Die Indexklausel ist an einen bestimmten Wert (Miete) gekoppelt.
Wenn er Vermieter bei der Neuberechnung des Index den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusss geltenden Index als Ausgangsbasis verwendet, so hat er dann auch die bei Vertragsabschluss vereinbarte Miete bei der Neuberechnung der Miete zu berücksichtigen.
Andernfalls ist der zum Zeitpunkt der Modernisierungserhöhung geltende Index als Ausgangsbasis zu verwenden.
Nebenbei: Wenn sich der Vermieter auf einen früheren Index als den zum Datum des Vertragsabschluss geltenden berufen möchte, so hätte dieser im Vertrag erwähnt werden müssen.