In erster Linie handelt es sich hier um nachbarschaftliche Streitigkeiten, die nur bedingt mit Mietrecht etwas zu tun haben. Deshalb stehe ich hier einer fristlosen Kündigung durch den Mieter eher skeptisch gegegenüber.
Und bitte bedenken Sie: Auch eine von Ihrem Vermieter ausgesprochene Kündigung gegen die Störenfriede (ob fristgemäß oder fristlos) bedeutet noch lange nicht, dass die Störenfriede auch zum besagten Termin das Feld räumen. Leider muss sich auch Ihr Vermieter dann an die vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen halten und eine Räumungsklage in die Wege leiten. Und bis eine solche letztendlich zum Abschluss kommt, kann sich hinziehen. Darauf hat auch Ihr Vermieter keinerlei Einfluss.