Beiträge von BHShuber

    Paulchen Müller: Ja, damals ergab sich aber nichts weiter. Und jetzt ist die neue Info: Gradtagszahlentabelle.

    Hallo,

    und hier nochmal der Hinweis, wenn der Vermieter es versäumt hat oder eine Ablesung in deinem Fall nicht möglich war, kann er auf die Gradtagstabelle zurückgreifen, allerdings steht dem Mieter ein pauschaler Abzug in Höhe von 15% der Heizkosten zu.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo an alle,

    mein Vermieter hat eine Mieterhöhung verlangt und dies mit drei Vergleichswohnungen begründet. In dem Schreiben war ordnungsgemäß auf ein Mietspiegelfeld als Vergleich angegeben. Da ich bereits mehr bezahle als in dem Mietspiegelfeld angegeben, habe ich dem Mieterhöhungsverlangen nicht zugestimmt. Mein Vermieter hat daraufhin Klage auf Zustimmung eingereicht und diese zunächst mit falschen Behauptungen begründet (Terasse über 12 qm, Schallschutzfenster etc.). Auf meinen Widerspruch hin hat der Vermieter zugegeben, dass dies falsch war, hat aber nun folgende Begründung angegeben: Das Mietspiegelfeld, das er im Mieterhöhungsverlangen selbst angegeben hatte, sei nicht zutreffend, da das Haus aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen nicht als Altbau (1919) einzustufen sei, sondern als Neubau (2013). Das entsprechende Mietspiegelfeld für einen Neubau aus dem Jahr 2013 ist leer, womit die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen ermittelt werden muss.

    Ich sehe diese Begründung ein und erwäge daher, dem Mieterhöhungsverlangen nun zuzustimmen. Ich sehe allerdings nicht ein, die bisherigen Verfahrenskosten zu tragen (für das schriftliche Vorverfahren, die mündliche Verhandlung war noch nicht). Es war für mich nicht ersichtlich, dass die Wohnung als Neubau einzuordnen ist und der Vermieter hat selbst im Mieterhöhungsverlangen das Baujahr 1919 angegeben und die Baumaßnahmen aus dem Jahr 2013 mit keinem Wort erwähnt. Ich bin somit der Meinung, dass ich nichts dafür kann, dass der Vermieter klagen musste. Der Vermieter hat im Mieterhöhungsverlangen selbst das Mietspiegelfeld falsch benannt und die Informationen zu den Baumaßnahmen lagen mir nicht innerhalb der Zustimmungsfrist vor.

    Wie gehe ich nun am besten vor? Wäre es gerechtfertigt, der Mieterhöhung zuzustimmen, aber ausdrücklich eine Übernahme der Prozesskosten abzulehnen?

    Hallo,

    nach deiner Ausführung trifft den Vermieter das Verschulden für die falsch angegebenen Gegebenheiten, aus diesem Fehler heraus, sollte sich ergeben, dass er die Verfahrenskosten selber zahlt.

    Aber, das wird er nicht freiwillig machen, nun kann man das auch nach Berichtigung durchstreiten oder nachgeben, wozu du ja auch bereit bist, allerdings mit Einschränkung.

    Die Frage ist wir möchte man das durchsetzen?

    Jurist hinzuziehen?
    Gütliche Einigung mit dem Vermieter erzielen?
    Gerichtlich durchfechten, Urteil mit Kostenfestsetzung?

    Ein Gespräch hilft immer und wenn nicht, dann kann der Vermieter es auch anders haben, lieber eine Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.

    Gruß
    BHShuber

    Okay, vielen Dank schonmal dafür. Wie verhalte ich mich nun am besten wenn ich selbst entscheiden will, wer mein Mitbewohner wird? Oder sitzt der Vermieter am längeren Hebel und ich kann nichts dagegen tun?

    Hallo,

    das der Mietvertrag nur von beiden Hauptmietern gekündigt werden kann hast du ja schon gelesen, doch hat der 2.te Hauptmieter durchaus die Möglichkeit die Kündigung der Mietsache gerichtlich durchsetzen zu lassen.

    http://www.mietrecht.org/kuendigung/kue…-mietvertrages/

    So, nun hast du aber alle Karten in der Hand, d. h. man könnte als Hauptmieter den anderen Hauptmieter von seinem Leid befreien, mit der Vereinbarung, dass man alleiniger Hauptmieter bleibt, wenn der Vermieter hier mitspielt, dann kannst du dir einen Untermieter suchen, der dir zu Nase steht und fertig ist die Laube.

    Gruß
    BHShuber

    Ich hatte 2011 eine Nebenkostenabrechnung nicht erhalten. Deshalb habe ich im Jahr 2015 ca. 5x 130 Eur von den Vorauszahlungen zurückgehalten.
    Nun habe ich die Abrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Dort verlangt man nun die 5x 130 Eur nach. Es wird einfach so getan als wenn die Vorauszahlungen für diesen Zeitraum ausgeblieben wären.

    Muß ich nun die zurückbehaltenen Vorauszahlungen trotzdem nachzahlen obwohl der Anspruch für die Nebenkostenabrechnung 2011 mittlerweile verjährt ist?

    Hallo,

    differenziert betrachtet, schuldest du aus dem mietvertraglichem Verhältnis zu Vermieter die Vorauszahlung für Neben- Betriebs- und Heizkosten, du hast allerdings das Recht, diese Vorauszahlung zurück zu halten, die Betonung liegt auf die Zurückhaltung.

    Jetzt kommt es darauf an, denn verjähren können nur die Forderungen die sich aus der Abrechnung ergeben, die Abrechnung selbst verjährt nie, lediglich und zwar in beide Richtungen das Guthaben und die Nachforderung.

    Hat der Vermieter nun eine Abrechnung für 2011 nachgeliefert, dann schuldet der Mieter auch die Vorauszahlung.

    Nun kommt es im wesentlichen darauf an ob der Vermieter die Abrechnung für 2011 nachgeliefert hat, denn dann kann er die Vorauszahlungen der 5 Monate, weil mietvertraglich geschuldet nachfordern.

    Hat er keine Abrechnung für 2011 nachgeliefert, dann kann er mit dem Ofenrohr ins Gebirge schaun, die Forderung wird erst wirksam, wenn er die fehlende Abrechnung erstellt und dem Mieter zustellt.

    Hier lesen:

    http://www.urteile-mietrecht.net/Miete51.html

    Gruß
    BHShuber

    Danke BHShuber! Die anderen Links haben mir im konkreten Fall wirklich nichts gebracht. Ihre hinterlegte Kaution ist relativ niedrig. werde dem vermieter anbieten, statt der noch fälligen mieten, diese zu behalten, wenn sie einverstanden ist. Ist im Zweifel auch für den Vermieter günstiger.

    Hallo,

    wenn sich der Vermieter darauf einlässt, hat man sich Ruhe erkauft.

    Lässt sich der Vermieter nicht darauf ein, dann muss man eben überlegen, wie weit will man gehen um seine Ansprüche durchzusetzen.

    In diesem Sinne, gutes Gelingen und einen guten Rutsch!

    Gruß
    BHShuber

    Liebe Mitleser, ich hoffe hier Rat zu finden:


    Kann sie jetzt, nachdem schon gekündigt ist, die Miete mindern? Ich finde dazu nichts konkretes im Netz.

    Vielen Dank und guten Rutsch

    Hallo,

    jaein, denn eine rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich, möglich ist nur eine Mietminderung für den Rest der Kündigungsfrist bis zum Mietende.

    ABER, der Vermieter hat noch eine Kaution, aus der wird er sich bedienen um den Mietrückstand zu begleichen, soll heißen, in jedem Fall wird es hier zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen wenn nur einer der beiden Parteien auf sein Recht beharrt!

    Ich empfehle hier einen Fachanwalt für Mietrecht ins Boot zu holen um eventuelle Ansprüche sowohl Mietminderung als auch die hinterlegte Kaution nicht zu gefährden, durchzusetzen.

    Nachdem der Vermieter eine vermutete und durch Gutachten bestätigte Belastung durch Schadstoffe jetzt immer noch verneint, kannst du dich wirklich drauf einstellen, dass das Vorhaben der Mietminderung und was sonst noch kommen mag, nicht ohne Auseinandersetzung mit dem Vermieter vonstatten gehen wird.

    Da hilft ein wahlloses posten von verschiedensten Informationen, die dem Sachverhalt keineswegs dienlich sind meines Vorschreibers gar nix!

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    wir haben zum 1. August 2016 eine Wohnung angemietet (Erstbezug eines Neubaus):

    Kaltmiete: 1.000 €
    Nebenkosten: 120 €
    Stellplatz: 100 €

    Bis heute können wir den Stellplatz nicht nutzen, da es nach Aussage des Vermieters Mängel beim Brandschutz in der Tiefgarage gibt und die Garage durch die Behörden nicht freigegeben wird.

    Die 100 € für den Stellplatz zahlen wir natürlich bislang nicht.

    Hinzu kommt, dass die Parksituation im Umfeld des Hauses sehr angespannt ist und man nun auch gerne mal in einer Entfernung von 100 Metern parken muss.
    Mich würde jetzt interessieren, ob ich die Wohnungsmiete zusätzlich kürzen kann, da dieser Umstand meiner Meinung nach ein wesentlicher Mangel ist. Eine Wohnung in Innenstadtlage ist ohne Stellplatz meiner Meinung nach einfach nicht so viel wert wie mit einem Stellplatz.

    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo,

    das ist ja ein starkes Stück, was da an Lebenszeit drauf geht für die Parkplatzsuche ist unbezahlbar.

    Dem Vermieter sollte man eins auswischen und 100% der Miete mindern, spätestens nach 2 Monaten hat sich das dann erledigt mit dem Ärgernis.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo erstmal,
    ich bin neu, und hätte heute direkt eine Frage. Und zwar geht es darum, dass mein Sohn eine Wohnung anmieten möchte. Zu der Kaution in Höhe von 2 Monatswarmmieten möchte der Vermieter eine Bürgschaft haben.
    Zum einen weiß ich das es eigentlich unüblich ist, und er es vom Gesetzt her nicht verlangen darf, aber es ist nun mal
    Fakt, und hilft nichts.
    Da ich selbst Alleinverdienerin bin, und und selbst meine Miete und weiteren laufenden Kosten habe, möchte ich gerne eine Art Höchstbürgschaft machen. Ich habe hier einmal ein schreiben verfasst, und wollte fragen, ob es so juristisch korrekt ist?

    LG und danke schonmal

    Absender Bürge:
    Vorname, Nachname,
    Adresse
    Empfänger Vermieter:
    Name, Adresse
    Betreff: Bürgschaft
    Datum: …
    Sehr geehrter Vermieter,
    hiermit übernehme ich, Name des Bürgen, für Ihren Mieter:
    Name und Adresse des Mieters,
    die von Ihnen geforderte Mietbürgschaft.
    Diese Mietbürgschaft dient zur Absicherung eventueller Forderung aus dem mit Ihrem Mieter abgeschlossenen Mietvertrag für die Wohnung (Ort, Straße, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer).
    Meine Höchstbürgschaft bezieht sich auf einen Betrag von max. 1230 Euro, welche auf einem Sparbuch
    angelegt und dem Vermieter als Sicherheit übergeben wird. Dieser Betrag entspricht 3 Monatswarmmieten
    und dient neben der Mietkaution von 820 Euro, welches 2x Monatswarmmieten entspricht als zusätzliche
    Sicherheit. Weitere Forderungen an den Bürgen bleiben ausser Betracht.
    Die Bürgschaft erlischt mit der fristgerechten Beendigung des Mietverhältnisses.
    Mit freundlichen Grüßen
    Name und Unterschrift des Bürgen


    Hallo,

    es geht entweder das Eine oder das Andere, der Vermieter sollte sich entscheiden, denn entweder nimmt der zur Sicherung von Ansprüchen 3 Nettokaltmieten als Mietsicherheit oder eine Bürgschaft.

    Es ginge, wenn die Bürgschaft die zusätzlich verlangt wird eben nur den Umfang einer Nettokaltmiete als Inhalt hat.

    Verlangt der Vermieter mehr als das ist das rechtswidrig und unwirksam.

    Hier lesen:

    http://www.mietrecht.org/mietkaution/mi…tz-buergschaft/

    Gruß

    BHShuber

    Hallo, ich habe da mal eine frage, bzw problem.

    Meine freundin hat eine Wohnung, die von mir 160km entfernt(momentan kleine fernbeziehung). Nun wollen wir nächstes jahr zusammen ziehen. Da wir eine Wohnung bei mir gefunden haben in der Stadt, hat sie ihren Job bei sich gekündigt zum 1.2.2017 und ein neuen Job angenohmen zum 2.2.2017. Da es alles etwas spontan alles jetzt ist hat sie vor 4 wochen die wohnung gekündigt, aber um eher raus zu kommen aus der Wohnung muss sie einen Nachmieter finden. Die verwaltung sagt die ganze zeit den nachmietern ab weil die angeblich passen. Gibt es eine möglich keit so raus zu kommen ohne nachmieter. da es langsam eng wird von der Zeit :(

    mfg

    Hallo,

    berechtigt lehnt der Vermieter oder sein von ihm bevollmächtigter Verwalter einen nicht infrage kommenden Nachmieter ab, diese Entscheidung treffen diese Personen ganz alleine.

    Eine Verpflichtung einen bestimmten vom Mieter genannten Nachmieter nehmen zu müssen besteht nicht!

    Dies hätte man vor der Kündigung bereits klären können, so bleibt nichts anderes übrig als die Kündigungsfrist einzuhalten und bis dahin den Mietzins zu entrichten oder einen geeigneten von der Verwaltung akzeptierten Nachmieter zu finden.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo an alle,

    hier mein Anliegen: Der Durchlauferhitzer in meiner Wohnung ist schon lange defekt (produziert keine konstante Wassertemperatur). Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten, in der ich die Wartung des Gerätes übernehmen soll. Allerdings hat der Klempner zu der ausgewiesenen Zeit schon Reparaturen daran durchgeführt. Es gibt hierzu auch eine Rechnung, in der Wartungskosten aufgegführt sind. Das Gerät hat jedoch weder davor noch danach richtig funktioniert, worüber der Vermieter auch informiert wurde und weitere Schritte in die Wege geleitet werden sollten. Es ist aber nichts passiert. Nun die Frage: Muss ich die Wartungskosten für ein nicht-funktionierendes Gerät übernehmen?

    Hallo,

    eher nein würde ich meinen, doch obliegt es dem Mieter zu beweisen dass das Gerät in der Tat nicht dem vertraglich vereinbarten Zweck einwandfrei dient.

    Eventuell hilft eine Aufforderung das Gerät in Ordnung zu bringen mit dem Hinweis auf eine Mietminderung aber auch hier ist Vorsicht geboten, das kann das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter dauerhaft schädigen.

    Wie hoch ist denn der Betrag?

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank. Aber was mache ich, wenn der Vermieter die 90€ nicht zurückerstattet? Rechtsanwalt und Mieterverein würden mehr kosten. Muss ich dann darauf verzichten?

    Hallo,

    Berny hat dir bereits ein moderates Mittel an die Hand gegeben, zunächst fordere man den Vermieter aber schriftlich auf, das war er vorhat gefälligst zu unterlassen.

    Gruß

    BHShuber

    Um es nochmal zu verdeutlichen.


    Also war innerhalb einer Woche 5x mal die Polizei da, nun sollte der VM aber wirklich was tun, daher schreiben ist aufgesetzt und geht an den VM, vielleicht tut sich jetzt was, es sei denn der VM sieht nur das Geld was er einnimmt.

    Hallo,

    sobald es Gewalttätig wird ist Schicht im Schacht!

    Man erinnere den Vermieter an seine mietvertragliche Nebenpflicht, die sog. Fürsorgepflicht, alles erdenkliche dazu zu tun, dass durch die Vermietung und Unterhaltung eines Mietverhältnisses der Vertragspartner nicht geschädigt, bzw. zu Schaden kommt ob dies nun materiell oder physisch ist, ist dabei ganz egal.

    Nun, verwehrt hier der Vermieter Hilfestellung und macht von seinen Rechten gegenüber der Dame keinen Gebrauch so wird hier nur ein Mittel helfen, die da heißt Mietminderung!

    Bevor ihr das aber macht, solltet ihr bei einem Fachanwalt eine Erstberatung einholen und dann konsequent durchziehen.

    Dieses Verhältnis ist nicht tragbar, ich glaub da muss man nicht mehr viel dazu sagen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo AJ1900

    Was sollte ich denn machen? Hast Du Idee?

    ich habe auf diese Seite gelessen dass wenn keine Antwort von VM zum Einsichtname dann es ist ein verweigerung.

    http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl040.htm

    "15. Wann ist von einer Verweigerung der Einsichtnahme durch den Vermieter auszugehen?

    Die Verweigerung der Einsichtnahme ist gegeben, wenn der Vermieter die Einsichtnahme schriftlich ablehnt, auf ein schriftliches Terminangebot des Mieters in angemessener Frist (maximal 2 Wochen) nicht reagiert, aber auch, wenn er dem in der Vermietergeschäftsstelle anwesenden Mieter auf dessen Nachfrage bestimmte Belege nicht vorlegt oder die Einsichtnahme anderweitig faktisch vereitelt.

    Die Behauptung des Mieters, der Vermieter habe ihm die Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege verweigert, ist jedoch unerheblich, wenn der Mieter dies nicht hinreichend konkretisiert. Der Mieter muss also vortragen, wann und wie er Belegeinsicht verlangt und wie der Vermieter hierauf reagiert hat.

    Daraus folgt, dass es auch im Hinblick auf diese Darlegungslast immer hilfreich ist, wenn der Mieter die Belegeinsicht in Begleitung mindestens einer weiteren Person vornimmt."

    Hallo,

    wer ist dein Vermieter?

    Was hat die Hausverwaltung damit zu tun?

    Die Einsichtnahme, bzw. die Forderung ist an den Vermieter zu richten, die Hausverwaltung hat damit nicht im geringsten zu tun.

    Gruß
    BHShuber

    Vielen Dank.

    Hallo,

    ausführend zu Akkarins Beitrag.

    Simpel wie einfach, tauscht der Vermieter den Anschlusshahn aus, dann ist das keine Reparatur mehr, sondern Erneuerung und wie die Klausel im Mietvertrag schon sagt, Kleinreparaturklausel und deshalb kann der Vermieter hier von dir keine Erstattung verlangen.

    Instandhaltung obliegt dem Vermieter.

    Gruß
    BHShuber

    Wenn man es so sieht hast Du recht. In diesem Fall ist es offensichtlich so, dass der M. keine Vereinbarung mit dem VM in Bezug auf evtl. Instandsetzungen getroffen hat.

    Hallo,

    deinen seltsam zusammengewürfelte Sichtweise führt regelmäßig dazu, dass bei deinen Beiträgen nichts anderes rauskommt als:

    BLÖDSINN

    Gruß
    BHShuber

    Ich habe den Schaden nicht erkannt. Ich sehe es auch nicht ein, dass ich überall in jeder Ritze nach Schäden suchen muss! Ich bewohne die Wohnung und dafür zahle ich auch miete. Jeder Schaden wurde gemeldet nur dieser eben nicht. Denn wie schon erwähnt, wurde die Beschädigung erst beim Endreinigen erkannt. Dass sich jetzt der VM die komplette Türbekleidung samt Tür bezahlen lassen möchte, ist frech und dreist.

    Hallo,

    grundsätzlich, darf der Mieter im vertraglichem Rahmen die Mietsache nutzen, doch durch diese Nutzung die Mietsache beschädigen darf er nicht, die Aufsicht und Obhut obliegt dem Mieter.

    Gruß
    BHShuber

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