Es ist über Nacht der Zulaufschlauch zum Wasserhahn in der Küche geplatzt. Sprich es gab einen Tropischen Regenguss der die halbe ( ja wörtlich ungefähr die halbe ) Wohnung unter Wasser gesetzt hat. Wasserstand ca. 1 cm pi mal Daumen. Es wurde natürlich nach dem entsetzten aufstehen sofort Wasser abgedreht und gemeldet. Entsprechend ist die zuständigkeits und Schuldfrage sofort geklärt werden.
Hallo,
Haftpflicht oder Hausrat, die Hausratversicherung wird keine Haftpflichtigkeiten gegebüber dritten erstatten so denke ich verwechselst du hier etwas.
Zum Thema Haftpflicht hast du sog. subsidiärschutz, d. h. unberechtigte Forderungen werden die im Rahmen eines Rechtschutzes abgewehrt, genau hier denke ich liegt der Hase im Pfeffer, bezüglich der überzogenen Rechnung.
Mach dir klar, dass der Vermieter verpflichtet ist die Wohnung egal wer was verschuldet hat, in vertragsgemäßen Zustand zu versetzen hat um diese Verpflichtung kommt er nicht herum, wenn dann ein Gutachter feststellt, dass die Wohnung zur Widerherstellung geräumt werden muss, dann kannst du dich nur mäßig dagegen wehren, insofern der Vermieter die Unterbringung der Möbel und der Personen zu tragen hat.
Die Querelen zwischen den Versicherungsunternehmen werden noch zunehmen, die Gebäudeversicherung und deine Haftpflichtversicherung werden noch eine Zeit lang untereinander streiten, was dir jetzt aber nicht weiterhilft.
Das Thema ist so prekär, dass ich dir nur raten kann, dir selbst einen Anwalt in dieser Sache zu nehmen oder vorab schon mal mit deiner Haftpflichtversicherung sprechen ob die einen stellen.
Gruß
BHShuber