Warum verändert sich mein Anteil der Heizungs- und Wasserkosten?

  • Hallo zusammen,

    wie jedes Jahr, bekommen wir eine Betriebskostenabrechnung. Wir wohnen jetzt seit 2 1/2 Jahren in dieser Wohnung. Das erste halbe Jahr spielt hier jetzt keine Rolle da die Berechnung zu aufwendig wäre.
    Wenn ich allerdings die letzten beiden Jahre vergleiche, dann fange ich an zu stutzen.
    Für das erste Jahr sollte ich 198,71€ Nachzahlen, was ich auch ohne Probleme getan habe. Gleichzeitig haben wir den Nebenkostenabschlag um 25€ also 300€ im Jahr angehoben, damit im Nächsten Jahr die Kosten gedeckt sind.
    So nun sind wir im zweiten Jahr und ich soll wieder 121,80€ nachzahlen und das obwohl die Gesamtkosten (für das ganze Haus) sogar 67,19€ niedriger sind als im Vorjahr.
    Dabei ist mir aufgefallen das unsere Anteile (in %) sich für Heizung, Warmwasser, Außenlicht, Hausflur, Kaltwasser und Abwasser erhöht haben. :mad:
    Im Vergleich zum Vorjahr:

    Heizung von 27,2% auf 32,2%
    Warmwasser von 75,4% auf 80,6%
    Außenlicht, Hausflur, Kaltwasser und Abwasser von 65,4% auf 76,8%

    Ich habe die Summen von diesem Jahr mal mit den alten Prozenten (Anteilen) aus dem letzten Jahr berechnet. Dabei kam raus das ich eigentlich 148,68€ wieder bekommen müsste!

    Wo liegt jetzt der Fehler? Bei mir oder meinem Vermieter?:confused:

  • Vielleicht hilft es ja wenn ich euch noch die Abrechnungen zeige:

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  • Hallo Baerentatze,

    vorab: Die Kopf- und Fusszeilen hätteste datenschutzgeschickterweise beim Einscannen einfach nach hinten umknicken sollen.

    "Für das erste Jahr sollte ich 198,71€ Nachzahlen,
    ...im zweiten Jahr und ich soll wieder 121,80€ nachzahlen"
    Nachzahl- bzw. Erstattungsbeträge ergeben sich ganz einfach aus dem Vergleich der Kosten zu den eingezahlten à Kontobeträgen... => Mathematik.

    "Dabei ist mir aufgefallen das unsere Anteile (in %) sich für Heizung, Warmwasser, Außenlicht, Hausflur, Kaltwasser und Abwasser erhöht haben.
    Heizung von 27,2% auf 32,2%
    Warmwasser von 75,4% auf 80,6%
    Außenlicht, Hausflur, Kaltwasser und Abwasser von 65,4% auf 76,8%"
    Verstehe. Das sind Eure prozentualen Anteile vom ganzen Haus, welche durch geeignete Zähleinrichtungen ermittelt wurden.
    Diese Werte erscheinen mir etwas seltsam, als ob Ihr kaum heizt, aber vergleichsweise sehhr viel Wasser verbraucht.
    Bei den anderen Posten habt Ihr gerade mal 1/4 vom Haus (an Mietfläche?).
    Wo und ob da ein Fehler vorliegt, ist schwierig zu sagen, da man die Abrechnungen der anderen Mieter einsehen müsste... und latürnich auch die Original-Berechnungsunterlagen.

  • Das mit dem nachzahlen und erstatten ist mir schon klar.

    Was mich interessiert ist, warum sich mein Anteil verändert?
    Es sind 3 Parteien im Haus. Wir (2 Erwachsene, 1Kind) haben 80qm dann gibt es unter uns noch eine Wohnung mit 80qm (Ältere Frau) und die 3 Wohnung wird von den Vermietern (2 Erwachsene) bewohnt, die hat ca 160qm.

    Datenschutz
    Kann ich die Fotos nochmal rausnehmen und bearbeiten?

  • Diese Abrechnung der Betriebskosten würde ich so nicht akzeptieren. Hier fehlen wichtige Angaben, die zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung unverzichtbar sind. Un d das wären bei Heizung, Warm- und Kaltwasser die abgelesenen Werte und nicht die prozentualen Werte.

    Des weiteren erwarte ich eine Aufstellung meiner Vorauszahlungen für das Abrechnungsjahr und nicht eine Aufstellung wie hier, in der bei jeder Position eine Zahlung oder Guthaben erscheint.

    Auch bei der Abrechnung der Heizkosten sehe ich Defizite, die aber dadurch ausgeglichen werden, dass euer Vermieter diese Abrechnung selbst erstellt und dadurch Kosten spart.

    So könnte eine übersichtliche Abrechnung aussehen:

    Directupload.net - g2c9j2r7.jpg

    Directupload.net - vgdnuxj8.jpg


  • 1. Was mich interessiert ist, warum sich mein Anteil verändert?

    2. Datenschutz
    Kann ich die Fotos nochmal rausnehmen und bearbeiten?


    1. Wurde bereits beantwortet: "Das sind Eure prozentualen Anteile vom ganzen Haus, welche durch geeignete Zähleinrichtungen ermittelt wurden."
    2. Nein, Du nicht.

  • Die Prozenangaben sind irritierend.

    Hier gehört meiner Meinung nach der Umlageschlüssel, die Gesamtkosten und Ihr Anteil hin. Die Abrechnung ist in der Form imho formal nicht korrekt.

  • Ich würde die Abrechnung in der vorliegenden Form nicht akzeptieren, da diese absolut nicht nachvollziehbar ist.

    Eine ordnungsgemäße Abrechnung muss wie folgt aussehen:

    - Kostenart (Wasser, Grundsteuer, Versicherung etc.)
    - Gesamtkosten des Hauses
    - Verteilerschlüssel (gesamt)
    - Verteilerschlüsse (Anteil des Mieters)
    - anteilige Kosten des Mieters

    In Ihrer Abrechnung fehlt definitiv der Verteilerschlüssel.

  • Gruwo:

    "Ich würde die Abrechnung in der vorliegenden Form nicht akzeptieren, da diese absolut nicht nachvollziehbar ist."
    Ich finde alle Angaben - vorbehaltlich der Überprüfung der Originalbelege - für nachvollziehbar.
    Was fehlt, ist eine ordnungsgemässe Berechnung der Heiz- und Warmwasserbereitungskosten und die Aufteilung der Stromkosten in Allgemein- und Heizungsstrom.
    Die beiden letzten Spalten finde ich "Banane"; hierher gehören in Gesamtsummen geleistete Zahlungen vs. zu zahlen und dann der daraus resultierende Endbetrag.

    "Eine ordnungsgemäße Abrechnung muss wie folgt aussehen:
    - Kostenart (Wasser, Grundsteuer, Versicherung etc.)"
    Sind aufgeführt.

    "- Gesamtkosten des Hauses"
    Nicht zwingend erforderlich. Aber der, den es - aus welchen Gründen auch immer - interessiert, kann ja die Werte der ersten Spalte addieren.

    "- Verteilerschlüssel (gesamt)"
    Nicht möglich, da manche Posten aufgeteilt werden können nach Nutzern, Mietflächenanteilen, gemessene Verbräuche.

    "- Verteilerschlüsse (Anteil des Mieters)"
    Das sind hier die meist 25%, da er 1/4 der Gesamtmietfläche hat.

    "- anteilige Kosten des Mieters"
    Siehe Spalte 3.

    "In Ihrer Abrechnung fehlt definitiv der Verteilerschlüssel."
    Wie sollte der denn hier aussehen?

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (16. Juli 2012 um 18:16)

  • Hallo Berny, auch wenn manche es nicht gerne hören, aber der BGH hat nun einmal entschieden, was in einer Betriebskostenabrechnung enthalten sein muss. Und dazu gehören die von mir geposteten Angaben. Um es auf einen einfachen Punkt zu bringen: Die Betriebskostenabrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar sein. Und dazu gehört nun einmal kein Rätselraten, wie sich eventuelle prozentuale Anteile errechnen. Es mag hart klingen, aber ein prozentualer Anteil ist kein Verteilerschlüssel, auch wenn die Mutmaßung nahe liegt, dass es sich hier um ein Gebäude mit vier Wohnungen handelt und die Kosten nach Wohneinheiten abgerechnet werden.

  • Also so sieht meiner Meinung nach eine Abrechnung korrekt aus. Hier wird auch klar warum der Verteilerschlüssel gesamt schon Sinn macht.

    Ich sehe auch keine Probleme die Verteilerschlüssel anzugeben. Imho ist dass sogar zwingend notwendig, genauso wie die Gesamtkosten.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (17. Juli 2012 um 13:20)

  • Also so sieht meiner Meinung nach eine Abrechnung korrekt aus. Hier wird auch klar warum der Verteilerschlüssel gesamt schon Sinn macht.


    Leider bekomme ich da nur eine nicht wegklickbare Werbung.:mad:
    Doch, beim 2. Versuch klappte es. Somit nun meine Beanstandungen:
    1. Heizkosten, Verweis auf Abrechnung - oder die Abrechnung selbst - fehlt.
    2. Miete Heizmessgeräte, Berechnung nicht schlüssig,
    3. ZKE Müllabfuhr, Berechnung nicht schlüssig,
    4. Ein Negativguthaben bedeutet Schulden. Hier ist der Mieter angesprochen, und der hat aber ein (positivers) Guthaben.

    PS bzgl. Verteilerschlüssel: Ich lege nun nicht auf die Goldwaage, ob ein Mieter nun 25% oder 40/160 hat. In meinen Abrechnungen gebe ich der Einfachheit halber letzeres an, ist auch für den Mieter leichter verständlich.

    3 Mal editiert, zuletzt von Berny (17. Juli 2012 um 13:56)

  • Hi Berny

    >1. Heizkosten, Verweis auf Abrechnung - oder die Abrechnung selbst - >fehlt.
    Die Detailabrechnung vom Abrechnungsunternehmen liegt natürlich im Original noch bei.

    >2. Miete Heizmessgeräte, Berechnung nicht schlüssig,
    Siehe 1.

    >3. ZKE Müllabfuhr, Berechnung nicht schlüssig,
    Jeder Mieter hat eine eigene Tonne. Ist jetzt aber noch komplexer, da jetzt gewogen wird. :(

    >4. Ein Negativguthaben bedeutet Schulden. Hier ist der Mieter >angesprochen, und der hat aber ein (positivers) Guthaben.
    Stimmt, deswegen steht da ja auch Guthaben. Wenn ich aber das Vorzeichen weglasse, stimmt ja die Rechnung nicht. Idee ?

  • >4. Ein Negativguthaben bedeutet Schulden. Hier ist der Mieter >angesprochen, und der hat aber ein (positivers) Guthaben.
    Stimmt, deswegen steht da ja auch Guthaben. Wenn ich aber das Vorzeichen weglasse, stimmt ja die Rechnung nicht. Idee ?


    Nöö. Wenn der Mieter wie hier ein Guthaben von minus 15€ hat, dann sind diese nachzuzahlen.
    Es kann doch nicht soo schwer sein.

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