Hallo,
folgender Sachverhalt: ich besitze ein Mietobjekt. Der Mieter hat den Mietvertrag zum 31.12.2016 gekündigt. Seine geschiedene Frau lebt aber noch in dem Objekt. Sie haben gerichtlich eine Vereinbarung, dass sie das Objekt bis zum 30.11 ordnungsgemäß an mich übergeben muss. An diesem haben wir uns orientiert und ich möchte daher dieses Objekt gerne selber zu diesem Zeitpunkt beziehen. Habe mein jetztiges Objekt auch verkauft und stehe somit, ab diesem Zeitpunkt ohne Unterkunft da. Jetzt weigert sich die Dame laut des MIeters auszuziehen und ihm die persönlichen Sachen zu holen. Jetzt hat dieser zwar schon einen Rechtsantwalt eingeschaltet aber wie müssen wir jetzt weiter vorgehen?? Er hat nur geschrieben, wenn sie nicht auszieht dürfen wir die Miete vom Dezember von der Ablöse ( Küche, Gartenhäuschen) abziehen. Aber was geschieht dann weiterhin?
Was ist, wenn sie bis Dezember nicht auszieht? Hat der MIeter dann keine Verantwortugn mehre diese aus dem Haus zu bekommen? Müssen das dann wir mit der Räumungsklage machen? Was passiert mit den Kosten, die dadurch entstehen könnten? Kann man diese Ihr/Ihm gelten machen? Wir haben ihr schon ein Schreiben geschickt mit der Auforderung das Objekt bis zum 30.11 zu räumen und uns zu übergeben.Keine Antwort! Bin um Eure Ratschläge sehr dankbar.