Zunächst: Es handelt sich um einen gewerblichen Mietvertrag und nicht um einen Wohnraummietvertrag. Insoweit gelten die Bestimmungen des BGB hier nur bedingt. Nicht nur aus diesem Grund gehe ich mit der Meinung von Mainschwimmer konform, dass eine Minderung von 100% hier auf keinen Fall gegeben ist.
Und wenn ich die Schilderung des Fragestellers richtig verstehe gibt es durchaus einen Stromanschluss, der auch genutzt werden kann. Es steht lediglich die Frage nach der nicht geklärten Berechnung bzw. Verteilung im Raum. Und auch da wäre selbst bei einer Wohnraumvermietung eine Mietkürzung mehr als fraglich.
Bevor man sich jetzt hier über Mietkürzungen Gedanken macht wäre es sinnvoller zunächst mit dem Energieversorger oder aber einem Elektriker zu klären, welche Lösungsmöglichkeiten sich anbieten.