Mieterhöhung, obwohl im Mietspiegel was gegensätzliches steht!

  • Hallo liebes Mieterforum,

    Zu den Eckdaten:

    Unsere Familie wohnt in einem Zweifamilienhaus im oberen Geschoss. Unten wohnt der Vermieter alleine. (Zusätzlich gibt es noch ein kleines Appartement auf unserer Ebene, was ebenfalls dem Vermieter gehört; wichtig bezüglich eines eventl. „Sonderkündigungsrechts“) Wir wohnen seit 3 Jahren in der Wohnung. Wir sind Mitglied im Mieterbund und über diesen auch Rechtsschutzversichert. Das Verhältnis zischen Mieter und Vermieter ist Vergleichbar mit den Elementen Feuer und Wasser.


    Unser Vermieter hat einen Rechtsanwalt beauftragt eine Mieterhöhung durchzusetzen, die scheinbar auf dem Mietspiegel fußt:

    Unsere derzeitige Miete liegt knapp oberhalb der Mitte des angegebenen Mietspiegels. (Die Staffelung von XX€ bis YY€) Jetzt möchte die Gegenseite auf den höchstwert des Mietspiegels erhöhen. Begründet wird dies mit den Standartaspekten die in einer Wohnung vorhanden sind: Dusche mit Badewanne, voll gefliestes Badezimmer, Laminat in zwei Zimmern in den übrigen Zimmern Fliesen, Türen wurden vor unserem Einzug aufbereitet.

    Jetzt haben der Mieterbund und ich uns den besagten Mietspiegel einmal vorgenommen und da steht drin:

    Über die Höhe der Miete haben auch folgende Wohnungseigenschaften Einfluss (Sinngemäß von mir wiedergegeben): „Dusche mit Badewanne, voll gefliestes Badezimmer, Gäste- WC, Einbauküche, kein langer Flur, Garage oder Car-Port, Gegensprechanlage“

    Bis auf das normale geflieste Bad, haben wir in unserer Wohnung keine der im Mietspiegel aufgeführten Dinge in unserer Wohnung, trotzdem fordert der Rechtsanwalt die zulässige Höchstmiete! Das verstehen wir allerdings nicht (weil der Rechtsanwalt muss das ja selber im Mietspiegel gelesen haben) warum hier eine Höchstmiete gerechtfertigt sein kann. Auch die Türen sind nicht neu, weil unten schon das Holz weggammelt, von den Wischerspuren, da das Haus schon in den frühen 80er gebaut wurde und keines Wegs neu ist!

    Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit einer normalen und einer guten Wohnlage im Mietspiegel: Hier meint der Rechtsanwalt wir haben eine verkehrsberuhigte Wohnlage, wobei in Wirklichkeit eine Max 50 Straße an unserem Haus vorbeigeht. Auch besitzen wir keine aufgelockerte Bebauung sondern schauen auf reihen Einfamilienhäuser, daher muss die gute Wohnlage nicht unbedingt vorliegen.

    Netterweise hat der Rechtsanwalt gleich eine Einverständniserklärung für die Mieterhöhung mitgeschickt (damit auch nichts schief geht, glaube ich mal (-) daher wollte ich fragen, was kann passieren, wenn der Mieterbund einen Widerspruch gegen die Erhöhung einlegt:

    1. Wenn dann sofort eine Klage auf Erhöhung kommt, können wir dann doch noch schnell zustimmen, oder fallen dann bereits Gerichtskosten für uns an? (Weil dann würde ich gerne Widersprechen um zu schauen wie abgekocht die Gegenseite ist)

    2. Wie sehen Gerichte so eine Erhöhung, hat die Gegenseite Erfolg? (Ist eine schwere Frage, da man so was ja nie vorher wissen kann)

    3. Sehr dankbar wäre ich für eine Antwort von einem Mitglied, das so etwas schon mal erlebt hat und in irgendeiner Weise Gerichtserfahrungen besitzt.


    Post Scriptum:

    Der Mieterbund hat uns dazu geraten der Erhöhung nicht zuzustimmen, nur übernimmt der Mieterbund für eventuelle Konsequenzen keine Haftung, daher würde es mich sehr interessieren, wie dieses Forum den Sachverhalt sieht.

  • Sorry, aber wenn Ihnen der Mietervein (für den Sie ja ausreichend Geld hinblättern) einen Rat gibt, dann sollten Sie dem auch folgen.

    Wenn Sie aber mit dem Ratschlag nicht zufrieden sind, dann konsultieren Sie bitte den Vertragsanwalt des Mietervereins. Ein Forum kann und will keinen Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht ersetzen.

  • Wenn Sie der Mieterhöhung nicht zustimmen, muss Ihr Vermieter klagen. In diesem Fall wird vom Gericht ein Gutachter bestimmt, der den Mietwert einschätzt. Dies ist dann für beide Seiten verbindlich.

  • Da haben Sie selbstverständlich Recht, ich suche nur "Multiplikatoren" um die Lage selber besser einschätzen zu können.
    Ich wollte auch noch zusätzlich einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen.

    Ich denke allerdings, dass es nicht schaden kann in diesem Forum einmal nachzufragen.


    Da würde mich dann interessieren, wer den Gutachter bezahlen muss?

  • Zitat

    Da würde mich dann interessieren, wer den Gutachter bezahlen muss?

    Leider (oder auch zum Glück) kann ich hier nicht mit Erfahrungswerten dienen. Ich gehe allerdings davon aus, dass in diesen Fällen die Kosten geteilt werden.

  • Hallo Mieterfamilie,
    dazu auch meine (unmassgebliche) Meinung:

    "Wir sind Mitglied im Mieterbund und über diesen auch Rechtsschutzversichert."
    Gut zu hören.

    "Unser Vermieter hat einen Rechtsanwalt beauftragt eine Mieterhöhung durchzusetzen, die scheinbar auf dem Mietspiegel fußt:
    Begründet wird dies mit den Standartaspekten die in einer Wohnung vorhanden sind:
    Dusche mit Badewanne,"
    Ist nichts besonderes, im Gegenteil: Badewanne wird wegen Wasserverschwendung und aus hygienischen Gründen nicht benutzt, sie nimmt nur Platz weg. Dusche reicht allen Familienmitgliedern vollkommen.

    "voll gefliestes Badezimmer,"
    Ist nichts besonderes, im Gegenteil: Durch Vollverfliesung gibt es mehr Kondenzwasser und mglw. Schimmelbildung, da die Wände weniger atmen können.

    "Laminat in zwei Zimmern"
    Ist Geschmackssache. Gutes Laminat gibt es im Baumarkt bereits für 9,99€/m². Laminat wird auch oft als Billigparkett für Arme bezeichnet.

    "in den übrigen Zimmern Fliesen,"
    Irgendein Bodenbelag muss ja sein.

    "Türen wurden vor unserem Einzug aufbereitet."
    Instandhaltung der Mietsache ist lt. BGB Vermietersache.

    "... fordert der Rechtsanwalt die zulässige Höchstmiete!
    Das verstehen wir allerdings nicht (weil der Rechtsanwalt muss das ja selber im Mietspiegel gelesen haben) warum hier eine Höchstmiete gerechtfertigt sein kann."
    Das kann er (nicht kleckern, sondern Klotzen...). Ausserdem: Je höher der Streitwert, desto höher sein Honorar...:D

    "Auch die Türen sind nicht neu, weil unten schon das Holz weggammelt, von den Wischerspuren, da das Haus schon in den frühen 80er gebaut wurde und keines Wegs neu ist!"
    Instandhaltung der Mietsache ist lt. BGB Vermietersache.

    "... normalen und einer guten Wohnlage im Mietspiegel: Hier meint der Rechtsanwalt wir haben eine verkehrsberuhigte Wohnlage, wobei in Wirklichkeit eine Max 50 Straße an unserem Haus vorbeigeht."
    Da hast Du also schon selbst geantwortet.

    "Auch besitzen wir keine aufgelockerte Bebauung sondern schauen auf reihen Einfamilienhäuser, daher muss die gute Wohnlage nicht unbedingt vorliegen."
    Da hast Du also schon selbst geantwortet.

    "was kann passieren, wenn der Mieterbund einen Widerspruch gegen die Erhöhung einlegt:
    1. Wenn dann sofort eine Klage auf Erhöhung kommt,"
    Die wird kommen. Auch obige Gegenargumente würden die Gegenseite nicht beeindrucken - (aber (hoffentlich für Dich) den Richter.

    "können wir dann doch noch schnell zustimmen, oder fallen dann bereits Gerichtskosten für uns an? (Weil dann würde ich gerne Widersprechen um zu schauen wie abgekocht die Gegenseite ist)
    2. Wie sehen Gerichte so eine Erhöhung, hat die Gegenseite Erfolg? (Ist eine schwere Frage, da man so was ja nie vorher wissen kann)
    Der Mieterbund hat uns dazu geraten der Erhöhung nicht zuzustimmen, nur übernimmt der Mieterbund für eventuelle Konsequenzen keine Haftung,"
    Hier wäre dann Euer RA gefragt.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (28. Februar 2011 um 15:21)

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