietgerichtstag.de/tl_files/Datei…ordeisendoc.pdf (ganz am Ende des Textes, unter "Einzugsrenovierung")
    http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verw…-streichen-muss

    Hallo,

    der Fragende hat aber keine Erstattung für die Arbeiten bekommen, woher bitte möchtest du das wissen?

    Folgend, hat er die Verpflichtung übernommen und den Vormieter so gestellt als wäre die Wohnung bei Auszug renoviert gewesen, nachdenken!

    Gruß

    BHShuber

    Eine Anwältin riet mir, erstmal die Interessenten mit Geschichten über die Nachbarn und meinem Vorkaufsrecht abzuschrecken
    Wäre für Hilfe sehr dankbar....

    Hallo,

    ein Vorkaufsrecht hast du nicht, der Anwalt erzählt Schmarrn, es sei denn es wäre dir von dem Nichtfreund ein solches im Grundbuch eingetragen worden.

    Irgendwie glaube ich, dass du dich hier zu viel reinsteigerst und X mit Y verwechselst.

    Gruß

    BHShuber

    Danke für eure Antworten.

    Dies wirft ja dann die Frage auf: wird in meinem Fall die Wohnung jetzt in eine Eigentumswohnung umgewandelt? Denn dann gibt es eine Sperrfrist zur Kündigung wegen Eigenbedarfs. Weiss das vielleicht jemand, wie ich das zu interpretieren habe?

    Hallo,

    wie kommst du darauf dass die Wohnung noch keine Eigentumswohnung ist?

    Ist dein Vermieter ein institutioneller Vermieter? Gehört ihm das ganze Gebäude und alle darin befindlichen Wohnungen?

    Die Wohnung ist bereits privatisiert, dies würde nur Geltung haben, wenn ein institutioneller Eigentümer, z. B. eine Versicherungsgesellschaft oder Genossenschaft als alleinige Eigentümer und Vermieter die Wohnungen verkauft und somit der Privatwirtschaft zur Verfügung stellt.

    Dann wäre eine Schutzwirkung, sprich Kündigungsschutz bei uns hier in München von 10 Jahren gegeben und auch noch ein Vorkaufsrecht.

    Gruß

    BHShuber

    In dem Wohnkomplex, in dem ich seit Februar 2014 Mieterin bin, wird demnächst von der vorhandenen Kabel Deutschland-Anlage auf SAT umgestellt. D.h. es müssen in 3 Häusern mit jeweils 20 Parteien komplett neue Kabel verlegt werden usw.!

    Beschlossen wurde diese Umstellung bereits 2012. Hätte mich mein Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht über eine solche Umstellung schon bei meinem Einzug informieren müssen?

    Vielen Dank schon mal

    Hallo,

    zunächst, sind ja dem Mieter hier keine Kosten entstanden, durch die Umstellung werden dem Mieter auch keine Kosten entstehen durch das Anbringen und Installieren der SAT-Anlage, warum? nicht umlagefähig!

    Da es sich um einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft handelt hat der Mieter hier nichts zu melden, doch ist der einzelne vermietende Eigentümer durchaus gehalten, seinen Mieter zu informieren, denn, jetzt kommt es, er durch die Umstellung sich ein oder mehrere Receiver kaufen muss, damit er Fernsehen kann.

    Wenn dem so ist, sollte man den Vermieter hier versuchen in die Pflicht zu nehmen uns sich kundig machen, ob hier Forderungen gegen den Vermieter im Raum stehen.

    Gruß

    BHShuber

    Bist Du da sicher? Mit der hat er doch keinen Vertrag. Ausserdem hätte sein VM doch vor der Aktion feststellen müssen, ob unser Fragesteller auch daheim war. Alsi ist m.E. sei VM sein Anbrechpartner.

    Hallo Berny,

    ja da bin ich mir vollkommen sicher, der Vermieter ist nicht der Schädiger, Schadenersatzansprüche muss der Geschädigte an die ausführende Handwerksfirma stellen.

    Die Handwerksfirma hätte sich vor Arbeitsbeginn davon überzeugen müssen, dass alle betroffenen Bewohner anwesend, selbst dann hätte man das Schadenereignis nicht verhindern können.

    Dies ist auch kein mietrechtliches Problem sondern eine privatrechtliche Schadenersatzforderung an die Handwerksfirma, die hier offensichtlich "Schei.e gebaut hat.

    Gruß

    BHShuber

    Als ich sie übernommen habe, würden keine Mängel aufgelistet. Erst jetzt beim Auszug.
    So verstehe ich das Urteil auch, aber Nachmietervereinbarungen werden dort nicht explizit erwähnt... =/

    Hallo,

    das trifft auf dich aber nicht zu, warum?

    Weil du die Verpflichtung für den Vormieter übernommen hast und aufgrund dessen, die Wohnung hätte auch renoviert übernommen werden können, wenn du dir diese Verpflichtung nicht an den Schuh genagelt hättest.

    Hier wirst du mit dem Urteil überhaupt keinen Blumentopf gewinnen, denn durch deine eigenverantwortliche Übernahme der Verpflichtung der Schönheitsreparaturen, hast du den Vormieter so gestellt, als wäre er der Verpflichtung nachgekommen und du hättest die Wohnung in renovierten Zustand übernommen! Somit wurde Vormieter und auch Vermieter von der Verpflichtung freigestellt.

    Es sei denn, es stünde im Mietvertrag, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, steht das da so drin?

    Gruß

    BHShuber

    Anmerkung dazu: es wäre ja schön, wenn hier tatsächlich mal jemand käme, der die Wohnung tatsächlich nur als Wertanlage kaufen möchte. Leider waren bisher nur Interessenten hier, die sich insgeheim schon den schnellsten Weg überlegen, wie sie die Mieter loswerden....ich persönlich würde ja lieber eine leere Wohnung kaufen, aber wenn jemand unbedingt einen Garten mitten in der Stadt will oder erkennt, dass das hier eine tolle Wertanlage ist, habe ich Pech. Soweit ich es bisher mitbekomme, habe ich als Mieter hier nicht viel, was mich schützt- über die Kündigungsfrist hinaus.

    Hallo,

    man beruhige sich jetzt erst mal, es gibt Menschen, die sich mit Veränderungen sehr schwer tun, das scheint hier wirklich der Fall zu sein.

    Was du hier erzählst sind bislang noch ungelegte Eier, sich jetzt verrückt zu machen hilft auch nicht.

    Es wird auch höchstwahrscheinlich so sein, dass du eine sehr moderate Miete bezahlst, natürlich möchte ein Kapitalanleger eine Rendite erwirtschaften, wenn die nicht gegeben ist, dann steht es nicht so gut.

    Im Übrigen sind es nur 9 Monate Kündigungsfrist bei Eigenbedarf wenn nicht der Mietvertag vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurde, was bei dir nicht der Fall ist.

    In dieser Situation helfen kann man erst mal gar nicht, es sei denn du findest selber einen Käufer, der die Wohnung als reine Kapitalanlage kauft.

    Gruß

    BHShuber

    Gestern hatte ich den Brief mit der Kündigung im Briefkasten. Warum wäre sie denn unwirksam?

    Hallo,

    nicht die Kündigung, lediglich das Schreiben mit dem Räumungsbegehren.

    So, nun pass mal auf, die fristlose Kündigung kann geheilt werden, in dem du umgehend alle Rückstände aus dem Mietverhältnis begleichst, dann fehlt dem Vermieter die fristlose Kündigungsgrundlage, wenn er die Kündigung mit den rückständigen Mietzahlungen begründet hat.

    Also leih dir Geld wo auch immer du kannst, der Dezember steht auch schon vor der Tür, bezahle pünktlich!

    Sollte in der Kündigung geschrieben stehen dass auch hilfsweise ordentlich gekündigt wird ist diese dann nach wie vor gültig aber du hast dir Zeit verschafft, eine neue Bleibe zu finden!

    Es verlangt schon der Anstand wenn man sich auf Vereinbarungen einlässt, diese dann auch ordentlich und pünktlich zu bedienen, da ist keiner von ausgenommen auch du nicht!

    Gruß

    BHShuber

    Super! Vielen Dank! Dann werde ich genau so vorgehen!

    Hallo,

    bedenke im Leben, was man nicht selber macht ist nicht gemacht, der Vermieter wird sich um seinen Schaden an der Wohnung kümmern und nicht um deinen, wenn man sich auf Andere verlässt ist man verlassen.

    Gruß

    BHShuber

    Okay, vielen Dank. Das würde für mich bedeuten, dass ich meine Schadensmeldung direkt an die Handwerkerfirma schicke, sobald diese den Schaden angenommen hat.

    Vielen Dank,

    Moritz

    Hallo,

    zuerst versucht man herauszufinden wo der Handwerker versichert ist, dann zeigt man schriftlich die Schadenersatzforderung bei der Handwerkerfirma an, die müssen das an den Versicherer weiterleiten, dann bekommt man wenn alles richtig läuft, ein Schreiben von der Versicherung in dem man anzeigt, was wann wo wieviel.

    Unter Umständen werden vom Versicherer die Schäden begutachtet also nichts wegwerfen, dann entscheidet der Versicherer ob Zahlung oder nicht.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Tag,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den Schaden zunächst mit unzähligen Fotos dokumentiert und danach am gleichen Abend direkt meinen Vermieter sowie den Hausmeisterservice informiert. Erst dann habe ich angefangen, das wichtigste zu retten.

    Hallo,

    die Forderung stellst du aber nicht an den Vermieter oder Hausmeister-------------> sondern an den Schädiger___________ Handwerkerfirma.

    Gruß

    BHShuber

    Schönen guten Tag zusammen und vielen Dank für die Aufnahme im Forum,


    Meine Frage ist, wie sieht es mit meinem Möbilar aus? Ich habe einen Schaden von zirka 2500€ an Couch, Tischen etc. Ich selbst habe, noch, keine Hausratversicherung, verstehe aber auch nicht, warum diese den Schaden begleichen sollte, obwohl mich keinerlei Schuld trifft.


    Vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Tag,

    Moritz

    Hallo,

    hast du den Schaden der an deinem Mobiliar entstanden ist bereit irgend jemanden gemeldet?

    Wenn nicht, dann sollte man das tunlichst nachholen, nachdem du schon weist wer der Schuldige ist, richtest du deine Forderung an die Handwerkerfirma.

    Gruß

    BHShuber


    Habe bei Hausverwaltung angerufen, aber bis ich Einsicht in die Belege erhalte, kann das sicher dauern...wenn sich überhaupt jemand darum kümmert....

    Oder ist es doch eher ein banaler Fehler?

    Vielen Dank vorab schon für eure Erklärung/Meinung/Info!!!

    Hallo,

    ja der banale Fehler liegt bei dir, wenn die Hausverwaltung nicht dein Vermieter ist, dann wirst du die Unterlagen überhaupt nie zu Gesicht bekommen.

    Vertragspartner im Mietvertrag ist dein Vermieter, dieser ist auch der Ansprechpartner für den Widerspruch gegen die Neben- Betriebs- und Heizkostenabrechnung, er muss auch dafür Sorge tragen, dass du entsprechende Unterlagen bei der Hausverwaltung einsehen kannst.

    Nur der Vermieter als Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat Einsichtsrecht in die Unterlagen der Hausverwaltung, nicht der Mieter, der kann die Unterlagen einsehen, wenn das Mitglied der Eigentümergemeinschaft dies bei der Hausverwaltung anzeigt.

    Sofern die Hausverwaltung dein Vermieter ist, hast du alles richtig gemacht, der Abrechnung widersprechen in Schriftform und Einsicht in die Belege verlangen.

    Gruß

    BHShuber

    Bisher habe ich ihn nicht informiert, da ich heute erst mit den Mieter schräg über mir gesprochen hatte und ich überhaupt wissen wollte ob es Sinn macht das anzusprechen
    aber ich werde es die Tage ansprechen. er wohnt mit im Haus.

    Hallo,

    na dann melde dich wieder wenn du die Reaktion des Vermieters vernommen hast.

    Vorher wird das keinen Sinn machen, die erste Bastion ist der Vermieter, noch besser wäre, wenn der betroffene Mieter sich dir anschließen würde.

    Gruß

    BHShuber

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