Die Wohnung ist eine ehemalige Ferienwohnung und verfügt über eine Gasheizung. Das Gas kommt jedoch aus einem Tank und ist kein öffentliches Gas.
Der Vermieter rechnet nun in der NKA einen "Grundbeitrag für Gas" ab und dann verkauft er zusätzlich das Gas völlig überteuert an die Mieter weiter.
Ähnliches passiert beim Strom. Es gibt nicht geeichte Zwischenzähler und auch bei den KWH Preisen wird aufgeschlagen (0,34€/KwH).
Ist das rechtens?
Vermieter schlägt auf Gas und Strom auf
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Sternthaler -
18. Januar 2016 um 09:54 -
Erledigt
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Ich bin mir sicher das der Vermieter kein Gas an die Mieter "verkauft", sondern Heizkosten umlegt/abrechnet.
Bei Strom ist das etwas anders. Das müßte er 1:1 umlegen/abrechnen. Da sollte man Einsicht in die Originalrechnung verlangen.
Wobei 0,34 €/kWh, inkl. Grundgebühr und MwSt, durchaus denkbar sind.
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Die Wohnung ist eine ehemalige Ferienwohnung und verfügt über eine Gasheizung. Das Gas kommt jedoch aus einem Tank und ist kein öffentliches Gas.
Der Vermieter rechnet nun in der NKA einen "Grundbeitrag für Gas" ab und dann verkauft er zusätzlich das Gas völlig überteuert an die Mieter weiter.
Ähnliches passiert beim Strom. Es gibt nicht geeichte Zwischenzähler und auch bei den KWH Preisen wird aufgeschlagen (0,34€/KwH).
Ist das rechtens?Hallo,
um hier eine geeignete Antwort geben zu können, bedarf es viel mehr Informationen, wie Anitari schon schreibt, bist du dir sicher, eine subjektives Empfinden reicht hier nicht aus, dass der Vermieter das Gas verkauft??????
Abhilfe würde das Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen schaffen, hier könnte man durchaus herauslesen, was der Vermieter selber für das Gas berechnet bekommt und wie dies dann weiterverrechnet, bzw. auf den Mieter umgelegt wurde, gleiches gilt für den Strom.
Gruß
BHShuber
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ich habe bereits Einsicht genommen. Beim Gas ist es etwas schwierig, da die Zähler m3 abrechnen und die Lieferungen in Litern erfolgt. Darüberhinaus gibt es unterjahrig mehrere Lieferungen zu unterschiedlichen Preisen. Der Vermieter scheint hier den Durchschnitt der letzen 3 Lieferungen zu nehmen und dann aufzurunden. Beim Strom wird etwa 2 Cent aufgeschlagen.
Die Frage ist aber, darf der Vermieter das generell? -
ich habe bereits Einsicht genommen. Beim Gas ist es etwas schwierig, da die Zähler m3 abrechnen und die Lieferungen in Litern erfolgt. Darüberhinaus gibt es unterjahrig mehrere Lieferungen zu unterschiedlichen Preisen. Der Vermieter scheint hier den Durchschnitt der letzen 3 Lieferungen zu nehmen und dann aufzurunden. Beim Strom wird etwa 2 Cent aufgeschlagen.
Die Frage ist aber, darf der Vermieter das generell?Hallo,
im Empfinden nicht.
Dennoch können wir uns hier unter Berücksichtigung aller Umstände nicht wirklich ein Urteil erlauben, ein Urteil wird nur von einem Richter gesprochen.
Gruß
BHSHuber
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Zitat
ich habe bereits Einsicht genommen. Beim Gas ist es etwas schwierig, da die Zähler m3 abrechnen und die Lieferungen in Litern erfolgt.
Wieso schwierig? 1000 Liter = 1 m³Nicht aufegpaßt im Matheuntericht?
Außerdem sind Heizkosten viel mehr als nur die Heizenergiekosten.
Ohne die Abrechnung zusehen kann man weder ja noch nein sagen.
Du kannst ja mal die Abrechnung einscannen und als Bild, nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.
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Ebenfalls ohne Gruss:
Der Vermieter scheint hier den Durchschnitt der letzen 3 Lieferungen zu nehmen und dann aufzurunden. Beim Strom wird etwa 2 Cent aufgeschlagen.
Die Frage ist aber, darf der Vermieter das generell?
Jein, er darf an Betriebskosten nur die ihm selbst entstandenen Kosten auf den/die Mieter umlegen. -
Danke Berny, das ist ein Aussage mit der ich etwas anfangen kann.
anitari - das kommt auf den Aggregatzustand an
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