Stromversorgung prüfen lassen

  • Hallo,
    wie sieht das aus wenn eine Stromversorgung im Hause nicht mehr in Ordnung ist? Bei mir fliegen ständig die Sicherungen heraus. Unser "Hauselektriker" hat mir empfohlen, das RWE zu informieren und von denen die Stromversorgung prüfen zu lassen - die wäre rechtlich nicht mehr in Ordnung und so könnte der Stromversorger auf den Vermieter "einwirken", dass die Stromversorgung modernisiert wird.
    Stimmt das so? Kann man den Stromversorger zur Prüfung der Hausstromversorgung kommen lassen um dann über diese Weg, dem Vermieter klar zu machen, dass er die Stromversorgung wirklich modernisieren muß?

    Gruß
    Statler

  • Unser "Hauselektriker" hat mir empfohlen, das RWE zu informieren und von denen die Stromversorgung prüfen zu lassen


    Was hältst du denn davon, auf deinen Hauselektriker zu hören und bei der RWE anzufragen, denn hier ist nicht dein Stromversorger, oder hast du in der Überschrift dieser Website etwas davon gelesen?

  • Zitat

    Kann man den Stromversorger zur Prüfung der Hausstromversorgung kommen lassen

    Nein, kannst Du nicht. Der Versorger hat nichts mit der technischen Ausstattung des Hauses am Hut.
    Oder anders: Wenn der Abfluss vom WC verstopft ist, rufst Du dann auch die Stadtwerke/Wasserwerke an?

    Eine Prüfung, bzw. einen E-Check nimmt in der Regel ein Elektriker vor. Das sollte dein "Hauselektriker" aber wissen.

    Zitat

    Bei mir fliegen ständig die Sicherungen heraus.

    Das kann verschiedenste Ursachen haben. Vielleicht liegt es auch an den Geräten? Vielleicht ist der Kreislauf durch zu viele Geräte überlastet?
    Was sagt denn der Vermieter dazu? Die Info hast Du gänzlich unterschlagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Vermieter sagt und tut überhaupt nichts - trotz mehrfachen Hinweises auf die Situation.

    Der Vergleich mit dem Abfluß vom WC hinkt ein wenig - bzw. könnte durchaus hinken - weil die Stromversorgung am Haus muß doch grundsätzlich abgenommen werden, oder? Keiner darf sich selbser was zusammen basteln und damit seine Stromversorgung selber schustern. Das ist beim WC anders. Wenn einer nur einen Eimer haben möchte ich das mehr oder weniger Privatsache. Und genau aus diesem Grund - dass eine Stromversorgung abgenommen sein muß, und damit Auflagen unterliegt - genau deshalb habe ich das nicht für so abwegig gehalten, dass das sein könnte, mit der Prüfung vom Stromversorger.

    Gruß
    Statler

  • Der Vermieter sagt und tut überhaupt nichts - trotz mehrfachen Hinweises auf die Situation.

    Der Vergleich mit dem Abfluß vom WC hinkt ein wenig - bzw. könnte durchaus hinken - weil die Stromversorgung am Haus muß doch grundsätzlich abgenommen werden, oder? Keiner darf sich selbser was zusammen basteln und damit seine Stromversorgung selber schustern. Das ist beim WC anders. Wenn einer nur einen Eimer haben möchte ich das mehr oder weniger Privatsache. Und genau aus diesem Grund - dass eine Stromversorgung abgenommen sein muß, und damit Auflagen unterliegt - genau deshalb habe ich das nicht für so abwegig gehalten, dass das sein könnte, mit der Prüfung vom Stromversorger.

    Gruß
    Statler

    Hallo,

    wie mir scheint, haben wir hier wieder einen Anspruchsdenker.

    Es ist eigentlich schon eine Sache des Verstandes, dass z. B. die Elektrik von vor 15 Jahren anderen Ansprüchen genügen musste als das heute der Fall ist, es sind viel mehr elektrische Verbraucher mit verschiedenen Stromaufnahmen und Verbrauch in den Haushalten vorhanden als vor grauer Zeit.

    Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, die Wohnung in vertragsgemäßen Gebrauch zu halten, wenn einem Mieter permanent die Sicherungen fliegen, sollte das den Vermieter stutzig machen und er sollte mal der Ursache auf den Grund gehen, die Betonung liegt auf sollte!

    Zu schwache dimensionierte Stromleitungen und Sicherungen den Gebrauch von haushaltsüblichen Elektrogeräten unmöglich machen ist das durchaus ein Mangel an der Mietsache, denn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ist damit eingeschränkt.

    Zeige deinem Vermieter das Problem nochmal schriftlich auf mit Fristsetzung der Beseitigung des Mangels, wenn er dann immer noch nicht reagiert, solltest du dich über eine Mietminderung in so einem Fall informieren.

    Weder ein Elektriker noch die RWE sind dein Mietvertragspartner!

    Gruß

    BHShuber

  • Eine Elektroanlage muss nach einer Neuinstallation abgenommen werden. Eine Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung gibt es nicht.

    Zitat

    Der Vergleich mit dem Abfluß vom WC hinkt ein wenig - bzw. könnte durchaus hinken - weil die Stromversorgung am Haus muß doch grundsätzlich abgenommen werden, oder?

    Aber warum sollte der Versorger eine Abnahme durchführen? Dann wähle ich einen anderen Vergleich: Muss der Wasserversorger die korrekte Installation von Zu- und Abläufen innerhalb deines Hauses prüfen?

    Der Versorger versorgt dich (wie der Name schon sagt...) mit Strom. Punkt!

    Eine Prüfung nach den entsprechenden Normen erfolgt durch einen Elektrofachbetrieb.
    Stellt dieser einen gravierenden Mangel an der Installation fest, wäre hier der Vermieter gefordert.

    Zitat

    Der Vermieter sagt und tut überhaupt nichts - trotz mehrfachen Hinweises auf die Situation

    Was heißt denn "Hinweis"? Du solltest den Vermieter schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) über den Mangel informieren und hier eine Frist zu Mangelbeseitigung setzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was heißt denn "Hinweis"? Du solltest den Vermieter schriftlich und nachweislich (EW-Einschreiben) über den Mangel informieren und hier eine Frist zu Mangelbeseitigung setzen.


    ... und ausserdem auf § 535 BGB verweisen.

  • Hallo Statler,

    der BGH meint dazu:

    "Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht."

    Fliegt die Sicherung also schon, wenn Du zwei der genannten Geraeteklassen betreibst, ist es meines Erachtens Sache des Vermieters, eine vernuenftige Stromversorung bereitzustellen. Eine Stromversorgung ueber diesen Punkt hinaus muss er Dir in einem bereits bestehenden Gebaeude aber nicht verschaffen, da muss die Stromversorgung meines Wissens lediglich dem entsprechen, was zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebaeudes vorgeschrieben war.

    cu
    Guenni

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