Beiträge von Gruwo

    Hmm spontan würde ich jetzt mal auf Probleme mit/in der Kanalisation tippen. Ist der Geruch nur im Raum oder dringt er von außen in das Schlafzimmer - Bei letzterem besteht die Möglichkeit, dass das Kanalsystem 'gespült' werden muß. Dafür ist dann allerdings der Betreiber (Stadt/Gemeinde/Wasserversorgungsbetrieb) verantwortlich. Ansonsten: Ist das Fallrohr der Dachentwässerung eventuell an das Kanalsystem angeschlossen? Dann sollte es auf eine Verstopfung geprüft werden.

    Wenn der Vermieter mit einer Nachzahlung aus der Abrechnung für 2012 rechnet, so kann und darf er einen Teilbetrag der hinterlegten Mietkaution einbehalten.

    Er kann und darf allerdings keine 'Sonderzahlung' vom Mieter fordern. Der einzige legitime Weg ist eine Anpassung der vom Mieter zu leistenden monatlichen Vorauszahlungen nach einer erteilten Abrechnung.

    Sollte die hinterlegte Mietkaution beim Vermieter noch vorhanden sein, so hat der Vermieter hier definitv keine zusätzlichen Ansprüche gegen den Mieter, schon garnicht auf eine zusätzliche Einmalzahlung.

    Zitat

    Sie zahlen seit dem 1.12.2006 für die o.g. genannte Wohnung eine Monatliche Grundmiete von 300,00€ zzgl. Betriebs- und Nebenkosten. Diese Miete entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. In Anlehnung an den Verbraucherpreisindex erhöhen wir Ihre Grundmiete um 40,00€ auf 340,00€ ab dem 01.12.2012. Wir bitten um dementspechende Berücksichtigung.

    Selbst wenn eine Indexmiete vereinbart wurde (schauen Sie bitte in Ihren Mietvertrag), dann fehlt bei dem Anpassungsschreiben die Berechnung der neuen Indexmiete. So gesehen entspricht die Anpassung in keiner Weise den erforderlichen Voraussetzungen.

    Also das Mietverhältnis ist gekündigt. Dann bekam ich ein Schreiben erhalten das die Kaution mit der Nebenkostennachzahlung 2010, 2011 und die geschätzte Nachzahlung für 2012 verrechnet wird. Die älteren Nachzahlungen sind nicht verjährt. Da gibt es schon länger "Streit" deswegen mein Auszug. Dachte nun meine Ruhe zu haben aber er will eben irgendwelche ca. Kosten für 2012. Darf er das?

    Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Aber ich interpretiere den Text jetzt so, dass der Vermieter die Nachzahlungen aus den Jahren 2010 und 2011 mit der Kaution verrechnet hat und den Rest der Kaution nicht auskehren möchte, weil er für das Jahr 2012 auch mit einer Nachzahlung aus der Abrechnung rechnet. Und eine solche Vorgehensweise ist durchaus zulässig.

    Wichtig für Mieter die ausziehen:

    Grundsätzlich endet der Abrechnungszeitraum mit dem Ende des Mietverhältnisses und die Nebenkostenabrechnung hat anteilig zu erfolgen.

    Naja falsch, aber tröste dich, ich hab auch schon mal mit einem "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" zu tun gehabt, der nicht in der Lage war den "Abrechnungszeitraum" zu definieren.

    Deshalb hier noch einmal der Vesuch einer Erläuterung:

    Der Abrechnungszeitraum umfaßt den Zeitraum, für den die Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen erstellt werden und umfaßt in der Regel zwölf Monate und ist häufig mit dem Kalenderjahr identisch. Aber auch vom Kalenderjahr abweichende Abrechnungszeiträume sind möglich.

    Ist ein Mieter innerhalb des Abrechnungszeitraums aus der Wohnung ausgezogen, so dürfen ihm die innerhalb des Abrechnungszeitraums entstandenen Kosten auch nur zeitanteilig berechnet werden.

    Zitat

    Nur, es wird nicht getrennt nach Warm- oder Kaltwasser abgerechnet, sondern nur insgesamt je Verbrauchstand der jeweiligen Wasseruhren je Mietpartei (also kalt und warm zusammengerechnet) und der Verbrauch ohne WU sowie die Zählermiete geteilt durch 2.

    Ist aus meiner Sicht insoweit korrekt. Denn der Wasserlieferant unterscheidet hier auch nicht die Kosten für die Belieferung mit Wasser sowie die Entsorgung richten sich nach der tatsächlich verbrauchten Wassermenge (egal iob Warm- oder Kaltwasser). So gesehen ist der Ausdruck "Warmwasser" eigentlich auch nicht ganz korrekt. Denn hier wird in der Regel nur der "Energieaufwand" berechnet, der zur Erwärmung des Wasser benötigt wird.

    Die Verwendung unterschiedlicher Abrechnungsschlüssel für den Wasserverbrauch und das Abwasser würde ich auf jeden Fall bemängeln.

    Über die Verwendung des Personenschlüssel für die Oberflächenentwässerung kann man sicherlich streiten. Was sagt denn der Mietvertrag hierzu? Ist im Mietvertrag hier nichts vereinbart, müßte diese Position aufgrund des BGB nach Wohnfläche berechnet werden.

    Zitat

    kürzlich habe ich mein Mietverhältnis gekündigt und nun verlangt mein ehemaliger Vermieter eine stolze Summe für den "Einbehalt Betriebskosten 2012". Quasi ist er sich sicher das ich noch was nach zu zahlen habe und er diesen Betrag nun geschätzt hat. Diesen muss ich schnellsten Bezahlen

    Manche Vermieter kommen aber auch auf Ideen :rolleyes:

    Sollte eine Kaution hinterlegt worden sein, so kann Ihr Vermieter einen angemessenen Teilbetrag der Kaution einbehalten, sofern aus noch zu erstellenden Abrechnungen Nachzahlungen zu erwarten sind.

    Er kann aber nicht einfach eine zusätzliche Zahlung fordern, weil er mit Nachzahlungen rechnet. Hierfür dienen in der Regel die zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen. Wenn Ihr Vermieter es versäumt hat, die Vorauszahlungen entsprechend anzupassen, so ist das dann zunächst sein Problem.

    §823 BGB: "wer anderem einen Schaden zufügt, ist diesem zum Ersatz verpflicht" - :rolleyes: so in etwa ...

    Der Schaden besteht aus einer alten Tür.
    Die Versicherung begleicht diesen Schaden - Ende :)

    Sollte er mehr fordern - Versicherung informieren - die vertritt das Recht für Sie - notfalls auch vor Gericht.
    Sie haben damit also nichts mehr zu tun, außer an die Vers. zu verweisen.

    Beispiel Haftpflicht:
    Ein 15 Jahre alter Golf wird beschädigt. Der bekommt nun auch keinen neuen Golf vor die Tür gestellt, sondern von der gegner. Haftpflichtvers. den Zeitwert ersetzt. Klar, oder ?

    Haftpflichtvers. ist Haftpflichtvers., egal ob für Auto, Privat, Beruf oder Firma !

    Glückwunsch. :)

    schönes WE

    Hmm sorry, aber selten so eine falsche Antwort gelesen!!!

    Fakt ist: Der Mieter hat einen Schaden verursacht und ist dem Vermieter für den Ersatz des entstandenen Schaden verantwortlich. Ob und welcher Anteil des Schaden durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist, ist dabei zunächst völlig unerheblich.

    Sollte die Vesicherung nicht den kompletten Schaden übernehmen wollen, so liegt es im Verantwortungsbereich des Mieters, dieses mit seiner Versicherung zu regeln. Der Vermieter hat gegen die Haftpflichtversicherung seines Mieters keinerlei Ansprüche, aber einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schaden gegen den Mieter. Und der Vermieter ist auf keinen Fall verpflichtet, ein Standardtürblatt zu aktzeptieren, nur weil die Versicherung des Mieters, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr zahlen möchte.

    Eine Wohnungstür läßt sich nun wirklich nicht mit einem Auto vergleichen, da hier doch ganz andere Zeitwerte zugrunde liegen.

    Hmm ich glaube kaum, dass Ihr Vermieter Einfluss auf den Zustand des Weges hat oder gehören ihm die angrenzenden Gebäude und es handelt sich um einen sogenannten 'Privatweg' - Dann allerdings hätte der normale Durchgangsverkehr dort nichts zu suchen.

    Dass allerdings eine Schotterstraße eine Gefährdung bei der Balkonnutzung darstellt wage auch ich zu bezweifeln. Und wenn, dann wäre sicherlich das Ordnungsamt der zuständigen Gemeind/Stadt der bessere Ansprechpartner.

    @ Berny

    So ist das ja auch in Ordnung. Nur ein generell ausgesprochenes Verbot der Haustierhaltung ist nicht zulässig.

    @ Beluga66

    Zitat

    die o.g. Klausel ist nur dann unwirksam, wenn jegliche Tierhaltung ausgeschlossen ist.Da hier Kleintiere ausgenommen sind, ist die Klausel rechtlich o.k.

    Hmm und genau die Ausnahme der Kleintiere bezweifel ich an der Vereinbarung. Aber solange uns der Teilnehmer nicht den kompletten Wortlaut korrekt postet, sollten wir uns jetzt nicht die Köpfe einschlagen.

    Zitat

    "Als wir gerade am Verlassen der Wohnung waren (22.10Uhr)..."
    Komisch... Ich verlasse meine Mietwohnung um 22:10 nicht (mehr).

    Na Berny, du bist sicherlich auch nicht mehr Student ;)

    Zum Thema selbst: Bevor euch der Vermieter kündigen kann, müßte zumindest eine Abmahnung erfolgt sein. Und die von ihm gewünschte Erklärung ist absoluter Blödsinn.

    Zitat

    Ich denke, dass hier gemalert werden muss, denn bis zu höchsten Gerichten ist man der Meinung, dass knallige Farben als Sachbeschädigung einzustufen sind. Und diese Farben müssen beim Auszug gegen neutrale und/oder Pastelltöne geändert werden

    Sehe ich genauso.

    Irgendwie kommt mir hier ein anderer Verdacht.

    Besteht hier eventuell die Möglichkeit, dass der besagte Monteur nicht das erste Mal versucht hat die Geräte auszutauschen?

    Denn soweit mit bekannt werden Gebühren von Mietern durch Ablesdienste nur dann erhoben, wenn diese wiederholt nicht anzutreffen waren.

    @ Vermieter

    Aber genau darum geht es hier doch auch. Sollte die Klausel

    Zitat

    (Tiere auch Haustiere [...] mit Ausnahme von z.b. Zier[...] sind verboten. Anderes muss im Einzelfall von den Parteien getroffen werden)

    tatsächlich so im Mietvertrag stehen, dann beinhaltet das Verbot hier auch Kleintiere und wäre demzufolge gemäß der Entscheidung des BGH so nicht zulässig.

    Zitat

    Frage 2: Jeder hat ein Nachtspeichergerät in seinem Zimmer, im Rest der Wohnräume steht auch jeweils ein NSO.
    Wie verhält es sich mit der Heizkostenabrechnung? Da wir ja mit Strom heizen, und Strom in den NK inbegriffen ist, beißt sich das meiner Meinung nach.
    Müsste nicht wenigstens der Ofen PRO ZIMMER einzeln berechnet werden, wenn der Restwohnbereich schon durch 5 benutzt wird?

    20m² fordern natürlich einen viel höheren Heizeinsatz als meine 12m².

    Das mag auf den ersten Blick zutreffen. Nur bin ich absolut kein Freund solcher Pauschalaussagen. Denn entscheidender ist sicherlich das Nutzverhalten. Dem einen Mieter reichen 20° als Wohlfühltemperatur, der andere bekommt dann noch Frostbeulen.

    Kurz gesagt, eine gerechte Verteilung wird es bei Wohngemeinschaften eh nicht geben, denn der nächste Mieter argumentiert dann "Aber ich halte mich ja wesentlich weniger in der WG auf...".

    Wenn ich mir die eingestellte Kopie des Mietvertrages so anschaue, dann hat hier der Vermieter ein sprichwörtliches "Eigentor" geschossen. Denn alle aufgeführten Räume wurden laut Vertrag zur alleinigen Nutzung vermietet.

    Man sollte Veträge beim Ausfüllen auch lesen.

    Ganz ehrlich, die Antwort hättest du dir sparen können. Vollkommene Energieverschwendung.

    Oh wieder jemand der "sauer" reagiert, weil er nicht die Wunschantwort erhalten hat oder sich in seiner Meinung bestätigt findet....

    Es ist völlig egal, wie groß der Hof ist und wo bzw. wie die besagten Gegenstände abgestellt werden. Sofern der Hof in den Mietverträgen nicht mit dem Zweck zur Lagerung von Gegenständen vermietet wurde, so dürfen dort auch keinerlei Gegenstände gelagert werden. Und das ist nach Ihrer Schilderung der Fall. Oder wie wollen sie es sonst bezeichnen?

    Dabei ist es unerheblich ob Sie oder andere der 24 Mietparteien ihre Aktionen als "nicht störend" empfinden.

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