Wohnung behalten und untervermieten

  • Moin,

    ich habe mal eine Frage zu einem noch recht theoretischen Sachverhalt:

    Ich würde gerne in der nächsten Zeit mit meiner Freundin zusammenziehen, aus bestimmten Gründen (u.a. geniales Preis-Leistungs-Verhältnis) aber meine derzeitige Wohnung nicht unbedingt aufgeben. Wenn es meine Vermieterin zulässt, war meine Idee nun diese Wohnung an eine WG unterzuvermieten.

    Frage 1: Ist dies rechtlich überhaupt möglich und wenn ja, für wie lange?
    Frage 2: Ist dies auch mit Gewinn rechtlich. Sagen wir, ich zahle für Warmmiete, Strom, Gas, Telefon usw. ~ 600€. Darf ich diese dann für insgesamt 700€ oder 800€ an eine WG vermieten? Steuerlich ist klar, dass das angegeben werden muss. Die Frage ist, darf ich mit einer Untervermietung Geld verdienen?
    Frage 3: Vorrangig an Vermieter gerichtet. Ist sowas überhaupt sinnvoll? Möchte möglichst wenig Scherereien.

    Würde die Wohnung wirklich ungern aufgeben.
    Danke für die Hilfe schon einmal im Voraus.

  • Zitat

    Frage 1: Ist dies rechtlich überhaupt möglich und wenn ja, für wie lange?

    Ohne Zustimmung des Vermieters nicht. Die Dauer ist irrelevant.

    Zitat

    Frage 2: Ist dies auch mit Gewinn rechtlich. Sagen wir, ich zahle für Warmmiete, Strom, Gas, Telefon usw. ~ 600€. Darf ich diese dann für insgesamt 700€ oder 800€ an eine WG vermieten?

    So lange es kein Mietwucher ist, ja.

    Zitat

    Frage 3: Vorrangig an Vermieter gerichtet. Ist sowas überhaupt sinnvoll? Möchte möglichst wenig Scherereien.

    Die Frage solltest Du vorrangig dir selbst stellen.

    Scherereien sind u. U. Vorprogrammiert.

    Angenommen der Vermieter erteilt Dir die Erlaubnis, was ich stark bezweifel, die Wohnung komplett unterzuvermieten.

    Dann wärst Du weiterhin der Vertragspartner des Vermieters und ihm gegenüber für alles haftbar was deine Untermieter "verzapfen". Zum Beispiel wöchentliche lautstarke Partys, Schäden, Nichteinhaltung der sog. Kehrwoche und anderer mietvertraglicher Pflichten.

  • Hallo chester00,

    "Wenn es meine Vermieterin zulässt, war meine Idee nun diese Wohnung an eine WG unterzuvermieten."
    - Ist rechtlich nicht möglich, die gesamte Wohnung unterzuvermieten.

    "Ist dies rechtlich überhaupt möglich und wenn ja, für wie lange?"
    - Untervermietungen bedürfen zwingend der (schriftlichen) Zustimmung des Vermieters.

    "Ist dies auch mit Gewinn rechtlich. Sagen wir, ich zahle für Warmmiete, Strom, Gas, Telefon usw. ~ 600€. Darf ich diese dann für insgesamt 700€ oder 800€ an eine WG vermieten? Steuerlich ist klar, dass das angegeben werden muss. Die Frage ist, darf ich mit einer Untervermietung Geld verdienen?"
    - Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.

    "Vorrangig an Vermieter gerichtet. Ist sowas überhaupt sinnvoll? Möchte möglichst wenig Scherereien."
    - Wagnis...:eek:

  • Die Vermieterin muss gefragt werden und sie muss die Untervermietung als WG genehmigen. Das ist der erste Schritt, bevor man sich mit den weiteren Dingen beschäftigt. Man sollte natürlich wissen, dass man dann für allen Unsinn und alle Schäden, die die Mieter anrichten der Vermieterin gegenüber haftet.

  • Hallo chester,

    aus Erfahrung kann ich Dir sagen, vermieten an eine WG und "moeglichst wenig Scherereien" schliessen sich gegenseitig aus. Klar, man bekommt mehr Geld, wenn man an eine WG vermietet. Aber man hat dafuer auch einen erheblichen Mehraufwand und eben "Scherereien". Eine WG, die ohne jegliche Probleme laeuft ist ungefaehr so haeufig wie ein Jackpot im Lotto ;o)

    cu
    Guenni

  • Ok, aufgrund eurer Antworten und geteilten Erfahrungen werde ich wohl Abstand von der ganzen Idee nehmen.

    Dann muss ich mal schauen, ob ich mir den Spaß zweier Wohnungen leisten möchte...

  • Ok, aufgrund eurer Antworten und geteilten Erfahrungen werde ich wohl Abstand von der ganzen Idee nehmen.

    Dann muss ich mal schauen, ob ich mir den Spaß zweier Wohnungen leisten möchte...

    Hallo,

    das meine ich auch, denn zunächst wäre dein Vorhaben keine Untervermietung mehr, die beträfe nur einzelne Räume der Mietsache, was du da vorhast ist eine Gebrauchsüberlassung an Dritte und du kannst dir vorstellen, dass ein Vermieter von sowas hochbegeistert sein wird, zudem noch an eine WG.

    Selbst wenn der Vermieter das erlaubt, dann bist du ebenfalls Vermieter und möchtest dir diese Verantwortung nicht antun, jeder Scheiß bleibt erst mal an dir hängen, von der überdurchschnittlichen Abnutzung der Wohnung mal abgesehen, wäre das für dich auch kein bischen rentabel, denn der Vermieter könnte hier als Gegenleistung auch einen Mehrzuschlag auf die Miete erheben und dies als Grundlage für die Erlaubnis voraussetzen.

    Lass es lieber, dann sparst du dir viel Ärger.

    Gruß
    BHShuber

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