Kündigung

  • Moin Leute,
    ich habe da ein großes Problem und brauche dringend Hilfe.
    Ich wohne mit meiner Familie (4Px) in einem zwei Parteienhaus zur Miete. Nebenan wohnt mein Vermieter mit seiner Familie.
    Nun zum Problem: Am 30.9 kam mein Vermieter mit einem Schreiben vorbei worin er mir mitteilte, dass sich die Miete ab 1.12 um 25€ erhöht. Eine Begründung fehlte.
    Ich habe im dann schriftlich geantwortet und die Begründung nachgefordert.
    Darauf kam dann ein Schreiben worauf er sich auf irgendwelche Inflationsraten bezog. Ich teilte ihm darauf hin mit, dass wir keinen Indexmietvertrag haben und das wir die Mieterhöhung nicht anerkennen würden.
    Mir geht es hier auch nicht wirklich um das Geld aber die Art und Weise wie versucht wird mir die Kohle aus der Tasche zu ziehen macht mich da schon ziemlich sauer. Zudem kommen hier noch einige andere nette Spielchen die ich aber außer Acht lassen möchte.
    Am 29.12 kam dann der Hammer. In einem netten gelben Umschlag kam die Kündigung. Geschrieben von seinem Anwalt und zugestellt vom Gerichtsvollzieher.

    Die Kündigung wird auf § 573a begründet:

    Erleichterte Kündigung des Vermieters

    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.


    Ich kann mir gut vorstellen, dass sein Anwalt nicht alle Schreiben von meinem Vermieter kennt, anders kann ich mir nicht vorstellen das das alles noch in Ordnung ist.
    Es kann doch nicht sein, dass man erst versucht ne Mieterhöhung durchzusetzen und wenn das nicht klappt wird man vor die Tür gesetzt.

    Hat jemand einen Tip für mich was ich jetzt machen sollte?

    Einmal editiert, zuletzt von Lars (2. Januar 2011 um 22:35)

  • Moinmoin Lars,

    als ich zuerst § 573 las, war ich für Euch zuversichtlich.... aber der 573a ernüchterte (auch) mich. Tut mir leid.
    Bleibt zu hoffen, dass dem armen in seinem Selbstbewusstsein gekränkten Vermieter (k)ein Mietnomade als Nächster begegnen wird....

  • Aber es kann doch nicht sein, dass man als Mieter vor solchen Sachen nicht geschützt wird. Wenn ihm die Kohle dann nicht reicht kommt er nächstes Jahr wieder an und man muß klein bei geben weil man sonst rausfliegt:confused:.

    Ich habe mal im Netz gesucht und bin auf folgendes gestoßen:

    Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit

    § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

    (1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

    Das müsste doch eigentlich erstmal Fakt sein und dann kann er doch seinen § 573 a vergessen, da dieser hier doch drüber steht oder sehe ich das falsch?
    Der Versuch der Mieterhöhung und die Kündigung haben ja einen Zusammenhang.

  • Oh je... wie mir das doch bekannt vorkommt... Vermieter mit undurchschaubaren Persönlichkeitsproblemen :-/
    Sucht euch so schnell wie möglich ein neues Plätzchen, denn selbst wenn Ihr nicht rausfliegt (was wegen dem Paragraph 573a aber wohl so sein wird) könnt ihr doch in einem Haus mit diesem Zauderer nicht glücklich leben.
    Unseren Vermietern haben wir untersagt permanent ohne Anmeldung auf dem Grundstück zu sein, bzw. Zaunteile zu enfernen. Seit dem werden wir beleidigt und sie hat uns zukommen lassen, dass wir unsere Hunde weggeben sollen, weil sie nicht mehr geduldet werden. Nur Boshaftigkeit. Wir haben jetzt gleich gekündigt, um ihr zuvor zu kommen und weil es eh unmöglich wäre, hier Ruhe zu finden...
    Ich wünsche euch wirklich ganz viel Glück, und eurem Vermieter eine Hand voll Mietnomaden *hrhr*

  • Zitat

    Die Kündigung wird auf § 573a begründet:

    Erleichterte Kündigung des Vermieters
    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Die Antwort befindet sich bereits im ursprünglichen Post. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, und das scheint mir der Fall, braucht der Vermieter kein berechtigtes Interesse für eine Kündigung des Mietverhältnisses.

  • Moin Lars,

    "Aber es kann doch nicht sein, dass man als Mieter vor solchen Sachen nicht geschützt wird. Wenn ihm die Kohle dann nicht reicht kommt er nächstes Jahr wieder an und man muß klein bei geben weil man sonst rausfliegt"
    LEIDER scheint die Gesetzesvorschrift klar zu sein. Tipp: Wende Dich an die politische Opposition...:cool:

    "Ich habe mal im Netz gesucht und bin auf folgendes gestoßen:
    Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit
    § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters"
    Ist (mir) schon klar, aber der 573a bezieht sich wohl speziell auf "Eure" Häuser...:eek:

    "dann kann er doch seinen § 573 a vergessen, da dieser hier doch drüber steht oder sehe ich das falsch?"
    Da steht keiner "drüber" oder "drunter", der eine ist 573, der andere 573a... - a ist nicht zwangsweise über- oder untergeordnet.

  • So, erstmal möchte ich mich für die Antworten und Tips bedanken:).

    Zweitens möchte ich euch dann auch von den Neuigkeiten berichten.
    Ich habe vorgestern durch Zufall eine Doppelhaushälfte im Inet gefunden. Daraufhin gestern einen Besichtigungstermin gehabt und abends hat sich der Vermieter bereits schon auf uns festgelegt. Den Mietvertrag haben wir dann heute unterschrieben und unsere Kündigung habe ich gerade mit einem Zeugen bei meinem Vermieter abgegeben. Wir haben kurzerhand entschlossen diesen Weg zu gehen und uns mit solchen Leuten wie wir sie im Moment als Vermieter haben nicht weiter zu belasten.
    Zu den ganzen Vorteilen die unser neues Zuhause jetzt schon bietet kommt dann noch ein ganz wichtiger hinzu: Der Vermieter wohnt nicht nebenan:cool::D.

    Grüße

  • Hallo Lars,

    freut mich für Dich und Deine Familie!
    Hast Du Dich beim VM wenigstens mit den Worten bedankt, sinngemäss: "Wenn Sie wüssten, welchen Gefallen Sie uns getan haben...?"

    Eure Kündigung war jetzt zum 31.03.2011?

    Wünsche im nächsten Zuhause alles Gute!!!:)

  • Ja genau so gerade noch fristgerecht zum 31.03 und daher ja auch mit einem Zeugen.
    Alles andere habe ich mir verkniffen, da diese Leute mit ihrem Leben schon genug bestraft sind. Aber ich habe ja jetzt auch noch ein bisserl Zeit hier und vielleicht ergibt sich ja noch was:p.

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