Anwalt habe ich eingeschaltet..
Ich habe mir die Fotos noch einmal genau gesehen. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Klage auf Rückzahlung
der Kaution, bzw. des überzahlten Mietzinses Aussicht auf Erfolg hat.
Auf den Bildern ist zu sehen, dass noch einige Malerarbeiten erforderlich gewesen wären
(z.B. in der Küche).
Auf den Bildern sich auch übermalte Lichtschalter und Steckdosen zu sehen, sowie Farbreste
auf dem Boden. Offenbar waren auch einige Bretter des Laminats beschädigt.
Man kann wohl davon ausgehen, dass der vom Vermieter Ihnen in Rechnung gestellte
Arbeitsaufwand überzogen ist. Gleichwohl hätte der Vermieter Anspruch darauf, die Arbeiten
durch eine Fachfirma ausführen zu lassen. Ich vermute, dass eine Teilreparatur des Parketts,
einige kleinere Maler- und Tapezierarbeiten, sowie die Reinigung der Lichtschalter-
Steckdosen und Böden, wären sie von einer Fachfirma ausgeführt worden, mindestens
1.000,-- € an Kosten ausgelöst hätten. Bedenken Sie bitte, dass dafür bereits An- und
Abfahrtkosten in nicht unerheblichem Maße anfielen.
Selbst wenn Ihnen für das Verfahren Prozeßkostenhilfe gewährt würde, kämen diese nur für
die Kosten Ihres eigenen Anwaltes auf. Sollte der Prozeß ganz oder teilweise verloren gehen,
müßten Sie in diesem Umfang für die Kosten der Gegenseite einschließlich der dort
entstandenen Anwaltskosten aufkommen. Die Angelegenheit ist daher mit nicht unerheblichen
Risiken behaftet.
Seine Antworte heute an mich.
Hallo,
wenn denn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, was denkst du hier anderes oder neues zu erfahren, hoffentlich ist es ein Anwalt für Mietrecht und was genau hat der zu dir gesagt wie die weitere Vorgehensweise sein wird???????
Interessant eben wäre auch zu wissen ob die Zustandsbeschreibung des Vermieter in der Sache auch tatsächlich zutrifft das vermag hier keiner zu bewerten.
Gruß
BHShuber