VM kündigt mir nach meiner Absage über Mieterhöhung

  • Zurzeit wohne ich in einem Zimmer eines Hotels. Und ich habe einen unbefristen Mietvertrag für das Zimmer. Gestern sprach die Vermieterin (auch die Besitzerin des Hotels) mir mit über eine Mieterhöhung. Ich war damit nicht einverstanden. Sie sagte, dass sie mir das Zimmer nicht mehr vermieten wollte und ich bis Ende September ausziehen musste.

    Heute habe ich einen Brief von der Vermieterin bekommen:

    "Sehr geehrte Hr. XXX, 20.09.11

    hiermit kündige ich Ihre Wohnverhältnis für die möbliertes Zimmer in der XXX-Str Stuttgart bei Hotel-XXX.

    Da wir im Ende Juni vereinbart haben, dass Sie spätestens bis Ende September die Wohnung ausziehen. Hiermit bekommen Sie die schriftliche Information.

    Als Termin für die Übergabe des Zimmers bis spästestens den 30.09.2011.

    Bei möbliertem Zimmer in Deutschland wird keine Kündigungsfrist gebraucht. Aufgrund der mündlichen Vereinbarung, widerspreche ich einer Forrsetzung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB schriftlich.

    Ab 01.10.2011 wird Ihre Zimmer als Hotelzimmer pro Übernachtung 25,00 Euro berechnet, ohne Frühstück.
    Bezahlung ist jeden Tag vor 11 Uhr zu tätigen.

    mit freundlichen Grüßen
    XXX".

    Das Zimmer ist mobliert. Es gabe ein par Diskussionen zwischen der Vermieterin und mir darüber, wann ich ausziehen möchte. Ich habe gesagt, dass ich wahrscheinlich in dem zweiten Halbjahr ausziehen wollte, weil ich mein Studium absolviert und mit Karriere angefangen habe und meine eigene Wohnung stat Zimmer haben möchte. Aber niemals habe ich bestätigt, dass ich bis Ende September ausziehen wurde.

    Nun meine Frage: Was soll ich tun? Muss ich 25 Euro pro Nacht bezahlen, falls ich weiter im Zimmer wohne (Ich möchte nicht weiter in dem Zimmer wohnen, aber habe noch keine Wohnung gefunden).

    Über jede Rat, Info, Hinweise werde ich mich sehr freuen.

    Danke im Voraus!

  • "hiermit kündige ich Ihre Wohnverhältnis für die möbliertes Zimmer in der XXX-Str Stuttgart bei Hotel-XXX."


    Gibt es einen Mietvertragoder ähnliches Schriftliches?

  • Wie meinen Sie? Ich habe einen Mietvertrag.


    Wenn Du einen Mietvertrag hast, ist hier das Mietrecht anzuwenden. Demzufolge wurde der Mietvertrag (noch) nicht gekündigt.

  • Hier wäre sicherlich zunächst zu prüfen, ob nicht doch die Bestimmungen für 'möbliertes Wohnen' Anwendung finden. Denn dann wäre eine Kündigung des Mietverhältnisses bis zum 15. eines Monats zum Monatsende möglich.

  • Hallo Radiance,
    gemaess Ihrer Darstellung ist die ganze Sache sehr komplex.

    Zimmer im Hotel oder unter dem Dach mit den Vermieter ???
    > Wenn Sie einen Mietvertrag haben, dann laeuft alles ueber das Mietrecht

    Muendliche Mieterhoehung ???
    > Mieterhoehung darf Vermieter durchfuehren in der Regel schriftlich
    und unter bestimmten Voraussetzungen notfalls auch per Gericht.

    Schriftliche Kuendigung
    > In dieser Art und Weise sehr fragwuerdigt, da Vermieter schon gute
    Gruende fuer eine Kuendigung benoetigt sowie besondere Fristen einhalten muss.

    Moebiliertes Zimmer / Wohnverhaeltnis
    > Ist mir keine besondere Art von Kuendigungsrecht bekannt.

    Meines Wissen nach ein Zimmer ist ein Hotel nicht gleichzusetzen mit dem Wohnen unter einem Dach mit den Vermieter. Diese Kuendigung ist daher nicht ordnungsgemaess. Aber der Vermieter darf unter Einhaltung bestimmter Bedingungen Ihre Zustimmung zur Mieterhoehung verlangen, notfalls auch per Gericht.
    Tipp: Bei dieser ganzen Problematik kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder der Mieterschutzbund vor Ort besser helfen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    4 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (22. September 2011 um 19:39)

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