Hallo Huber,
was denn heute so grantelig? Du weißt doch ganz genau, dass in den allermeisten Fällen der Vermieter über die Betriebskosten den Mieter die Wohngebäudeversicherung bezahlen lässt.
Diese übernimmt in solchen Fällen regelmäßig auch den Mietausfall.
Warum soll es nun Anspruchdenken des Mieters sein, wenn der Mieter Leistungen aus einer Versicherung begehrt, die er ja selber bezahlt?
Gruß
Akkarin
Hallo Akkarin,
bin eigentlich gut drauf heute, allerdings bringt es mich derart auf die Palme, wenn jemand schon nach Mietminderung schreit bevor überhaupt der Vermieter von einem etwaigen Schaden informiert wurde.
Das so ein Brand, regelmäßig auch Vermieter ein wenig überfordern, daran denkt kein Mieter, schon gar mal daran denken, den Vermieter überhaupt zu informieren, sodass dieser eben bei der Wohngebäudeversicherung einen solchen Schaden anzeigen kann oder bei der Hausverwaltung die dann die Schadenanzeige weiterreicht.
Nein, da muss zu allererst eruiert werden was man alles verlangen kann, solche Mieter braucht das Land, da braucht man sich nicht wundern, warum es zwischen den Mietparteien immer wieder zu Rechtstreitigkeiten kommt.
Mit deiner Ausführung hast du natürlich Recht, es geht dann alles seinen Gang und der Mieter falls er sich denn entschließt mal jemanden von seinem Schaden zu unterrichten, wird entsprechend entschädigt.
Gruß
BHShuber