Beiträge von BHShuber

    Vielen Dank erstmal für die Antworten.

    Ein Mahnschreiben ist schon am 04.01.16 raus gegangen, mit Fristsetzung bis heute. Darauf keine Reaktion. Lediglich ein Schreiben kam, indem stand das es einige Zeit beanspruchen wird.
    Wie gehe ich nun am besten vor, wenn sie sich jetzt ganz quer stellen? Noch eine Mahnung hinschicken?

    Euch einen angenehmen Abend.

    Hallo,

    nun hast du ja schon einige Möglichkeiten ausgeschöpft, es bleibt noch ein gerichtlicher Mahnbescheid----------ABER frage ich mich, denn die Zusage dass die Erstattung ausgezahlt wird, was pressiert denn hier so?

    Willst du auf Biegen und Brechen nun die sofortige Auszahlung erzwingen?

    Ganz ehrlich, alles was du nun machst mittels gerichtlichem Mahnverfahren wird die Sache unter Umständen noch weiter hinauszögern, kann sein muss nicht sein, unerheblich dem zustehenden Recht, dass der Vermieter das Guthaben gleich auszuzahlen hat.

    Gruß

    BHShuber

    ich habe bereits Einsicht genommen. Beim Gas ist es etwas schwierig, da die Zähler m3 abrechnen und die Lieferungen in Litern erfolgt. Darüberhinaus gibt es unterjahrig mehrere Lieferungen zu unterschiedlichen Preisen. Der Vermieter scheint hier den Durchschnitt der letzen 3 Lieferungen zu nehmen und dann aufzurunden. Beim Strom wird etwa 2 Cent aufgeschlagen.
    Die Frage ist aber, darf der Vermieter das generell?

    Hallo,

    im Empfinden nicht.

    Dennoch können wir uns hier unter Berücksichtigung aller Umstände nicht wirklich ein Urteil erlauben, ein Urteil wird nur von einem Richter gesprochen.

    Gruß

    BHSHuber

    Interessant wie man urteilt über Verhältnisse die man nicht kennt!
    Ich zahle stets pünktlich meine Miete, selbst bei Mietminderungsgründen, die seit nun 2 Jahren vorliegen habe ich nicht von meinem Recht gebrauch gemacht! Ich weiß das die Vermieter das Geld dringend benötigen! Ich belästige sie nicht, kleinere Reparaturen erledige ich selbst. Was ich jedoch schon gemacht habe ist ein Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung. Und seitdem habe ich das Theater! Und das Theater besteht nicht nur aus diesen Worten mit dem raus prügeln. Nein, Anfang des Jahres wurde ich zwei mal körperlich angegriffen. Die Staatsanwaltschaft hält das für Streit zwischen Mieter und Vermieter und hat verfahren eingestellt...

    Mainschwimmer, nein ich habe keinen Zeitmietvertrag. Ich habe einen unbefristeten Vertrag in dem sämtliche Kündigungsklauseln ausgeschlossen wurden.Da meine Vermieter sparen wo sie können, haben sie dankenswerterweise den kostenlosen Mietvertragvordruck vom deutschem Mieterbund herunter geladen und verwendet.

    Und nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wir die Besichtigungen erst einmal fortsetzen.

    Hallo,

    denkst du nicht, dass diese Informationen und zwar bevor man sich in eine solche Diskussion begibt, von Wichtigkeit gewesen wären? Hier und das ist seltsam, denkt jeder Fragende, wir wären alle Hellseher.

    Na schön, dass du Rücksprache mit einem Anwalt gehalten hast, das bestärkt auch meine These die ich in einem vorhergehendem Post aufgestellt habe.

    Dies hier ist ein Laienforum, dennoch ist hier ein sehr hohen fachliches Wissen rund um das Mietrecht versammelt und es können tagtäglich wertvolle Ratschläge von Seiten der User gegeben werden, auf rechthaberische Querulanten, die auf ihr vermeintliches Recht beharren, zeitgleich aber Rechte anderer ignorieren, können wir gerne verzichten.

    Gruß

    BHShuber

    Das Türschloss (inkl Türklinke) würde ich doch als Mietsache bezeichnen.


    Ist sie, aber das kleine Innenschloss wirkt absolut nicht sicher - die Tür lässt sich unten aufbiegen und auch eine der beschädigten "Türplatten" aus Holz unten sieht aus, als könnte man sie einfach eindrücken und so in die Wohnung gelangen. Ich würde das also nicht als vorerst ausreichend bezeichnen.


    Am Wochenende des Brands bekam ich ja auch ziemlich schnell einen Schlüsseldienst zu mir, der mir auch anbot ein neues Schloss einzubauen (was ich ablehnte weil es noch teurer gewesen wäre). Es sieht für mich aus, als bestände kein Problem einen Schlüsseldienst zu bestellen.


    Ich hatte ihm eine E-Mail mit Fotos der Tür geschickt und wir haben ja öfters wegen die Sache telefoniert - ist das ausreichend oder sollte ich einen richtigen Brief aufsetzen?

    Danke für eure Antworten & Gruß,
    Whisk


    Hallo,

    die Türe ist verschließbar, eigenes subjektives Sicherheitsempfinden ist nicht relevandt, die Notmaßnahme ist zeitweise hierfür ausreichend.

    Natürlich schließt das nicht aus, dass die Türe in vertragsgemäßen Zustand gebraucht werden muss

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    um etwaige Kündigungsgründe ging es mir hier nicht. Ich wollte lediglich wissen ob ich die Vermieter nach dem Satz: "... und wenn ich Euch eigenhändig rausprügel..." Überhaupt noch ein Besichtigungsrecht einräumen muss.

    Schon allein weil meine Kinder anwesend waren und dies miterlebt haben, wäre für mich ein Grund hier nichts mehr zu riskieren.

    Eine Kündigung ist in unserem Fall nur möglich wenn wir gegen Hausordnung verstoßen oder ähnliches.
    Alles andere ist mietvertraglich ausgeschlossen.

    Hallo nochmal,

    na dann lasse man es doch darauf ankommen, so wie es scheint bist du der Parademieter, den sich jeder Vermieter wenn auch noch so genau an vertragliche Verhältnisse haltend, so richtig wünscht.

    Gruß

    BHShuber

    Beweisbar durch 6 anwesende Zeugen. Sollte doch reichen oder?

    Hallo nochmal,

    wie es immer ist, werden aus 6 angeblichen Zeugen nur noch einer der irgendwas gehört haben möchte, was genau kann er aber nicht mehr sagen etc. etc.

    So, nun bedrohen, nötigen und beleidigen muss sich der Mieter nicht lassen, dennoch kann er hier nicht ableiten, dass er eine ordentlich angemeldete und durchgeführte Besichtigung nicht mehr durchführen muss.

    Pragmatisch ist hier zu unterscheide zwischen zivilrechtlichen Ansprüchen des Mieter während einer Besichtigung und Mietrechtlichen Pflichten aus dem Mietvertrag, das Schwert hat immer 2 Schneiden!

    Das kannst du handhaben wie du willst, hier möchte ich mich nicht dazu äußern, doch bedenke, auch wenn man vermeintlich denkt im Recht zu sein, heißt das noch lange nicht, das man Recht hat.

    Gruß

    BHShuber

    Es ist eine Wohnung in meinem Heimatort, zudem ist es eine Sozialwohnung da ich zeit längeren Krankgeschrieben bin.
    Dies darf aber nicht der Grund sein, das man dadurch jemanden Benachteiligt

    Hallo,

    für einen Vermieter, grundsätzlich ob Behörde oder nicht unterliegt der Vermieter als vertragliche Nebenpflicht zu einem Mietvertrag der Fürsorgepflicht.

    Was hier beschrieben wird, ist nicht tragbar oder zu zumuten.

    Da es sich aber außerhalb der Mietsache abspielt, ist es hier sehr schwierig eine Aussage zu treffen und man sollte sich anwaltlich beraten lassen, vielleicht hast du die Möglichkeit dir von Amt einen Beratungsschein zur Rechtsberatung ausstellen zu lassen.

    Gruß

    BHShuber

    Die Wohnung ist eine ehemalige Ferienwohnung und verfügt über eine Gasheizung. Das Gas kommt jedoch aus einem Tank und ist kein öffentliches Gas.
    Der Vermieter rechnet nun in der NKA einen "Grundbeitrag für Gas" ab und dann verkauft er zusätzlich das Gas völlig überteuert an die Mieter weiter.
    Ähnliches passiert beim Strom. Es gibt nicht geeichte Zwischenzähler und auch bei den KWH Preisen wird aufgeschlagen (0,34€/KwH).
    Ist das rechtens?

    Hallo,

    um hier eine geeignete Antwort geben zu können, bedarf es viel mehr Informationen, wie Anitari schon schreibt, bist du dir sicher, eine subjektives Empfinden reicht hier nicht aus, dass der Vermieter das Gas verkauft??????

    Abhilfe würde das Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen schaffen, hier könnte man durchaus herauslesen, was der Vermieter selber für das Gas berechnet bekommt und wie dies dann weiterverrechnet, bzw. auf den Mieter umgelegt wurde, gleiches gilt für den Strom.

    Gruß

    BHShuber

    Guten morgen zusammen,hab da mal eine frage und zwar hab ich ende 2014 eine heizkostennachzahlung von 600 eu bekommen.meine miete bis dato betrug 420 euro jetzt hat der vermieter (vivavest)die nachzahlung auf die miete umgelegt,sprich 50 eu im monat so das ich seid ein jahr 470 eu miete bezahle.das entspricht eine monatliche vorrauszahlung von 140 eu.und jetzt hab ich wieder eine nachzahlung in höhe von 400 eu bekommen.für mich stinkt das bis zum himmel.zumal meine nachbarn alle um die 420 eu miete zahlen und die hatten teilweise auch eine nachzahlung.kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?bedanke mich schonmal im vorraus!!!

    Hallo,

    Verständnisfrage, die Höhe der Nachzahlung wurde ratierlich auf 12 Monate in die Miete eingerechnet?, bzw. Erhoben und dem Mieter gewährt diese nicht in einer Summe zu zahlen?

    In diesem Fall, vielen Dank lieber Vermieter, das ist nicht die Norm, denn Nachzahlungen sind binnen einem Monat nach Erhalt der Abrechnung vom Mieter zu zahlen.

    Oder wurden die Vorauszahlungen erhöht?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Danke schonmal für jegliche Hilfe,
    Whisk


    Hallo,

    ist die Türe nun verschließbar? Wenn ja, ist diese Notmaßnahme vorerst ausreichend.

    Bedenke, es war Weihnachten und Neujahr, viele Unternehmen haben erst wieder am 11.01.2016 die Arbeit begonnen und jetzt dir nix mir nix einen Schreiner her zu bringen der die Türe wieder in Ordnung bringt würde mir auch schwer fallen.

    So, nun schuldet der Vermieter den ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, hier würde ich nun schnell mal ein Schriftstück aufsetzen und den Vermieter auf diesen Umstand schriftlich hinweisen, die Miete unter Vorbehalt einer Mietkürzung überweisen.

    Vielleicht hilft das ja um schneller zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo zusammen!

    Ich habe eine Problematik zur Wohnungsbesichtigung.
    Meine Vermieter würden gern die Wohnung verkaufen und haben angekündigt jede Woche die Wohnung mit Interessenten zu besichtigen. Tatsächlich waren nun in den letzten 7 Wochen nur zwei Besichtigungen mit Interessenten und eine Besichtigung ohne Interessenten.
    Wir haben dies alles erduldet auch die Problematik das die Vermieter plötzlich ohne Termin vor der Tür stehen (wurden allerdings nicht reingelassen da mein 8 jähriges Kind zu der Zeit kurz allein zu Hause war, er hat die Tür nicht aufgemacht) und Sturm klingeln oder an einem anderem vereinbarten Termin überhaupt nicht kamen.

    nun bei dem letztem Termin kamen sie mit einem Ehepaar als Interessenten. Als die Frau allein neben mir stand fragte ich diese ob sie denn als Eigenbedarf kaufen wollen. Sie bestätigte mir dies. Ich sagte ihr das wir aber nicht ausziehen werden. Sie sagte das wir dies bei Verkauf aber müssten. Ich erwiderte das unser Mietvertrag aber diese Kündigungsklauseln ausschließt. Dann plusterte sich meine Vermieterin auf und meinte das wir ausziehen müssen und wenn sie uns eigenhändig raus prügelt.

    Dies haben mein Ex Mann den ich von Haus aus bei diesen Terminen als Zeugen dabei habe und meine Kinder, sowie die Interessenten gehört.

    Weiß jemand ob ich unter diesen Umständen diese besichtigungen überhaupt noch dulden muss???

    Vielen Dank!


    Hallo,

    da hier keiner weis was mietvertraglich vereinbart ist, in Bezug auf die genannte Kündigungsklausel, kann man auch sehr schwer bis gar keine Auskunft geben.

    Besichtigungen sind zu angemessenen Tageszeiten und nach Vereinbarung mit dem Mieter durchzuführen, der Mieter hat sich höchstwahrscheinlich auch im Mietvertrag zur Besichtigungen, bzw. deren Duldung verpflichtet, bitte Mietvertrag ansehen.

    Ob nun und wann ein neuer Eigentümer einen Eigenbedarf gegenüber dem Mieter ankündigt und eine Kündigung ausspricht, steht in den Sternen, bitte bedenkt, es gibt auch die Möglichkeit, solltet ihr euch absolut quer stellen, der Verwertungskündigung!

    Ist nachweisbar die Immobilie in vermietetem Zustand nicht verwertbar, könnte der Vermieter unter Umständen und unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen im Mietvertrag eine Verwertungskündigung aussprechen.

    http://www.wentzel-dr.de/index.php?id=80&language=1

    Bitte den Link aufmerksam durchlesen!

    Gruß

    BHShuber

    Euch erst mal ein frohes Neues Jahr.
    Angenommen, die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 errecht den Mieter, der am 31.01.2015 aus de Wohnung ausgezogen ist erst im Januar 2016. Wenn aus der Abrechnung ein Guthaben hervorgeht, verfährt man wie?

    Rechner der Vermiter die Wohnung nicht innerhalb von 365 Tagen ab, kann der Mietet alle Vorauszahlungen zurückverlangen.
    Alle geleisteten Vorauszahlungen übersteigen den Betrag der errechneten Erstattung.
    Worauf hat der Mieter nun Anspruch?
    1. Auf das abgerechnete Guthaben?
    2, Auf alle vorausgezaglten Abschläge?

    Freundliche Grüße

    Hallo,

    so einfach ist das dann doch nicht!

    Zuerst sollte man feststellen, ist das Kalenderjahr auch zeitgleich das Abrechnungsjahr, bzw. der Abrechnungszeitraum.

    Dann, hat der Vermieter die Verzögerung zu vertreten oder ist dieser Umstand den Gegebenheiten geschuldet, dass eine Abrechnung nachweislich nicht vorher zugestellt werden konnte, z. B. fehlende Nachfolgeadresse der ehemaligen Mieters, Verzögerung der Abrechnungsunterlagen durch die Hausverwaltung, Abrechnungsunternehmen für Heizung u. Warmwasser usw.

    Das abgerechnete Guthaben schuldet der Vermieter sofort, also umgehend. Für die Abrechnung Zeitraum 01.01.2015 bis 31.01.2015 hat der Vermieter noch Zeit bis 31.12.2016.

    Folglich geht es jetzt nur um das Abrechnungsjahr 2014, wobei der zweite Satz zu beachten ist, ist Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr.

    Gruß

    BHShuber

    In meiner Wohnung habe ich (Hauptmieterin) ein ziemliches Problem mit meiner Untermieterin. Sie ist psychisch labil und hat offensichtlich ein Problem, wenn ich Sex mit meinem Freund in meinem Zimmer habe. (Stresst sich dann hinein und bekommt keine Luft mehr). Nun werde ich aber nicht auf Besuch verzichten, aus Rücksicht jedoch keinen Sex haben so lang sie in der Wohnung ist. (die Wohnung ist nämlich auch recht hellhörig)


    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo,

    einfache Lösung, schenk ihr einen Kopfhörer und ein Abspielgerät mit ihrer Lieblingsmusik, dann klappt´s auch mit der Nachbarin, sollte das nicht fruchten, könntet ihr sie ja zu einer "meno à Trois" einladen, das hilft dann ganz bestimmt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo an alle,

    meine Frage steht ja schon oben. Bin vor kurzem zu meinem Partner gezogen und musste feststellen,
    dass in der Küche nicht mal ein Boiler für heißes Wasser ist.
    Der Vermieter meinte, als mein Partner damals in die Wohnung gezogen ist, er könne das Wasser zum Spülen ja im Wasserkocher heiß machen.:eek:
    Allerdings nervt mich das beim Spülen inzwischen sehr und ich hätte gern einen Boiler.
    Deshalb meine Frage, wer für den Boiler aufkommen muß.

    Hallo,

    da du nicht Mietvertragspartner bist, kannst du dir einen Boiler wünschen, allerdings einen fordern kannst du zwar schon, die Forderung läuft dann eben ins Leere.

    Zitat

    Zudem verläuft im Badezimmer ein Stromkabel auf Putz und an der Badewanne aussen entlang. Es ist zwar mit Kunststoff zusätzlich ummantelt, aber irgendwie habe ich da ein sehr mulmiges Gefühl beim Duschen.
    Sowas ist doch sicher nicht erlaubt, oder?

    Hier müsste man erst mal feststellen, wer hat das Kabel verlegt und warum?

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, mir steht es gerade bis zum Hals...ich habe so eine Wut auf meine Anwältin...
    ich plage mich schon seit seit geraumen Monaten über ein halbes Jahr damit herum,
    das die Mieter aus dem Haus ausziehen!!! Eigentlich sollte es demnächst so sein,
    das sie ausziehen... doch zu meinem Frust das mir die Pistole auf die Brust setzt,
    hat die anwältin den Brief für den Räumungstitel nicht mehr auffinden könnnen,
    heißt nicht abgegeben und nun dürfen die weiter drin wohnen bleiben. Ich kann nicht mehr,
    es ist einfach nur traurig wie egal es den Anwälten ist da sman kein Geld hat und die
    Lachen sich weiter kaputt...wahrscheinlich ist es am besten überhaupt nichts mehr
    zu machen, die machen ja nichts, interessiert den nicht wie es mir geht.
    Steht mir denn irgendwas zu?!

    Hallo,

    super, Wohnzimmeranwalt, Freizeitanwalt?????

    Auch ein Anwalt haftet für das was er macht und sagt, d. h. man könnte sich nun einen Anwalt suchen, der gegen das Versäumnis des Erstanwaltes vorgeht, zeitgleich entzieht man dem Erstanwalt das Mandat und lässt den neuen einen neuen Räumungstitel erwirken.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo zusammen,

    ich habe leider das letzte halbe Jahr zur Untermiete in einer voll möblierten und voll eingerichteten Wohnung gewohnt . Diese Woche haben wir die übergabe gemacht. Der Vermieter war ser zufrieden mit dem Zustand seiner Wohnung und sagte mir, dass er Mittwoch die Kaution von 500€ überweisen würde.
    Jetzt haben ich eine Email bekommen in der er schreibt das Ihm sämtliche Werkzeuge fehlen ( 1 Mixer, 1 Metabo Akkuschrauber, 1 Metabo Stichsäge und einen Bandschleifer) Außerdem schreibt er, dass er aus diesem Grund die Kaution einbehalten wird. Ich bin ein wenig geschockt und frage mich ob dies Rechtens ist? Wir haben leider zu beginn des Mietverhältnisses kein Übergabeprotokoll geschrieben, da unser Verhältniss zueinander eigentlich recht freundschaftlich war. Ich würde gerne wissen, ob mein Vermieter das Recht hat die Kaution einzubehalten und was ich am besten machen kann um mein Geld wieder zu bekommen?

    Danke für Ihre Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen
    N. Hövel

    Hallo,

    Verständnisfrage? Was haben Akkuschrauber, Stichsäge, Bandschleifer, also Werkzeuge mit der Mietsache zu tun, das verschließt sich mir grad gänzlich?:confused:

    Als Begründung die Kaution einzubehalten wird das nicht reichen, hier steht wohl die Anschuldigung des Diebstahls gegen Forderungen aus einem Mietverhältnis, so geht das nicht, 2 Pferde, 2 Reiter!

    Fordere den Vermieter auf, die Kaution herauszugeben, sollte er das dann nach einer angemessenen Frist nicht machen, Klage die Herausgabe der Kaution beim Amtsgericht ein.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,
    Unsere Duschkabine wurde ausgetauscht , der Vormieter sagte schon, dass sie locker sei und hakt.
    Sie wurde jetzt (2 Jahre) nach Einzug repariert.
    Der Vermieter stellt sie nun für 1000 € in Rechnung, ohne mit uns abzusprechen, dass wir die Kosten tragen müssen und sagt, es sei kein Verschleiß, sondern der Schaden sei durch Dreck, also nicht fachgerechte Instandhaltung entstanden. Er hatte einen Handwerker beauftragt, welcher sich auf seine Seite stellt.
    Wie ist die Rechtslage? Müssen wir zahlen?


    Hallo,

    zunächst, wer die Musik bestellt, der bezahlt diese auch.

    Soll heißen, ist die Duschkabine mit vermietet und Bestandteil der Mietsache hat in der Regel der Vermieter hier die Kosten für den Austausch zu tragen.

    Es sei denn, er kann nachweisen, dass es sich hier um einen sog. Mietschaden ausgehend von der falschen Handhabung durch den Mieter handelt, was mit Verlaub durchaus sehr schwierig sein wird.

    Lese mal bitte in deinem Mietvertrag die Klausel die da heissen mag, Kleinreparaturen was da als jährliche Höchstsumme steht für Kleinreparaturen.

    1.000€ für eine Duschkabine ist schon ein happiger Preis, selbst wenn es sich hierbei um ein Verschulden von Seiten des Mieters handelt muss sich der Vermieter an die Schadenminderungspflicht halten und nicht auf Kosten des Mieters hier seine Dusche luxussanieren.

    Ich empfehle eine Beratung bei einem örtlichen Mieterverein oder eine Erstberatung bei einem Anwalt für Mietrecht.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo Berny,

    danke für die Info, das ist schon mal hilfreich (im zweiten Schritt). Hast du zufällig auch eine Meinung, wie man den Mietspiegel bei dem Thema des Eingangspostings zu lesen hat? Mein Vermieter ist so beharrlich bei seiner Position hinsichtlich des Bodens, dass ich langsam selbst an meiner Logik zweifle.....

    Viele Grüße
    outie

    Hallo aus dem Umland von München,

    an dieser Logik darfst du auch zweifeln, auch an dem Mietspiegelberechnungsprogramm.

    Wenn der Boden nicht aufgeführt ist, bzw. keines von den Auswahlmöglichkeiten, dann fließt dieser auch nicht in die Berechnung mit ein.

    Da es sich hierbei um keinen qualifizierten Mietspiegel handelt, sondern lediglich um die Berechnung einer unter Anführungszeichen der ortsüblichen Vergleichsmieten, was ja von vielen Juristen in Bezug auf die Mietpreisbremse und Mieterhöhungsverlangen sehr oft und scharf kritisiert wird, ist das Ergebnis nicht geeignet um hier überhaupt eine Überlegung anstellen zu können.

    Nimmt der Vermieter jetzt noch mind. 3 Vergleichswohnungen auf in sein Mieterhöhungsbegehren, wäre es nicht mehr abzuwehren.

    Du kannst natürlich dem Mieterhöhungsverlangen widersprechen, das führt dann dazu, dass der Vermieter das Mieterhöhungsbegehren beim Amtsgericht einklagen wird oder eben auch nicht, da er das Prozessrisiko scheut.

    Ein einfacher Widerspruch schriftlich reicht erst mal, der Vermieter muss den Anspruch begründen, nicht der Mieter.

    Gruß

    BHShuber

    Guten Abend,

    wir haben ein Problem wegen einer ungerechtfertigen Maklercourtage.
    Wir haben im Internet eine Wohnungsanzeige gesehen, und den Makler daraufhin explizit zu diesem Angebot angeschrieben. Wir wurden zu einem Besichtigungstermin eingeladen, zu dem auch weitere Interessenten kamen. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch nichts von einer Courtage erwähnt.

    Nun haben wir die Zusage für die Wohnung bekommen, und uns wurde mitgeteilt, dass wir die Maklercourtage von 2,38 Kaltmieten zu tragen hätten.

    Wir haben bisher keinen Maklervertrag abgeschlossen, oder einen Makler beauftragt. Wir sind vom neuen Bestellerprinzip ausgegangen.

    Auf der Anzeigenplattform stand kein Wort von einer Provision, lediglich wurden auf die Internetseite des Maklers verwiesen um dort Fotos anschauen zu können. Dort haben wir jetzt aber erst den Hinweis auf die Provision entdeckt und haben nochmal nachgehakt. Wir wurden jetzt erstmal zur Mietvertragsunterzeichnung eingeladen, und es wurde uns gesagt, dass man vor Ort nochmal über die Provision sprechen könnte.

    Unsere Frage lautet, ob dies so rechtens ist? Oder wir den Mietvertrag unterschreiben und die Provision nicht tragen, da wir keinen Maklervertrag abgeschlossen haben und dies auch nicht vorhaben. Aus unserer Sicht, müsste das Bestellerprinzip greifen und somit müsste der Vermieter die Kosten tragen, oder nicht?

    Danke für Ihre Hilfe!

    Hallo,

    die Vermittlungscourtage ist nicht rechtens.

    Warum?

    Weil der Makler zum Einen die Immobilie bereits im Bestand hatte und die Courtage nicht ausgewiesen wurde.

    Einzig in diesem Fall kann ein Immobilienmakler von einem Mietinteressenten Vermittlungsprovision verlangen und zwar, wenn der Mietinteressent explizit einen Immobilienmakler mit der Suche nach einer geeigneten Immobilie sprich Mietwohnung beauftragt, diese darf der Immobilienmakler aber nicht bereits in seinem Bestand haben, denn dann hat ihn vorab ja bereits der Vermieter mit der Vermittlung in Bestellerprinzip beauftragt!

    Ich würde es hier in jedem Fall darauf ankommen lassen, denn hier verliert der Herr Immobilienmakler sollte er denn in der Tat vom Wohnungssuchenden Courtage verlangen wollen.


    http://www.anwalt.de/rechtstipps/we…cht_072650.html
    Gruß

    BHShuber

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