Ok, aufgrund eurer Antworten und geteilten Erfahrungen werde ich wohl Abstand von der ganzen Idee nehmen.
Dann muss ich mal schauen, ob ich mir den Spaß zweier Wohnungen leisten möchte...
Hallo,
das meine ich auch, denn zunächst wäre dein Vorhaben keine Untervermietung mehr, die beträfe nur einzelne Räume der Mietsache, was du da vorhast ist eine Gebrauchsüberlassung an Dritte und du kannst dir vorstellen, dass ein Vermieter von sowas hochbegeistert sein wird, zudem noch an eine WG.
Selbst wenn der Vermieter das erlaubt, dann bist du ebenfalls Vermieter und möchtest dir diese Verantwortung nicht antun, jeder Scheiß bleibt erst mal an dir hängen, von der überdurchschnittlichen Abnutzung der Wohnung mal abgesehen, wäre das für dich auch kein bischen rentabel, denn der Vermieter könnte hier als Gegenleistung auch einen Mehrzuschlag auf die Miete erheben und dies als Grundlage für die Erlaubnis voraussetzen.
Lass es lieber, dann sparst du dir viel Ärger.
Gruß
BHShuber