Beiträge von BHShuber

    Hallo zusammen,

    ich bin dabei eine Wohnung zu mieten (Mietvertrag liegt bereits vor), in der eine Einbauküche von den Vormietern übernommen werden soll.
    Nach Vorlage der Originalrechnungen der Küche sind nun hier auch die Liefer- und Montagekosten sowie Ausmaß enthalten.
    Die Küche ist 3 Jahre alt, von Roller und hat neu 1.599 Euro gekostet. Hinzugerechnet wurden weitere 270 Euro für den Aufbau, sowie 50 Euro für Ausmaß und 125 Euro für die Lieferung. Macht zusammen den Preis von 2.044 Euro.
    Die Vormieter bieten mir nun die Küche für 1.430 Euro an.
    Werden bei einem Weiterverkauf einer gebrauchten Küche Kosten wie Aufbau, Lieferung usw eingerechnet? Ich kenne dies so nicht und finde den Preis nicht verhältnismäßig!

    Bin gespannt auf Euren Rat.

    Viele Grüße, Retta78

    Hallo,

    da es sich hier um eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen Vor- und Nachmieter handelt hat das offensichtlich mit Mietrecht wenig zu tun, wie ihr das Handhabt ist rein eure Entscheidung.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo erstmal!

    Folgende Situation:

    Ich habe meine Wohnung zum 28.2. gekündigt, bin aber schon am 12.02. ausgezogen,habe die Wohnung der Vermieterin übergeben und einen von zwei Schlüsseln abgegeben,da ich den anderen Schlüssel noch bei Freunden hatte.
    Für den gesamten Monat Februar habe ich Miete bezahlt.

    Als ich eine Woche später den zweiten Schlüssel in den Briefkasten werfen möchte, sehe ich dass meine Wohnung bereits schon wieder vermietet wurde.

    Nun frage ich mich ob die Vermieterin richtig gehandelt hat,weil immerhin habe ich ja einen Schlüssel schon abgegeben und die Wohnung geräumt.
    Oder kann ich die Hälfte der Miete von ihr zurück verlangen?

    Es wäre toll, wenn da jemand helfen könnte!!

    LG

    Hallo,

    wenn dem so sein sollte, was du natürlich beweisen musst, dass die Wohnung schon wieder vermietet ist, hat der Vermieter rechtswidrig gehandelt und sich unrechtmäßig bereichert.

    Das hat zur Folge, dass du einen Teil der Mietzahlung zurück verlangen kannst, doch scheitern wird es wohl an der Beweisbarkeit, wenn du das selber machen möchtest, eventuell, je nach dem wie wichtig dir das ist, solltest du einen Juristen damit beauftragen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    unabhängig davon, ob die Klausel rechtswirsam ist -wovon ich hier laienhafterweise mal ausgehe- ist die Frist von "(k)einem Tag" natürlich viel zu kurz.

    Du als Vermieter hast ja das Recht, den Nachmieter auf seine "Tauglichkeit" zu überprüfen - sprich: du musst die Möglichkeit haben, die vorgelegten Unterlagen prüfen zu können (die da wären: Immatrikulationsnachweis/Bafögbescheid/ggf. Bürgschaft der Eltern - was auch immer, um nachzuweisen, dass der neue Mieter dem jetzigen Mieter finanziell und auch nach sonstigen Umstände gleichgestellt" ist. Dies ist nämlich das entscheidende Kriterium, ob der neue Mieter rechtlich als "potentieller/akzeptabler Nachmieter" gilt.

    Demnach müsste der jetzige Mieter noch mindestens mal die Miete für März bezahlen.

    Soweit meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung.

    Gruß,
    anonym2

    Nachtrag: Der Anwalt kann unmöglich ein Fachanwalt für Mietrecht sein, wenn er das genau so gesagt hat, wie von dir geschrieben....

    Hallo,

    im Zusammenhang mit diesem Satz:

    "Dies gilt auch, wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigern, die benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen. "

    Gebe ich dir vollkommen Recht und sehe das eindeutig genau so.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    das alles zielt wie du schon bemerkt hast auf die Kleinreparaturklausel im Mietvertag ab, persönlich erwäge ich folgenden Einwand, ob der Mieter hier überhaupt zu einer Zahlung verpflichtet werden kann, denn das Thermostatventil liegt zwar im häufigen Gebrauch des Mieters durch das auf- und zudrehen, doch andererseits hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass das auch funktioniert?!

    Sollte das Thermostatventil ausgetauscht worden sein ist es nicht über die Kleinreparatur dem Mieter anzulasten, denn simpel und einfach, Austausch und Erneuerung ist keine Reparatur.

    Wurde aber im Innenteil der Fühler repariert oder ausgetauscht liegt dass in der Pflicht des Vermieters, die Wohnung und deren Bestandteile in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,
    eine Familie hat ihren Mietvertrag fristgemäß gekündigt. Die Wohnungsverwaltung hat Fehler im Mietvertrag, wodurch eine Endrenovierung von ihr nicht mehr gefordert werden kann. Damit ist Streit bzw. Stress bei der anstehenden Wohnungsübergabe vorprogrammiert. Die Familie Vormieter hat einen Nachmieter gefunden, der die Einbauküche der Vormieter gegen eine Abstandszahlung übernehmen würde. Kann der Vermieter bzw. Hausverwaltung dies verweigern bzw. muss man die Zustimmung einholen? Kann der Vermieter bei einem abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen Vormieter und Nachmieter die Entfernung der Küche fordern?
    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo,

    gesetzt dem Fall, dass der Nachmieter vom Vermieter akzeptiert wurde, kann er privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Vor- und Nachmieter akzeptieren, übernimmt der Nachmieter die Küche wie sie liegt und steht und geht von dieser keine nachweisliche Gefahr für die Mietsache aus, kann der Mieter die Entfernung nicht verlangen, warum sollte er auch.

    Gesetzt dem Fall, der Vormieter bildet sich ein, der Vermieter müsste einen X-beliebigen vom Vormieter beigebrachten Nachmieter akzeptieren, muss man ihn eines Besseren belehren, das muss der Vermieter nicht und auch die vertraglichen Vereinbarungen einen nicht infrage kommenden Nachmieters mit dem Vormieter akzeptieren!

    Gruß
    BHShuber

    Wann wurde bitte die Angelenheit für alle Beteiligten zufridenstellend revidiert und ausgeglichen?

    Nichts wurde ausgeglichen. Ich habe jetzt die Anstrengung und die Kosten am Hacken. Ich muss dem Stromanbieter hinterherrennen, dass er eben kein Recht zu schätzen hat. Ich muss wahrscheinlich so oder so eine Schätzung für mindestens einen geringen Zeitraum in Kauf nehmen und damit mehr bezahlen.

    Das einzige was der Vermieter gemacht hat ist mir den korrekten Stromzähler verspätet zugewiesen und dann eine falsche Schutzbehauptung aufgestellt, die dieses Problem erst verursacht hat. Soll ich ihm dafür jetzt auch noch dankbar sein?

    Einstehen soll der Vermieter dafür, dass ich aktuell mit dem Stromanbieter darüber verhandeln muss ob ich jetzt dank Schätzung die doppelten Stromkosten auf mich zu kommen, obwohl ich zu keinem Zeitpunkt einen Fehler gemacht habe. Wenn sich die Schätzung nicht abwenden lässt und mir dadurch Mehrkosten entstehen, dann finde ich es nur fair dass derjenige der den Fehler gemacht hat auch dafür einsteht. Ich erwarte sonst nichts vom Vermieter, nur dass er für seinen Fehler einsteht.

    Es geht hier an keiner Stelle darum den Stromzähler abzulesen. Es ging darum das die Übergabe mit dem falschen erfolgte und für den anschließenden Zeitraum bis zur Richtigstellung eine Schätzung für den richtigen erfolgte.
    Ich hatte nie die Möglichkeit den Richtigen abzulesen.

    Hallo,

    na jetzt kommen wir der Sache doch näher, bitte zu bedenken, dass der richtige Zähler ja dann jemand anderen zugewiesen wurde, möchtest du gerne dessen Stromkosten übernehmen, nein denke ich, so bleibt doch nur eine Schätzung des Stromanbieters.

    Die Unannehmlichkeiten, bzw. nachweisbare Kosten die du durch diesen Fehler hast, kannst du doch dem Vermieter anlasten, hierzu brauchts nur einen findigen Rechtsverdreher, der macht das schon und du musst dich nicht ellenlang darüber ärgern.

    Na dann, wenn du so der Überzeugung bist, das ahnden zu müssen, erwarte, dass du bei der nächsten Mieterhöhung oder kleinster Verfehlung deinerseits das Mietverhältnis betreffend auf der Liste ganz oben stehen wirst, bedenke lohnt es sich hier sich mit dem Vermieter zu verscherzen.

    Wenn ja, verklag ihn!

    Gruß
    BHSHuber

    Hallo ich habe vor einem halben jahr ein Haus gemietet, und unsere Terasse wird zu 50% zur Wohnfläche angerechnet. Soweit so gut doch unsere Terasse bzw der Garten ist nur zur den Keller zu erreichen und ich meine mal gelesen zu haben das eine Terasse an Wohnraum angrenzen muss.
    Darf also mein vermieter die Terasse auf die Miete aufschlagen oder nicht?

    Hallo,

    gerne würde man vielleicht für das Problem eine Lösung finden, doch wo und wie sollen wir das hier beurteilen können, wenn die Vorortgegebenheiten nicht im Ansatz bekannt sind?

    Kannst du die Terrasse nutzen, steht die Terrasse im Mietvertrag, dann kann diese auch zur Wohnflächenberechnung herangezogen werden, vor allen wäre es gut zu wissen, grenzt die Terrasse an das Gebäude oder ist die mitten im Garten?

    Gruß
    BHSHuber

    Eher ein Auszug, aber gut, dass ich lang schreibe weiß ich. Es sollte aber doch eigentlich jedem hier klar sein, dass Beiträge in Internetforen generell freiwilliger Natur sind. Niemand ist verpflichtet sie zu lesen oder zu kommentieren, wenn ihr nicht wollt, müsst ihr nicht. Warum dann ständig Seitenhiebe sein müssen ist mir nicht klar.

    Aber dennoch begrüße ich den produktiven Beitrag.

    Dem würde ich aber entgegensetzen, dass die Gegenkontrolle für den Laien nur schwer durchführbar ist. In einem Haus mit weit mehr als 30 Stromzählern den richtigen zu finden ist eine aufwendige Sache, zumal der richtige Stromzähler darüber hinaus noch in einem Nebenraum ist, der bei Übergabe nicht mal zugänglich war. Solche Aufgaben werden normalerweise durch Fachleute geleistet und sind meines Erachtens nach einem Laien im Rahmen einer Übergabe nicht zumutbar.

    Ich halte es auch durchaus für zumutbar, dass der Vermieter entsprechend korrekte Aufzeichnungen führen muss und im Zweifelsfall auch für die Fehlerhaftigkeit seiner Aufzeichnungen einzustehen hat.

    Hallo,

    ernsthaft meine Frage, was willst du denn hier noch Diskutieren, der Vermieter hat einen Fehler gemacht, die Angelegenheit wurde doch für alle Beteiligten zufriedenstellend revidiert und ausgeglichen.

    Und es ist jedem Mieter, der kann sogar dumm sein zuzumuten einen Stromzähler abzulesen, denn das muss er je nach Anbieter auch während der Mietzeit und den Zählerstand mitteilen an den Versorger, die Werte in ein Protokoll einzutragen.

    Vor allem, in welcher Form soll nun der Vermieter hier einstehen, er hat einen Fehler gemacht und meines Wissens nach sind Fehler genau dazu da, diese auch zu machen.

    Willst du ihn hängen sehen, sollte er dir eine Monatsmiete erlassen oder vor dir zu kreuze kriechen, was willst du?

    Gruß
    BHShuber

    dabei ignorierend, dass gut gepflegte Vollholzparkettböden aus alten Häusern usw. zum Zwecke des Wiedereinbaus in neue Objekte geborgen werden, die weit über 100 Jahre alt sind. Ein Bsp. aus einem pommerschem Gutshaus stammt von 1789. Dieser Boden wurde im Jahre 2016 in einem Kreuzberger MFH im frisch saniertem "Penthouse" - vulgo ausgebautem Dachgeschoss - neu verlegt. Das Ergebnis dieses "Billigausbaues mit Gebrauchtmaterialien" war dann im Problemkiez für wenige Tage für über 2,5 Millionen € zum Kauf angeboten.

    Solche Böden werden von spezialisierten Händlern für historische Baustoffe auch für gutes Geld angekauft. Das sollte man vor leichtfertiger Entsorgung berücksichtigen. Also auch für sehr alte Böden lässt sich problemlos ein entsprechender Wert nachweisen. Der Wert dieser alten Baustoffe steht den m²-Baumarktpreisen vieler moderner Bodenbeläge in kaum etwas nach.

    Hallo,

    und woher genau weist du dass diese hier der Fall ist?

    Gruß
    BHShuber

    ... und die beiden Bachstuben liegen auch noch ausgerechnet nebeneinander, postfaktisch weniger günstig...:mad:

    Hallo Berny,

    wo liegt denn das Problem, ein Abteil ist absperrbar ein Anteil offen, ich kenne das aus meiner Kindheit aus Nachkriegsbauten hier gab es immer einen Bereich für alle Anteil und eingelattete Bereiche für bestimmte Mietparteien.

    Gruß
    BHShuber

    Liebes Forum,

    ich hoffe, jetzt klappt es mit den neuen Thread. Also hier noch einmal meine Frage.

    Mein Mann und ich mussten aufgrund einer "Verwertungskündigung" unser gemietetes Objekt verlassen. Der Vermieter konnte auch in zweiter Instanz ein Gericht überzeugen, dass es keine andere Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertung gibt, als uns Mieter zu kündigen und das Haus sehr aufwändig zu sanieren. Es sollten zwei "Komfort-Wohneinheiten" entstehen.
    Nach nun etwas mehr als einem Jahr liegt unser ehemaliges Zuhause noch immer verlassen da. Es ist nichts passiert, das Grundstück verwildert.
    Meine Frage: Wie lange darf sich ein Vermieter Zeit lassen, seine angekündigte Sanierung durchzuführen? Gibt es dafür überhaupt einen Zeitrahmen?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich finde im www leider gar nichts zu diesem Thema.

    Viele Grüße

    Nenaja

    Hallo,

    wenn du Zeit, Geld und Nerven hast, verfolge das weiter, hast du das nicht, belasse es dabei.

    Es ist zu ersehen, dass der Grund vorgeschoben war, es ging hier wohl um eine bessere Verkaufsmöglichkeit des Gebäudes und Grundstückes aber das zu beweisen, nachdem man zwei Instanzen verloren hat, dürfte schwer fallen.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo allerseits,


    das ist aber ein zweischneidiges Schwert. Man ist dann naemlich auch bis zu Rueckgabe verantwortlich. Kommt es beispielsweise zu einem Wasserrohrbruch und man meldet den nicht, ist man fuer Schaden aufgrund der nicht erfolgten Meldung verantwortlich. Ich persoenllich wuerde die Wohnung daher baldmoeglichst zurueckgeben, wenn ich mir sicher bin, sie nicht mehr zu brauchen. Ausser Risiken habe ich nichts davon, sie laenger als unbedingt noetig zu behalten.

    Und nach nem Monat oder so mal vorbeischauen. Ist die Wohnung schon wieder vermietet, kann man sich die Miete sparen. Doppelt Miete kassieren darf der Vermieter naemlich nicht.

    cu
    Guenni

    Hallo,

    natürlich bleibt die Mietsache in der Obhut des Mieters, überlege doch mal, was wäre wenn die Wohnung zurück gegeben ist und er muss trotzdem Miete zahlen, welchen Ansatz hat dann ein findiger Anwalt Mieterverein usw.

    Zahle ich Miete dafür, möchte ich auch meine Nutzungsrechte behalten.

    Gruß
    BHShuber

    Um den Boden prinzipiell geht es nicht!
    Das der VM den Boden seiner Wahl nehmen kann, ist auch klar, den Vinyl Boden hat sie ja vorgeschlagen!!
    Meine Frage ist lediglich ob ich die Handwerkerkosten zahlen muss!
    Sie hat keinerlei Belege darüber was der Boden damals gekostet hat!

    Und nein, abschleifen geht leider nicht mehr, dafür sind die Löcher zu tief!

    Hallo,

    grundsätzlich, ist der Boden nicht mehr zu reparieren, sprich abschleifen, neu versiegeln, dann kommt bei einer Beschädigung des Bodens ein Ersatzboden mitsamt Verlegung des Bodens in gleicher Art und Güte des beschädigten Bodens in Betracht.

    Auf die Aussagen des Versicherers und dessen Regulierung muss der Vermieter sich nicht einlassen, der Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen als ob der Schaden niemals passiert wäre!

    So, nun bei Bodenbelägen gelten andere Grundlagen, denn der Parkettboden, bzw. dessen Gebrauch ist mit der Mietzahlung abgedeckt, ausser man beschädigt ihn irreparabel.

    Beim Austausch ist es unerheblich was der Boden mal gekostet hat, maßgeblich ist was der Boden zur Schadenregulierung jetzt kostet, wobei sich der Mieter je nach Abnutzungsgrad und Alter des Bodens einen Abzug Alt für Neu gefallen lassen muss, d. h. für einen Vollholzparkettboden wird eine Standzeit von 25 Jahren als angemessen erachtet, entsteht der Schaden nach ca. 10 Jahren der Nutzung und muss aufgrund des Schadens ausgetauscht werden, dann muss der Vermieter zwischen 40 und 60% der Neuverlegung selbst übernehmen.

    Gruß
    BHShuber

    Nein, hat sie nicht. Der Grund könnte möglicherweise der sein, dass eine ehemalige Waschküche, die auch mal auf dem Dachboden befand, vom Hausverwalter irgendwann mal als Loggia bezeichnet wurde. Der scheint manchmal was durcheinander zu bringen. :)

    Mir geht es eigentlich nur allgemein um den Begriff. Wenn es keine genaue Definition gibt, ist es auch nicht schlimm. Ich bin nur neugierig, weil ich letztens den Vertrag in den Händen hielt und über diesen Punkt stolperte. Ich hatte schon in den Suchmaschinen versucht, was brauchbares zu finden. Jedoch hatte ich keinen Erfolg.

    Hallo,

    mal ein Versuch, Licht ins Dunkel zu bringen.

    Dachbodenanteil oder Dachbodenabteil ist hier die Frage.

    Dachbodenanteil, dürfte in der Tat sein, dass es sich hier um ein Mitbenutzungsrecht des Mieters handelt, seine Wäsche irgendwo dort zu trocknen.

    Dachbodenabteil ist ein abgeschlossenes Abteil, das Dingens mit den Holzlatten sein.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo zusammen,

    muss der Vermieter bei Abzügen von der Kaution entsprechende Rechnungen vorlegen?
    Was ist, wenn der Vermieter erst am Ende der 6 Monate die Kaution abrechnet und dem Abrechnungsschreiben keine Belege/ Rechnungen beilegt? Ist dann die Verjährung eingetreten?

    Wie geht es weiter, wenn nach 6 Monaten keine Abrechnung da ist und die Kaution nicht zurückgezahlt ist?
    Ich möchte den Vermieter in Verzug setzen, sodass er nichts mehr fordern kann.
    Was muss ich hier machen? Frist setzen, wo er entweder zahlt oder mir Gründe nennt, warum nicht gezahlt hat? Wenn diese Frist verstrichen ist, kann er dann nichts mehr geltend machen?
    Nachforderungen aus Abrechnungs von Betriebs- und Nebenkosten sind wegen Pauschale ohne Abrechnung nicht möglich.

    hallo,

    um dir hier weiterhelfen zu können, fehlen noch Informationen, warum hat der Vermieter einen Abzug von der Kaution vorgenommen?

    Grundsätzlich, wenn ein Abzug von der Kaution vorgenommen wird, sollte auch der Nachweis für was geführt werden nur auf Ansage des Vermieters dass ein Abzug stattgefunden hat, muss sich der Mieter nicht einlassen, es wäre in der jetzigen Situation so, dass die Herausgabe der Kaution eingeklagt werden müsste und zwar ohne weitere Inverzugsetzung.

    Gruß
    BHShuber

    Hallo,

    wir wohnen mit unserer Vermieterin im selben Haus. Wir wohnen in der Dachgeschosswohnung und sie unten.
    Unsere Waschmaschine steht im Waschkeller.

    Jetzt kam sie an und meinte, dass wir zu viel Waschen würden und für fremde Leute waschen würden. - Was nicht stimmt. Hilfe...wir fühlen uns sowas von kontrolliert!!!!

    Sie meinte ebenfalls, dass bei uns ständig feste Partner da sind, die hier mit leben würden. Abgesehen davon, dass es keinen was angeht, stimmt auch das nicht. Wir sind Singles und haben auch nicht mal sonst Freunde zu Besuch!


    Hilfe das ist kontrolle pur...Was sollen wir nur tun?

    Danke ABSS

    Hallo,

    das ist ein massiver Eingriff in die Nutzungsrechte des Mieters zur Nutzung der Mietsache, selbst wenn Lebensgefährten mit in die Wohnung ziehen, könnte die Vermieterin hier nur indirekt eingreifen in dem man die Vorauszahlungen für Neben- und Betriebskosten erhöht, mehr Personen, mehr Verbrauch, logisch oder?

    Ansonsten gehört der Gebrauch einer Waschmaschine, egal wie oft zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wie oft der Mieter das Bedürfnis hat seine Wäsche zu waschen geht den Vermieter einen feuchten Kehricht an und dass Wäsche von Wohnungsfremden Personen gewaschen wird, muss der Vermieter beweisen können.

    Aber alles mit Vorsicht zu genießen, wenn die Vermieterin selber im Haus wohnt und es nicht mehr als 2 Wohneinheiten gibt, denn dann könnte der Vermieter leicht die Kündigung aussprechen.

    Gruß
    BHShuber

    Jetzt muss ich nochmal nachhaken,

    es ist doch die Aufgabe des Vermieters die Wohnung den Mietern zum "Vertragsgemäßen Gebrauch" zu überlassen.
    24 Stunden am Tag warm Wasser zu haben ist kein "nice to have".
    Unser Vermieter hat uns gesagt, dass der Warmwasserboiler mit der Nachtspeicherfunktion ausreicht.
    Danach hatten wir bei der Wohnungsbesichtigung extra gefragt.
    Damals hatte er allerdings auch behauptet wir hätten ein 1200 Liter Speicher, das es 400 L sind wusste ich auch erst als ich Zugang zum Heizraum hatte.

    Ich bin jetzt ehrlich gesagt etwas ratlos.

    Frage in die Runde sollen wir (also das ganze Haus) das ganze so lassen und halt abends nachm Sport nicht duschen können?

    Was würdet ihr tun?

    Hallo,

    nochmal zum Verständnis, der Vermieter ist lediglich dazu verpflichtet, dass Warmwasser zur Verfügung steht, die Kosten hierfür zu übernehmen ist er nicht verpflichtet und wenn die Mieter das so haben möchten, dann muss man auch die Kosten hierfür tragen, nicht mehr und nicht weniger.

    Und 24 Stunden am Tag ab der ersten Sekunde des Hahn Aufdrehens durch Zirkulationspumpe ist Nice to have und zwar dann, wenn man gewillt ist, sich als Mieter das leisten zu wollen.

    Gruß
    BHShuber

    Hilfreiches Forum, liebe Leser,

    ich habe mal eine Frage,

    Sachverhalt:

    Meine gemietete Wohnung ist im Dachgeschoss.
    Ich habe meine Wohnung Ende Januar, fristgerecht zum 30.4.2017 gekündigt.
    Eine Bestätigung habe ich erhalten.
    Ich habe meinem Vermieter, einen Nachmieter für die Wohnung, angedient.
    Er wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass die Wohnung, erst nach umfänglichen Renovierungsarbeiten/Dacharbeiten wieder vermietet wird.

    Meine Frage lautet:
    Muss ich die Miete für März und April zahlen?
    Ich ziehe am 15.2.2017 in meine neue Wohnung.


    Vielen Dank fürs Lesen und vielleicht bekomme ich eine angemessene Antwort.

    Viele Grüße

    Hallo,

    angemessen ist, vertragliche Vereinbarungen zu verstehen und Ammenmärchen zu ignorieren, es ist nicht tot zu kriegen, dass kein Vermieter dieser Welt aus welchem Grund auch immer einen vom Mieter gestellten Nachmieter akzeptieren muss, warum auch.

    Natürlich muss man die Miete für März und April entrichten, das hat man vertraglich im Mietvertrag so vereinbart, logisch oder?

    Ob nun der Mieter vorzeitig aus der Wohnung auszieht oder nicht, dass ist alleine seine eigene Entscheidung mit allem Für und Wider, es entbindet den Mieter nicht von der vertraglich verpflichteten Mietzahlung bis Mietende.

    Die Rückgabe an den Vermieter sollte man dann aber auch erst zum Mietende ins Auge fassen, wenn schon Miete gezahlt wird, sollte man wenn auch nur hypothetisch die Wohnung vertragsgemäß bis Mietende nutzen können.

    Gruß
    BHShuber

    Noch mal: warum sollte der Mieter etwas mit dem Kaufvertrag zu tun haben? Er müsste dem dann ja auch irgendwie zustimmen oder darauf Einfluss haben. Hat er nicht, er hat aber eben auch nichts mit den Vereinbarungen darin zu tun.

    - der Vermieter bekommt die Miete und derjenige steht im Grundbuch, unabhängig von Nutzen-Lasten (siehe Eigenbedarfskündigungen, Mieterhöhungen nur mit Vollmacht etc.)
    - der Eigentümer laut Grundbuch schuldet unabhängig von Nutzen-Lasten z.B. in einer WEG die Hausgelder, Grundsteuer etc.

    Wenn nun Käufer und Verkäufer vereinbaren, dass Nutzen-Lasten vor Grundbucheintrag stattfindet, dann muss nach wie vor der Mieter an den Verkäufer zahlen (rein rechtlich, oft läuft es anders, ich weiß) genauso wie eine Eigentümergemeinschaft die Hausgelder vom Verkäufer eintreiben muss. Mit dem Käufer hat bis dahin nur einer einen Vertrag und das ist der Verkäufer.

    Der Verkäufer kann sich natürlich im Kaufvertrag dazu verpflichten, die Miete und die Vorauszahlungen an den Käufer weiterzuleiten und dieser seinerseits, dass er die vertraglichen oder sonstigen Pflichten des Verkäufers übernimmt. Aber das ist eine reine Vertragssache der beiden Parteien. Dritte haben damit noch nichts zu tun.

    Dass das in der Praxis anders läuft, ist mir durchaus bewusst, kann aber schief gehen, wenn man an die falschen gerät, einer nicht bezahlt usw. Aber genau aus diesem Grund sollte man im Kaufvertrag ganz explizit alles regeln. Denn ansonsten kann man schnell blöd da stehen, egal ob als Käufer oder Verkäufer. Als Verkäufer bekommt man eventuelle Rückzahlungen nicht mehr, wenn man zu viel vorausgezahlt hat, als Käufer muss man ggf. Guthaben an Mieter auszahlen, für das man keine Vorauszahlungen erhalten hat usw.

    Und nun noch ein Link zur eigentlichen Frage:
    https://www.haufe.de/recht/deutsche…4_HI646536.html

    Darin sind auch die entsprechenden Urteile des BGH erwähnt.

    Hallo,

    wenn du das was du hier verlinkst selber mal lesen würdest und auch verstehen, dann hätte man sich den restlichen Mumpitz sparen können.

    Der Mieter erhält seine Abrechnung und es kann ihm wurscht sein von wem oder von beiden unterjährig, die Hauptsache ist, dass die Abrechnungen stimmig sind.

    Gruß
    BHShuber

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