ZitatDeshalb würde ich gerne wissen, ob und wie viel ich die Miete in so einem Falle mindenr kann, da es optisch ein großer Störfaktor ist
Das hier eine Mietminderung möglich ist, wage ich zu bezweifeln, denn ein 'optischer Schaden' beeinträchtigt die Nutzung des Raumes in keinster Weise.
Fordern Sie den Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels unter dem Hinweis auf, dass Sie nach Fristablauf vom Recht der Selbsthilfe Gebrauch machen. Selbsthilfe heißt, dass sie den Mangel selbst beseitigen (bzw. beseitigen lassen) und die Kosten nachweislich von der Miete abziehen.