Hallo,
beim Umzug aus unserer Wohnung haben wir ein Türblatt so beschädigt, dass dieses ausgetauscht werden muss. Unsere Haftpflichtversicherung bezahlt den Zeitwert der Tür bei einer Abschreibung über 50 Jahre. Da die Tür 28 Jahre alt ist wird die Versicherung also nur ca. die Hälfte der Anschaffungskosten einer neuen Tür bezahlen.
Nun will der Vermieter genau das gleiche Türblatt drin haben wie vorher drin war. Da dies ein Sonderanfertigung ist wird die Sache recht teuer (1100 Euro).
Meine Frage: wer bezahlt die restlichen Kosten, also die andere Hälfte, die die Versicherung nicht bezahlt? Darf der Vermieter das von uns verlangen? Und falls ja, müssen wir dann wirklich diese Sonderanfertigung bezahlen oder nur den Preis einer "normalen" Tür?
Danke schonmal im Voraus,
Christian