Hallo,
ich wusste nicht genau, wo ich mein Frage im Forum stellen konnte und hatte mich dann für "Sonstiges" entschieden. Bitte verzeiht mir, wenn ich dennoch daneben gegriffen habe. ![]()
Ist hier jemand, der weiß, wie der Begriff "Dachbodenanteil" definiert ist? Meine Oma hat noch einen alten Mietvertrag aus den 1970er und in diesem wird der Begriff erwähnt. Zudem ist dieser Teil auch angekreuzt.
Sind damit die Abstellkammer gemeint, die jeder einzelne Mieter auf dem Dachboden hat, oder die der Allgemeinheit zur Verfügung stehende Trockenfläche im Speicher? Gäbe es die gesonderten Abstellkammern (mit Holzlatten abgegrenzt und abschließbar) nicht, hätte ich mal vermutet, dass damit der Anteil an der Trockenfläche gemeint ist - nur halt eben nicht abgegrenzt.