Hilfe, mein Vermieter will alles auf uns abwältzen

  • Hallo zusammen,

    und zwar es geht um folgendes, ich bewohne mit meiner Frau und meiner 10 Monate alten Tochter eine 75qm Mietwohnung.
    Seid einzug vor ca. 1,5 Jahren gab es da Problem das die Heitzung immer aus ging und es nach Gas stank.
    Nun war der Heitzungsbauer gefühlte 1000 mal hier, es wurden Pumpen etc. pp getausch...... nichts hat geholfen.
    Jetzt wurde die Firma Vailant beauftragt um sich mit diesem Problem auseinander zu setzten, die Firma Vailant hat auch gleich
    das Problem entdeckt. Der Dunstabzug bildet einen Unterdruck und aus diesem Grund strömen die Abgase der Heitzung in den Wohnraum
    diese schaltet dann wiederum aus Sicherheitsgründen auf Fehler.
    Nun war die Aussage der Firma Vailant das sich darum der Heitzungsbauer und der Schornsteinfeger kümmern müssen um das Problem aus der Welt zu schaffen.
    Jetzt steht heute meine Vermieterin vor meiner Tür, erzählt mir das sie doch jetzt schon 700€ an die Heitzungbauer gezahlt hätte, und das ganze nun mein problem seih.
    Ich sollte mich darum kümmern und eine Firma beauftragen und bezahlen die das ganze problem löst?!
    Jetzt stellt sich mir die Frag...wieso ich?
    Hier ist ein Anschluss für eine Dunstabzugshaube und es ist eine Handelsübliche (sprich keine übergrösse oder besonders starke)
    Wir wohnen hier nun fast 2 Jahre wussten von der Gefahr der Abgase dieser Heitzung in Verbindung mit einem Dunstabzug nichts.....
    und wir wurden darüber auch nicht informiert. Der Vermieter wusste es selbst nicht.
    Jetzt sollen wir dafür aufkommen.
    Ich sagte ja selbst von Mir aus, das ich die Dunstabzugshaube ausbaue.....Aber das ist dem Vermieter nicht genug, er möchte das es eine
    eine Firma sich darum Kümmert und einen Schutzschalter einbaut.
    So langsam komme ich mir auf gut Deutsch echt verarscht vor, der Schimmel in unserem Schlafzimmer juckt unsern Vermieter garnicht mehr...


  • Hier ist ein Anschluss für eine Dunstabzugshaube und es ist eine Handelsübliche (sprich keine übergrösse oder besonders starke)
    Wir wohnen hier nun fast 2 Jahre wussten von der Gefahr der Abgase dieser Heitzung in Verbindung mit einem Dunstabzug nichts.....


    Aber jetzt wisst ihr es, dass Heizung, Dunstabzug und geschlossenes Küchenfenster zusammen nicht funktioniert. Ein Lüftungsfachmann kann euch am besten beraten, denn für den sind solche Dinge bestimmt nicht unbekannt.

  • Richtig, aber wer muss dafür die Kosten tragen?
    Ich als Mieter sicherlich nicht..

    Aber jetzt wisst ihr es, dass Heizung, Dunstabzug und geschlossenes Küchenfenster zusammen nicht funktioniert. Ein Lüftungsfachmann kann euch am besten beraten, denn für den sind solche Dinge bestimmt nicht unbekannt.

  • Hallo,
    Ich würde den Schorni holen, der soll sich das mal ansehen.. Wenn er der Meinung ist, so darf die Anlage nicht betrieben werden, legt der die kurzerhand still. Und dann ist klar, die Vermieterin muss auf Ihre Kosten aktiv werden. Alternativ kann man bei unwillen der VM auch ueber ersatzvornahmen nachdenken. Aber zuerst soll der Schorni sagen, wo es lang geht.

    Mfg
    Akkarin


  • Ich würde den Schorni holen, der soll sich das mal ansehen.. Wenn er der Meinung ist, so darf die Anlage nicht betrieben werden, legt der die kurzerhand still.


    Welche Anlage, die Heizung oder den Dunstabzug? Wenn die Haube nur bei geöffnetem Fenster betrieben wird, ist alles im grünen Bereich. Ein Kontaktschalter am Fenster verhindert den Start der Haube, wenn das Fenster geschlossen ist. Und dieser Schalter dürfte Angelegenheit des Haubenbetreibers sein, oder?

  • Hab noch nie gehört, dass ein Schorni ne Küche still legt..
    Hat der TE sich eigentlich schon geäußert, wessen Kueche und wessen Dunstabzugshaube das ist?

    Ich würde das trotzdem dem Schorni zeigen und entscheiden lassen. Hat Vailant oben ja selbst empfohlen. Und ab da wirds einfach. Wenn der Schorni keine Einwände gegen den Betrieb der Therme unter diesen Voraussetzungen hat und das erlaubt ist doch alles klar.
    Hat er hingegen Einwände wird der Vermieter die Ernst nehmen muessen.

    Von daher bleib ich bei meinem Tipp : Montag den örtlichen Schornsteinfeger anrufen und den entscheiden lassen.

  • Hallo zusammen und danke schonmal vor ab für die netten Tips,

    also die Heitzung ist von Vailant wie bereits gesagt und laut Vailant viel zu überdimensioniert für unseren Wohnraum.
    Die Heitzung ist bei uns im Flur in einer extra Kammer eingebaut die mit einer Tür verschlossen ist, in dieser Tür sind extra 2 Lüftungsgitter das die Therme die Luft aus dem Wohnraum ziehen kann zum arbeiten.

    Die Küche ist eine Durchgangsküche d.h. Flur/Wohnzimmer/küche hängen zusammen, im Wohnzimmer gibt es 3 Grosse Doppelfenster.
    Die Dunstabzugashaube ist von mir mit eigenem Kanal in richtung Dach, sprich kamin, allerdings war dieser Anschluss ja schon vorhanden bei einzug.

    Mich stört nur eine Sache....wir wohnen hier seid fast 2 Jahren....und seid 10 Monaten mit meiner kleinen Tochter und seid dieser Zeit strömten hier Abgase der Heitzung in den Wohnraum und niemand wusste darüber bescheid.....Wenn ich als Vermieter doch so eine Heitzanlage verbauen lasse und zusätzlich den Anschluss für einen Dunstabzug den Mietern bereitstelle bin ich doch dazu verpflichtet diese mit solch einer Fensterschutzschaltung oder ähnlichem zu versehen.......oder wenigstens dem Mieter darüber zu informieren.
    Hier wurde ja mit unserem Leben einfach so gespielt, ob wissentlich oder nicht........

    Und nun tut unser Vermieter so als ob WIR dafür verantwortlich wären und WIR das ganze beheben lassen müssten.


  • Und nun tut unser Vermieter so als ob WIR dafür verantwortlich wären und WIR das ganze beheben lassen müssten.


    Ja, wer denn sonst? Es ist deine Abzugshaube, deshalb bist du für den einwandfreien Betrieb verantwortlich, nicht dein Vermieter. Dein Vermieter hat sicherlich nichts davon gewusst, dass eine Abzugshaube diese Probleme verursachen kann.

    Zitat

    Hier wurde ja mit unserem Leben einfach so gespielt, ob wissentlich oder nicht........


    Diesen Satz solltest du aber nur ganz leise unter der Bettdecke aussprechen, denn der ist falsch. Die Therme hat doch funktioniert und abgeschaltet. Hätte sie es nicht gemacht, lägt ihr schon 3 Meter unter der Erde.

  • Ja, wer denn sonst? Es ist deine Abzugshaube, deshalb bist du für den einwandfreien Betrieb verantwortlich, nicht dein Vermieter. Dein Vermieter hat sicherlich nichts davon gewusst, dass eine Abzugshaube diese Probleme verursachen kann.

    Na komm, sind wir doch mal ehrlich, wenn ein Anschluss für eine Abzugshaube vorhanden ist, sollte es dem Mieter auch möglich sein eine normale anzuschließen. Alles andere ist doch nur Kikifax, und lohnt der Mühe nicht sich darüber zu streiten.

  • Hab noch nie gehört, dass ein Schorni ne Küche still legt..
    Hat der TE sich eigentlich schon geäußert, wessen Kueche und wessen Dunstabzugshaube das ist?

    .

    Hallo,

    die Küche legt er nicht still allerdings die Feuerstätte schon, dann kann man sich entscheiden entweder Dunstabzug mit Sicherungsschalter oder Heizung/Warmwasser, was ist das größere Übel.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo zusammen,

    So langsam komme ich mir auf gut Deutsch echt verarscht vor, der Schimmel in unserem Schlafzimmer juckt unsern Vermieter garnicht mehr...

    Hallo,

    ich bin hin und her gerissen, zum einen muss der Vermieter seiner Nebenpflicht aus dem Mietvertrag nachgehen, das ganze nennt man Fürsorgepflicht, diese Pflicht wurde fahrlässig (fahrlässig heisst nicht absichtlich) verletzt, denn bevor er eine Wohnung vermietet sollte dafür Sorge getragen sein, dass Leib und Leben des Mieter nicht durch die Wohnung in Gefahr sind.

    Zum Anderen, weis wirklich jedes Kind, dass man einen Dunstabzug mit Abluft nicht ohne Sicherungsschalter betreibt, der Schornsteinfeger hätte das ohnehin unterbunden sobald er hierüber Kenntnis erlangt hätte, die Gastherme ist ebene eine halboffene Feuerstätte.

    Da aber alle beteiligten nichts davon gewusst haben, was ansich bereits schon fahrlässig genug ist, weil es nach Gas roch, das ist immer ein Zeichen das was nicht in Ordnung ist, steht hier eine gütliche Einigung im Raum.

    Mach doch dem Vermieter den Vorschlag, nett und freundlich, du bezahlst den Schutzschalter zum betreiben der Dunstabzugshaube und er zahlt die Rechnung des Heizungsbauers, wenn ihr hier überein kommt, dann ist die Sache gegessen.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo Huber,

    Genau da möchte ich ja drauf hinaus.
    Sollte der Schorni die Therme nu still legen, kann man eindeutig von einem Mangel an der Mietsache sprechen. Und wer für die Behebung zuständig ist, ist auch nicht diskussionsfaehig.

  • Sollte der Schorni die Therme nu still legen, kann man eindeutig von einem Mangel an der Mietsache sprechen. Und wer für die Behebung zuständig ist, ist auch nicht diskussionsfaehig.


    Da wäre ich mir nicht so sicher.

  • Da hast du aber leider nicht ganz recht.....
    Weder wir noch der Vermieter wusste von diesem Problem, die Heitzung bzw. die Therme ist hier schon seid 10 Jahren in der Wohnung.
    Allerdings gibt es seid dieser Zeit auch einen Anschluss für eine Dunstabzugshaube inkl Kamin.
    Wenn ich als Mieter einen Anschluss vorfinde und ich nicht exprizit darauf hingewiesen werde das dieser nicht benutzt werden darf...benutze ich diesen.
    Oder wozu sollte das Loch in der Küchenwand sonst gut sein?

    ich habe kein problem meine Haube auf Umluft umzubauen, mir geht es viel mehr darum das unsere Vermieter von tuten und blasen keine Ahnung hat und wir als Mieter das nun ausbaden sollen........

    Jeder der die Gesichte life mit erlebt schlägt die Hände über dem Kopf zusammen.......

    Um unser Schimmelproblem zu bekämpfen...kam irgendein Pole und klebte eine styrodurplatte an die Decke und hat diese verputzt......
    Ich bin zwar kein Schimmelexperte.......aber nach 2 Wochen kam der Schimmel an den Ecken der Ausenwand und an der styrodurplatte wieder durch...........
    Nun war der gleiche Vogel wieder hier und erklärte mir das man dann die Fassade dämmen müsste und er dies dem Vermieter mitteilen würde.............
    Ja und das kostet ja mal nicht eben 100€.........und seit her ist funkstille...........
    und genau das nervt mich, sobald es Probleme gibt die nichtmal eben irgendein möchtegern Handwerke löse kann wird es versucht auf uns abzuwälzen


    Ja, wer denn sonst? Es ist deine Abzugshaube, deshalb bist du für den einwandfreien Betrieb verantwortlich, nicht dein Vermieter. Dein Vermieter hat sicherlich nichts davon gewusst, dass eine Abzugshaube diese Probleme verursachen kann.

    Diesen Satz solltest du aber nur ganz leise unter der Bettdecke aussprechen, denn der ist falsch. Die Therme hat doch funktioniert und abgeschaltet. Hätte sie es nicht gemacht, lägt ihr schon 3 Meter unter der Erde.

  • vivid:

    "Allerdings gibt es seid dieser Zeit auch einen Anschluss für eine Dunstabzugshaube inkl Kamin."
    - Das wurde Dir jedoch nicht als zugesicherte Eigenschaft der Mietsache seit Mietbeginn bestätigt, oder?

    "ich habe kein problem meine Haube auf Umluft umzubauen,"
    - Dann mach' es doch, anstatt hier herumzudiskutieren!


  • Nun war der gleiche Vogel wieder hier und erklärte mir das man dann die Fassade dämmen müsste und er dies dem Vermieter mitteilen würde.............
    Ja und das kostet ja mal nicht eben 100€.........und seit her ist funkstille...........

    Ja, das klingt logisch. Gerne schimmelt es an den kalten Aussenecken, zumal wenn z.Bsp. ein Schrank oder ähnliches die Umlüftung verhindert. Ist das bei euch so, dann erst mal Schrank/ Couch oder ähnliches von der Wand etwas abrücken, und richtig heizen und lüften, Wäsche nicht in Wohnung trocknen usw.

  • Da hast du aber leider nicht ganz recht.....
    Weder wir noch der Vermieter wusste von diesem Problem, die Heitzung bzw. die Therme ist hier schon seid 10 Jahren in der Wohnung.
    Allerdings gibt es seid dieser Zeit auch einen Anschluss für eine Dunstabzugshaube inkl Kamin.
    Wenn ich als Mieter einen Anschluss vorfinde und ich nicht exprizit darauf hingewiesen werde das dieser nicht benutzt werden darf...benutze ich diesen.
    Oder wozu sollte das Loch in der Küchenwand sonst gut sein?

    Hallo,

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, Unwissenheit schützt auch vor Schaden nicht!

    Du hast den Schaden in der Form irgendwann tot in der Wohnung zu liegen, was glaubst du wird die Executive zur Rechenschaft ziehen, genau, nach Feststellung der Todesursache den Vermieter!

    Auch wenn der blöd ist ändert das nichts an den Gegebenheiten.

    Ich rate dir eine Fachanwalt für Mietrecht zu konsultieren der dem Vermieter unmissverständlich klar macht, dass er seine Fürsorgepflicht verletzt.

    Dabei ist es vollkommen unerheblich ob nun die Dunstabzugshaube oder sonst was schuld ist, es ist Sache des Vermieters hier Abhilfe zu schaffen, der Mieter ist berechtigt dass der Vermieter die Gefahr für Leib und Leben des Mieters ausgehend von der Mietsache, abzustellen.

    Gruß
    BHShuber

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