Wohnung muss gekündigt werden wegen Pflegebedürftigkeit, fragen dazu.

  • Hallo,

    meine Mutter muss wegen starke Pflegebedürftigkeit aus ihre Wohnung raus und in ein Heim. Wir müssen die Wohnung kündigen, haben aber da einige fragen.

    Jemand hat mir erzählt das es gab einige Änderungen wegen wie man die Wohnung hinterlassen muss. Das man einiges nicht mehr machen muss, auch wenn es im Mietvertrag steht. Meine Mutter wohnt seit 1987 in diese Wohnung und es gab viele umbauten bzw. einige Unfälle die nicht gänzlich repariert wurde.

    Zum Beispiel wurde in den Flur Laminat verlegt, in ein Zimmer Tür ist ein Loch, ich glaube die Schlüsseln zu jede Tür ist auch nicht mehr vorhanden, am Wohnungstür würde ein extra Schloss angebracht - dazu hat sie auch kein Schlüssel mehr, der eigentliche Wohnungstür Schloss wurde auch gewechselt und Tauben haben sich auf den Balkon eingenistet.

    Meine Mutter bekommt unter anderem Grundsicherung. Und die kaution wurde von der Grundsicherung bezahlt. Die sind jetzt als Genossenschaftsanteile festgelegt. Können die dazu benutzt werden um die Wohnung wieder zu richten, wenn meine Mutter auszieht?

    Ich hoffe jemanden kann meine fragen beantworten und vielen dank im voraus :)

  • Meine Mutter bekommt unter anderem Grundsicherung. Und die kaution wurde von der Grundsicherung bezahlt. Die sind jetzt als Genossenschaftsanteile festgelegt. Können die dazu benutzt werden um die Wohnung wieder zu richten, wenn meine Mutter auszieht?

    Na ja, sieh es mal so, einem nackten Mann, bzw. Frau, kann man nicht in die Tasche fassen. Ob und was du an Schönheitsreparaturen zu leisten hast, hängt vom Vertrag ab. Starre Klauseln wie z.Bsp. "alle drei Jahre dies, alle 5Jahre das streichen" sind aber erst mal in jedem Fall unwirksam.
    Eine Genossenschchaft sollte das aber wissen, kann man auch mal beim Mieterverein anfragen. Ansonsten ist ein Genossenschaftsanteil aber eigentlich keine Kaution.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (17. Februar 2016 um 14:09)

  • Hallo,


    Zum Beispiel wurde in den Flur Laminat verlegt, in ein Zimmer Tür ist ein Loch, ich glaube die Schlüsseln zu jede Tür ist auch nicht mehr vorhanden, am Wohnungstür würde ein extra Schloss angebracht - dazu hat sie auch kein Schlüssel mehr, der eigentliche Wohnungstür Schloss wurde auch gewechselt und Tauben haben sich auf den Balkon eingenistet.

    Hallo,

    Schönheitsreparaturen sind zu leisten, Beschädigungen sind vor Rückgabe der Mietsache zu beheben.

    Zitat

    Meine Mutter bekommt unter anderem Grundsicherung. Und die kaution wurde von der Grundsicherung bezahlt. Die sind jetzt als Genossenschaftsanteile festgelegt. Können die dazu benutzt werden um die Wohnung wieder zu richten, wenn meine Mutter auszieht?

    Wie bereits erwähnt, sind diese Beschädigungen an der Mietsache vor der Rückgabe der Mietsache zu beheben, insofern eine Merkformel, die Mietsache ist so an den Vermieter zurück zu geben, dass dieser die Mietsache ohne erheblichen Aufwand weitervermieten kann.

    Zitat

    Ich hoffe jemanden kann meine fragen beantworten und vielen dank im voraus :)

    Zu empfehlen wäre eine Vorabnahme in Beisein des Vermieters um mit ihm die Rückgabe der Mietsache zu besprechen und keinesfalls einfach ausziehen und die Mietsache in derzeitigem Zustand zu belassen, weil man ja das von der Kaution abziehen kann, lese hierzu Zustand der Mietsache bei Rückgabe in dem genannten Mietvertrag.

    Gruß

    BHShuber

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