Beiträge von BHShuber

    Ja, mit der Vorauszahlung würde ich akzeptieren...gar keine Frage.
    Nur ist es rechtens, wenn die Kosten sich nachher wirklich auf 34€ belaufen obwohl 15€ laut Vertrag vereinbart waren?

    Was würdet ihr tun?
    Zahlen oder erstmal abwarten ?

    Hallo,

    ich würde der Hausverwaltung mitteilen, dass die Forderung nach erhöhter Vorauszahlung für Nebenkosten nicht mietvertraglich vereinbart ist ebenso strittig die Höhe der Vorauszahlung und der Verwalter möchte doch bitte in die Verträge blicken bevor er sich auf dünnes Eis begibt.

    Zudem würde ich einmal die Frage stellen, wenn die Hausverwaltung die Interessen des Vermieter vertritt in welcher Form sie hierüber einen Nachweis bringen kann, ich gehe nicht davon aus, dass der Mietvertrag zwischen Mieter und Hausverwaltung geschlossen wurde.


    Gruß
    BHShuber

    Ja, auch “bestimmt 5mal“? Das ist im Beitrag 34 genannt worden, dann erneut in dem Beitrag 35. Zuvor nur mehr als fragwürdige Angaben und nie konkrete Antworten, dazu habe ich mich weiter oben aber schon geäußert. Hör auch auf, alte Beiträge auszugraben. Hinterher klickst Du wieder auf “Verbergen“ und rufst um Hilfe, da Du angeblich nichts lesen kannst.

    Hallo,

    so sehe ICH das auch!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo Huber,

    liest du diesen Thread nur selektiv? Der VM hat im MV den Empfang der Kaution quittiert. Die Te hat somit den Nachweis, und das seit mehreren Seiten.
    Gruß
    Akkarin

    Halloooo,

    wo denn?

    Genau dieser Antwort ob er eine Quittung hat für das Entrichten der Kaution in Bar weicht der TE in nunmehr tausend gefühlten Beiträgen aus.

    Dass der TE den Vermieter auffordert eine Kaution anzulegen ist kein Nachweis dafür, dass hier überhaupt eine Zahlung vonstatten ging.

    Gruß
    BHShuber

    Gruß
    BHShuber

    Es geht nicht darum, persönlich eins auszuwischen sondern um Schadensbegrenzung. Wenn er mir wegen Kleinigkeiten versucht Geld wegzunehmen, versuche ich mir, das wiederzuholen, indem ich die kleinen Fehler bei ihm suche. Was ist daran kein Mietrecht?

    Wenn ich die Schriftform bei der Kündigung nicht einhalte, braucht sich der Vermieter z. B. nicht an die Kündigung halten – warum sollte ich mich also an eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung halten müssen?

    Hallo,

    fehlerhaft in diesem Fall ist eigenes subjektives Empfinden, bzw. Wunschdenken, die Abrechnung ist auch ohne Erstellungsdatum wirksam, denn das ist scheißegal wann der Vermieter diese erstellt, wichtig ist, wann wurde diese Zugestellt und ob das rechtzeitig war.

    Lass mich raten, du muss noch was nachzahlen?

    Ob diese Abrechnung fehlerhaft ist, ist hier nicht nachzuvollziehen, das könnte man mutmaßen, wenn man die Abrechnung vorliegen hätte.

    Gruß
    BHShuber

    Ja, Einwohnermeldeamt wäre, wenn man denn so ohne weiteres die Auskunft bekommt, die vermutlich einfachste Lösung.

    Rechtsanwalt will ich noch vermeiden.

    Ich rufe das Amt mal an und erkundige mich!

    Hallo,

    warum willst du den Anwalt vermeiden, weil du mit den Kosten in Vorleistung gehen muss, ganz offen, du bist Vermieter, der doppelt geprellt wurde, also verhalte dich auch wie ein Vermieter.

    Es ist einem Anwalt ein Leichtes über eine Abfrage bei Behörden den Wohnort des Mieters herauszufinden hier kommt dir zugute, dass der nächsten Vermieter dem Mieter eine sog. Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei Meldebehörden ausstellen muss, es sei denn er hat sich nirgends angemeldet, dann wäre das ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz.

    Gruß
    BHShuber

    Dennoch haben wir alle ein schreiben bekommen, in dem steht das ab nächsten Monat die Nebenkosten um 35€ erhöht werden.

    Hallo,

    nicht wie du selber schreibst die Nebenkosten, sondern die Vorauszahlung auf die Nebenkosten die dann nach dem Abrechnungszeitraum mit den tatsächlich angefallenen Betriebskosten verrechnet werden.

    Streitfrage ist der Ansatz der nicht erfolgten Abmahnung lt. Passus im Mietvertrag.

    Gruß
    BHShuber

    Mündliche, nicht belegbare Zusagen sind aber eben in den meisten Fällen, mindestens vor Gericht, genau nicht bindend, das sollte dir klar sein.

    Hallo,

    richtig und genau hier ist die Krux versteckt, es handelt sich um eine mündliche Zusage dessen Inhalt nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, der Vermieter könnte nun die Behauptung aufstellen, bzw. den Satz ergänzen mit es wurde kurzzeitig erlaubt, dann hat man die A-Karte.

    Die Gefahr ist nicht unerheblich, dass nachdem was bisher bereits geschehen ist, die Gunst des Vermieters auf gleich Null sinken wird und er jegliche Möglichkeit, bzw. Ansatz für eine Kündigung wahrnehmen wird.

    Man muss jetzt überlegen was man für wichtiger hält, das Abstellen der genannten Gegenstände oder das Mietverhältnis zu riskieren.

    Gruß
    BHShuber

    Meines Erachtens nach scheint "Banane" alleine hier in der Lage zu sein zu lesen!

    Ich habe es bestimmt 5 mal beantwortet. Hier im Internet könnt ihr leider nicht viel tun als dem einfach zu glauben wenn ich in 5 Antworten schreibe das der Vermieter uns im Mietvertrag unterschrieben hat die 1800€ in Bar bekommen zu haben!

    Die Art wie ihr einen hier anmacht ist nicht mehr feierlich. Da hat doch kein Mensch mehr lust sich Hilfe zu holen oder eine frage zu stellen wenn man so unfreundlich angegiftet wird.

    Ich werde dazu jetzt auch nichts mehr sagen, ich wurde genug als fake, Lügner und was weis ich hingestellt. Ich weis mittlerweile das ich im recht bin :)

    Hallo,

    ja weil er schreibt was du gerne lesen willst.

    Eine Aufforderung, dass der Vermieter eine Kaution anzulegen hat und dies zu bestätigen, bestätigt nicht und zwar in keinster Weise, dass die Kaution überhaupt bezahlt wurde, der Vermieter kann die Behauptung aufstellen, dass dies nicht der Fall ist und der Mieter kann es nicht beweisen.

    So und wie bist du jetzt im Recht?

    Ein Richter wird dich genau das fragen und es reicht nicht im Ansatz, dass du eine Behauptung aufstellst, die du nicht beweisen kannst!

    Das hat nichts damit zu tun, dass du es vielleicht wirklich getan hast, doch zeigt die Erfahrung, dass nur was man zweifelsfrei nachweisen kann vor Gericht, Bestand hat und das wird dir das Genick brechen bei diesem Vermieter.

    Gruß
    BHShuber

    Doch: Uns ist laut Mietvertrag 1 PKW Stellplatz und die Mitbenutzung des Gartens gestattet.
    Und ferner mündlich, daß wir Kinderwägen und Fahrräder in der Garage abstellen dürfen.
    Von Gerümpel kann keine Rede sein. Da kein Platz ist sie woanders hinzustellen, kann mir
    doch nicht zugemutet werden die Fahrräder zu verkaufen? Ein Gehweg ist auch nicht vorhanden
    vorm Haus da das Grundstück direkt an die Strasse grenzt. Weiterhin kam die Abmahnung in
    einem Brief (sprich dieser Tatbestand und eben derr, daß wir plötzlich und unerwartet Schimmel
    an den Wänden haben die nicht durch uns verschuldet - von daher habe ich einen neuen Thread eröffnet) .

    Hallo,

    handelt es sich hierbei um einen Einzel-Sammel-Tiefgarage das wäre wichtig zu wissen?

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    Wir sind vor kurzem umgezogen und haben mündlich zugesagt bekommen, daß wir unsere "Sachen" inkl. Fahrräder in der Sammelgarage (ohne etwaige Fluchtwege zu verstellen) unterstellen können..

    Hallo,

    was fällt dir dabei auf?

    Da eben dieser Raum nicht Bestandteil der Mietsache ist und es über Nutzungsrechte keinerlei beweisbare Aussage gibt, seid ihr gut beraten, der Aufforderung des Vermieters nachzukommen.

    Zum Anwalt ist er wohl gerannt weil er befürchtete, dass genau diese Reaktion von Seiten des Mieters kommen wird, wie er die Forderung an den Mieter heranträgt, ist alleine seine Sache, solange der Mieter nicht für den Anwalt zahlen muss, dann müsste man die Verhältnismäßigkeit der Mittel anzweifeln.

    Da nun schon der zweite Fall einer Abmahnung bei dir vorliegt, Schimmel und Gerümpel würde ich mal mein eigenes Verhalten auf den Prüfstand stellen, das geht sicher nicht mehr lange gut, vielleicht möchte der Vermieter ja einen unliebsamen Mieter loswerden.

    Gruß
    BHShuber

    Ich bin Mitglied im Mieterschutzbund und scheine einen ...nennen wir es mal überforderten Sachbearbeiter zu haben.
    Dieser riet uns, den Schimmel wie vom Vermieter gefordert , mit Alkohol wegzuwischen (Beweise vernichten?) und uns "still" zu verhalten. Mein Sohn ist <2J alt.
    Da kaum davon auszugehen ist, daß sich die Symptomatik zum Positiven hin ändert, frage ich mich, wie es zu einer solchen Aussage seitens des MS kommen kann. Es kann nicht hingenommen werden, daß Kinder hier mutwillig und wider besseren Wissens krank gemacht werden nur vor dem Hintergrund, daß der MS vermutlich Kosten einsparen will.

    Hallo,

    mit Alkohol wegwischen bring gleich null und das dauerhaft.

    Zunächst, ist es nicht besorgniserregend, dass man eine Abmahnung bekommen hat, besorgniserregend ist die Tatsache, dass Schimmel in der Wohnung ist.

    Leider kann man aus der Ferne hier keinen vernünftige Rat geben, wenn es sich um kleinere Stellen handelt, wäre ein Schimmelvernichter aufzubringen, dann die Farbe abkratzen und mit fungizider Farbe wieder drüberstreichen einmal ein Anfang.

    Mach doch mal ein paar Bilder davon und stell die rein.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo geplagte Gemeinde,

    Gibt es eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht OHNE Wartezeit ?
    Ich habe von meinem Vermieter eine Abmahnung wegen einer Lapalie erhalten und weiterhin wird mir
    vorgeworfen dem Schmimmelbefall Vorschub zu leisten durch "falsches Lüften".
    Gilt weiterhin die 3Monatsfrist diverser Versicherungen ab Zustellung der Abmahnung oder erst ab
    Anordnung eines Beweislastverfahrens ?

    Danke,
    Ingo

    Hallo,

    nein, das gibt es leider nicht.

    Die Abmahnung wenn den unberechtigt, bzw. den Inhalt des Abmahnung hat der Vermieter zu beweisen.

    Somit ist bisher noch nicht wirklich irgendetwas passiert, worüber man sich aufregen muss, der Mieter könnte eine Stellungnahme zur Abmahnung verfassen und dem Vermieter zukommen lassen, lies das hier:

    https://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/z…htsschutz/7852/

    Gruß
    BHShuber

    Ich kenne den Sachverhalt so: Sollte im laufenden Mietverhältnis ein Schaden in der Wohnung entstehen, den der Mieter beweisbar verursacht hat, z.B. eine große Fensterscheibe eingeschlagen hat, so darf der VM für die Schadensbehebung die Kaution verwenden. Diese muss der M. unverzüglich wieder auffüllen. Hier kann man mit der Schadensregulierung nicht bis zum Auszug warten, und keiner wird dem VM zumuten die Kosten bis zum Auszug - nach 5 Jahren- vorzustrecken.

    Man muss also schon recht genau hinsehen in Bezug auf Kaution etc.

    Hallo,

    dem ist aber nicht einmal im Ansatz so, lies doch mal die Beiträge und wenn dir dazu nichts einfällt, dann schreib auch nichts, was bitte genau soll das jetzt dem Fragesteller helfen?

    Gruß
    BHShuber

    PHP

    Dass eine Kaution von den Mietern entrichtet wurde ist hier schon durchgedrungen. Der VM liess erkennen, dass er die Kaution nicht angelegt hat. Demzufolge ist der M.berechtigt die Miete entsprechend einzubehalten.
    Hier liegt doch der Fehler beim VM. und der Staatsanwalt hätte sich in diesem Fall um den VM zu kümmern.

    Hallo,

    du hast aber noch nicht bemerkt, dass es für die Übergabe der Kaution keinen Nachweis gibt und der TE diese Frage zu beantworten nicht in der Lage ist oder nicht will.

    Was bei dir so alles durchdringt, leider meist das Falsche.

    Gruß
    BHShuber

    Guten Tag zusammen ich benötige mal Hilfe.

    folgende Situation: ich bin beruflich länger unterwegs und kann aus diesem Grund meine Wohnung nicht heizen, jetzt möchte meine Vermieterin das in die Wohnung ein Elektronischer Heizlüfter gestellt wird, weil sie angst hat das die Wasser-Leitungen einfrieren.
    zur Wohnung ist zu sagen das sie schon ein paar Jahre alt ist und die Leitungen im Mauerwerk liegen und das Gebäude nicht sehr gedämmt ist. zum heizen selber habe ich einen Kamine, den aber die Vermieter nicht regelmäßig für mich an machen können.

    jetzt meine frage wenn meine Vermieterin den Heizlüfter in die Wohnung stellen will wer muss dann die kosten für den gebrauch zahlen ?

    wäre nett wenn ihr mir da helfen könntet.


    mit freundlichen Grüßen AikonRed

    Hallo,

    schön dass es Regeln gibt, da braucht man kein Hirn mehr und hält sich Obrigkeitsfürchtig genauestens daran.

    Die Regel besagt, ganz einfach, der Mieter hat für ausreichend Beheizung der Mieträume zu sorgen, kann er das nicht selber, dann muss er jemanden damit beauftragen, der das für ihn erledigt.

    Einfache Regel, dabei braucht man nicht mal das Hirn warmlaufen lassen, nicht wahr?

    Gruß
    BHShuber

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