Zeitmietvertrag von 2 Jahren vorzeitig kündigen ?

  • Hallo,

    ich habe eine wohnung gemietet nach der Trennung von meinem Partner (Zeitmietvertrag von 2 Jahren).

    ich wohne in der Wohnung erst seit 2 monaten, und musste feststellen, dass die Wohnung ( 48 qm) für mich und meine Tochter einfach zu klein ist.

    Ich bin der Vater, und betreue meine 1 Jährige Tochter 4 Tage die Woche.

    Jetzt wollte ich fragen welche Möglichkeiten oder Rechte ich habe so bald wie möglich aus dem Mietvertrag wieder heraus zu kommen.

    Hatte gelesen das Familien Zuwachs (wohnung zu klein) ein triftiger Grund sei...allerdings existiert meine Tochter ja schon länger :) ?
    Ich hätte auch genug Nachmieter die die Wohnung schon übernehmen würden.

    danke für Eure Mithilfe,
    LG Max

  • Hatte gelesen das Familien Zuwachs (wohnung zu klein) ein triftiger Grund sei...


    Hallo Max,
    wo hast Du das gelesen? Ich jedenfall (noch) nicht... - Hast Du schon mal mit dem VM gesprochen?

  • Bitte den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel im Vertrag oder die Seite, persönliche Daten unkenntlich gemacht, als Bild hochladen.

    Die zeitweise Betreuung deiner Tochter wäre kein Grund den Mietvertrag vorzeitig zu beenden.

    Übrigens kann ein Zeitmietvertrag gar nicht gekündigt werden. Jeden falls nicht fristgerecht.

    Zitat

    Ich hätte auch genug Nachmieter die die Wohnung schon übernehmen würden.

    So lange der Vermieter keinen davon akzeptiert ist das völlig irrelevant.

  • Zitat

    Jetzt wollte ich fragen welche Möglichkeiten oder Rechte ich habe so bald wie möglich aus dem Mietvertrag wieder heraus zu kommen.

    In Deiner Situation ist es Dir zuzumuten mit einem Kleinkind (1 Jahr), 4 Tage in der Woche, den Zeitmietvertrag einzuhalten. Hier bist Du auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen.

    Sonst würde ich Dir empfehlen nicht nur nach Deinen Rechten zu fragen, auch nach Deinen Pflichten.

  • Also ich stelle mich auch bei 2 Jährigem Kündigungsverzicht nicht quer, wenn abzusehen ist, das die Wohnung gut wieder zu vermieten ist. Evtl. könntest du dem Vermieter auch eine Kostenübernahme für die Suche anbieten. Besonders da du erst 2 Monate mietest wäre das wohl fair, denke ich.
    Aber frage doch einfach mal nach. Wie gesagt, wenn ich es vermeiden kann, warum dann Ärger aufkommen lassen, meine Meinung.

  • leider stellt sich der vermieter quer, da er mich aus irgendeinem grund nicht leiden kann ?
    gerne lade ich hier mal meinen mietvertrag hoch....

    mein anwalt meinte, das es immer eine möglichkeit gibt aus einem mietvertrag rauszukommen, indem man z.B. einfach keine miete mehr zahlt. ist zwar nicht die feinste art und weise aber eine Möglichkeit meinte er....würde für mich aber nur die letzte möglichkeit sein.

  • Das können wir sicherlich auch drauf an was es dir Wert wäre. Zum Beispiel ein bis 2 Mieten als Abfindung zu bezahlen?

    Das andere zu Szenario ist etwas heikel? Aber es käme wie soft oft darauf an.....

  • leider stellt sich der vermieter quer, da er mich aus irgendeinem grund nicht leiden kann ?
    gerne lade ich hier mal meinen mietvertrag hoch....

    mein anwalt meinte, das es immer eine möglichkeit gibt aus einem mietvertrag rauszukommen, indem man z.B. einfach keine miete mehr zahlt. ist zwar nicht die feinste art und weise aber eine Möglichkeit meinte er....würde für mich aber nur die letzte möglichkeit sein.


    Dem "cleveren" Anwalt ist hoffentlich bewusst, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, sofort bei Erreichen des minimal dafür erforderlichen Mietrückstands zu kündigen...

  • leider stellt sich der vermieter quer, da er mich aus irgendeinem grund nicht leiden kann ?
    gerne lade ich hier mal meinen mietvertrag hoch....

    mein anwalt meinte, das es immer eine möglichkeit gibt aus einem mietvertrag rauszukommen, indem man z.B. einfach keine miete mehr zahlt. ist zwar nicht die feinste art und weise aber eine Möglichkeit meinte er....würde für mich aber nur die letzte möglichkeit sein.

    Hallo,

    bei so einer Ansicht eines Juristen, würde ich diesen sofort feuern!

    Wenn er schon ratlos ist, dann soll er dich bitte keinen solchen Unfug daherreden, geht´s eigentlich noch, wo hast du diesen Wald- und Wiesenadvokaten her?

    Zudem wirst du hier sicher keine Anleitung bekommen, wie du dich aus eigener Verantwortung geschlossenem Mietvertrag auf Zeit wieder rausschleichen kannst.

    Aber mach mal was der Anwalt sagt, den kannst du dann gleich mit einem anderen Anwalt verklagen, denn auch ein Anwalt haftet für falsche Beratung, lass dir das aber schriftlich geben.

    Gruß
    BHShuber

  • leider stellt sich der vermieter quer, da er mich aus irgendeinem grund nicht leiden kann ?
    gerne lade ich hier mal meinen mietvertrag hoch....

    mein anwalt meinte, das es immer eine möglichkeit gibt aus einem mietvertrag rauszukommen, indem man z.B. einfach keine miete mehr zahlt. ist zwar nicht die feinste art und weise aber eine Möglichkeit meinte er....würde für mich aber nur die letzte möglichkeit sein.

    Na ja, ich meine nur mal als gewagte These, evtl. könnte man ja auch einfach seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen? Es soll Leute geben, die halten sich an geschlossenen Verträge, habe ich mir sagen lassen.
    Übrigens, nur weil du keine Miete mehr zahlst, bedeutet das nicht, das du aus dem Vertrag raus kommst. Speziel wenn dich der Vermieter nicht leiden kann, wird er im Zweifel wohl den längeren Atem haben als du, und eine Kündigung ist auch nicht Vorschrift. Der kann dich auch einfach auf Zahlung verklagen, und dann zahlst du nicht nur die Miete sondern auch sämtlich Kosten.
    Insofern wäre es wohl klüger auch eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken.


  • mein anwalt meinte, das es immer eine möglichkeit gibt aus einem mietvertrag rauszukommen, indem man z.B. einfach keine miete mehr zahlt.

    Frage den oberschlauen Anwalt ob er dann auch die Kosten einer möglichen Schadensersatzklage des Vermieters zahlt.:mad:

    Außerdem muß einer Vermieter nicht wegen Mietrückstand kündigen.

  • Dem "cleveren" Anwalt ist hoffentlich bewusst, dass der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, sofort bei Erreichen des minimal dafür erforderlichen Mietrückstands zu kündigen...


    Und dem "cleveren" Anwalt ist es auch völlig egal, in welche Probleme sein Mandant kommen könnte - sein Honorar bekommt er sowieso...:p - "leider ist das Gericht nicht unseren Argumenten gefolgt"...

  • Und dem "cleveren" Anwalt ist es auch völlig egal, in welche Probleme sein Mandant kommen könnte - sein Honorar bekommt er sowieso...:p - "leider ist das Gericht nicht unseren Argumenten gefolgt"...

    Ich glaube, Du magst diese Spezies so gerne wie ich....

  • danke für die antworten...

    eine weitere möglichkeit wäre die wohnung unterzuvermieten, der vermieter muss zwar zustimmen braucht aber einen sehr guten grund mit das verbieten zu können hörte ich ?

  • Hallo max_cluba,

    auch das ist bestenfalls eine Halbwahrheit. Der Vermieter kann die Untervermietung eines Teils der Wohnung nicht ohne Weiteres verbieten. Aber auch nur dann, wenn der Grund fuer die Untervermietung nach Anmietung entstanden ist. Was bei Dir eher schwer zu begruenden waere. Die Untervermietung der kompletten Wohnung kann er jederzeit verbieten.

    cu
    Guenni

  • eine weitere möglichkeit wäre die wohnung unterzuvermieten?

    Hat dir das auch der sog. Anwalt geraten? Wenn ja, schick ihn in die Wüste!

    Poste doch endlich den exakten Inhalt der Klausel mit der 2jährigen Vertragsbindung.

  • Poste doch endlich den exakten Inhalt der Klausel mit der 2jährigen Vertragsbindung.


    Einen Schokotaler darauf, dass das in Wirklichkeit kein Zeitmietvertrag ist, sondern ein Kündigungsverzicht. Wer hält dagegen?

  • Einen Schokotaler darauf, dass das in Wirklichkeit kein Zeitmietvertrag ist, sondern ein Kündigungsverzicht. Wer hält dagegen?


    Ich nicht, so wird es wahrscheinlich sein.

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