Hallo,
das mit der Scheidung ist zu langwierig. Die Zuweisung wird von der Anwältin vorbereitet, da noch Kinder mit im Spiel sind.
Warum kann hier nicht auf dem kurzen Weg mit dem MietRecht gehandhabt werden? Er kann doch nicht mit dem Verhalten/Schmarotzer und auch Belästigen durchkommen ![]()
Denn wenn er nicht mehr im Mietvertrag stünde, könnte er von der Polizei der Wohnung verwiesen werden. Die Polizei war schon öfter da, weil die Nachbarn diese gerufen habe , doch die macht nicht mehr als zu sagen man möge sich vertragen und keinen Rosenkrieg veranstalten.
Inwieweit das neue Gesetz zu häuslicher Gewalt da nutzt um ihn von der Wohnung zu verweisen, weiß ich leider auch nicht.
Hallo,
so wie sich das liest ist der scheidende Ehemann nicht mehr in der Wohnung wohnhaft?
Somit greift § 1568a BGB, sind sich die Ehegatten einig (durch Auszug des Ehemannes bereits wohl geschehen) dann muss der Vermieter das Mietverhältnis mit dem verbleibenden Ehegatten weiterführen wenn dem nicht gewichtige Gründe für die Auflösung des Mietverhältnisses entgegenstehen.
D. h. ab diesem Zeitpunkt, eingereichte Scheidung und Zuweisung der Ehegattenwohnung hat der scheidende Ehegatte keine Ansprüche mehr auf irgend etwas.
Mach mal deiner Anwältin Feuer unterm Kessel.
Die Belästigungen kannst du sehr schnell mittels einstweiliger Verfügung gegen den Ehemann Einhalt gebieten, wenn die Anwältin nicht spurt kannst du das ausweichend auch beim zuständigen Amtsgericht selber in die Wege leiten.
Gruß
BHShuber