Wie Sie sicherlich feststellen, kann Ihnen hier keiner die Antwort geben, was Ihr Vermieter bei der Garagenmiete mit 'gekappter Miete' meine.
Bei Wohnraummieten wird als Kappungsgrenze die gesetzliche Regelung bezeichnet, nach der sich die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 % erhöhen darf.
Bei separaten Garagenmietverträgen gibt es diese Regelung allerdings nicht, denn diese Mieten sind im Grunde frei verhandelbar. Und selbst wenn, würde die Kappungsgrenze auf Ihren Fall angewendet bei einer ursprünglichen Miete von 44 Euro bei 52,80 Euro liegen. De Fakto also sogar noch über der jetzt geforderten neuen Miete.
Allein dies zeigt, dass Ihnen tatsächlich nur Ihr Vermieter Auskunft über den Inhalt seines Erhöhungsschreiben geben kann.