Hallo ich habe vor einem halben jahr ein Haus gemietet, und unsere Terasse wird zu 50% zur Wohnfläche angerechnet. Soweit so gut doch unsere Terasse bzw der Garten ist nur zur den Keller zu erreichen und ich meine mal gelesen zu haben das eine Terasse an Wohnraum angrenzen muss.
Darf also mein vermieter die Terasse auf die Miete aufschlagen oder nicht?
Darf meine Terasse zur Wohnfläche angerechnet werden ?
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KevinMichelle -
16. Februar 2017 um 15:40 -
Erledigt
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Hallo ich habe vor einem halben jahr ein Haus gemietet, und unsere Terasse wird zu 50% zur Wohnfläche angerechnet. Soweit so gut doch unsere Terasse bzw der Garten ist nur zur den Keller zu erreichen und ich meine mal gelesen zu haben das eine Terasse an Wohnraum angrenzen muss.
Darf also mein vermieter die Terasse auf die Miete aufschlagen oder nicht?Hallo,
gerne würde man vielleicht für das Problem eine Lösung finden, doch wo und wie sollen wir das hier beurteilen können, wenn die Vorortgegebenheiten nicht im Ansatz bekannt sind?
Kannst du die Terrasse nutzen, steht die Terrasse im Mietvertrag, dann kann diese auch zur Wohnflächenberechnung herangezogen werden, vor allen wäre es gut zu wissen, grenzt die Terrasse an das Gebäude oder ist die mitten im Garten?
Gruß
BHSHuber -
Hallo ich habe vor einem halben jahr ein Haus gemietet, und unsere Terasse wird zu 50% zur Wohnfläche angerechnet.
Darf also mein vermieter die Terasse auf die Miete aufschlagen oder nicht?
Ich nehme an, dass der Mietzins bei Mietbeginn bereits vereinbart wurde, weshalb sich diese Frage m.E. gar nicht stellt. -
Hallo KevinMichelle,
immer wieder diese Fragen:
"Ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen. Gibt es im nachhinein eine Möglichkeit die Miete zu kürzen?"Zieh aus, wenn dir die Wohnung nicht gefällt oder dir die Miete zu hoch ist!
Gruß
H H
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