Hallo, ich habe vor 2 Jahren eine unrenovierte Wohnung von meinem Vormieter übernommen. Damals wurde eine Nachmietervereinbarung aufgesetzt, nach der ich die Schönheitsreparaturen des Vormieters zu erledigen hatte. Ein Mängelprotokoll wurde von der Hausverwaltung nicht erstellt. Die ersten drei Wochen meiner Mietzeit hatte ich mit den Renovierungsarbeiten verbracht. Nun ziehe ich aus und soll die Wohnung erneut streichen etc. Ist dies nach dem Urteil des BGH 185/14 zulässig? LG Dany
Schönheitsreparaturen bei Auszug nach Übernahme einer unrenovierten Wohnung
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Dany -
27. November 2015 um 19:36 -
Erledigt
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Hallo Dany,
"Hallo, ich habe vor 2 Jahren eine unrenovierte Wohnung von meinem Vormieter übernommen."
- Genau genommen, hast Du sie von Deinem ... rate mal... von Deinem Vermieter übernommen (mietrechtlich)."Damals wurde eine Nachmietervereinbarung aufgesetzt, nach der ich die Schönheitsreparaturen des Vormieters zu erledigen hatte."
- Wurden diese auch beschrieben?"Ein Mängelprotokoll wurde von der Hausverwaltung nicht erstellt."
- Ist die HV auch Dein Vermieter?"Die ersten drei Wochen meiner Mietzeit hatte ich mit den Renovierungsarbeiten verbracht. Nun ziehe ich aus und soll die Wohnung erneut streichen etc. Ist dies nach dem Urteil des BGH 185/14 zulässig?"
- Da Du sie unrenoviert übernommen hattest, bräuchteste sie auch nicht renoviert zurückzugeben (Benachteiligung des Mieters): http://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktu…d-viii-zr-21-13 So verstehe ich das Urteil wenigstens. Also besenrein und ohne Beschädigungen zurückgeben. -
Als ich sie übernommen habe, würden keine Mängel aufgelistet. Erst jetzt beim Auszug.
So verstehe ich das Urteil auch, aber Nachmietervereinbarungen werden dort nicht explizit erwähnt... =/ -
Und ja, die Hausverwaltung ist auch Vermieter
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Als ich sie übernommen habe, würden keine Mängel aufgelistet. Erst jetzt beim Auszug.
So verstehe ich das Urteil auch, aber Nachmietervereinbarungen werden dort nicht explizit erwähnt... =/Hallo,
das trifft auf dich aber nicht zu, warum?
Weil du die Verpflichtung für den Vormieter übernommen hast und aufgrund dessen, die Wohnung hätte auch renoviert übernommen werden können, wenn du dir diese Verpflichtung nicht an den Schuh genagelt hättest.
Hier wirst du mit dem Urteil überhaupt keinen Blumentopf gewinnen, denn durch deine eigenverantwortliche Übernahme der Verpflichtung der Schönheitsreparaturen, hast du den Vormieter so gestellt, als wäre er der Verpflichtung nachgekommen und du hättest die Wohnung in renovierten Zustand übernommen! Somit wurde Vormieter und auch Vermieter von der Verpflichtung freigestellt.
Es sei denn, es stünde im Mietvertrag, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, steht das da so drin?
Gruß
BHShuber
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Hallo,
das trifft auf dich aber nicht zu, warum?
Weil du die Verpflichtung für den Vormieter übernommen hast und aufgrund dessen, die Wohnung hätte auch renoviert übernommen werden können, wenn du dir diese Verpflichtung nicht an den Schuh genagelt hättest.
Hier wirst du mit dem Urteil überhaupt keinen Blumentopf gewinnen, denn durch deine eigenverantwortliche Übernahme der Verpflichtung der Schönheitsreparaturen, hast du den Vormieter so gestellt, als wäre er der Verpflichtung nachgekommen und du hättest die Wohnung in renovierten Zustand übernommen! Somit wurde Vormieter und auch Vermieter von der Verpflichtung freigestellt.
Es sei denn, es stünde im Mietvertrag, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, steht das da so drin?
Gruß
BHShuber
Ich meine, so einfach geht das nicht-in diesem Fall sind doch die Fristen für Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen (2 Jahre Mietzeit). Soweit ich das verstanden habe, gilt nur für den Fall, dass der Nachmieter, der bei Einzug renoviert, eine Entschädigung für diese Arbeiten bekommt (Mietnachlass oder Erstattung von Kosten für Farbe etc.) die Wohnung als "renoviert übernommen".
http://db.mietgerichtstag.de/tl_files/Datei…ordeisendoc.pdf (ganz am Ende des Textes, unter "Einzugsrenovierung")
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verw…-streichen-muss -
Ich meine, so einfach geht das nicht-in diesem Fall sind doch die Fristen für Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen (2 Jahre Mietzeit). Soweit ich das verstanden habe, gilt nur für den Fall, dass der Nachmieter, der bei Einzug renoviert, eine Entschädigung für diese Arbeiten bekommt (Mietnachlass oder Erstattung von Kosten für Farbe etc.) die Wohnung als "renoviert übernommen".
http://db.mietgerichtstag.de/tl_files/Datei…ordeisendoc.pdf (ganz am Ende des Textes, unter "Einzugsrenovierung")
http://www.meineimmobilie.de/vermieten-verw…-streichen-mussHallo,
der Fragende hat aber keine Erstattung für die Arbeiten bekommen, woher bitte möchtest du das wissen?
Folgend, hat er die Verpflichtung übernommen und den Vormieter so gestellt als wäre die Wohnung bei Auszug renoviert gewesen, nachdenken!
Gruß
BHShuber
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Hallo,
der Fragende hat aber keine Erstattung für die Arbeiten bekommen, woher bitte möchtest du das wissen?
Folgend, hat er die Verpflichtung übernommen und den Vormieter so gestellt als wäre die Wohnung bei Auszug renoviert gewesen, nachdenken!
Gruß
BHShuber
Hallo,
ich ging davon aus, dass keine Erstattung für die Arbeiten bekommen wurden, da hast Du mich falsch verstanden, meines Erachtens wurde der Vormieter nicht so gestellt, als ob die Wohnung bei Auszug renoviert worden wäre, sondern der Nachmieter ist eher in den Turnus der Schönheitsreparaturen des Vormieters eingestiegen. Es wäre hier wahrscheinlich nicht uninteressant zu wissen , was bezüglich Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht und ob der Vormieter bei Auszug überhaupt eine Renovierung hätte ausführen müssen.
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Hallo,
ich ging davon aus, dass keine Erstattung für die Arbeiten bekommen wurden, da hast Du mich falsch verstanden, meines Erachtens wurde der Vormieter nicht so gestellt, als ob die Wohnung bei Auszug renoviert worden wäre, sondern der Nachmieter ist eher in den Turnus der Schönheitsreparaturen des Vormieters eingestiegen. Es wäre hier wahrscheinlich nicht uninteressant zu wissen , was bezüglich Schönheitsreparaturen im Mietvertrag steht und ob der Vormieter bei Auszug überhaupt eine Renovierung hätte ausführen müssen.
Hallo,
lies mal bitte deine eigenen Beiträge, von was redest du Schönheitsreparaturen oder Renovierung, bzw. Endrenovierung, dann wenn du den Unterschied erkannt hast, reden wir weiter.
gruß
BHShuber
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Wenn ich in diesem ZUsammenhang von Renovierung schreibe, meine ich die Schönheitsreparaturen , die turnusmäßig und eben nach Bedarf bei Auszug vorzunehmen sind, ich glaube nicht, dass ich mich so unverständlich ausgedrückt habe.

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Wenn ich in diesem ZUsammenhang von Renovierung schreibe, meine ich die Schönheitsreparaturen , die turnusmäßig und eben nach Bedarf bei Auszug vorzunehmen sind, ich glaube nicht, dass ich mich so unverständlich ausgedrückt habe.

Hallo,
doch eben schon, denn Renovieren braucht überhaupt kein Mieter, schon gar keine Endrenovierung durchführen!
Wohingegen der Mieter in jedem Fall nach Bedarf und spätestens bei Auszug die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat, genauso, die Wohnung auch während der Mietzeit in einem einwandfreien Zustand zu erhalten hat.
Wenn du dann mal die Begrifflichkeiten erfasst und verstanden hast, wie gesagt reden wir weiter.
Gruß
BHShuber
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Wenn ich in diesem ZUsammenhang von Renovierung schreibe, meine ich ...
"Renovieren" ist nirgendwo rechtlich näher definiert. -
Ich meinte in diesem Zusammenhang auch Schönheitsreparaturen, die eben auch öfter als "Renovierung" bezeichnet werden, was wohl nicht abzustreiten und eigentlich auch nicht mißzuverstehen ist .
Die Begriffsdiskussion halte ich auch nicht für sinnvoll, da es in diesem Thread ja eigentlich um etwas ganz anderes geht. -
Ich meinte in diesem Zusammenhang auch Schönheitsreparaturen, die eben auch öfter als "Renovierung" bezeichnet werden, was wohl nicht abzustreiten und eigentlich auch nicht mißzuverstehen ist .
Die Begriffsdiskussion halte ich auch nicht für sinnvoll, da es in diesem Thread ja eigentlich um etwas ganz anderes geht.Hallo,
es gibt Menschen, die verzapfen nur Schmäh, weil sie nicht anders können und mit dem Halbwissen, welches sie sich auf irgend eine Weise angeeignet haben um sich werfen.
Was du meinst ist für einen fragenden oft nicht nachvollziehbar, wenn man sagt, Renovierung und meint Schönheitsreparaturen, versetze sich dann mal in die Lage eines fragenden, wie soll der dein Kauderwelsch richtig deuten, denn wenn er es wüsste, dann bräuchte er ja nicht zu fragen.
Deine Argumentation würde ich gerne mal vor einem Richter erleben, der erschießt sich freiwillig.
Hier kannst du sich einmal informieren: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/renovierung.htm
Ich hoffe das hilft dir weiter!
Gruß
BHShuber
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Einigen wir uns auf den Begriff Schönheitsreparatur, und bitte zukünftig nicht ganz so agressiv reagieren, danke.
https://de.wikipedia.org/wiki/Renovierung
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