Beiträge von BHShuber

    Hallo, ich hoffe ihr lönnt mir helfen.
    Ich habe meine Miete im letzten Jahr sehr unregelmäßig bezahlt (meine Schuld) und bin jetzt inzwischen 3 Monatsmieten im Rückstand. Jetzt hat mein Vermieter mir am 1.3. eine fristlose Kündigung (zum ersten Mal) per Einschreiben mit Rückschein zum 8.3. geschickt, mit der Aufforderung, die Wohnung innerhalb von einer Woche nach Zugang zu räumen. "Vorsoglich" hat er dabei eine fristgerechte Kündigung zum 31.5. erwähnt.

    Gestern (8.3.) hat er mir dann den Strom abgestellt, und der Raum mit dem Schalter ist für mich nicht zugänglich. Jetzt sitz ich im dunkeln und habe mit ihm telefoniert. Er sagt, wenn ich die Miete bis Freitag nicht komplett bezahle (was ich nicht kann), geht er mit nem Bohrer an die Tür und räumt meine ganze Wohnung aus und stellt alles nach draußen. Als ich ihn fragte, ob er denn eine Räumungsklage eingereicht hätte (weil ich mich schon etwas informiert hatte), wurde er lauter und meint, sowas bräuchte er nicht..
    Ich habe zum Glück eine andere Schlafmöglichkeit bei einer Freundin, aber da kann ich natürlich nicht von heute auf morgen all meine Sachen unterbringen und bräuchte für den Umzug wohl noch diesen kompletten Monat..

    Was kann kich nun tun? Darf der Vermieter meine Sachen rausräumen? Was is mit dem Strom?

    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo,

    all das was du hier schreibst ist eine verbotene Eigenmacht der Vermieters, unerheblich einer Mietzahlung oder nicht, kannst du zum zuständigen Amtsgericht gehen und eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragen.

    Dann, solltest du dein Leben auf die Reihe kriegen!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo, Ja also das war es. Jetzt erwarten meinen Mann und mich sicherlich in diesem Jahr pktl. die NK für 2015 die sicherlich bei 1.500 liegen schätze ich mal. Der Urlaub wird ausfallen, ist auch nicht sooo schlimm, aber wir müssen echt ganz schön gucken und naja seit der Abrechnung heizen wir fast gar nicht mehr. Bis auf die Heizung die wir im meist genutzten kleinen Raum nutzen sind alle auf 1.

    Hallo,

    na ja, dies nun als Begründung dafür zu nehme nicht mehr richtig zu heizen, lieber legt ihr ein wenig Geld zurück um dann die zu erwartende Nachzahlung zu tilgen.

    Zumindest schon mal eine gute Nachricht, dass der Vermieter vermeintlich einsichtig ist, das ist nicht der Regelfall.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    Ich glaube du verstehst hier etwas Falsch, ich selbst habe nichts falsch gemacht ich habe da nur gewohnt und gehe auch Arbeiten, allerdings der "Übermieter" bzw mein Vermieter ist der jenige der der Betrug begeht und nun meine Sachen nicht mehr herausrückt...

    Hallo,

    aha, versuchen wir doch mal zu klären.

    Du schreibst du hättest keine Miete bezahlt!
    Du schreibst du hättest schwarz gewohnt!

    Dem Rest der Geschichte nach zu urteilen, hängst du mit drin und zwar so was von, denn erst durch dich, bzw. das Schwarzwohnen in einer vom Jobcenter bezahlten Wohnung gegen Entgelt ist der Sozialbetrug erst möglich geworden und jetzt erzähl nicht dass du davon nichts wusstest.

    Lass gut sein, sorge lieber dafür, dass dein Lebensstil irgendwie auf eine normale Bahn kommt.

    Gruß
    BHShuber

    Liebe Mitleser,


    Habe ich irgendwie das juristische Recht (moralisch Recht habe ich schließlich...), diese 30€ im Nachhinein doch einbehalten zu können, obwohl ich im Übergabeprotokoll angab, dass das Zimmer in Ordnung war und das Geld ohne Vorbehalt in voller Summe überwiesen wird?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gerne reiche ich sämtliche Unterlagen nach!

    Freundliche Grüße

    Hallo,

    moralische subjektive Aspekte haben hier nichts zu suchen.

    Gegenfrage, hat der Untermieter das Recht die volle Kaution zu fordern weil der Vermieter ihm die einwandfreie Übergabe der Mietsache bereits bestätigt hat?

    Zudem gehört der Drucker auch wenn mit vermietet, nicht zur Mietsache nach Wohnraumrecht, wie ihr das Privatrechtlich regelt ist ganz alleine dein Bier.

    Gruß
    BHShuber

    wohne seit 26 Monaten in einem Mehrfamilienhaus und habe bisher keine Nebenkostenabrechnung bekommen!!
    Andere Mitbewohner auch nicht.
    Miete einschließlich Nebenkosten immer pünktlich bezahlt.
    Was kann ich tun?
    Droht mir evtl. eine Kündigung, wenn ich die Abrechnung fordere?
    Danke

    Hallo,

    wie bereits gefragt wurde, kommt es auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an, sind dort Vorauszahlungen über Neben- Betriebs- und Heizkosten vereinbart, dann ist der Vermieter verpflichtet über diese Vorauszahlungen abzurechnen und du kannst eine Abrechnung verlangen.

    Das machst du am besten schriftlich und forderst den Vermieter auf, dir die Abrechnung der vergangenen Abrechnungszeiträume seit Mietbeginn über deine Vorauszahlungen zuzusenden.

    Gruß

    Hallo ihr Lieben,
    ich wende mich mal an euch, weil ich leider kaum Ahnung von Mietrecht habe.

    Mein Mann und ich haben vor einem Jahr ein Haus angemietet. Strom und Gas etc zahlen wir komplett selber. Als Nebenkostenpauschale wurde im Mietvertrag 50€ monatlich angegeben (Versicherung/Müll/Abwasser/Schornsteinfeger).
    Gerade flatterte ein Schreiben bei uns rein, dass die Nebenkosten auf 150€ monatlich erhöht werden und wir die Differenz vom vergangenen Jahr nachzahlen müssen (ca. 800€).
    Wir haben uns natürlich beide sehr erschrocken, mein Mann möchte einen Anwalt einschalten- ich bin jedoch unsicher, ob das Verhalten des Vermieters (privat) nicht rechtmäßig ist.
    Zusätzlich habe ich gelesen, dass man im Grunde kaum Mietschutz hat, wenn man ein komplettes Haus anmietet und im Prinzip nur das bindend ist was im Mietvertrag steht.
    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Ganz liebe Grüße und vielen lieben Dank :)

    Hallo,

    du schreibst von einer Nebenkostenpauschale, steht das auch so im Mietvertrag?

    Wenn ja, sind mit Zahlung dieser Pauschale alle Nebenkosten abgegolten, Forderungen aus vergangenen Wirtschaftszeiträumen kann der Vermieter nicht versäumen, zumal er es war, die Nebenkostenpauschale aufgrund gestiegener Kosten anzupassen.

    Das ist keine Abrechnung, weil eben mit Zahlung einer vereinbarten Pauschale eine zeitgleiche Abgeltung einhergeht.

    Also, wenn ihr euch nicht ärgern wollt, dann lasst euch wenigstens bei einem Anwalt für Mietrecht erstberaten, gegebenenfalls beauftragt ihr ihn.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    meine Mieter kürzen seit 2 Monaten die Miete
    a.) weil sie angebliche keine einsicht in den Versicherungsvertrag bekommen haben, den ich aber zur Sachbearbeiterin des Mieterschutzbundes geschickt hatte.

    Der Kontakt mit dem Mieterschutzbund wurde mir durch den Mieter auferlegt, weil er mit mir nicht mehr korrespondieren will.
    Anscheinend hat der Mieterschutzbund das nicht weitergeleitet, was nicht meine Schuld ist.
    Nun ist eine heizyngsfrage aufgetaucht und der Mieter glaube der heiztank sei deekt, was nicht nachgewiesen ist und nun kürzt er noch die Monatsmiete um knapp 50%. muss ich das so hinnehmen?
    gibt es , wenn sich herausstellt, dass der Mieter nur sein Heizöl verbraucht hat , hier eine Möglichkeit der Kündigung?
    :confused:

    Hallo,

    bitte mal lesen was man selber geschrieben hat, konfus!

    Fasse zusammen, der Mieter rennt zum Mieterverein, dieser fordert Unterlagen, die man ihm nicht zusenden muss, der Mieter hat zwar ein Einsichtsrecht, allerdings findet das immer noch am Geschäftssitz des Vermieters statt, nur wenn dem Mieter das nicht zumutbar wäre aufgrund geographischer Ferne, kann man durchaus gegen Kostenerstattung Kopien zusenden.

    Was der Mieter glaubt defekt zu sein ist nicht von Interesse, nun gut!

    So jetzt kannst du entweder die Miete gerichtlich einfordern, oder aber du wartest bis 2 Monatsmieten Rückstand zusammengekommen sind und kündigst dem Mieter fristlos, ersatzweise ordentlich.

    Wenn du Glück hast, dann wird er gehen, hast du Pech, dann musst du eine Räumungsklage anstreben.

    Mein Rat, lasse dich von einem Anwalt für Mietrecht beraten und wenn der eine plausible Möglichkeit sieht dir zu helfen, dann beauftrage ihn, die Zeit der Eigenexperimente ist vorbei.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Ihr,

    da ich nun ein halbes Jahr "schwarz" in einer Mietwohnung zu Untermiete gelebt habe und nun aufgrund von 5-Wochen ohne Strom und einer hitzige Diskussion mit meinem "Vermieter" warum ich für diesen Monat keine Miete gezahlt habe, besagte mehr oder weniger Hals über Kopf verlassen, da mir angedroht wurde der Schlüssel würde abgeholt werden von großen Starken Leuten. Habe ich vorerst nur meine 7 Sachen mit genommen. Die Problem ist nun folgendes, da ich meinen "Vermieter" der gerade Sozialbetrug ausübt und durch die Zahlungen die ich an Ihn geleistet habe und seine Schulden abzahlt, die Wohnung allerdings vom Jobcenter bezahlt wird und ich keinerlei Vertrag mit Ihm habe, würde ich dennoch meine Sachen aus der Wohnung holen wollen, für die ich allerdings keinen Schlüssel mehr habe... Es sind eben noch meine kompletten Dokumente und persönlichen gegenstände in der Wohnung, die hätte ich halt doch sehr gerne wieder...

    Was kann ich tun? Jemand ne Idee?

    Hallo,

    dann geht man zu Jobcenter und spricht mit seinem Sachbearbeiter, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt wird und man keine Miete gezahlt hat, vor allem dort nicht gemeldet war.

    Vor allem nun mit den Konsequenzen die sich daraus ergeben leben muss, was hast du erwartet hier zu lesen, eine Absolution für dein Handeln?

    Gruß
    BHShuber

    Da stimme ich zu.
    Allerdings kann es nicht Aufgabe des Vermieters sein, den Parkplatz seines Mieters frei zu halten.
    Das dürften auch unsere Mieter freundlichen Gerichte so sehen.

    Ich sehe eine Mietkürzung in diesem Fall für rechtlich nicht durchzusetzen.

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Hallo,

    und zwar so lange, bis der Vermieter den einwandfreien Zugang und Nutzung des Stellplatzes gewährleistet, mittels Absperrpoller, Schildhinweisen oder er stellt sich den ganzen Tag hin und vertreibt alle, dies dürfte dem Mieter ziemlich wurscht sein.

    Gruß

    BHShuber

    Panne :mad:

    Mein Fehler: Ich bin davon ausgegangen, dass es sich um den Februar 2015 handelt.
    Jetzt verstehe ich auch die Reaktion von BHSHuber.

    Im Februar 2016 gilt natürlich das neue Maklergesetz.
    Es besteht meiner Meinung nach kein Provisionsanspruch des Maklers.

    Ich halte das Verhalten des Maklers als absolut indiskutabel.
    Du solltest Ihn darauf Hinweisen, das du Ihn beim Ordnungsamt anzeigst, wenn er weiter auf seine Forderung besteht.

    Entschuldigt nochmals meinen Fehler :(

    Viele Grüße

    Hans Peter

    Hallo,

    kein Thema, du hast leider das abbekommen was viele dieses Berufsstandes an Schwachsinn hier und in anderen Foren posten, da ich es mir auf die Fahne geschrieben habe, alles sofort zu ahnden, hat es dich erwischt, sorry nochmal.

    Es war auch keineswegs als Minderung deiner Fähigkeiten gedacht, doch Themenbezogen was es halt so nicht richtig.

    Gruß

    und

    Willkommen im Mietrechtsforum

    BHShuber

    Ich glaube so einfach geht es nicht.
    Der Vermieter stellt den Stellplatz zur Verfügung.
    Wenn den Stellplatz unbefugte benutzen, liegt das nicht in der Verantwortung des Vermieters.
    Die Miete kann daher meiner Meinung nach, nicht gekürzt werden.

    Gruss Hans Peter

    Hallo,

    und wieder so ein Gassenhauer, der Vermieter hat den einwandfreien Zugang und Nutzung zur gemieteten Sache zu gewährleisten!

    Gruß
    BHShuber

    Ein Maklerauftrag muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Theoretisch gilt auch eine mündliche Vereinbarung.
    Praktisch hat der Makler keine Möglichkeit seine Provision rechtlich geltend zu machen, da er diese Vereinbarung wahrscheinlich nicht beweisen kann.

    Wenn Ihr dem Makler eine Provision versprochen habt, dann solltet Ihr Ihn auch bezahlen.
    Er hat ja seine Leistung erfüllt und Ihr habt die Wohnung bekommen.

    Es wird oftmals unterschätzt wie viel Arbeit eine Wohnungsvermietung macht.
    Ich mache die Tätigkeit seit über 25 Jahren :)

    Hallo,

    dann hast du aber in 25 Jahren sehr wenig dazu gelernt.

    Dir ist schon bewusst, dass eine Beauftragung eines Immobilienmaklers in Textform zu erfolgen hat?

    Dir ist schon bewusst, dass wenn ein Immobilienmakler bereits das Objekt in seinem Bestand hat, ist er bereits vom Eigentümer/Vermieter beauftragt?

    Lies dich bitte nochmal ein und mach ein paar Fortbildungen, damit nicht noch mehr ein Berufsstand durch Leute wie dich in Verruf geraten.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo BHShuber,


    danke für diese Information.
    Im konkreten Fall ist das Angebot des Ursprungslandes online derartig mangelhaft, dass die Mieter Hoffnung auf ein Einsehen des Vermieters haben. In Berlin wurde bereits aufgrund sehr schlechter Streamingqualität zugunsten des Mieters entschieden.
    Die ausländischen Sender wären über das Internetangebot quasi unkonsumierbar, Ton und Bild grauenhaft.

    LG

    Hallo,

    hierauf würde ich mich aber nicht verlassen, es wird mittlerweile meistens abgeschmettert.

    Dann kommt es im wesentlichen darauf an, ist die Wohnung Bestandteil einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder ist es ein einzelner Eigentümer.

    In jedem Fall, falls es hier zu keiner gütlichen Einigung kommt, muss man es erstreiten vor Gericht und abwägen ob man das Risiko eines Unterliegens eingehen möchte.

    Der Streitwert wurde vom Gericht auf 5.000€ festgesetzt, d. h. Minimum 1.000€ Rechsanwalts u. Gerichtskosten.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    vielen Dank!
    Doch, es geht um einen Mitbürger mit anderem Herkunftsland. Derzeit bringen Vermieter und Mieter ihre "Argumente" gegeneinander vor und für alle anderen Vermieter-Argumente konnte man sich eben etwas ergoogeln. Zu dieser Passage nicht. Gefragt wurde deshalb nach genau dieser Passage, weil eruiert werden soll, ob dieses vom Vermieter vorgebrachte Argument ein so wichtiges ist, dass es das "berechtigte Informationsinteresse" sozusagen übertrumpft. Dazu wollte ich mir Informationen einholen.

    Grüße,
    c_t

    Hallo nochmal,

    Das berechtigte Informationsinteresse kann man mittlerweile auch mit anderen modernen Medien und Zugängen befriedigen, dieser Einwand von uns wurde gleich mal abgeschmettert, was uns noch blieb war die Tatsache, dass die Anlage nicht fest mit dem Gebäude verbunden war und von aussen kaum sichtbar, deshalb hat die klagende Eigentümergemeinschaft hier das Verfahren verloren.

    Gruß
    BHShuber

    Aha, ist das so? War mir neu. Etwas plump aber vieleicht treffend zusammengefast, wer keine Sattelitenschüsseln an der Fassade haben will, sollte lieber nicht an Personen mit Migrationshintergrund vermieten? Echt zum piepen, man lernt doch nie aus.:eek:

    Hallo,

    zunächst habe ich das nicht behauptet und dann haben wir für unseren Mieter gerade eine Rechtstreit mit der Eigentümergemeinschaft geführt.

    Das berechtigte Informationsinteresse kann man mittlerweile auch mit anderen modernen Medien und Zugängen befriedigen, dieser Einwand von uns wurde gleich mal abgeschmettert, was uns noch blieb war die Tatsache, dass die Anlage nicht fest mit dem Gebäude verbunden war und von aussen kaum sichtbar, deshalb hat die klagende Eigentümergemeinschaft hier das Verfahren verloren.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Tag,

    ich habe einen Vermieter-velangt-den-Abbau-einer-Satellitenschüssel-Fall mit eher spezieller Begründung, zu der ich mir so nichts ergoogeln konnte. Es wäre super, wenn jemand eine Idee dazu hat! :)

    Folgendes:
    Eine Satellitenschüssel ist seit mehreren Jahren von der Straße frei einsehbar errichtet.
    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus,
    coconut_tiger

    Hallo,

    der Mieter wird der Forderung des Vermieters auf Abbau der Satellitenanlage folge leisten müssen, dabei ist es egal ob und welcher Anbieter sich was von wem hat bestätigen lassen.

    Es gibt nur wenig Möglichkeiten für den Mieter das zu verhindern, sollte der Mieter sich weigern, wird der Vermieter den Rückbau verlangen und ein Richter wird sich mit der Sache befassen.

    Wenn der Mieter nicht ausländischer Mitbürger mit berechtigtem Informationsintersse ist, wenig Chancen, zudem ist die Anlage von aussen gut sichtbar angebracht was die wesentliche Ansicht der Fassade stört!

    Zusammenfassend wird sich der Mieter dem Willen des Vermieters beugen müssen.

    Gruß
    BHShuber

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe unglücklicherweise ein kleines Problem mit meinem Vermieter, ich schildere die Situation, vielleicht kann mir jemand sagen, was ich am besten tun könnte bzw. Mir die aktuelle Rechtslage in meinem Fall schildern. Die Suchfunktion habe ich schon genutzt, bloss hatte ich deswegen wenig erfolg.

    .

    Hallo,

    besteht eine Haftpflichtversicherung, bzw. unterhält der Mieter eine Solche? Wenn ja, den Schaden melden und die Rechnung mitsenden, unter Umständen gäbe es hier eine Erstattung.

    Ansonsten, hat der Mieter durch die Selbstvornahme des Anschlusses und dem unglücklichen Abbruchs des Ventiles, den Schaden an der Mietsache verursacht, es benötigt schon Kraft um so ein Ventil abzubrechen, von selber wird das nicht vonstatten gehen.

    Gruß
    BHShuber

    Da hast du aber leider nicht ganz recht.....
    Weder wir noch der Vermieter wusste von diesem Problem, die Heitzung bzw. die Therme ist hier schon seid 10 Jahren in der Wohnung.
    Allerdings gibt es seid dieser Zeit auch einen Anschluss für eine Dunstabzugshaube inkl Kamin.
    Wenn ich als Mieter einen Anschluss vorfinde und ich nicht exprizit darauf hingewiesen werde das dieser nicht benutzt werden darf...benutze ich diesen.
    Oder wozu sollte das Loch in der Küchenwand sonst gut sein?

    Hallo,

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, Unwissenheit schützt auch vor Schaden nicht!

    Du hast den Schaden in der Form irgendwann tot in der Wohnung zu liegen, was glaubst du wird die Executive zur Rechenschaft ziehen, genau, nach Feststellung der Todesursache den Vermieter!

    Auch wenn der blöd ist ändert das nichts an den Gegebenheiten.

    Ich rate dir eine Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren der dem Vermieter unmissverständlich klar macht, dass er seine Fürsorgepflicht verletzt.

    Dabei ist es vollkommen unerheblich ob nun die Dunstabzugshaube oder sonst was schuld ist, es ist Sache des Vermieters hier Abhilfe zu schaffen, der Mieter ist berechtigt dass der Vermieter die Gefahr für Leib und Leben des Mieters ausgehend von der Mietsache, abzustellen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    So langsam komme ich mir auf gut Deutsch echt verarscht vor, der Schimmel in unserem Schlafzimmer juckt unsern Vermieter garnicht mehr...

    Hallo,

    ich bin hin und her gerissen, zum einen muss der Vermieter seiner Nebenpflicht aus dem Mietvertrag nachgehen, das ganze nennt man Fürsorgepflicht, diese Pflicht wurde fahrlässig (fahrlässig heisst nicht absichtlich) verletzt, denn bevor er eine Wohnung vermietet sollte dafür Sorge getragen sein, dass Leib und Leben des Mieter nicht durch die Wohnung in Gefahr sind.

    Zum Anderen, weis wirklich jedes Kind, dass man einen Dunstabzug mit Abluft nicht ohne Sicherungsschalter betreibt, der Schornsteinfeger hätte das ohnehin unterbunden sobald er hierüber Kenntnis erlangt hätte, die Gastherme ist ebene eine halboffene Feuerstätte.

    Da aber alle beteiligten nichts davon gewusst haben, was ansich bereits schon fahrlässig genug ist, weil es nach Gas roch, das ist immer ein Zeichen das was nicht in Ordnung ist, steht hier eine gütliche Einigung im Raum.

    Mach doch dem Vermieter den Vorschlag, nett und freundlich, du bezahlst den Schutzschalter zum betreiben der Dunstabzugshaube und er zahlt die Rechnung des Heizungsbauers, wenn ihr hier überein kommt, dann ist die Sache gegessen.

    Gruß
    BHShuber

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