Mieterhöhung Verbraucherindex

  • Hallo zusammen,

    habe heute am 06.11.2012 eine Miterhöhung von unserem Vermieter bekommen.Ich schreib euch mal den Text rein:

    Sie zahlen seit dem 1.12.2006 für die o.g. genannte Wohnung eine Monatliche Grundmiete von 300,00€ zzgl. Betriebs- und Nebenkosten. Diese Miete entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. In Anlehnung an den Verbraucherpreisindex erhöhen wir Ihre Grundmiete um 40,00€ auf 340,00€ ab dem 01.12.2012. Wir bitten um dementspechende Berücksichtigung.

    Meine Fragen hierzu:

    Was ist der Verbraucherpreisindex?
    (hab schon gesucht aber nix verstanden)

    Woher weiß ich wann der wie, um wieviel gestiegen ist?

    Kann mein Vermieter mit so einer kurzen Frist die Miete erhöhen?

    Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, vielen Dank im vorraus.

    LG Ginger

  • Hi Ginger,

    "habe heute am 06.11.2012 eine Miterhöhung von unserem Vermieter bekommen.
    Sie zahlen seit dem 1.12.2006 für die o.g. genannte Wohnung eine Monatliche Grundmiete von 300,00€ zzgl. Betriebs- und Nebenkosten.
    In Anlehnung an den Verbraucherpreisindex erhöhen wir Ihre Grundmiete um 40,00€ auf 340,00€ ab dem 01.12.2012.
    Was ist der Verbraucherpreisindex?(hab schon gesucht aber nix verstanden)."
    Google half Dir nicht?: Indexmiete - Mieterhöhung nach Verbraucherpreisindex
    und BGB - Einzelnorm
    Ist Mietanpassung gem. Index vereinbart?

    "Kann mein Vermieter mit so einer kurzen Frist die Miete erhöhen?"
    Nein, diese Vorgehensweise entsprach überhaupt nicht den rechtlichen Anforderungen.

  • Zitat

    Sie zahlen seit dem 1.12.2006 für die o.g. genannte Wohnung eine Monatliche Grundmiete von 300,00€ zzgl. Betriebs- und Nebenkosten. Diese Miete entspricht nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. In Anlehnung an den Verbraucherpreisindex erhöhen wir Ihre Grundmiete um 40,00€ auf 340,00€ ab dem 01.12.2012. Wir bitten um dementspechende Berücksichtigung.

    Selbst wenn eine Indexmiete vereinbart wurde (schauen Sie bitte in Ihren Mietvertrag), dann fehlt bei dem Anpassungsschreiben die Berechnung der neuen Indexmiete. So gesehen entspricht die Anpassung in keiner Weise den erforderlichen Voraussetzungen.

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