Beiträge von BHShuber

    Ok, aufgrund eurer Antworten und geteilten Erfahrungen werde ich wohl Abstand von der ganzen Idee nehmen.

    Dann muss ich mal schauen, ob ich mir den Spaß zweier Wohnungen leisten möchte...

    Hallo,

    das meine ich auch, denn zunächst wäre dein Vorhaben keine Untervermietung mehr, die beträfe nur einzelne Räume der Mietsache, was du da vorhast ist eine Gebrauchsüberlassung an Dritte und du kannst dir vorstellen, dass ein Vermieter von sowas hochbegeistert sein wird, zudem noch an eine WG.

    Selbst wenn der Vermieter das erlaubt, dann bist du ebenfalls Vermieter und möchtest dir diese Verantwortung nicht antun, jeder Scheiß bleibt erst mal an dir hängen, von der überdurchschnittlichen Abnutzung der Wohnung mal abgesehen, wäre das für dich auch kein bischen rentabel, denn der Vermieter könnte hier als Gegenleistung auch einen Mehrzuschlag auf die Miete erheben und dies als Grundlage für die Erlaubnis voraussetzen.

    Lass es lieber, dann sparst du dir viel Ärger.

    Gruß
    BHShuber

    In einem privatrechtlichen Innenverhältnis zwischen Mieter und Vermieter können diese Arbeiten per Hausordnung oder Mietvertrag auf den/die Mieter übertragen werden. Kapiert? Was Deine mangelhafte und nicht ausreichende Info wieder sollte, bleibt wie üblich fraglich......auch oder gerade aus der Sicht, dass der TE angegeben “vertraglich geregelt“ geschrieben hat.

    Hallo,

    auch bei einwandfreier vertraglicher Abwälzung des Winterdienstes verbleibt die Pflicht zur Überwachung dass die Mieter das auch durchführen beim Vermieter und somit die Verkehrssicherungspflicht.

    Auf den Mieter abwälzen, nur damit ist es nicht getan.

    Der Hauseigentümer wiederum kann die Räum- und Streupflicht durch Regelung im Mietvertrag oder durch die Hausordnung auf den Mieter abwälzen (vgl. Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 30.05.2006, Az. 2 O 324/06 = ZMR 2006, 698).

    Die Regelung muss aber ausdrücklich die Pflichtübergabe benennen. Soweit lediglich im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht, dass „alle behördlichen und polizeilichen Pflichten zu beachten“ sind, ist das zu unbestimmt (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 27.01.1988, Az. 5 S 210/87 = WuM 1988, 399).

    Wird die Winterpflicht ausdrücklich dem Mieter übertragen, so darf der Vermieter grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Mieter seiner Pflicht auch nachkommt (vgl. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 20.06.1996, Az. 7 U 905/96). Es ist aber zu beachten, dass ihn weiterhin eine Überwachungspflicht trifft.

    Der Vermieter muss kontrollieren und darauf Achten, dass der Mieter seiner Winterpflicht auch tatsächlich nachkommt (vgl. Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 30.06.2000, Az. 1 O 60/00). Kommt der Mieter seine durch Mietvertrag oder Hausordnung übertragenen Pflichten nicht nach, so haftet er für eingetretene Schäden infolge eines Sturzes wegen Glatteis (vgl. Amtsgericht Ulm, Urteil vom 05.08.1986, Az. 6 C 968/86 - 03).

    Kapiert Paulchen?

    Gruß
    BHShuber

    dieser 90-jährige Handwerker macht hier alles selber... vor 10 Jahren hat er im Hausflur einen neuen Sicherungskasten gebaut (nein, er ist KEIN Elektriker). Dabei hat er dann 2, wie er es nannte, "Käbelchen" verwechselt, so dass mein E-Herd unter Strom stand und ich quer durch die Küche flog, als ich dem zu nahe kam. Ich rief einen Elektriker und bekam großen Ärger mit dem Vermieter, dass ich nicht ihn anrief und ihm damit Kosten verursacht hatte. Nachdem ich ihm dann das Attest meines Arztes vorlegte, dass ich durch diesen Stromschlag unter Herzrhythmusstörungen leide, bekam ich einen Strauß Blumen.

    ...und Familie habe ich hier nicht, die wohnen alle über 500 km weg, die werden dafür nicht herkommen :)
    Andere Vertrauenspersonen arbeiten halt auch den ganzen Tag, wie es halt so üblich ist.

    Hallo,

    nochmal, es ist und bleibt des Vermieters Problem und Pflicht.

    Nachdem man hat alles schleifen lassen muss natürlich alles wieder einmal schnell, schnell gehen, hierbei wird aber übersehen, dass es einen Mieter gibt, welcher auch Rechte hat, die man als Vermieter auch als bonierter alternder Sturkopf zu berücksichtigen hat.

    Den Willen hier mitzuwirken fehlt ja nicht, dennoch ist die Wohnung zum Zeitpunkt dieser Arbeiten nur bedingt bewohnbar, d. h. der Mieter hätte zudem auch noch das Recht die Miete zu mindern!

    So wie ich das lese hatte das Mietobjekt eine Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger, dieser natürlich superwichtig, hat einen Mangel festgestellt, der behoben werden muss.

    Gib dem Vermieter deine Termine durch an denen du die Mietsache zur Verfügung stellen kannst ohne selbst daraus einen Nachteil zu erleiden und damit Basta, was will er den dagegen machen, nichts kann er!

    Gruß
    BHShuber

    Hey ihr Beiden,

    danke für die rasche Antwort.

    Klar, der Markler kann nicht viel machen. Aber die alleinige Antwort "das ist dem Vermieter sicher zu unsicher" war echt nicht hilfreich von ihm. Es wäre ja schön, wenn er dazu schreiben würde, was er vorschlagen könnte oder ähnliches.

    Danke

    Hallo,

    als selbstständiger und grundsätzlich mündiger Bürger erwartest du jetzt Hilfestellung von jemanden den du weder beauftragt hast noch bezahlst.

    Die einzige Aufgabe des Immobilenmaklers ist für seinen Auftraggeber einen geeigneten Mieter zu suchen, Unterlagen an diesen weiterzuleiten und seine Einschätzung zum Mietinteressenten mitteilen, die Entscheidung trifft der Vermieter, ansonsten muss er gar nichts zumindest nicht für dich.

    Und die Antwort war wohl nach den Vorgaben des Mieter vom Immobilienmakler an dich weitergeleitet richtig und ausreichend.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo liebes Mietrecht Forum,

    leider habe ich durch ein Missverständnis und viel Arbeit sowie einer kranken Mutter wahrscheinlich Mist gebaut.

    Dazu hätte ich drei Fragen:


    Mfg Sergej

    Hallo,

    zu 1. ) nein, welche denn? Es sei denn es handelt sich um eine Sozialwohnung.

    zu 2.) es gibt doch sicher eine Sterbeurkunde, die schickt man dann in Kopie an alle relevandten Stellen und der Mietvertag lief doch auch beide Elternteile oder, dieser wurde doch durch versterben nicht erneuert. Fakto schreiben die halt so.

    zu 3.) auf deiner Neben- und Betriebskostenabrechnung ist irgendwo der Verteilerschlüssel erläutert, zumindest sollte das so sein ansonsten wenn man das Dingens nicht gesehen hat oder der Vermieter den Verteilerschlüssel nicht hinterlegt hat, kann man hier gar nichts sagen, wende dich an einen örtlichen Mieterverein in deiner Nähe.

    Derart unbeholfen als Vormund eingesetzt zu werden ist schon starker Tobak.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    ich entschuldige mich mal direkt, falls das hier das falsche Forum sein sollte, aber ich habe kein besseres gefunden. :)

    Was macht man nun ist da die Frage. Der liebe Vermittler (Makler) scheint mir nicht helfen zu können. Vielleicht weiß er es nicht, vielleicht will er sich auch die Arbeit ersparen. So ist das leider in der Welt. Demnach hoffe ich darauf, dass mir hier einer weiterhelfen kann.

    Ich habe bereits angeboten Umsatzsteuernachweise sowie Kontoauszüge vorzulegen. Mit einer Mietvorauszahlung wäre ich ebenfalls einverstanden. Inklusive dem Nachreichen der Einkommenssteuernachweise im nächsten Jahr, wenn ich sie dann habe.

    Weiß da einer vielleicht weiter oder hatte ähnliche Situationen? Ich denke mir sowieso nun schon, dass das alles mit Mehraufwand für Vermieter und Vermittler zu tun hat und die Chancen somit eh schlecht stehen bei mehreren Bewerbern. Ziemlich nervig eigentlich.

    Grüße und danke im Vorraus,

    Andreas

    Hallo,

    zunächst, was soll den da der Immobilienmakler wissen? Der kann auch nur deine finanzielle Lage, bzw. Nachweise an den Vermieter weiterleiten, entscheiden wird immer noch der Vermieter!

    So nun könntest ja eine BWA der ersten 10 Monate nach Beginn der Selbstständigkeit erstellen und alles mögliche was dir noch einfällt und noch ein paar Unterhosen dazulegen.

    In dem Fall, dass ein Vermieter die von dir vorgelegten Unterlagen unzureichend und zu unsicher sind hast du ganz schlechte Karten und es wird für dich sehr, sehr schwer eine Wohnung anmieten zu können.

    Letzte und einzige Entscheidung liegt beim Vermieter!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    zunächst die Tatsache, dass der neue Vermieter keinen neuen Mietvertrag hätte verlangen dürfen und der Mieter diesen auch nicht unterschreiben hätte müssen, kann er nicht jetzt schon wieder daher kommen und versuchen eine Modernisierungserhöhung durchzusetzen, schon gar nicht mit einem neuen Mietvertrag.

    >Lesen hier: https://www.welt.de/finanzen/immob…ert-werden.html

    Welche Kosten der Vermieter hier hat, interessiert den Mieter nicht die Bohne.

    http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mi…ntuemerwechsel/

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    mein Vermieter hat von einem "Gas-Inspektor" die Auflage erhalten, in meiner Wohnung innerhalb von 6 Wochen über allen Zimmertüren Lüftungsgitter wegen unserer Gastherme einzubauen.
    Nun bin ich aber den ganzen Tag arbeiten, so dass von 6:00 Uhr bis 18:30 Uhr hier niemand ist, der ihm Zugang zur Wohnung gewähren könnte. Ich habe ihm angeboten, die Arbeiten Ende November vorzunehmen, da ich dann 2 Tage Urlaub habe und halt anwesend wäre. Seine Frist, die er aufgelegt bekam, wäre zu diesem Zeitpunkt knapp über die Hälfte erst verstrichen.
    Mein Vermieter weigert sich, das so anzunehmen, sondern fordert mich auf, ihm meinen Schlüssel zu übergeben, so dass er halt alleine tagsüber rein kann und arbeitet.
    Ich möchte das nicht! Er aber droht mir mit seinem Anwalt... ich bin total verzweifelt, da ich jetzt keinen Urlaub bekomme. Ich hatte gerade erst eine Woche und halt in 3 Wochen wieder die 2 Tage.
    Muss ich ihm das erlauben? :(

    Hallo,

    da kann sich der Vermieter auf den Kopf stellen, wenn ich das als Mieter nicht möchte, muss ich das auch nicht dulden, es sei denn, es wäre Gefahr in Verzug, zwecks Vergiftungsgefahr!

    Der Mieter muss die Baufreiheit nicht zur Verfügung stellen, gerade wie es dem Vermieter passt.

    Gruß
    BHShuber

    Was ist die Konsequenz wenn ich nicht streiche?

    Hallo,

    das sieht dann folgendermaßen aus, der Vermieter wird jemanden damit beauftragen, natürlich kostenpflichtig und wird den Rechnungsbetrag von der Kaution einbehalten.

    Wohlgemerkt, sollte man nochmal in seinen Mietvertrag nachsehen und sich unter Umständen in Erinnerung rufen wie man die Wohnung hinterlassen hat und es geht, dann eben nur um diese beiden roten Wände!

    Gruß
    BHShuber

    Dazu habe ich das hier gefunden:

    "Ein Zuschlag darf also nicht erhoben werden, wenn nur ein Personenwechsel eintritt und sich die Zahl der in der Wohnung lebenden Personen gegenüber den Verhältnissen vor der beabsichtigten Untervermietung nicht erhöht (z.B. bei Untervermietung nach Auflösung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft und Auszug des Partners/der Partnerin)."

    Nur aufgrund eines Personenwechsels darf er doch jetzt keinen Untermietzuschlag verlangen? Der alte Vermieter hat mir ja schriftlich bestätigt, dass sich die Miete seit Beginn auf 2 Personen bezog.

    Hallo,

    wenn du das zweifelsfrei belegen kannst hast du dieses Problem nicht, meine Aussage war lediglich informativ bezogen auf die Nachforderung.

    Gruß
    BHShuber

    Unsere Wohnung hat einen Wasserschaden in einer Wand im Flur. Das undichte Rohr wurde inzwischen beseitigt und ersetzt. Der Gutachter verlangt aber, dass die Wohnung genauer untersucht wird, und dabei teilweise Böden in Küche und Flur geöffnet werden müssen. Dazu muss auch die Therme abgebaut werden, die Heizung und Warmwasser versorgt, d.h. die Wohnung ist praktisch nicht nutzbar. Als geschätzter Zeitraum ist zwei bis sechs Wochen angegeben. Die Versicherung der Hausgemeinschaft übernimmt alle Reparaturkosten und würde auch dem Vermieter die Mietausfälle decken. Allerdings würde diese Versicherung nicht unsere Mehrkosten für Übernachtungen in einem Hotel, Nutzung von Waschsalons etc. decken. Hier wurde auf unsere eigene Hausratversicherung verwiesen. Wie sind die Meinungen dazu? Ist dies gerechtfertigt? Welche Auslagen können uns im Falle solch einer Nicht-Nutzbarkeit erstattet werden? - Danke für jegliches Feedback!

    Hallo,

    eine Hausratversicherung übernimmt hier keine Kosten, wenn kein Hausrat beschädigt oder vernichtet wurde, das ist Mumpitz.

    Die Kosten für die Unterbringung hat der Vermieter zu tragen!

    Im Rahmen der Duldung von Mängelbeseitigungsarbeiten durch den Vermieter nach § 554 Abs. 1 BGB hat der Mieter nicht für Baufreiheit zu sorgen. Dulden heißt passives Hinnehmen, nicht aktives Handeln. Schafft er aber Baufreiheit, steht ihm insoweit ein Anspruch aus § 554 Abs. 4 BGB zu.

    Gruß
    BHShuber


    Im Internet habe ich dazu das hier gefunden:
    "Auch wenn der Vermieter wechselt, gilt die einmal erteilte Untervermietungserlaubnis weiter. Dies gilt auch dann, wenn die Erlaubnis nur mündlich erteilt wurde oder der alte Vermieter die Untervermietung über längere Zeit widerspruchslos hingenommen hat. In jedem Fall sollten jedoch entsprechende Beweise rechtzeitig gesichert werden."

    Gilt das auch, wenn im Mietvertrag steht, dass Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden sollen?

    Hallo,

    somit hast du dir die Frage bereits selbst beantwortet, die Frage nun ist einzig in wie weit der neue Vermieter hier einsichtig ist, im schlimmsten Fall wird er wohl Klagen müssen.

    Der Forderung sollte mit dem Hinweis der Erlaubnis und dem von dir geposteten Zitat entgegnet werden und dann auf die Reaktion des Vermieters entsprechend agieren.

    Der in Mietverträgen oft enthaltene Ausschluß der Untervermietung an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters ist unwirksam (BGH in NJW 1991, 1750).

    Somit und auch durch die Aussage des Vorvermieters wäre bei einer rechtlichen Auseinandersetzung die Untervermietungserlaubnis gegeben und auch nachweisbar, hier kann nun der neue Vermieter nicht einfach die bereits erlaubte und miterworbenem Mietvertrag samt Erlaubnis, die Untervermietung einfach untersagen.

    Auf einem anderem Blatt steht dann aber der Zuschlag für die Untervermietung, da hier mietvertraglich keine Regelung stattfand und auch nichts schriftliches formuliert ist, ist der Vermieter berechtigt einen Zuschlag zu verlangen, allerdings keinesfalls rückwirkend.

    Gruß
    BHShuber

    Du bist echt schwer neben der Spur, nahezu grenzdebil.

    Hallo,

    behauptet derjenige, der ausser die Beiträge anderer zu kritisieren und zu demontieren, selber nichts konstruktives beizutragen hat, man beachte den Verlauf der Beiträge mal von sich selber und stelle sich die Frage ob man nicht für so ein Forum überqualifiziert ist.

    Gruß
    BHShuber

    Ich denke nicht das jemand im Haus mit Absicht an irgendwelchen Steckdosen rummacht. Die Steckdose ist schon knappt 20 Jahre alt und tippe schwer auf Verschleiß. Die Steckdose wurde auch von einem Elektrofachmann ausgetauscht.
    Meine frage war nur, wer die Rechnung bezahlt der Vermieter oder der Mieter.

    Hallo,

    wenn der Stellplatz für die Waschmaschine des Mieters zur Mietsache gehört und diese Steckdose aus Verschleiß- und Altergründen zu Bruch geht oder nicht mehr nutzbar ist, dann hat der Vermieter den vertragsgemäßen Zustand, bzw. die Instandhaltungsplicht und somit auch die Rechnung zu bezahlen. Im Rahmen der Kleinreparaturklausel kann er dann vom Mieter den anteiligen Betrag für die Reparatur wiederholen.

    Gruß
    BHShuber

    Sie ist aber so eine, die sofort mit allem zum Haus und Grund geht. Was machen?

    Hallo,

    das ist ganz einfach zu lösen, wie? Sich an die mietvertraglichen Verpflichtungen halten oder kündigen und eine andere Wohnung suchen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Zusammen,

    Sanny

    Hallo,

    wenn die Wohnungen wie du beschreibst seperate Eigentümer haben, dann wäre so ein seperater Eigentümer auch der Vermieter einer Wohnung, wenn denn er nicht selber nutzt.

    Dann ist es ja wohl das naheliegenste, sich an einen solchen Vermieter zu wenden, das erfordert natürlich Geschick um herauszufinden, wer das dann gerade ist.

    Sich ausschließlich darauf auzuruhen oder den Wunsch nach einer Wohnung zu haben, reicht natürlich nicht.

    Eine Hausverwaltung, wenn nicht von einem Eigentümer mit der Mieterverwaltung beauftragt, interessiert es nicht, welche Wünsche irgend jemand hat, das ist nicht die Aufgabe einer Hausverwaltung.

    Und mit Absicht benachteiligt wird niemand, würdest du denn eine Aufgabe übernehmen und dich hier zum Vermittler machen, wenn das weder deine Aufgabe ist noch du dafür entlohnt wirst, nein denke ich aber von anderen das zu erwarten ist dann eine Sache des Überdenkens.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?

    Muss der potenzielle Vermieter bei der Besichtigung einen (oder den) Mietvertrag bereithalten und auf Wunsch vorzeigen, damit man sich vor Ort davon ein Bild machen kann?

    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?


    Gruß
    KommFort


    Hallo,

    Zitat

    Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der er verpflichtet ist, den Mietvertrag herauszugeben und dem Mieter eine Nacht Zeit zu geben, um darüber zu "schlafen", also nach zu denken und ihn gewissenhaft prüfen zu können?

    Kommt darauf an ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Vermieter handelt, letzterer muss zwar den Mietvertag nicht herausgeben, allerdings über die sog. Widerruf und Widerruftfrist belehren, macht er das nicht, ist der Mietvertag anfechtbar.

    Siehe hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ne…ter_059690.html

    Zitat

    Und kann der Besichtigende von demjenigen, der ihm die Wohnung zeigt, verlangen, den Personalausweis vor zu zeigen, um sicher zu sein, dass er derjenige ist, mit dem man bereits E-mail Kontakt hatte?

    Ist das erheblich und für was? Man kann mit jedem X-beliebigen einen E-Mailkontakt gehabt haben der in Sinne und im Auftrag, sowie Vollmacht des Vermieters handelt. Diese Vollmacht freilich kann man sich zeigen lassen.

    Der Mietvertrag wird mit einem Vermieter geschlossen und nicht mit sonstwem! Kontrollfreak?

    Bedenke, Vermieter sind Schwerstverbrecher, die einen nur ausnehmen und abzocken, so wie übervorteilen, es ist in der Tat anzuraten hier äusserste Vorsicht walten zu lassen, denn man bekommt für sein Geld eben nur eine lausige Mietsache im Wert von mehreren hunderttausend Euro, die man nutzen darf!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,


    Kann man da was machen oder besteht keine Aussicht auf eine Kürzung der Miete?

    Hallo,

    nun erkläre doch bitte mal, was kann dein Vermieter denn jetzt für die von dir geschilderte Sachlage?

    Am besten er heuert ein paar Taliban an, die dir mittels Sprengstoff mit einem einzigen Knall ein wenig Ruhe verschaffen oder wie stellst du dir das vor?

    Du möchtest gerne deinen Vermieter für etwas abstrafen, wofür er nicht im Ansatz was kann, noch wenn alles behördlich genehmigt ist, etwas tun kann.

    In diesem Fall würde ich nun eigenmächtig die Miete um 100% kürzen, dann hat sich das Thema zumindest für den Vermieter ziemlich schnell erledigt.

    Gruß

    BHShuber

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