Beiträge von Gruwo

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    ...oder kann er einfach gelder für eine küche einstreichen wie er lustig ist

    Macht er ja nicht. Denn die Miete für die bei Vertragsbeginn vorhandene Einbauküche wurde bei Vertragsunterzeichnung vereinbart und war zum Zeitpunkt der Vertagsunterzeichnung bekannt. Das Alter der Küche ist dabei unerheblich. Der Vermieter muss lediglich defekte Bestandteile der vermieteten Einbauküche auf seine Kosten ersetzen.

    So gesehen haben Sie die vorhandene Kücheneinrichtung während der Vertragslaufzeit lediglich gemietet. Und: Die Wohnung geht ja auch nicht bei Vertagsende in Ihr Eigentum über...

    Um es kurz zusammenzufassen. Einen Zeitmietvertrag im ursprünglichen Sinn gibt es heute nicht mehr. Es ist nur noch ein qualifizierter Zeitmietvertrag möglich.

    Die Gründe, die zum Stichtag zur Beendigung des Mietvertrags führen müssen/sollten im Mietvertrag angegeben werden. Diese Gründe sind durch den Gesetzgeber recht eng gesteckt. Mögliche Gründe sind:

    (1) wenn der Vermieter zu dem vorgesehenen Endzeitpunkt des Vertrages >>> Eigenbedarf hat
    (2) in zulässiger Weise die Räume beseitigen (Abbruch des Hauses), verändern oder instandsetzen will.
    (3) die Wohnung als Werkwohnung für einen Mitarbeiter benötigt

    Sind diese Gründe nicht vorhanden bzw. zum vorgesehenen Vertragsende nicht gegeben, so wandelt sich der Mietvertrag automatisch in einen Mietvertrag auf unbestimmt Zeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.

    Wenn der Vermieter einen Mieter für eine bestimmte Zeit an den Mietvertrag binden möchte, so gibt es noch die Möglichkeit einer Kündigungsausschlussklausel. Dies würde aber lediglich bedeuten, dass keine der Vertragsparteien das Mietverhältnis vor dem vereinbarten Datum kündigen darf. Eine Kündigungsausschlussklausel erfüllt somit sicherlich nicht den Zweck, der hier beabsichtigt ist.

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    Zitat:
    Zitat von Gruwo
    Ich vermute mal, dass es sich bei den 1.000 € monatlich der Schilderung nach um eine Warmmiete handelt, also 250,00 € pro Zimmer, oder irre ich mich?

    Nein, wir haben je einen Hauptmieter in den WGs. Die Zimmer werden nach m²-Preis bezahlt - bzw. die Gesamtmiete durch vier geteilt.

    Um es etwas deutlicher auszudrücken: Ich gehe davon aus, dass die 1.000,00 € monatlich, die der Hauptmieter zahlt, neben der Miete auch die Betriebskosten enthalten. In diesem Fall ist die tatsächliche Fläche der einzelnen Etagen irrelevant.

    Zitat

    Die fristlose Kündigung wird damit begründet, dass ich den Vermieter beleidigt haben soll.

    Tja unsere lieben Anwälte :rolleyes:

    Selbst wenn dem so wäre, berechtigt dies nicht zur fristlosen, sondern höchstens zu einer fristgemässen Kündigung eines Mietverhältnisses. Für eine fristlose Kündigung wäre zunächst eine vorherige Abmahnung erforderlich.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, sind Sie von dem derzeitigen Schaden am Dach nicht betroffen, da Sie das Hinterhaus bewohnen, der Schaden aber am Vorderhaus aufgetreten ist.

    Wenn der Schaden beseitigt wird, handelt es sich in erster Linie um eine Reparatur. Die Kosten für die Reparatur trägt der Vermieter. Daraus kann auch keine Mieterhöhung geltend gemacht werden. Es sei denn, im Wege der Dachsanierung erfolgt eine zusätzliche Isolierung und somit eine Wertverbesserung. Für eine derartige Wertverbesserung (Modernisierung) könnte der Vermieter eine Mieterhöhung geltend machen. Aber auch dafür gibt es gesetzliche Richtlinien, an die er sich halten muss.

    Wenn der Dachboden Bestandteil Ihres Mietvertrags ist, so ist Ihre Vermieterin auch für die Instandsetzung einer maroden Bodentreppe zuständig.

    Zunächst wäre die Frage zu klären, ob es sich bei den 120,00 € monatlich um Vorauszahlungen oder eine Pauschale handelt. Dies sollte sich aus dem Mietvertrag ergeben.

    Wenn es sich um eine Vorauszahlung handelt, und Sie noch keine Abrechnung durch den Vermieter/Verwalter erhalten haben, halte ich den Gang zu einem Mieterverein oder Anwalt für etwas verfrüht. Sie sollten berücksichtigen, dass in den 120,00 € auch die Kosten für das Kaltwasser und Abwasser enthalten sind. Und gerade hier können durchaus Differenzen auftauchen. Denn erfahrungsgemäß orientiert sich die vereinbarte Vorauszahlung bei Neuvermietungen auch an den Verbräuchen der Vormieter.

    Und wie Mainschwimmer bereits geschrieben hat, ist auch entscheiden, ob die Positionen Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung an Dritte vergeben sind. Aber diese Frage sollten Sie sie selbst am besten beantworten können.

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    Desweiteren haben wir uns heute bei der Maklerin den Vertrag abgeholt, hierbei hat sie uns auf einen Fehler im vertrag hingewiesen, nämlich, dass die falsche Mietsumme (höhere Summe) eingetragen wurde. Sie sagte, dass sie bereits bei der Geschäftsstelle in Bonn angerufen habe und, dass sie den Vertrag korrigieren und nach Koblenz schicken werden

    Wenn die Maklerin nicht bereit ist, einen falsch im Vertrag eingetragenen Mietpreis vor der Vertragsunterzeichnung zu berichtigen, dann geht hier schon etwas nicht mit rechten Dingen zu. Falsche Angaben in Mietveträgen sollten und müssen vor der Vertragsunterzeichnung korrigiert werden, denn sonst gelten diese als vereinbart. Und Korrekturen (auch handschriftliche) sind zulässig, wenn diese von beiden Vertragspartner gegengezeichnet werden.

    Huch da hab ich bei der Berechnung doch glatt 7 qm unterschlagen.

    Ich finde es nur immer wieder faszinierend. Da mietet man nach einer Besichtigung eine Wohnung, weil diese ja so extrem günstig ist. Nach dem Einzug stellt man dann allerdings fest, dass man doch lieber einen Neubauzustand hätte. Ich frage mich, was bei einer Kaltmiete von 150,00 € bei 77 qm eigentlich erwartet wird.

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    Seit dem 1. November 2010 wohnen wir zu dritt in einer 77m² Wohnung (3-Zimmer),die im Mietvertrag als "unsaniert" deklariert ist.Wir zahlen an die Verwaltung 230€ Miete (150€ kalt+80€ Nbk

    Hmm ich kenne zwar die ortsüblichen Vergleichsmieten in Ihrem Gebiet nicht aber bei einer Quadratmetermiete von 2,14 € ist der Zustand der Wohnung aus meiner Sicht bereits bei der Miethöhe berücksichtigt.

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    Der Vertrag ist ein Nachtrag zum Hauptmietvertrag

    Hier liegt das eigentliche Problem. Die Garage ist somit Bestandteil des Wohnungsmietvertrages geworden und kann demzufolge rechtlich auch nur zusammen mit der Wohnung gekündigt werden. Bei einem separaten Garagenmietvertrag verhält es sich anders.

    Sie können also nur mit Ihrem Vermieter reden, ob und gegebenenfalls mit welcher Frist er die Garage zurück nimmt.

    Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Und die Voraussetzung für das zustandekommen eines mündlichen Vertrages ist die Schlüsselübergabe.

    Wie Sie bereits erwähnt haben, war der Schlüssel in Ihrem Besitz und die Garage hätte genutzt werden können.

    Damit ist eigentlich schon alles gesagt. Wenn Ihrerseits kein Interesse an der Anmietung der Garage bestanden hat, so hätten Sie für eine schnellstmögliche Schlüsselrückgabe sorgen müssen.

    Hi Berny - Ich zitiere mal aus dem Post des Teilnehmers:

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    Das Problem sind kaputte Heizkörperventile in fast allen Zimmern, teilweise tropfen diese auch. Die meisten Heizkörper in unserem Miethaus werden nicht warm, bleiben entweder völlig kalt oder werden lauwarm.
    Der Vermieter weiss davon ( 05.12.) , hat dann einen Heizungsfachmann geschickt, der ihm das bestätigte

    Es ist zwar etwas ungewöhnlich, aber für mich durchaus vorstellbar, wenn es sich um alte Heizkörperventile handelt. Es hat ja auch den Anschein, als ob Defekte hier bereits seit längerer Zeit ignoriert werden. Da der vom Vermieter beauftragte Heizungsmonteur die Aussage bestätigt hat, dass die Heizkörperventile Ursache für den Mangel sind, mein Vorschlag sich vorab dieses von der Firma auch bestätigen zu lassen.

    Es bleibt dem Mieter allerdings freigestellt, sich auch zur Sicherheit die Auskunft eines selbst beauftragten Fachmanns einzuholen, sofern der Zutritt zur Heizung möglich ist.

    Nur: Um überhaupt in irgendeiner Form weiter zu kommen, scheint mir hier das Mittel der Selbsthilfe eine durchaus überlegenswerte Lösung. Sollte sich im Anschluss heraus stellen, dass der Austausch der Heizkörperventile keine nennenswerte Besserung an der Situation herbeiführt, kann dann immer noch weitere Ursachenforschung betrieben werden. Der Mieter wäre durch die Selbsthilfe allerdings auf der sicheren Seite, auf den Kosten für den Austausch nicht sitzen zu bleiben.

    Zitat

    Die Kündigung wird auf § 573a begründet:

    Erleichterte Kündigung des Vermieters
    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Die Antwort befindet sich bereits im ursprünglichen Post. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, und das scheint mir der Fall, braucht der Vermieter kein berechtigtes Interesse für eine Kündigung des Mietverhältnisses.

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    Da mir ja nun nicht innerhalb der Jahresfrist eine korrekte Abrechnung zugeschickt wurde (die Vorauszahlung fehlt ja) kann ich doch eigentlich die komplette Sicherheitszahlung inkl. Zinsen einfordern, oder?

    Ist so nicht ganz korrekt. Der Schilderung entnehme ich, dass sich der Abrechnungszeitraum für das betroffene Objekt auf das Kalenderjahr (also 01.01. - 31.12.) bezieht. In diesem Fall ist Ihnen die Abrechnung noch rechtzeitig übersandt worden. Die zwölfmonatige Frist für den rechtmässigen Versand der Abrechnug orientiert sich am Abrechungszeitraum und nicht an dem Datum des Auszugs.

    Erklären Sie der Hausverwaltung gegenüber schriftlich die Aufrechnung der Nachzahlung mit der restlichen Kaution (Sicherheitseinbehalt) und fordern Sie die Auszahlung der Restsumme(nebst Zinsen auch aus dem Sicherheitseinbehalt).

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