WG-Kündigung

  • Hallo Leute,

    bin jetzt mehr oder weniger ratlos weswegen ich mich gerne an euch wenden würde. Vieleicht könnt ihr helfen..wäre euch mehr als dankbar!

    Es geht um Folgendes.

    Vor ca 5 Monaten habe ich zusammen mit einem alten Berufschulkolegen eine WG aufgemacht. In dieser WG sind wir beide als gleichberechtigte Mieter eingetragen.

    Nun hat er sich entschieden die sache abzubrechen und wieder zurückzuziehen. Das wawr ca. vor einem Monat. Er hat mich dazu "gezwungen" seiner Kündigung zuzustimmen damit er von der wohnung entbunden ist und ich quasi im endeffekt alleine drauf sitzen würde.

    Ich habe gesagt das es kein problem ist und ich der Kündigung zustimmen werde sobald ein nachmieter gefunden wurde. Nachdem ich dann 3 Wochen nichts von Ihm gehört habe, habe ich selber angefangen einen nachmieter zu suchen. Und nachdem was vorgefallen ist schaue ich mir natürlich die leute ganz genau an um nicht wieder so einen fehler zu machen.

    Ich suche also einen nachmieter und kümmere mich um alles zahle sogar die Miete für diesen Monat alleine (november). Jetzt ist am samstag ein schreiben von seinem Anwalt gekommen wo folgendes drin steht.

    namens und in Vollmacht unseres Mandanten haben wir Sie hiermit aufzufordern, bis spätestens zum

    10.11.2011

    das Ihnen bereits im September von unserem Mandaten übermittelte Formular mit er Zustimmung zu dessen Kündigung in unterzeichneter Form an unsere Kanzlei zurückzusenden- Sollte das Formular bei Ihnen nicht mehr vorhanden sein, haben wir Sie innerhalb der gleichen frist aufzufordern hierher schriftlich zu erklären, dass Sie der kündigung unseres Mandanten zustimmen.

    Unser Mandant hat ein Recht darauf, dass die Mietergemeinschaft aufgelöst wird und somit ein Recht darauf, dass Sie durch Abgabe der geforderten Willenserklärung der Kündigung unseres Manaten zustimmen

    Jetzt stehe ich etwas auf dem schlauch.
    1. ich habe ihm schriftlich zugesichert das ich zustimme sobald ein nachmieter da ist.
    2. Suche ich selbst nach einem nachmieter.
    3. Muss er netmals mehr Miete zahlen obwohl er rechtlich dazu verpflichtet ist.
    4. Möchte ich ja auch das die WG aufgelöst wird.
    5. Wurde mir nie ein solches schreiben zugesendet. Ich weiss nicht wovon in dem Brief die rede ist!

    Desweiteren habe ich ein schreiben von unseren Vermietern. Das Sie einer kündigung von ihm erst zustimmen sobald ein nachmieter gefunden ist, weil sie davon ausgehen das ich mir die Wohnung nicht alleine leisten könnte.


    Also was habe ich falsch gemacht? Eigendlich habe ich doch alles getan um Ihm entgegen zukommen. Während er sich nicht mehr gemeldet hat und weder nachmieter gesucht hat noch sonst was getan hat?

    Was kann ich tun?

    Bin etwas verzweifelt.

    Vielen Dank für eure infos..

    gruß

    Alca

  • Hallo Alcaimba,

    "Vor ca 5 Monaten habe ich zusammen mit einem alten Berufschulkolegen eine WG aufgemacht."
    Korrekter: Ihr beide habt eine Wohnung gemietet?

    "Nun hat er sich entschieden die sache abzubrechen und wieder zurückzuziehen."
    Korrekter: Der 2. Mieter ist ausgezogen?

    "Er hat mich dazu "gezwungen" seiner Kündigung zuzustimmen.... usw."
    Wie "gezwungen"?
    Das halte ich für eher bedeutungslos. Er bleibt solange im MV mit allen Rechten und Pflichten, wie er nicht auf seinen Antrag hin vom Vermieter aus dem MV entbunden wurde. Ich spreche hier vom Mietrecht, wohlgemerkt, meine Meinung.

    "Ich habe gesagt das es kein problem ist und ich der Kündigung zustimmen werde sobald ein nachmieter gefunden wurde. Nachdem ich dann 3 Wochen nichts von Ihm gehört habe, habe ich selber angefangen einen nachmieter zu suchen. Und nachdem was vorgefallen ist schaue ich mir natürlich die leute ganz genau an um nicht wieder so einen fehler zu machen.
    Ich suche also einen nachmieter"
    Gibt es hierüber zwischen Euch eine rechtssichere Vereinbarung?

    "zahle sogar die Miete für diesen Monat alleine (november)."
    Das wirst Du auch solange weitermachen müssen, bis er vom VM aus dem MV entlassen wurde. Denn Ihr BEIDEN Mieter habt die gleichen Rechte und je auch 100%ige (Mietezahlungs-)pflichten.
    Zum Schreiben selbst des RA möchte ich mich hier nicht äussern.

    "1. ich habe ihm schriftlich zugesichert das ich zustimme sobald ein nachmieter da ist."
    Dein interner Fehler.

    "2. Suche ich selbst nach einem nachmieter."
    Nun denn.

    "3. Muss er netmals mehr Miete zahlen obwohl er rechtlich dazu verpflichtet ist."
    Nix verstehn.

    "4. Möchte ich ja auch das die WG aufgelöst wird."
    Wenn es Dir recht ist, dass er aus dem MV entlassen wird, wende Dich doch an Euren VM.

    "Desweiteren habe ich ein schreiben von unseren Vermietern. Das Sie einer kündigung von ihm erst zustimmen sobald ein nachmieter gefunden ist, weil sie davon ausgehen das ich mir die Wohnung nicht alleine leisten könnte."
    Verständlich.

    "Also was habe ich falsch gemacht?"
    Mietrecht mit Privatrecht vermengt.

    "Was kann ich tun?"
    Weitere Meinungen von mir könnten als unzulässige Rechtsberatung aufgefasst werden.

  • Ich halte das Schreiben des Anwalts Ihres Mitbewohners für nichts mehr als 'heiße Luft'.

    Sicherlich wird der Anwalt versuchen für seinen Mandanten die gewünschte Lösung herbeizuführen, schließlich wird er dafür bezahlt. Ich würde den Anwalt einfach schriftlich auffordern, mir den 'zitierten Rechtsanspruch auf Auflösung der Mietergemeinschaft' nachzuweisen.

    Zitat

    Sollte das Formular bei Ihnen nicht mehr vorhanden sein, haben wir Sie innerhalb der gleichen frist aufzufordern hierher schriftlich zu erklären, dass Sie der kündigung unseres Mandanten zustimmen

    Was dieser Blödsinn soll, verstehe ich eh nicht. Ich will mal sagen: Übliches Anwaltsgeschwätz. Sicherlich können Sie der Kündigung durch Ihren Mitbewohner zustimmen. Dies ändert allerdings nichts an der rechtlichen Situation, dass die Kündigung des Mietvertrages nur 'gemeinschaftlich' möglich ist, da Sie beide Hauptmieter der Wohnung sind. Und der Vermieter muss die Kündigung eines einzelnen Mieters nicht akzeptieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (8. November 2011 um 12:40)

  • Da ich meinen letzten Beitrag nicht mehr ändern kann:

    Zitat

    Sollte das Formular bei Ihnen nicht mehr vorhanden sein, haben wir Sie innerhalb der gleichen frist aufzufordern hierher schriftlich zu erklären, dass Sie der kündigung unseres Mandanten zustimmen

    Wenn ich mir das Schreiben des Anwalts ansehe fällt mir dazu nur ein: Übliches Anwaltsgeschwätz um den Gegner einzuschüchtern. Selbst wenn Sie dem Wunsch des Anwalts nachkommen und der Kündigung Ihres Mitbewohners zustimmen, ändert dieses nichts an der rechtlichen Situation, dass eine Kündigung des Mietvertrages nur 'gemeinschaftlich' zulässig ist, da Sie beide Hauptmieter der Wohnung sind. Ob Sie als Mieter zustimmen dass Ihr Mitbewohner das Mietverhältnis kündigt, ist eigentlich sprichwörtlich 'gehupft wie gesprungen'. Denn der Vermieter muss die Kündigung eines einzelnen Mieters nicht akzeptieren.

  • Wenn ich mir das Schreiben des Anwalts ansehe fällt mir dazu nur ein: Übliches Anwaltsgeschwätz um den Gegner einzuschüchtern.


    Du sagst es... - getreu dem Motto: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeife.
    ;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!