Nicht zahlenden Ehemann aus gemeinsamem Mietvertrag bekommen?

  • Hallo,
    nehmen wir an, es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag zwischen Eheleuten wovon die Frau gerade so die Miete zahlen kann weil Nochehemann keine Einnahmen hat und kein Geld zur Miete hinzugeben will und nicht kann.
    Zu Beginn des Mietvertrages wurden von beiden Unterlagen vorgelegt die der Vermieterin zur Vergabe der Wohnung genügten. Nehmen wir weiter an die Frau hat die Scheidung beantragt und hat einen neuen Partner, der über Einkommen verfügt welches für die Finanziering der Wohnung genügen würde.
    Wäre es ein denkbares Szenario der Vermieterin von dem Umstand zu informieren und den gemeinsamen Mietvertrag aus Mangel an erforderlichen finanziellen Mitteln zur Zahlung der Miete kündigen zu lassen und einen neuen mit dem neuen Lebenspartner aufzusetzen nebst neuer Kaution. Die Schilderung soll rein fiktiv und keiner Rechtsberatung dienen.
    Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen?
    Danke vorab

  • Die Frage ist wohl, ob der Nochehemann im MV. steht, und ob alle Beteiligten damit einverstanden sind. Dann ist so etwas natürlich möglich. Was das dann für Konsequenzen hätte, ist aber eine ander Frage.

  • Hallo,

    das ist nur sehr bedingt ein mietrechtliches Problem. Im Wesentlichen bewegt sich dein Fall im Familienrecht. Bitte mit Anwalt im Rahmen der Scheidung besprechen. Der Ausweg den du suchst heißt "Zuweisung der ehelichen Wohnung" durch den Familienrichter im Rahmen der Scheidung.

    mfg
    Akkarin

  • Die Frage ist wohl, ob der Nochehemann im MV. steht, und ob alle Beteiligten damit einverstanden sind. Dann ist so etwas natürlich möglich. Was das dann für Konsequenzen hätte, ist aber eine ander Frage.

    Nehmen wir an, er steht auch mit drin und hat auch unterzeichnet. Er will das Leben seiner Nochehefrau kaputt machen. Würde nie der Kündigung zustimmen und Frau nicht gehen laaßen. Daher die Idee vom Vermieter kündigen lassen wegen Nichterfüllung der Mietvorraussetzungen. Vorher mit Vermieter reden natürlich. Der Nochehemann lässt sich aushalten und will das zukünftige Leben der Frau verhindern.

    Danke

  • Hallo,

    das ist nur sehr bedingt ein mietrechtliches Problem. Im Wesentlichen bewegt sich dein Fall im Familienrecht. Bitte mit Anwalt im Rahmen der Scheidung besprechen. Der Ausweg den du suchst heißt "Zuweisung der ehelichen Wohnung" durch den Familienrichter im Rahmen der Scheidung.

    mfg
    Akkarin

    Hallo,
    das mit der Scheidung ist zu langwierig. Die Zuweisung wird von der Anwältin vorbereitet, da noch Kinder mit im Spiel sind.
    Warum kann hier nicht auf dem kurzen Weg mit dem MietRecht gehandhabt werden? Er kann doch nicht mit dem Verhalten/Schmarotzer und auch Belästigen durchkommen :(
    Denn wenn er nicht mehr im Mietvertrag stünde, könnte er von der Polizei der Wohnung verwiesen werden. Die Polizei war schon öfter da, weil die Nachbarn diese gerufen habe , doch die macht nicht mehr als zu sagen man möge sich vertragen und keinen Rosenkrieg veranstalten.
    Inwieweit das neue Gesetz zu häuslicher Gewalt da nutzt um ihn von der Wohnung zu verweisen, weiß ich leider auch nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Werdi07 (6. April 2016 um 10:19)

  • Zitat

    Wäre es ein denkbares Szenario der Vermieterin von dem Umstand zu informieren und den gemeinsamen Mietvertrag aus Mangel an erforderlichen finanziellen Mitteln zur Zahlung der Miete kündigen zu lassen

    Denkbar schon. Ob sich die Vermieterin darauf einläßt wage ich aber zu bezweifeln. Ich würde es nicht machen.

    Einfachere und schnellere Lösung den Vertrag kündigen und im Anschluß, sofern die Vermieterin möchte, einen neuen Vertrag mit "alter" Mieterin + neuem Partner abschließen.

    Den Noch-Ehemann kann die Frau auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen. Dann ersetzt das Urteil seine Unterschrift unter die Kündigung.

    Das soll so etwa 8 Wochen dauern. Also recht schnell.

  • Der Weg dürfte aber versperrt sein. Hier geht es um die eheliche Wohnung im Rahmen der Scheidung. Die Abkürzung klappt nicht, da neben dem Mietrecht auch das Familienrecht ab 1500 BGB und aufwärts mitzubeachten ist und dieses teilweise sogar in das Mietrecht abändert eingreift. Nochmals: dies ist kein mietrechtliches Problem und lässt sich ohne Familienrecht nicht lösen.

  • Hallo,
    das mit der Scheidung ist zu langwierig. Die Zuweisung wird von der Anwältin vorbereitet, da noch Kinder mit im Spiel sind.
    Warum kann hier nicht auf dem kurzen Weg mit dem MietRecht gehandhabt werden? Er kann doch nicht mit dem Verhalten/Schmarotzer und auch Belästigen durchkommen :(
    Denn wenn er nicht mehr im Mietvertrag stünde, könnte er von der Polizei der Wohnung verwiesen werden. Die Polizei war schon öfter da, weil die Nachbarn diese gerufen habe , doch die macht nicht mehr als zu sagen man möge sich vertragen und keinen Rosenkrieg veranstalten.
    Inwieweit das neue Gesetz zu häuslicher Gewalt da nutzt um ihn von der Wohnung zu verweisen, weiß ich leider auch nicht.

    Hallo,

    so wie sich das liest ist der scheidende Ehemann nicht mehr in der Wohnung wohnhaft?

    Somit greift § 1568a BGB, sind sich die Ehegatten einig (durch Auszug des Ehemannes bereits wohl geschehen) dann muss der Vermieter das Mietverhältnis mit dem verbleibenden Ehegatten weiterführen wenn dem nicht gewichtige Gründe für die Auflösung des Mietverhältnisses entgegenstehen.

    D. h. ab diesem Zeitpunkt, eingereichte Scheidung und Zuweisung der Ehegattenwohnung hat der scheidende Ehegatte keine Ansprüche mehr auf irgend etwas.

    Mach mal deiner Anwältin Feuer unterm Kessel.

    Die Belästigungen kannst du sehr schnell mittels einstweiliger Verfügung gegen den Ehemann Einhalt gebieten, wenn die Anwältin nicht spurt kannst du das ausweichend auch beim zuständigen Amtsgericht selber in die Wege leiten.

    Gruß
    BHShuber

  • Nehmen wir an, er steht auch mit drin und hat auch unterzeichnet. Er will das Leben seiner Nochehefrau kaputt machen. Würde nie der Kündigung zustimmen und Frau nicht gehen laaßen. Daher die Idee vom Vermieter kündigen lassen wegen Nichterfüllung der Mietvorraussetzungen. Vorher mit Vermieter reden natürlich.


    So würde ich es (auch) machen.

  • Akkarin

    Und wenn das alles mit der Vermietung vor der Scheidung durchgezogen wird? Bliebe dann das Familienrecht außen vor?
    Und die Anwältin danach zu bitten die Scheidung in die Wege zu leiten? Denn noch iSt nichs passiert.

  • Riskantes Spiel. Erstens fehlt es dem VM an einem Kündigungsgrund. 2. Wenn ihr eine fingierte Kündigung durchspielt und dein Mann bekommt das raus, könnte das im Scheidungsverfahren gegen dich verwendet werden können. 3. Was machst du wenn der Vermieter sagt, so Kündigung ist durch, hier ist der neue Mietvertrag zum Freundschaftspreis + 50% oder gar so das wars. bitte packen und gehen auf wiedersehen.

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