Beiträge von BHShuber

    danke sehr für die hilfreiche Antwort!

    Hallo,

    ja es ist eine hilfreiche Antwort und zwar in jeglicher Hinsicht.

    Denn um diese Frage richtig und nach bestem Wissen beantworten zu können, braucht es noch eine Vielzahl von Informationen und einen Anwalt für Scheidungsrecht.

    So wie ich das verstehe sind Sie und auch der Ehemann Eigentümer des Objektes und ein Ehegatte bewohnt das Objekt, ist dieser nun gezwungen, dem anderen Ehegatten oder Exehegatten Miete zu bezahlen in Form eines regulären Mietverhältnisses oder für die Nutzung einen Nutzungsausgleich, das ist hier die Frage??

    http://www.lattermann-rechtsanwalt.de/scheidung-arti…-haus-trennung/


    Bei Nutzungsausgleich wären beide Eigentümer je zur Hälfte an den Kosten beteiligt! So wird das auch bei Ihnen sein, im Zweifel mal den Scheidungsanwalt konsultieren, dies dürfte für diesen ein Klax sein, die Frage zu beantworten.

    Hier noch was zum lesen:

    Solange die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Ehegatten nicht stattgefunden hat, haben diese entsprechend ihrer Miteigentumsanteile die nicht umlagefähigen Nebenkosten anteilig zu tragen (§ 748 BGB).
    Danach gelten folgende Regeln bei hälftigem Miteigentum am Eigenheim:

    •Tragen die Ehegatten bei Miteigentum an der Immobilie die nicht umlagefähigen Hauslasten weiterhin hälftig (§ 748 BGB), ist eine Anrechnung auf das Nutzungsentgelt nicht angezeigt.


    •Trägt der im Eigenheim verbleibende Ehegatte die nicht umlagefähigen Hauslasten alleine, so ist eine Anrechnung der hälftigen Hauslasten auf die geschuldete Nutzungsentschädigung angezeigt.


    •Trägt der ausgezogene Ehegatte die nicht umlagefähigen Hauslasten alleine, so kann dieser Ehegatte im Rahmen eines Neuregelungsverlangens fordern, dass unter Einbeziehung der Lasten ein Gesamtausgleich stattfindet (§ 745 Abs.2 BGB) oder es wird ein gesonderter Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB gefordert.


    Gruß

    BHShuber

    Sorry.
    Danke für die ersten Antworten. Und Entschuldigung für die Unhöflichkeit ^^

    Der neue Besitzer ist bestimmt noch nicht im Grundbuch eingetragen. War erst vor 3 Tagen zur Besichtigung hier.

    Also kommt es jetzt darauf an, ab die Wohnung vorher eine Miet- oder Eigentumswohnung war? - Da ich die Miete immer an eine Frau und nicht eine Genossenschaft oder so etwas überwiesen habe war es wohl eine Eigentumswohnung; oder wo liegt die Unterscheidung? Oder was kann noch eine Rolle spielen?

    Dieses Mal mit Gruß und Dank im Voraus! :)

    Hallo,

    um das nochmal zu verdeutlichen, der neue Eigentümer kann, darf, soll die Mietzahlung erst anfordern auf sein Konto, wenn er den Übergang Nutzen und Lasten nachgewiesen hat.

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann er erst, zumindest sollte er das im eigenen Interesse erst aussprechen, wenn der tatsächlich als eingetragener Eigentümer im Grundbuch steht dies ist dem betroffenen Mieter auch nachzuweisen, vorher kann er mit dem Ofenrohr mal gerne ins Gebirge blicken!

    Dann kommt es auch noch auf die Frist und Begründung für einen Eigenbedarfskündigung an.

    Du siehst, es gibt einiges zu beachten, auf mündliche Äußerungen braucht der Mieter nicht zu reagieren, die Kündigung hat fristgerecht, begründet und in Schriftform zu erfolgen.

    Gruß

    BHShuber

    Mainschwimmer welche Erhöhung sollte ich nachbezahlen ?????? Die erste Erhöhung wäre erst im September 2016 um 20 Euro gewesen.Ich habe die Miete immer voll bezahlt nur im Januar und Februar habe ich auch voll bezahlt aber nur unter Vorbehalt.Ich habe doch nicht die Staffelmiete angezweifelt,sondern meine Vermiterin meinte das sie zusehen will das der Vertrag geändert wird,weil ich ihrer Meinung nach zu wenig Miete für meine Wohung bezahle,laut **** Mietspiegel.

    Hallo nochmal,

    ich kann nur raten, halte dich an das was der Anwalt sagt und tut und hoffe dass er es richtig macht, das Gequatsche der Vermieterin hat dich nicht die Bohne zu interessieren, alles was da kommt weitergeben an den Rechtsbeistand.

    Sich gegenseitig hochschaukeln mit Erfahrungsaustausch bringt dich nicht weiter.

    Gruß

    BHShuber

    Lieber BHShuber,

    danke für deinen äußert zielführenden Beitrag.

    Bitteschön, gern geschehen.

    Zitat

    Und da die angekündigte Bauzeit bei rund 15 Monaten liegt und ich nicht weiß, wie lange das Provisorium mit der Plane noch da sein soll, würde ich gerne wissen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt in diesen 15 Monaten oder mehr (wie pünktlich Baustellen in Berlin fertig sind ist ja inzwischen bekannt) den Krach zu unterbinden. Wenn es nur eine kurzfristige Sache von ein zwei Monaten wäre, hätte ich da auch kein Problem.

    Was genau erwartest du denn jetzt?

    Zitat

    Wenn meine Wohnfläche durch Bauarbeiten schrumpft, finde ich es nicht übertrieben anspruchsvoll, wenn auch die Miete sinkt. Von den gestiegenen Heizkosten (Erdgeschosswohnung und Altbau) durch die ständig offenstehende Haustüre direkt bei der Wohnungstüre und ständigem Baustaub im Flur und in der Wohnung mal abgesehen. Lustig sind auch solche Aktionen, wie schwarzer Ruß, der aus der Lüftung der Gastherme kommt, weil der Schornstein bei den Bauarbeiten kollabiert ist. Oder wenn die Bauarbeiter ihre Geräte zum Aufladen an der Steckdose auf der Terrasse anschließen, die auf meinen Stromzähler läuft. Oder wenn Zementsäcke vom Dach in den Innenhof mit den Mülltonnen fallen, durch den alle Mieter durchgehen.

    Das ist bei einer Baustelle normal, was willst du denn dagegen machen, den Baustellenscheriff mimen oder was, es wird sich daran auch bis zum Bauende nicht viel ändern als dass das Dach irgendwann wieder eingedeckt ist.

    Zitat

    Einige andere Mieter, die schon länger in dem Haus wohnen und schon mehrfach schlechte Erfahrungen mit der Verwaltung und dem Vermieter hatten, sind übrigens nicht auf das Standardangebot eingegangen.

    Warum bist du dann darauf eingegangen und jetzt erzähl bitte nicht, dass dir nicht klar war was da auf die Bewohner zukommt.


    Zitat

    Ja, in der Stadt muss man sich auch mal nach der Decke strecken, aber auch hier muss man sich als Mieter nicht alles gefallen lassen. Und ich habe nur nachgefragt, ob das normal ist oder schlecht gesichert und deswegen so laut und ob man dagegen was machen kann - beispielsweise die Bauarbeiter darauf hinweisen. Und vielleicht ist es auch durchaus im Sinne des Vermieters, wenn das vernünftig gemacht wird. Der Mieter direkt unter der Baustelle hatte nämlich schon einen Wasserschaden in zwei Räumen weil es reingeregnet hat. Da er ja nicht ständig vor Ort ist, könnte er ja auch vielleicht ganz froh sein, wenn ihn ein Mieter darauf aufmerksam macht, wenn gepfuscht wird?

    Wie vermutet der Baustellenscheriff!

    Zitat

    Wie gesagt: Ich bin jetzt nicht darauf aus, nochmal weniger Miete zu zahlen. Wir haben weder bei den Ratten im Keller noch als die Kanalisation im Keller stand etwas gesagt. Auch über die Party-AirBNB-WG zwei Stockwerke drüber haben wir nie gemeckert, obwohl Techno um zwei Uhr Nachts nicht ganz meinem Geschmack entspricht.

    Wie mir scheint, stört dich alles, das wird dir aber nicht helfen, es steht dir frei einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen.

    Gruß

    BHShuber


    Jetzt habe ich mich Gesundheitlich und Finanziell gerade wieder etwas erholt,und jetzt muß ich mich mit dieser Frau wieder auseinandersetzten,erst habe ich kein Glück und dann kommt auch noch Pech dazu :o:p

    Habe meier Anwältin gesagt sie soll ausrechnen was ich an Miete nächsten Monat einbehalten darf.Da behalte ich dann auch gleich diesen Betrag von der Miete Januar / Februar Rückwirkend mit ein,weil die habe ich nur unter Vorbehalt bezahlt,steht auch mit auf der Überweißung.

    Hallo erstmal,

    ohne Gruß aber mit jeder Menge Erwartungen.

    Was erwartest du jetzt zu lesen, halte dich an deinen Anwalt und hoffe dass der was kann halt!

    Gruß

    BHShuber

    Ich kann doch aber auch einfach mal das Fenster zu machen oder? Also wenn es mal ist und nicht ständig...

    Hallo,

    also Ruhestörung ist es ab 22.00 Uhr, da beisst die Maus kein Faden ab.

    Zudem, gäbe es in manchen Gemeinden Verordnungen die Ruhestörende Umstände regeln, wie z. B. Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen oder in der Mittagszeit.

    Wenn es mich selber nur in erträglichen Maß stört, würde ich mich nicht einmischen, jeder kann hier von seinem Recht gebrauch machen, selbst gegen einen Störenfried vorzugehen, ob dies nun von Erfolg gekrönt ist oder den gewünschten Effekt erzielt sei dahin gestellt.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo liebes Forum,

    Eine weitere Mietminderung wegen Krach in der Nacht bringt mir ja davon abgesehen auch nicht wirklich was, wenn ich schlafen will/muss und die Plane im Wind schlägt und es klingt, als würde draußen die Welt untergehen...

    Hallo,

    das sind mir ja die richtigen Mieter, schönen Dank auch und Danke, dass ihr nicht meine seid.

    Der Vermieter mindert die Miete, bzw. gibt von sich aus schon mal eine Minderung und zeigt sich bemüht, dafür braten wir ihm noch so richtig eins über, was bist du denn für einer.

    Dass eine Baustelle nicht ohne Störungen für dem Mieter ist, dürfte klar sein, dass nicht immer alles so ist, wie man das gewohnt ist, dürfte auch klar sein, vor allem es ist nicht dauerhaft und bleibt auch nicht so.

    Dieses Anspruchsdenken bringt mich echt auf die Palme, zieh einfach aus und in den Wald, da hörst dann nur noch die Tannen rauschen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo liebe Leserinnen und Leser,

    Und ab wann ist eine Person ein Untermieter und kein Besuch mehr?

    Vielen Dank für Eure Zeit.

    Mfg Monkeylord

    Hallo,

    zunächst, ist die Lebensgefährtin absolut als Besuch zu werten, d. h. sie könnte sogar dauerhaft bis zu 4 Monate am Stück bei dir übernachten ohne dass es den Vermieter zu scheren hat, nachweisbar durch eigenen Wohnsitz.

    Dann, selbst wenn die Freundin bei dir einziehen würde, ist das kein Kündigungsgrund und schon gar keine Untervermietung.

    Fakto, wenn du die Kündigung so annehmen möchtest und sauber aus dem Mietverhältnis gehen möchtest hast du überhaupt keine Schwierigkeiten wegen eines Besuchers, schon gar nicht, wenn es sich um Familienangehörige oder Lebenspartner handelt.

    Der Vermieter handelt hier einwandfrei rechtswidrig.

    Immer vorausgesetzt, dass alles so richtig ist, wie von dir beschrieben.

    Gruß

    BHShuber

    kachaca,

    wenn ich Deinen hochgestochenen Sermon richtig deute, besitzt der VM zwei Schlüssel, der Mieter hat einen von seinen zwei Schlüsseln verloren, richtig?
    Dann ist es Angelegenheit des Mieters, den verlorenen Schlüssel zu ersetzen. Dürfte jedoch bei einer Schliessanlage schwierig sein.

    Hallo,

    zudem auch sehr teuer für den Mieter, denn der abhanden gekommene Schlüssel war in der Obhut des Mieters, wenn es sich dann auch noch um einen Zentralschlüssel handelt, gleich mal die Haftpflichtversicherung anrufen sofern ein Schlüsselverlusst mitversichert ist.

    Dann auch noch Forderungen nach einer schnellen Lösung des Problems stellen, welches der Mieter verursacht hat würde ich mich als Vermieter recht herzlich bedanken.

    Gruß

    BHShuber

    Gut, derzeit zahle ich 375 für 70 qm 3 zimmer
    Dazu 125 Nebenkosten. für Gas 57 im Monat und 24 für Strom. Dazu 57 im Monat für Tel. Internet TV Vers. 22 Ticket 2000 52 Runfunkgebühr 56 Kontoführung 15 teuros.


    Ja ich gebe euch recht, dass dies bisher was ich zahle für eine Stadtwohnung sehr günstig. Aber mit einer Erhöhung komme ich ja unter Umständen alleine mit der Warmmiete vielleicht in Bereiche von Warm 700 €uronen dazu die anderen Kosten vielleicht auch noch Einkommenssteuer.

    Bitte verstehen.

    Hallo,

    bitte zu verstehen, dies hier ist kein Kummerkasten auch wenn die Problematik durchaus verständlich erscheint.

    Und, was noch viel wichtiger ist, es ist nicht das Problem des Vermieters!

    Gruß

    BHShuber

    Nun erst mal danke.

    Da ich auch Rentner bin Mmmmm ?


    Hallo,

    man mache sich erst dann Gedanken darüber, wenn die Eier in der Tat gelegt werden, wie schon beschrieben ob angekündigt oder nicht, verschieben sich eben nur die Fristen für eine etwaige Mieterhöhung.

    Abwarten, Tee trinken.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    die NK-Abrechnung 14, sofern das Wirtschaftsjahr auch das Kalenderjahr ist, dürfte passée sein.

    Ansonsten ohmeiohmeiohmei!

    Gehen Sie damit zu einem Mieterverein oder einem Rechtsanwalt.

    Gruß

    BHShuber

    Danke sehr für die Antwort.
    Ich dachte schon, dass ich zu egoistisch denke..
    Doch es sträubt sich in mir einfach, dass ich eine Wohnung, die ich ein paar Monate bewohnt habe, renovieren soll.
    Es ist für mich so, als ob ich ein kaputtes Auto repariere, einmal damit fahre und dann kostenlos zurückgebe. :eek:

    Hätte ich dort Jahre gewohnt wäre das kein Thema.

    Nun habe ich noch einen Absatz im Mietvertrag gesehen bezüglich der Schönheitsreperaturen. (Siehe Anhang)
    Ich kenne mich mit sowas leider nicht so gut aus, könnte mir das vielleicht einer Erklären? :)

    Bei 3. bedeutet das, dass ich erst in 3 Jahren(da Einzugsrenovierung nicht erfolgte) Schönheitsreperaturen machen soll?
    Oder auch jetzt schon einen Teil dazu zahlen muss, da bei 5. steht, dass ich ab 6 Monate 10-20% zahlen muss.
    Doch dann kommt mir wieder die Frage, ob das so wirklich geht, da die Räume eine größere Abnutzung schon vor dem Einzug hatten. :confused:

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    Hallo,

    Endrenovierungsklauseln im Mietvertrag sind nichtig! Starre Fristen bei den Schönheitsreparaturen sind nichtig! Quotenregelungen sind eh nicht anwendbar.

    Fakto, müsste die Wohnung besenrein übergeben werden, Farbige Wände sollten in gemäßigten Farbtönen überstrichen werden, Beschädigungen an der Mietsache vor Übergabe der Wohnung in Ordnung gebracht werden.

    Gruß

    BHShuber

    @ Berny

    Mein Freund Google sagt mir 50% Mietminderung bei all den Mängeln, einstellen der NK Vorrauszahlung, neue Wohnung suchen und für jeden Furz der dann noch kommt vor Gericht ziehen...... denn da wird wegen der Kaution noch Theater geben, wegen der mitvermieteten Einbauküche, wegen der Renovierung etc.

    Hallo,

    ja dann machen Sie das mal, die Rechnung wird umgehend von Seiten des Vermieters kommen.

    Wie wäre es denn, bevor mal nach einer Mietminderung schreit, den Vermieter über diesen Umstand zu informieren, mit der Bitte diesen Umstand zu prüfen, eventuell funktionier die Gastherme ja nicht richtig oder müssten gewartet werden oder sonst was.

    Zudem was genau erwarten Sie jetzt von Ihrem Vermieter, das würde mich jetzt mal interessieren?

    Das hier irgendetwas nicht ganz stimmen kann ist durchaus nachvollziehbar, also, Vermieter informieren, sehen wie und was passiert, dann auf die Reaktion des Vermieters entsprechende Schritte einleiten, eines nach dem anderen.

    Gruß

    BHShuber

    Hallo,

    Was für Schmiereien meinst du, ich habe lediglich die Eurobeträge unkenntlich gemacht,in wieweit ist das zur Beantwortung meiner Fragen wichtig?

    Geschwärzte von Oben bedeutet:

    Miete: 550 €
    Nebenkosten: 80€
    Summe : 630 €

    Hallo,

    stell doch mal das Schreiben des Vermieters, bzw. die Abrechnung auch ein ansonsten können wir nur mutmaßen was hier Sache sein soll.

    Gruß

    BHShuber

    OK ihr habt recht!
    Es gibt zu der Geschichte auch eine Vorgeschichte und da war ich schon Diplomatisch, aber egal.
    Die haben eine Renovierung verlangt obwohl diese BGH Urteile bestehen und die Wissen das auch.
    Erst als die gemerkt haben das ich mich auskenne, sind sie bisschen zurück gerudert, ich finde so ein verhalten asozial.
    Dann werde ich stur, was keinem weiter hilft, mein Fehler.
    Ich habe die Angelegenheit an meiner Bruder abgegeben.

    Danke für eure ehrliche Meinung.

    Grüße
    Bitas

    Hallo,

    bitteschön, gern geschehen, die Angelegenheit abzugeben halte ich für einen guten Weg, wenn jeder einen Schritt zurück geht und einen halben aufeinander zu, dann klappt´s meist auch.

    Alles Gute, das wird schon.

    Gruß

    BHShuber

    Tja, ich gebe euch allen hier grundsätzlich schon recht. Fragt sich nur, ob das alles eine pragmatische/realistisch Lösung ist? Sollte man wirklich anfangen wegen einer gebrauchten Spülmaschine, in die man schon erst mal 150€ investiert hat, nach dem wirklich schuldigen zu fahnden, bzw. diese Ansprüche die man meint zu haben auch durchzusetzen?
    Ich halte das nicht für besonders produktiv, ehrlich gesagt.

    Hallo,

    im Grunde gebe ich dir Recht, allerdings war die Produktivität des Vorgehens nicht Inhalt der Frage. Das muss jeder für sich entscheiden.

    Gruß

    BHShuber

    Danke für alle Antworten!

    Ich habe schon versucht eine Lösung anzubieten, die beiden Seiten was bringt.
    Habe z.B. Angeboten die Wohnung ab 12.Feb. für Handwerker zur Verfügung zu stellen, über einen halben Monat geschenkt.

    Ich gehöre oft nicht zu den diplomatischen Menschen (mein Fehler) wenn es ungerecht wird und ich finde es halt ungerecht eine Renovierung zu fordern obwohl klar ist das die Klauseln unwirksam sind.

    Was hätte ich tun sollen?
    Ich weiß zwar das ihr im Unrecht seit, aber weil ihr ne Wohnungsverwaltung seit gebe ich klein bei und renoviere?

    Hallo,

    das geht auch schon aus dem Eingangspost hervor, dass du die Einvernehmlichkeit ein wenig in deine Richtung verschoben siehst, deine Diplomatie scheint auch nur eine Richtung zu kennen wie mir scheint.

    Wieder einmal werden sich dann wie schon so oft, Anwälte eine goldene Nase verdienen und ein vorsitzender Richter einen Spruch verkünden müssen, so ist´s Recht, eine klassische Spiegelung der Mentalität unserer Gesellschaft, da kann man drauf bestehen!

    Gruß

    BHShuber

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