Probleme mit unsanierter Wohnung!!

  • Hallo!

    Seit dem 1. November 2010 wohnen wir zu dritt in einer 77m² Wohnung (3-Zimmer),die im Mietvertrag als "unsaniert" deklariert ist.Wir zahlen an die Verwaltung 230€ Miete (150€ kalt+80€ Nbk).In den zwei großen Zimmern steht jeweils ein Kachelofen,im dritten Zimmer befindet sich ein kleiner Ofen.
    Nun zu den Mängeln:
    Der Wasserzulauf zur Toilette (auf halber Treppe) war undicht,sehr wahrscheinlich schon beim Vormieter,Defekt,ist ausgetauscht worden.Nun hat aber noch der Holzfußboden einen Wasserschaden,der nicht behoben wurde,es wachsen
    Pilze aus dem Holzfußboden(an der Stelle,wo der Toilettenabfluss in den Boden geht),der Boden sieht moderig aus. Die Verwaltung wollte jemanden vorbeischicken,der sich darum kümmert,bisher ist noch nichts passiert.
    Das Badezimmer hat keinen Fliesenspiegel,die Badewanne steht 10 cm von der Wand entfernt.Dadurch ist beim Duschen die Wand und der Boden(Holzfußboden) feucht geworden und teilweise blättert der Putz,auch vom Vormieter.Darüber wurde mit der Verwaltung gesprochen,"definitiv kommt da kein Fliesenspiegel rein".
    Das Nachbarhaus wird gerade entkernt,morgens zwischen 6:30 und 7:00 Uhr geht´s mit dem Presslufthammer los.Desweiteren sind dort alle Fenster mit Rahmen entfernt worden,die angrenzende Wand unserer Wohnung ist eiskalt,die Öfen kommen kaum gegenan.
    Im Treppenhaus blättert der Putz von den Wänden,teilweise lösen sich die Fugen zwischen den Steinen auf.Sobald es regnet,ist die Wand nass,nicht nur feucht.
    die Frage ist nun,was kann man dagegen tun?Kann man die Miete mindern,und wenn,wie muss man da vorgehen?
    Hat man als Mieter einer "unsanierten" Wohnung kein Recht auf ein gefliestes Badezimmer,oder zumindest so gemacht,dass man im Stehen duschen kann?Oder ist man selbst verpflichtet,Reparaturen vorzunehmen und selbst zu bezahlen?
    Was kann man da machen?
    Danke schon mal im Vorraus!!


  • Nun zu den Mängeln:
    Der Wasserzulauf zur Toilette (auf halber Treppe) war undicht,sehr wahrscheinlich schon beim Vormieter,Defekt,ist ausgetauscht worden.Nun hat aber noch der Holzfußboden einen Wasserschaden,der nicht behoben wurde,es wachsen
    Pilze aus dem Holzfußboden(an der Stelle,wo der Toilettenabfluss in den Boden geht),der Boden sieht moderig aus. Die Verwaltung wollte jemanden vorbeischicken,der sich darum kümmert,bisher ist noch nichts passiert.

    Wurde dieser Schaden bei der Anmietung der Wohnung reklamiert? Wenn nein, dann berechtigt das nicht zur Minderung der Miete. Sie haben die Wohnung wie gesehen angemietet!

    Das Badezimmer hat keinen Fliesenspiegel,die Badewanne steht 10 cm von der Wand entfernt.Dadurch ist beim Duschen die Wand und der Boden(Holzfußboden) feucht geworden und teilweise blättert der Putz,auch vom Vormieter.Darüber wurde mit der Verwaltung gesprochen,"definitiv kommt da kein Fliesenspiegel rein".

    Auch hier gilt, wie gesehen so gemietet.

    Das Nachbarhaus wird gerade entkernt,morgens zwischen 6:30 und 7:00 Uhr geht´s mit dem Presslufthammer los.

    Ab 7:00 Uhr ist mit Lärm von Handwerkern zu rechnen. Wenn die Baustelle schon bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden oder ersichtlich war, kein mietrechtlicher Mangel.

    Im Treppenhaus blättert der Putz von den Wänden,

    Das Treppenhaus haben Sie nicht mitgemietet, oder doch?

    die Frage ist nun,was kann man dagegen tun?

    Machen Sie Ihren Vermieter schriftlich auf diesen Zustand aufmerksam. Am besten per Einschreiben, denn Sie haben als Mieter die Pflicht, Schäden am Haus/der Wohnung umgehend zu melden.

    Kann man die Miete mindern,und wenn,wie muss man da vorgehen?

    Nö, das habe ich aber oben erklärt.

    Hat man als Mieter einer "unsanierten" Wohnung kein Recht auf ein gefliestes Badezimmer,oder zumindest so gemacht,dass man im Stehen duschen kann?

    Solch ein Recht gibt es nicht, kann es nicht geben. Die Kosten solcher Maßnahmen würden in die Miete einfließen und die Wohnung wäre nicht für 230,- Euro zu vermieten. Und wenn Sie unbedingt im Stehen duschen wollen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass Wand und Boden nicht nass werden. Duschwände zum Aufsetzen auf die Wanne, Duschvorhänge und Latexfarbe für die Wand sind dabei erste Wahl.

    Oder ist man selbst verpflichtet,Reparaturen vorzunehmen und selbst zu bezahlen?

    Das haben Sie jetzt gut erkannt!

    Was kann man da machen?
    Danke schon mal im Vorraus!!

    Gehen Sie in einen Baumarkt und lassen Sie sich dort über die vielfältigen Möglichkeiten zur Badsanierung aufklären. Sie werden sehen, dass es bei Eigenleistung garnicht so teuer ist.

  • Zitat

    Seit dem 1. November 2010 wohnen wir zu dritt in einer 77m² Wohnung (3-Zimmer),die im Mietvertrag als "unsaniert" deklariert ist.Wir zahlen an die Verwaltung 230€ Miete (150€ kalt+80€ Nbk

    Hmm ich kenne zwar die ortsüblichen Vergleichsmieten in Ihrem Gebiet nicht aber bei einer Quadratmetermiete von 2,14 € ist der Zustand der Wohnung aus meiner Sicht bereits bei der Miethöhe berücksichtigt.

  • Hmm ich kenne zwar die ortsüblichen Vergleichsmieten in Ihrem Gebiet nicht aber bei einer Quadratmetermiete von 2,14 € ist der Zustand der Wohnung aus meiner Sicht bereits bei der Miethöhe berücksichtigt.


    Moin Gruwo,

    es ist ja noch vieeel schlimmer: Das sind doch nur netto 1,94€ pro m²...:)

    Abba davon mal abgesehen, ich würde dem VM sämtliche Mängel (erst die in der Wohnung, dann die ausserhalb) schriftlich tabellarisch aufgelistet mitteilen mit der Bemerkung, dass eine Behebung zwecks Erhalt der Immobilie auch in seinem Interesse sein dürfte, und um zeitnahe Abhilfe bitten. Da ich handwerklich ausgebildet bin, würde ich auch gerne dabei mitwirken.

  • Huch da hab ich bei der Berechnung doch glatt 7 qm unterschlagen.

    Ich finde es nur immer wieder faszinierend. Da mietet man nach einer Besichtigung eine Wohnung, weil diese ja so extrem günstig ist. Nach dem Einzug stellt man dann allerdings fest, dass man doch lieber einen Neubauzustand hätte. Ich frage mich, was bei einer Kaltmiete von 150,00 € bei 77 qm eigentlich erwartet wird.

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