Adresse für NK nicht bekannt

  • Moin!

    Ich brauche mal Hilfe bei einer NK Abrechnung für den ehemaligen Mieter. Es ergibt sich eine Forderung meinerseits, der Mieter hat aber die neue Adresse nicht mitteilen wollen und die Kaution ist leider auch nicht mehr vorhanden (aufgrund unberechtigten Abwohnens selbiger).

    Die Abrechnung hatte ich dem Anwalt des Exmieters auf dessen Wunsch geschickt, der reagiert aber nicht. Wie komme ich nun an die Adresse um ggf, direkt Kontakt aufzunehmen oder andere Maßnahmen zu ergreifen?

    Ist der Gang zur Polizei eine Option?

    Danke
    Sky

  • Ja, Einwohnermeldeamt wäre, wenn man denn so ohne weiteres die Auskunft bekommt, die vermutlich einfachste Lösung.

    Rechtsanwalt will ich noch vermeiden.

    Ich rufe das Amt mal an und erkundige mich!

  • Ja, Einwohnermeldeamt wäre, wenn man denn so ohne weiteres die Auskunft bekommt, die vermutlich einfachste Lösung.

    Als Vermieter bekommt man die sicher. Mietvertrag als Nachweis vorlegen. Und wenn Du auch der Eigentümer bist, den Grundbuchauszug.

  • Ja, Einwohnermeldeamt wäre, wenn man denn so ohne weiteres die Auskunft bekommt, die vermutlich einfachste Lösung.

    Rechtsanwalt will ich noch vermeiden.

    Ich rufe das Amt mal an und erkundige mich!

    Hallo,

    warum willst du den Anwalt vermeiden, weil du mit den Kosten in Vorleistung gehen muss, ganz offen, du bist Vermieter, der doppelt geprellt wurde, also verhalte dich auch wie ein Vermieter.

    Es ist einem Anwalt ein Leichtes über eine Abfrage bei Behörden den Wohnort des Mieters herauszufinden hier kommt dir zugute, dass der nächsten Vermieter dem Mieter eine sog. Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei Meldebehörden ausstellen muss, es sei denn er hat sich nirgends angemeldet, dann wäre das ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz.

    Gruß
    BHShuber

  • Moin!

    Ein Anruf beim zuständigen Einwohnermeldeamt hat gezeigt, dass wir als Vermieter mit berechtigtem Grund ohne weiteres gegen eine Gebühr die neue Adresse bekommen werden.

    So werde ich dann mal direkt den ehemaligen Mieter anschreiben und im Klärung bitten. Natürlich ginge das auch über meinen Anwalt. Aber dadurch entstehen Kosten, die ich zumindest auf meiner Seite (noch) vermeiden möchte.

    Jetzt erkundige ich mich noch mal welche Frist ich setzen muss damit die Abrechnung anerkannt ist und bis wann das Geld bei mir sein muss.

    Ich freu mich :)

    Grüße
    Sky


  • Jetzt erkundige ich mich noch mal welche Frist ich setzen muss damit die Abrechnung anerkannt ist und bis wann das Geld bei mir sein muss.


    Setze am besten eine Zahlungsfrist von 30 Tagen wie z.B. unter seriösen Kaufleuten üblich. Aber auch ohne diese Frist, wäre die Nachzahlung fällig. Schicke die Abrechnung aber unbedingt per Einwurfeinschreiben.

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