Beiträge von Gruwo

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    Deshalb würde ich gerne wissen, ob und wie viel ich die Miete in so einem Falle mindenr kann, da es optisch ein großer Störfaktor ist

    Das hier eine Mietminderung möglich ist, wage ich zu bezweifeln, denn ein 'optischer Schaden' beeinträchtigt die Nutzung des Raumes in keinster Weise.

    Fordern Sie den Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels unter dem Hinweis auf, dass Sie nach Fristablauf vom Recht der Selbsthilfe Gebrauch machen. Selbsthilfe heißt, dass sie den Mangel selbst beseitigen (bzw. beseitigen lassen) und die Kosten nachweislich von der Miete abziehen.

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    nur braucht das Amt es schriftlich!!! Einfach so können die mir das nicht mehr anrechnen..

    Behörden und deren Logik, das soll noch jemand verstehen. Die schriftlichen Abrechnungen liegen doch vor. Aber vielleicht kann es helfen, dass Sie Ihrem Vermieter schrftlich mitteilen, dass sie im Ergebnis der letzen Abrechnung von sich aus die monatlichen Vorauszahlungen für die Heizkosten auf den Betrag xx erhöhen, um zukünftige Nachzahlungen zu vermeiden. Dann liegt ja auch was schriftliches vor ;)

    Auch wenn Sie jetzt die Antwort wenig erfreuen wird, aber Ihr Vermieter ist lediglich verpflichtet, den 'Zugang' zur Haustür zu ermöglichen. Und dieser wird durch den aufgestellten Poller nicht verhindert.

    Auch wenn es in der Vergangenheit geduldet wurde, mit Pkw vor die Haustür zu fahren, so läßt sich daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten.

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    ... dazu muss ich immer die Mietbescheinigung vorlegen

    Irgendwie verstehe ich die Problematik auch nicht so ganz. Ihnen liegen doch die Abrechnungen vor. Nehmen Sie diese zum nächsten Termin bem Amt mit, um nachzuweisen, dass die vom Vermieter festgesetzten Vorauszahlungen nicht zur Deckung der Kosten ausreichen.

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    Ich meine, ich habe mit dem Mietvertrag eine Nutzungs"erlaubnis" für alle Gemeinschaftsflächen mit unterschrieben...der Innenhof gehört meiner Meinung dazu und dann darf man Mieter doch nicht einfach mehr oder weniger willkürlich selektieren...

    Hier liegt unter Umständen der gedankliche Fehler. Gemietet haben Sie lediglich die in Ihrem Mietvertrag ausgewiesenen Räume. Lediglich wenn in Ihrem Mietvertrag auch ein Nutzungsrecht für den Innenhof zusätzlich vereinbart wurde, haben Sie auch ein Anrecht darauf. Ein sogenanntes 'Gewohnheitsrecht' gibt es hier allerdings nicht.

    Zunächst einmal entscheidet nicht Ihr Vormieter wer als Nachfolger der WG infrage kommt. Wie sind Sie denn Vertragspartner der WG geworden. Gibt es einen Vertrag und wenn ja, ist dies ein Untermietvertrag oder sind Sie tatsächlich womöglich durch einen Nachtrag zum Mietvertrag dritter Hauptmieter der WG geworden.

    Ob Ihr Vormieter Ihre nicht erfolgte Reaktion auf die letzte EMail als stillschweigendes Einverständnis werten kann, müßte im Streitfall ein Richter entscheiden. Persönlich habe ich hier eher meine Zweifel, da Sie Ihre Skepsis zum Ausdruck gebracht haben und Ihnen die notwendigen Nachweise scheinbar nicht vorgelegt wurden. Nur die Behautpung Ihres Vormieters, eine entsprechende Vereinbarung würde auch wohl sich in seinem Untermietvertrag getroffen sein, reicht meines Erachtens als Nachweis nicht aus.

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    ...und meine überschüssigen 150 € aber trotzdem behält

    Ähm es gibt keine 'überschüssigen' 150 €. Das Mietverhältnis wurde zum 31.05.2011 gekündigt und dementsprechend ist die Miete auch für den kompletten Monat zu zahlen.

    Wenn der Vermieter einer vorzeitigen Abnahme zustimmt und diese zur Durchführung kommt, so bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass der Vermieter verpflichtet ist die anteilige Miete bis zum Monatsende zu erstatten.

    Es ist schon recht merkwürdig, wie leicht sich manche Teilnehmer durch eine ehrliche Antwort 'auf den Schlips getreten' fühlen.

    Aber Fakt ist doch: Auch wenn die vorhandenen Anschlüsse für die Waschmaschine recht ungewöhnlich sind, so ist es nicht Aufgabe des Vermieters die Anschlüsse zu tauschen, nur weil diese zu der vorhandenen Waschmaschine nicht kompatibel sind.

    Nur ohne das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, wird wohl niemand erfahren, ob dieser nicht sogar bereit ist, zu einer gemeinsamen Lösung beizutragen...

    Sie haben das Mietverhältnis allem Anschein nach fristgemäß zum 31.05.2011 gekündigt. Somit sind Sie auch verpflichtet, für den Monat Mai 2011 die komplette anteilige Miete zu entrichten.

    Selbst wenn die Abnahme des von Ihnen gemieteten Zimmers am 15.05.2011 erfolgt wäre, so besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für die Vermieterin Ihnen die Hälfte Ihrer Miete zu erstatten.

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    Mir ist bewusst, dass nach 3 Jahren die Miete an den Mietspiegel der Entsprechenden Kategorie angepasst werden kann (in dem Falle dann Wohnung mit Zentralheizung)

    Im Prinzip haben Sie die Frage schon selbst beantwortet. Der Zug für eine Anpassung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen dürfte dann nach drei Jahre abgefahren sein.

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    Weiterhin habe ich geslesen, dass es zwischen Hauptwasseruhr und den eingebauten Wasseruhren in den einzelnen Wohunngen immer Abfälschungen gibt

    Das ist sogar recht häufig der Fall und der Gesetzgeber läßt hier Abweichungen von bis zu 20 Prozent zu. In der Regel werden aber die Kosten für den Wasserbverbrauch durch den ausgewiesenen Verbrauch des Hauptzählers geteilt und mit dem Verbrauch des jeweiligen Zwischenzählers für die Wohnung multipiziert um den Anteil an den Wasserkosten für die jeweilige Wohnung zu ermitteln.

    Schon deshalb kann Ihnen nur Ihr Vermieter Auskunft darüber geben, wie sich Ihre Abrechnung aufbaut

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    Es wird ausdrücklich zwischen dem Vermieter und dem Mieter vereinbart, dass bei Beschädigungen oder Verunreinigungen an Vermietereigentum insbesondere an den Bodenbelägen, Wänden, Fenstern oder Türen, die auf die Katze zurück zu führen sind, die beschädigten Teile durch den Mieter bei Auszug gleichwertig neu ersetzt werden müssen."

    Hmm ich kann an der Formulierung auch aus Sicht eines Mieters nichts verwerfliches entdecken und mir fällt auf Anhieb keine andere sinnvollere Formulierung ein

    Voraussetzung für das Zustandekommen eines Mietvertrages ist die Aushändigung der Ojektschlüssel. Dies gilt insbesondere für mündlich abgeschlossene Mietverträge (auch Untermietverträge). Da Ihnen keine Schlüssel ausgehändigt wurden, ist auch kein Untermietvehältnis zustande gekommen. Schon deshalb können Sie in keiner Weise verpflichtet werden, einen Nachmieter zu suchen.

    Schon deshalb wäre die Mieterin der Wohnung verpfichtet, Ihnen die Kaution und die anteilige Miete zurück zu zahlen. Nach Ihrer Schilderung gehe ich allerdings nicht davon aus, dass dies freiwillig erfolgen wird. Der Überweisungsbeleg für die Kaution sollte im Streitfall allerdings als Nachweis ausreichen.

    Nun, eigentlich stellt der Vorfall keinen Grund für die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses dar.

    Ich habe eher den Eindruck, dass der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses hin nimmt, da er Angst vor eventuellen Schadenersatzansprüchen hat. Denn eigentlich sollte ein defektes Wohnungseingangstürschloss (in diesem Fall der Türschnapper) kurzfristig zu reparieren sein. Inswoweit trägt Ihr Vermieter bzw. die Hausverwaltung eine gewisse Mitschuld an erleichterten Zugang zur Wohnung.

    Auch wenn wohl geringe Chancen auf Schadenersatz gegen den Verursacher (Nachbarn) bestehen, wenn dessen Wohnung schon zwangsgeräumt wurde, so sollte auf jeden Fall eine Strafanzeige erfolgen.

    Das kann Ihnen eigentlich nur Ihr Vermieter beantworten.

    Allerdings berechnet jeder Wasserversorgungsverband für durch diese eingebaute Wasserzähler eine jährliche Grundgebühr. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihr Vermieter Zwischenzähler für die Erfassung der Verbräuche der einzelnen Wohnungen eingebaut und diese gemietet hat. Auch diese Mietkosten sind umlagefähig. Allerdings dürfte bei beiden Varianten keine grosse Kostensteigerung eintreten.

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    Der Flecken ist ca. 3x3 cm groß, oval, cremefarben bis leicht gelblich, feucht so dass der Putz sogar etwas abgeht

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    Wir haben die Decke bei Einzug gestrichen, jetzt 2 Monate später, kommt der Fleck wieder durch

    Wenn ich den Text richtig interpretiere, wurde der Wasserfleck beim Einzug festgestellt, dann wurde die Decke gestrichen und der Fleck wird jetzt wieder sichtbar.

    Wenn dem so ist, vermute ich zunächst einmal, dass die Schadstelle vor dem Anstrich nicht ausreichend abgetrocknet war, was zur Folge hat, dass der ursprüngliche Wasserfleck jetzt wieder sichtbar wird.

    Sie sollten zunächst prüfen, ob die Schadstelle auch jetzt noch Feuchtigkeit aufweist.

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