Beiträge von BHShuber

    Hallo,
    das mit der Scheidung ist zu langwierig. Die Zuweisung wird von der Anwältin vorbereitet, da noch Kinder mit im Spiel sind.
    Warum kann hier nicht auf dem kurzen Weg mit dem MietRecht gehandhabt werden? Er kann doch nicht mit dem Verhalten/Schmarotzer und auch Belästigen durchkommen :(
    Denn wenn er nicht mehr im Mietvertrag stünde, könnte er von der Polizei der Wohnung verwiesen werden. Die Polizei war schon öfter da, weil die Nachbarn diese gerufen habe , doch die macht nicht mehr als zu sagen man möge sich vertragen und keinen Rosenkrieg veranstalten.
    Inwieweit das neue Gesetz zu häuslicher Gewalt da nutzt um ihn von der Wohnung zu verweisen, weiß ich leider auch nicht.

    Hallo,

    so wie sich das liest ist der scheidende Ehemann nicht mehr in der Wohnung wohnhaft?

    Somit greift § 1568a BGB, sind sich die Ehegatten einig (durch Auszug des Ehemannes bereits wohl geschehen) dann muss der Vermieter das Mietverhältnis mit dem verbleibenden Ehegatten weiterführen wenn dem nicht gewichtige Gründe für die Auflösung des Mietverhältnisses entgegenstehen.

    D. h. ab diesem Zeitpunkt, eingereichte Scheidung und Zuweisung der Ehegattenwohnung hat der scheidende Ehegatte keine Ansprüche mehr auf irgend etwas.

    Mach mal deiner Anwältin Feuer unterm Kessel.

    Die Belästigungen kannst du sehr schnell mittels einstweiliger Verfügung gegen den Ehemann Einhalt gebieten, wenn die Anwältin nicht spurt kannst du das ausweichend auch beim zuständigen Amtsgericht selber in die Wege leiten.

    Gruß
    BHShuber

    Der Hausmeister muss hier nur alle 2-3 Wochen rasen mähen und nach dem Rechten sehen und vielleicht mal eine laubharke in die Hand nehmen. Da sind 80€ schon ne Menge für maximal 3 Stunden Arbeit im Monat.

    Hallo,

    wenn das für dich ausreichend nachweisbar ist, dann bestreite schriftlich diesen Kostenpunkt in der Abrechnung und verweigere die Zahlung und sieh was passiert.

    Entweder akzeptiert die Vermieterin die Beweislage und das Bestreiten oder sie fordert das Geld gerichtlich ein, dann kommt auf ob hier Verstöße und ungerechtfertigte Kosten auferlegt wurden.

    Gruß
    BHShuber

    Nein, es ist noch schlimmer: Eine RSV müsste mindestens drei Monate VOR dem Ereignis, welches eine gerichtliche Auseinanderetzung auslösen könnte, abgeschlossen sein.

    Hallo,

    genau so ist es, hier würde das nicht helfen.

    Aber egal für den Fragestellenden, denn das was sich der neue Vermieter hier rausnimmt kann ihm im Streitfall einen richtigen Haufen Geld kosten, vielleicht lernt er es dann wie es richtig funktioniert.

    Gruß
    BHShuber

    hallo
    ich weiss echt nicht was ich tun soll :( seit ca 3 jahren lasse ich mich von meinen nachbarn türanisieren...er schmiert meine stühle mit ketchup voll(hab im flur ein sitzgruppe weil ih nicht in der wohnung rauche)..er schmeisst mit eiern an meine haustür...er hört laute musik etc...all das weiss auch der vermieter ..unternimmt aber nix und spielt das immer runter ..von wegen er ist krank( er leidet an ein alkohol problem)
    ich würde ja gerne ausziehen ..aber mein freund möchte nicht :(
    was kann ich ansonsten machen???

    danke und grüsse


    Hallo,

    den Vermieter darauf hinweisen, dass er neben der Pflicht die Miete zu kassieren auch eine mietvertragliche Nebenpflicht hat (Fürsorgepflicht) die ihn zum Handeln zwingt.

    Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass aufgrund des Mietverhältnisses der Mieter nicht zu schaden kommt oder über die Maßen hinaus von anderen Mietern terrorisiert wird.

    1.Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, Störungen des Mieters und Beschädigungen an dessen eingebrachten Sachen zu unterlassen (sog. "Fürsorgepflicht").

    2. Erleidet der Mieter aufgrund der Verletzung dieser Pflicht einen Schaden, so haftet der Vermieter nach § 280 BGB.

    3. Für die Darlegungs- und Beweislast gilt: Steht fest, dass die Schadensursache aus dem Obhuts- und Gefahrenbereich des Vermieters kommt und scheidet auch die Verantwortlichkeit eines Dritten aus, so muss sich der Vermieter nicht nur hinsichtlich seines Verschuldens, sondern auch hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit entlasten

    Gruß
    BHShuber

    Dankeschön, für den Rat.
    Der neue Vermieter sagt auch, das er erst Renovierungsarbeiten im Haus macht, wenn der neue Mietvertrag unterschrieben ist.

    Hallo,

    da habt ihr ja wieder ein besonderes Exemplar erwischt.

    Ihr braucht weder einen neuen Mietvertrag, noch auf den sonstigen Quatsch des neuen Vermieters reagieren.

    Als Vermieter ist er verpflichtet die Mietsache in vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, sind hierfür Arbeiten nötig kann er sich aussuchen ob er diese erledigt oder sich die Miete kürzen lässt, so einfach ist das.

    Sollte der nun weiter versuchen Druck auszuüben und ihr euch nicht sicher sein, dann holt euch juristischen Beistand, hierbei braucht man auf die Kosten noch nicht zu achten, alleine mit dem Thema neuer Mietvertag seid ihr in jedem Fall auf der sicheren Seite.

    Gruß
    BHShuber

    OK, da gebe ich Dir recht. In dem Fall muss der Mieter davon ausgehen, dass der Boden Teil der Wohnung ist. Ansonsten fängt das bei dem Boden an und geht weiter bis zu Innentüren, Duschkabinen oder Wandfliesen, die der Vormieter bezahlt haben möchte.

    Hallo,

    ich bin immer wieder verwundert was sich ein Mieter so alles aufhalsen lässt und Vermieter so alles einem Mieter aufhalsen wollen.

    Mein Credo ist ganz einfach, alles was in Zusammenhang mit der Mietsache besteht wird von mir ausgestattet, instand gehalten, repariert und erneuert, wenn dies notwendig ist und alles unter Berücksichtigung der gesetzlichen Gegebenheiten.

    Da hat sich bewährt und es kommen erst solche Problematiken gar nicht auf.

    Will der Mieter einen anderen Bestandteil weil ihm z. B. der Boden nicht gefällt kann er den gerne austauschen allerdings nach Mietende den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, da ist es meist gleich vorbei mit den Sonderwünschen.

    Gruß
    BHShuber

    Ich habe in dieser Zeit aber 10 Besichtigungen für die GeWo gemacht, kann ich die dann in Rechnung stellen? Denn ich wohnte ja nicht mehr da.

    Bist du dazu beauftragt worden und es sind vertragliche Zusicherungen gemacht worden das zu tun? Nein.

    Fakto hast du gar nichts zu berechnen eher mal das Forderungsansprüche zu überdenken!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    was sagt denn der Vermieter zum Fußbodenbelag? Steht dazu etwas im Mietvertrag?

    Wenn das Laminat vom Vormieter eingebaut wurde, dann müssen sie dies bei Mietende wieder ausbauen. Wie dann der Belag darunter beschaffen ist, dürfte ein Rätsel sein.

    Ich würde dies ausschließlich mit dem Vermieter klären, da mit dem Vormieter kein Vertragsverhältnis besteht. Sie können Euch demnach nicht zwingend, das Laminat zu kaufen.


    Tatsache? Auf welche Rechtsgrundlage beziehst Du dich? Meines Wissens kann ich auch eine Wohnung mit blankem Betonboden vermieten, auch ohne separate vertragliche Vereinbarung (ähnlich wie bei unrenovierten Wänden).

    Hallo,

    nicht aber wenn zum Zeitpunkt der Besichtigung und Mietvertragsanbahnung sowie Unterzeichnung ein Laminat verlegt wurde oder ist.

    Der Mieter übernimmt die Mietsache in dem Zustand mitsamt den Bestandteilen wie besichtigt, gibt es keine anderslautende Vereinbarung kann der Mieter durchaus davon ausgehen, dass der Laminatboden Bestandteil der Mietsache ist.

    Gleiches Recht für alle!

    Gruß
    BHShuber

    Rechtens ist: Am letzten Miettag ist das Objekt an den Vermieter zurückzugeben.
    Geschieht das nicht und haben Sie keinen schriftlichen Nachweis dazu, dann haben Sie die A....karte gezogen.

    Hallo,

    ja richtig und rechtens ist was hierzu zwischen 2 Parteien vereinbart wurde, das wie Kolinum bereits schreibt jetzt sehr schlecht zu beweisen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    mein Freund und ich haben vor kurzem einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Bei der Besichtigung hieß es, dass die Übernahme der Küche mit dem Vormieter geregelt werden muss.
    Als wir dies nun am Wochenende machen wollten, kamen die Vormieter mit ganz anderen Aufschlägen, u.a., dass wir den jetzigen Boden (Laminat) mit abkaufen müssten.
    Davon war weder die Rede bei der Besichtigung noch bei Vertragsunterzeichnung mit dem Vermieter. Die jetzigen Mieter haben den Boden von ihrem Vormieter so gegen Aufpreis übernommen.
    Nun meine Frage: Welche Rechte haben wir hier als zukünftige Mieter? Wir sind davon ausgegangen, dass der Boden inkl. ist und wollen dafür nicht zahlen. Wie müssten die jetzigen Mieter den Boden hinterlassen. Es heißt ja, dass der Ursprungszustand wieder hergestellt werden muss – sie haben aber den Boden so übernommen.

    Für Hilfe bin ich wirklich dankbar.

    Hallo,

    der Vermieter hat den ordentlichen Gebrauch der Mietsache zu gewährleisten, da der Bodenbelag nicht zur der Vereinbarung gehört, sollte sich der Vormieter mir dem Vermieter einig werden.

    Und ja, ein Bodenbelag gehört zum ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand der Mietsache und ist nicht vom Mieter zu stellen, es sei denn es gäbe hierfür eine individuelle Vereinbarung ausserhalb des Mietvertrages.

    So nun solltet ihr euch mir dem Vermieter in Verbindung setzen und das mit diesem klären, zugleich auffordern die gemietete Wohnung in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Berny,

    danke für die Antwort. Eine tabellarische Aufstellung der Störungen führe ich schon seit einer geraumen Weile, allerdings glaube ich nicht, dass diese unseren Vermieter beeindrucken wird, da dieser uns schon mehrfach mit den Worten "interessiert uns nicht" am Telefon abfertigte (unser Vermieter ist eine Bank). Und die Leute in der Wohnung über uns pochen darauf, dass sie mehr Rechte haben als wir, weil wir "nur" Mieter sind. Im Übrigen treten diese Leute hier so auf, als hätten sie mit dem Kauf der Wohnung auch Eigentum am ganzen Haus, deren Bewohnern und an der ganzen Straße mitsamt Anwohnern erworben.

    Herzliche Grüße, einen schönen Sonntagabend und einen guten Start in die neue Woche, Felix.

    Hallo,

    dieses genannte Problem wird wohl auf rechtlichem Weg nicht zu beseitigen sein, zumal der Gestörte den Beweis für die Störungen antreten muss und der Vermieter nicht sonderlich an einer Beseitigung interessiert scheint!

    Da hilft höchstwahrscheinlich nur ertragen oder ausziehen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Forum,

    ich bin Student in München und seit kurzem in einer neuen Mietwohnung (WG). Der Mietvertrag muss noch durch die stellvertretende Hausverwaltung unterschrieben werden. Zu diesem Treffen soll ich 100€ + 19% MwSt. als "Aufwandsentschädigung" mitbringen. Diese ist im Mietvertrag nicht erwähnt und ich bin der Meinung, dass die Hausverwaltung sich hier nicht rechtens bereichern möchte. Ich habe aber die Befürchtung, dass sie den Vertrag ggf. nicht unterschreiben, sollte ich mich weigern die Entschädigung zu bezahlen.

    Bei Recherchen habe ich gelesen, dass man das Geld nach Zahlung zurückfordern kann. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann dies bestätigen?

    Weiterhin möchte die Hausverwaltung 45€*für Klingel- und Haustürschilder. Dazu liegt allerdings ein Formular vor, das von mir unterschrieben werden muss. Wie ist hier die Regelung, sollten solche Kosten allgemein durch die Nebenkosten gedeckt sein? Habe ich das Recht, die Schilder selber zu beschaffen?

    Ich danke vielmals im Voraus für eure Hilfe.

    Hallo,

    alle Kosten die in Zusammenhang zur Herbeiführung eines Mietvertrages stehen, sind vom Vermieter zu tragen, ebenso verhält es sich für Gebühren oder Forderungen für die Erstellung eines Mietvertrages durch z. B. eine Verwaltung.

    Weis man denn für was diese Aufwandsentschädigung sein soll??

    Die Klingelschilder sind Sache des Vermieters und er hat diese Kosten zu tragen!

    Hier scheint wieder ein besonderes Exemplar von Verwalter am Werk zu sein.

    Gruß

    BHShuber

    Nachdem das Bestellerprinzip ja schon so gut funktioniert und entstehende Kosten einfach vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt werden, gehe ich davon aus dass die Mietpreisbremse das selbe verspricht.

    Ich habe gelesen, dass sich nicht daran gehalten wird, vorallem in den Großstädten nicht. Das wundert mich eigentlich auch nicht, da ich der Meinung bin, dass das kaum im Einzelfall kontrolliert werden kann.

    Was haltet ihr davon? Danke für eure Antworten.

    Mich interessiert dieses Thema besonders, weil ich in München wohne und seit einem Jahr umziehen will, allerdings hab ich wirklich Probleme etwas gutes für einen annähernd bezahlbaren Preis zu finden.

    Gruss PetQuinz

    Hallo und Grüße aus dem münchner Umland.

    Zu deiner Frage, das wird hier nie passieren, denn der qualifizierte Mietpreisspiegel der Stadt München gibt gerade mal 11,00€ pro m² her und du kannst dir vorstellen, dass eben 95% aller vermieteten Wohnung bereits über dem Mietspiegel liegen, d. h. bei Neuvermietung darf der Vermieter nicht draufschlagen, muss aber auch nicht wenn nachweisbar vorher über Mietspiegel vermietet, diese als Mietberechnungsgrundlage heranziehen.

    Somit ist das alles eine Augenwischerei von Seiten der Politik.

    Zudem, wenn wir neu vermieten, dann wird jede Wohnung umfangreich Grundrenoviert von uns, dann kann ich ebenfalls wieder meinen Preis verlangen, den der Markt hergibt.

    Es gibt unzählige Möglichkeiten genau diesen von der Politik erschaffenen Mumpitz nicht berücksichtigen zu müssen.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Tag an die Forengemeinde.


    Mir geht es vornehmlich um den Bodenbelag. Es handelt sich hierbei um Kork, der vermutlich schon seit 1988 in der Wohnung liegt (Rechnung gibt es nicht mehr). Dieser hatte eh schon unzählige Löcher, leider habe ich in meiner Mietzeit 2 Platten beschädigt (Löcher). Die Frage ist nun, was der Vermieter von mir verlangen kann? Ich habe zwar schon Ersatzplatten besorgt, die sind farblich nicht mit dem "verblichenen" alten Kork zu vergleichen.
    Im www habe ich zum Zeitwert solcher Böden nicht viel gefunden. Aus meiner Sicht gehört ein neuer Boden in die Wohnung. Ich sehe nicht ein, auch nur 1 Pfennig dafür zu bezahlen. Wie seht ihr das?

    Danke
    Gruß
    joe266

    Hallo,

    die Antwort bezüglich des Bodenbelages ist, der Vermieter kann gar nichts verlangen, die Abnutzung des Bodens ist mit Zahlung der Miete abgegolten.

    Anders sieht es bei Schäden aus, da dieser Boden allerdings schon weit über seiner Zeit liegt, hat auch hier der Vermieter nichts mehr zu erwarten, ganz im Gegenteil sollte er froh sein, da der Bodenbelag Bestandteil der Miesache längstens schon hätte erneuert werden müssen.

    Dank des lieben Mieters, der die Erneuerung nicht verlangt hat, hat sich der Vermieter auch noch Geld gespart.

    Gruß
    BHShuber

    Also meine Wohnfläche ist 58m² was noch alles in den NK enthalten muss ich nachschauen es ist auf jeden Fall eine Menge aber auch die Heizung
    Das ich Grundkosten zahlen muss, dass weiß ich geht mir nur um den Rest bin da Neuling in der Hinsicht.

    Die Abrechnung werde ich auf jeden Fall genau prüfen.

    Hallo,

    ok, auf der Heizkostenabrechnung kannst du die Zählerstände einsehen, die für Heizung verbraucht wurden, je nach Heizkostenverteiler an den Heizkörpern, wenn digital kannst du die Heizung auch selber ablesen, irgendwo muss ein kleiner Schalter sein, den drückst du mal, dann kommen einigen Ziffern, wie man die abliest kannst du im Internet nachlesen, je nach Vertreilerhersteller.

    Gruß

    BHShuber

    Wir wohnen seit 6Jahren in einem Haus zur Miete , nun soll es verkauft werden die ersten kommen am Freitag um das Haus anzuschauen . Nicht nur das wir uns nach dem Markler wegen Termine richten sollen und er dann grantig wird wenn wir sagen wir können nicht von der Arbeit weg . Der Markler kann immer nur ab 17 uhr . Aber unser Problem ist wenn das Haus nun verkauft wird wie lange dürfen wir noch im Haus bleiben wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet.Wir hätten was aber da können wir erst im Februar 2017 einziehen ( dies ist sicher ). , Können wir solange im Haus bleiben oder müssen wir ausziehen ?? Das wäre schlecht mit Kind und Hund . Es gibt hier für eine Zwischenlösung nichts zu mieten .
    Wer kann uns da Tipps und Rat geben .
    Vielen Dank

    Hallo,

    zunächst, gibt es keine Markler und dann, hat dieser Besichtigungstermine nicht vorzugeben, hier ist er maßgeblich auf euer Wohlwollen angewiesen. Wie die Zeiten sind, hat man hier schon erwähnt.

    Dann, um dem ganzen aus dem Weg zu gehen, gäbe es die Möglichkeit das Haus selbst zu kaufen, damit hat sich das Thema Eigenbedarfskündigung für immer erledigt.

    Ansonsten muss jeder der in Miete wohnt zu jedem Zeitpunkt damit rechnen, dass er wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann, das ist halt mal so.

    Von allem einmal abgesehen, du weist nicht im geringsten ob der neue Eigentümer das Haus selber bewohnen will, drum jetzt einmal Ruhe bewahren und sich nicht schon über ungelegte Eier aufregen.

    Gruß
    BHShuber


    Ist es so wie ich denke, dass nur die Gesamtsumme von 700 euro zählt da wir keinen extra Garagenmietvertrag abgeschlossen haben?

    Hallo, und nein.

    Zitat

    Ich verstehe, dass der Vermieter jetzt extra Miete für die Garage will, aber dazu hätte er sie am Anfang separat vermieten müssen.

    Wenn die Garage im Mietvertrag steht und hier kein separater Betrag als Miete hinterlegt ist, ist die Garage dennoch mitgemietet und Bestandteil der Mietsache und auch Bestandteil der bisherig festgelegten Miete. Eine einseitige Änderung des Mietvertrages und Mietzahlung ist nicht rechtmäßig!

    Zitat

    Wenn diese jetzt "umsonst" dabei war bin ich nicht verpflichtet diese nachträglich aus der Kaltmiete herauszurechnen. Was meint ihr?

    Vielen Dank

    G.A.

    Nein.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Miteinander,

    ich habe folgende Frage ich bezahle 160€ NK pro Monat in denen auch die Heizkosten enthalten sind. Nun ist es aber so das ich quasi nie heizen muss, da die Personen unter mit (eine Apotheke) zu sehr heizen.

    Stellt sich mir folgende Frage: Kann ich mit einer Rückzahlung rechnen? Ich habe ja quasie nie geheizt und zahle ungern für etwas was ich nicht nutze. Wie ist da die Situation?

    Danke im vorraus & Gruß Biber89

    Hallo,

    ob du eine Rückzahlung bekommst, siehst du auf der Abrechnung der Neben- Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung deines Vermieters, das kann man pauschal hier nicht beantworten.

    Grundsätzlich solltest du aber einen Blick in deinen Mietvertrag werfen, denn dort sollte über die Verteilung der Heizkosten etwas hinterlegt sein, es ist entweder eine Verteilung, bzw. Aufteilung Grundkosten nach Mietfläche, bzw beheizbarer Fläche/Heizkosten nach Ablesung.

    Selbst wenn du nie heizt, fallen dann doch die Grundkosten an entweder 50/50 oder 30/70 (Grundkosten/Heizkosten) somit wird nicht die ganze Vorauszahlung die du im Abrechnungsjahr getätigt hast an dich zurückgehen, du verstehst!

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank für die vielen Antworten.

    Dann werde ich mir mal weitere Schritte überlegen.

    Hallo,

    ein Schritt wäre, den Vermieter schriftlich zu bitten, sich die doppelte Nachzahlung des letzten Abrechnungszeitraumes einzubehalten und den Rest der Kaution auszuzahlen.

    Wie auch immer, hat ein Vermieter keinen Vorteil daraus, das Geld des Mieters einzubehalten, sollte es in den letzten Jahren nicht zu Nachzahlungen gekommen sein und auch sonst keine Ansprüche gegen den Mieter bestehen, sehe ich keinen Beweggrund Gelder einzubehalten.

    Gruß
    BHShuber

    Tach,

    Und ab hier bin ich dann langsam ratlos. Ich weiß, dass es für mich gefährlich werden kann, wenn rückständige Miete eine bestimmte Höhe erreicht, Stichwort fristlose Kündigung. Andererseits möchte ich natürlich auch eine ordentliche Abrechnung haben. Hat jemand eine Idee, wie man weitermachen könnte? Noch weitere Informationen? Wenn dieser Beitrag nicht in der richtigen Ecke steht, dann bitte verschieben, wenn noch Fragen sind, dann bitte fragen. Ansonsten danke ich schon mal.

    Hallo,

    Tipp am Rande, du solltest dich bei deinem Vermieter entschuldigen und auch schriftlich beim Verwalter, zudem die sofortige Zahlung der vereinbarten Neben- Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen einleiten, denn diese zurück zu halten bist du in keinem Fall berechtigt!

    Desweiteren schließe ich mich einigen Vorschreibern an und hoffe, dass man dir aufgrund deines gefährlichen Halbwissens so richtig eines überbrät.

    Gruß
    BHShuber

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