Kündigung u.a. wegen Einbruch?

  • Ich muss hier mal den Fall meiner Freundin schildern. Ich würde ihr gern zur Seite stehen, doch blicke ich bei den Gesetzestexten leider nicht durch.

    Meine Freundin ist zum 1.4. in eine Wohnung gezogen, am 30.3. war die Wohnungsübergabe bei der auch eine Mängelliste erstellt wurde. Diese wurde von beiden Seiten unterschrieben und beinhaltet unter anderem die defekte Wohnungstür bzw. Schlossanlage(d.h. das Schloss rastete nicht ein, sie hielt nur geschlossen wenn man einmal mit dem Schlüssel rumschloss). Dieser Punkt wurde mit einem Ausrufezeichen versehen und sollte schnellstmöglich an den Hausmeister weitergeleitet werden. Nun passierte 1 Woche lang gar nichts. Bei der sog. Hausverwaltung bekam man niemanden ans Telefon und der Hausmeister konnte nichts tun weil er noch keinen Auftrag hatte.

    Jetzt kommt’s:
    Am 13.04. wurde bei meiner Freundin eingebrochen und das mitten am Tag! (kurz zum Täter: Er wohnte eine Tür weiter; seine Wohnung wurde an dem WE zuvor Zwangsgeräumt; er wollte wohl an dem 13.4 in seine Wohnung, sah die Bescherung und rastete völlig, er trat mit Gewalt gegen alle Türen auf seinem Weg nach unten; die Tür meiner Freundin hatte keine Chance) Andere Türen haben gehalten, nur ihre nicht und das bei dem ersten Versuch(er hat in seiner Wohnung Farbeimer verschüttet, ist durch die Farbe gelaufen und hat somit seine Schuhabdrücke überall hinterlassen) Meine Freundin war zum Glück nicht zu Hause, sie stand erst am nächsten Tag in den Scherben ( er hat seine Wut an den Möbeln ausgelassen und sich gleich an Laptop und Fernseher bedient)
    Spätestens jetzt hätte die Tür doch wirklich mal ausgetauscht werden müssen, vor allem weil die Schlossanlage völlig defekt ist und gar nicht mehr zu hält. Aber der Vermieter (eine Immobilienfirma) hielt und hält es immer noch nicht für nötig jemanden dafür zu beauftragen.
    Meine Freundin fühlte sich dort nicht mehr sicher
    1.wegen einer selbst improvisierten Wiederherstellung der Schlossanlage
    2.weil in dem Gebäude wohl noch mehr fragwürdige Personen leben
    3. auch die Polizei meinte dass diese Gegend nicht Sicher sei für eine junge Frau

    Darauf hin hat sie zum 30.4. außerordentlich fristlos gekündigt und ist auch ausgezogen und lebt seit dem 1.5. in einer neuen Wohnung. Der Vermieter, also diese Immobilienfirma hat sich bis heute nicht einmal gemeldet, weder wegen der Tür, noch wegen der Kündigung. Am Telefon wird sich blöd gestellt und an die Hausverwaltung verwiesen, bei der ständig nur der AB rangeht.

    Wie ist hier die Rechtslage?
    Ein Grund für die fristlose Kündigung liegt doch hoffentlich vor?
    Hat der Vermieter eine Frist auf die Kündigung zu reagieren?

    Danke schon einmal im Voraus.


  • die defekte Wohnungstür bzw. Schlossanlage(d.h. das Schloss rastete nicht ein, sie hielt nur geschlossen wenn man einmal mit dem Schlüssel rumschloss).

    Also ließ sich die Tür mit einem Schlüssel verschließen.

    Jetzt kommt’s:
    Am 13.04. wurde bei meiner Freundin eingebrochen und das mitten am Tag! (kurz zum Täter: Er wohnte eine Tür weiter; seine Wohnung wurde an dem WE zuvor Zwangsgeräumt; er wollte wohl an dem 13.4 in seine Wohnung, sah die Bescherung und rastete völlig, er trat mit Gewalt gegen alle Türen auf seinem Weg nach unten; die Tür meiner Freundin hatte keine Chance) Andere Türen haben gehalten, nur ihre nicht

    Weil sie wohl nicht abgeschlossen, sondern nur ins Schloss gezogen wurde?

    Spätestens jetzt hätte die Tür doch wirklich mal ausgetauscht werden müssen,

    Wenn ein Schloss defekt ist, tauscht man das Schloss, aber nicht die Tür!

    vor allem weil die Schlossanlage völlig defekt ist und gar nicht mehr zu hält. Aber der Vermieter (eine Immobilienfirma) hielt und hält es immer noch nicht für nötig jemanden dafür zu beauftragen.
    Meine Freundin fühlte sich dort nicht mehr sicher
    1.wegen einer selbst improvisierten Wiederherstellung der Schlossanlage

    Da hätte meiner Meinung nach sofort etwas passieren müssen

    2.weil in dem Gebäude wohl noch mehr fragwürdige Personen leben

    Die haben aber sicherlich dort schon gewohnt, als der Mietvertrag abgeschlossen wurde.

    3. auch die Polizei meinte dass diese Gegend nicht Sicher sei für eine junge Frau

    Wie ist hier die Rechtslage?

    Die Rechtslage erklärt gerne ein Anwalt, aber kein Forum, das aus Laien besteht.

    Ein Grund für die fristlose Kündigung liegt doch hoffentlich vor?

    Wahrscheinlich nicht, das wird der Vermieter sicherlich mit anwaltlicher Unterstützung darlegen, denke ich.

    Hat der Vermieter eine Frist auf die Kündigung zu reagieren?

    Das wird er sicherlich machen, wenn er merkt, dass die Miete nicht bezahlt wird.

    Danke schon einmal im Voraus.

    Da kann man nur sagen, abwarten und Tee trinken. Gegen den Vandalen und Dieb hat Ihre Freundin doch wohl Strafanzeige erstattet, denn der muss den angerichteten Schaden am Eigentum Ihrer Freundin ersetzen.

  • Nun, eigentlich stellt der Vorfall keinen Grund für die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses dar.

    Ich habe eher den Eindruck, dass der Vermieter die Beendigung des Mietverhältnisses hin nimmt, da er Angst vor eventuellen Schadenersatzansprüchen hat. Denn eigentlich sollte ein defektes Wohnungseingangstürschloss (in diesem Fall der Türschnapper) kurzfristig zu reparieren sein. Inswoweit trägt Ihr Vermieter bzw. die Hausverwaltung eine gewisse Mitschuld an erleichterten Zugang zur Wohnung.

    Auch wenn wohl geringe Chancen auf Schadenersatz gegen den Verursacher (Nachbarn) bestehen, wenn dessen Wohnung schon zwangsgeräumt wurde, so sollte auf jeden Fall eine Strafanzeige erfolgen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gruwo (11. Mai 2011 um 17:30)

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