Wann wurde bitte die Angelenheit für alle Beteiligten zufridenstellend revidiert und ausgeglichen?
Nichts wurde ausgeglichen. Ich habe jetzt die Anstrengung und die Kosten am Hacken. Ich muss dem Stromanbieter hinterherrennen, dass er eben kein Recht zu schätzen hat. Ich muss wahrscheinlich so oder so eine Schätzung für mindestens einen geringen Zeitraum in Kauf nehmen und damit mehr bezahlen.
Das einzige was der Vermieter gemacht hat ist mir den korrekten Stromzähler verspätet zugewiesen und dann eine falsche Schutzbehauptung aufgestellt, die dieses Problem erst verursacht hat. Soll ich ihm dafür jetzt auch noch dankbar sein?
Einstehen soll der Vermieter dafür, dass ich aktuell mit dem Stromanbieter darüber verhandeln muss ob ich jetzt dank Schätzung die doppelten Stromkosten auf mich zu kommen, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt einen Fehler gemacht habe. Wenn sich die Schätzung nicht abwenden lässt und mir dadurch Mehrkosten entstehen, dann finde ich es nur fair dass derjenige der den Fehler gemacht hat auch dafür einsteht. Ich erwarte sonst nichts vom Vermieter, nur dass er für seinen Fehler einsteht.
Es geht hier an keiner Stelle darum den Stromzähler abzulesen. Es ging darum das die Übergabe mit dem falschen erfolgte und für den anschließenden Zeitraum bis zur Richtigstellung eine Schätzung für den richtigen erfolgte.
Ich hatte nie die Möglichkeit den Richtigen abzulesen.
Hallo,
na jetzt kommen wir der Sache doch näher, bitte zu bedenken, dass der richtige Zähler ja dann jemand anderen zugewiesen wurde, möchtest du gerne dessen Stromkosten übernehmen, nein denke ich, so bleibt doch nur eine Schätzung des Stromanbieters.
Die Unannehmlichkeiten, bzw. nachweisbare Kosten die du durch diesen Fehler hast, kannst du doch dem Vermieter anlasten, hierzu brauchts nur einen findigen Rechtsverdreher, der macht das schon und du musst dich nicht ellenlang darüber ärgern.
Na dann, wenn du so der Überzeugung bist, das ahnden zu müssen, erwarte, dass du bei der nächsten Mieterhöhung oder kleinster Verfehlung deinerseits das Mietverhältnis betreffend auf der Liste ganz oben stehen wirst, bedenke lohnt es sich hier sich mit dem Vermieter zu verscherzen.
Wenn ja, verklag ihn!
Gruß
BHSHuber